Die Online-Durchsuchungs-Kontroverse ist die Abtreibungs-Debatte des Internet-Jahrhunderts
Thursday, 13.September 2007 um 12:15 Uhr | Blogosphäre, Deutschland, HighTech, Politik, Polizeimeldungen, Rechtsprechung, Terrorismus
Ich habe an früherer Stelle die Kontroverse um die Online-Durchsuchungen als Hysterie bezeichnet, die in ihren Entartungen in Politik, bürgerlicher Öffentlichkeit, Medien und Blogosphäre teilweise an realsatirische Komik grenzt. Ich gebe zu, ich befasse mich damit deswegen nur am Rande und stehe damit in Bloggerkreisen ziemlich alleine. Zum einen, weil ich mit diesem Blog ein Teil des Web 2.0-Konzepts bin, ohne auch nur ansatzweise seine Möglichkeiten zu kennen, schätzen oder sie geschweige denn zu nutzen – zum anderen, weil ein kleiner konservativer, obrigkeitshöriger Teil meiner Selbst einen Einsatz solcher Maßnahmen unter strengem Richtervorbehalt gut findet, weil ich will, dass der Staat mich und meine Freiheit mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln gegen Angriffe schützen kann. Das jede liberale Faser meines Körpers im gleichen Atemzug schaudert ohne Ende ist ein Konflikt, der unauflösbar scheint.
Im SpiegelOnline-Interview mit dem FDP-Mann und Bürgerrechts-Juristen Gerhart Baum könnte sich nun Kurs und Charakter der Kontroverse für die nächste Zukunft manifestiert haben: Der Streit um die Online-Durchsuchungen ist die neue Abtreibungs-Debatte des Online-Zeitalters! Und Baum hat in Anlehnung an die damalige Parole “Mein Bauch gehört mir!” den neuen Kampfruf vorgegeben: Meine Festplatte gehört mir!
“Die Festplatte ist der Inbegriff der Privatheit. [...] Das Durchleuchten der Festplatte ist ein Eingriff in die Unverletzlichkeit der Wohnung, in den Datenschutz und vor allem in die Privatheit, wie sie durch das Prinzip der Menschenwürde geschützt ist. Es gibt keine überzeugende Antwort der Bundesregierung, dass bisher dieser Kernbereich privater Lebensführung geschützt werden kann. Gerade das aber muss nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Lauschangriff von 2004 gesichert sein.”
Wie sich das mit Kinderpornographie auf Pädophilen-Festplatten, Bombenanleitungen, terroristischen Umtrieben, Programm- und Medienpiraterie verträgt, erklärt er leider nicht. So wie der Staat hilflos dem “Homegrown Terrorist” gegenüber steht, ist er qua Verfassung um jede Abwehrchance gegen aus der absolut geschützten Privatsspähre heraus geführter Rechtsverletzung durch “Privacy-grown law-breaking individuals” (Tolle Wortschöpfung, oder? MEIN COPYRIGHT!) kastriert? Ein Dilemma, das stets für eine Seite nur unbefriedigend gelöst werden kann. Wie hässlich die Debatte noch zu werden verspricht? Hoffentlich nicht so hässlich, wie der Kampf ums Abtreibungsdogma zeitweise eskalierte!



