NewsHQ-Gerichtsreport: Der Strafprozess gegen Mobilcom-Gründer Schmid
Tuesday, 09.October 2007 um 11:03 Uhr | Deutschland, HighTech, Rechtsprechung, Vermischtes, Wirtschaft
Man sollte meinen, wenn der Mafia-Pate, Mafia-Papst, Anti-Mafia-Papst, Korruptionsbeauftragte, Experte für sämtliche wirtschaftlichen, gesellschaftlichen oder politischen Sauereien bei der Sueddeutschen Zeitung, Hans Leyendecker über einen Strafprozeß gegen den Mobilcom-Gründer Gerhard Schmid schreibt, muss dieser ganz großes Kino sein!
Zwar hat mich nicht diese Tatsache dazu bewogen, dem Wirtschaftsstrafverfahren beim Landgericht Kiel seit zwei Verhandlungstagen beizuwohnen (Sondern, dass mein ehemaliger Professor Erich Samson die Verteidigung führt) – aber wer nun eine “Matlock”-Szenerie erwartet, wird enttäuscht. Sicher ist die Anklage wegen Bankrotts zum einen schon grundsätzlich nicht dazu geeignet, publikumswirksam zu sein – zum anderen befinden wir uns in einer der drögensten Phasen des Verfahrens. Das hat Hans Leyendecker wohl vorher gewußt, er war nämlich nicht anwesend. Vielleicht hat er ja auch ne tägliche Telefonkonferenz mit dem Vorsitzenden der in diesem Fall entscheidenden 1375.Hilfsstrafkammer, der aussieht wie ein Zwillingsbruder von Kerners kölschem TV-Koch Horst Lichter. Neben mir sind nur noch zwei Journalisten der schreibenden Zunft und zwei weitere Zuschauer vertreten. Heute keine Kamera-Crew, wie beim letzten Mal. “Waterkant”-Walküre und Schmid-Gattin Sybille Schmid-Sindram sitzt in der ersten Reihe, ständiger Blickkontakt mit ihrem Mann. Gerhard Schmid gibt sich aufgeräumt und konzentriert. Seine wirtschaftlichen Schwierigkeiten haben ihm körperlich offenbar gut getan. Aus dem untersetzten Telekommunikations-Rebellen von früher ist ein hagerer, für die Verhandlung sich ganz besonders seriös gebender Geschäftsmann geworden.
Schmid ist konkret angeklagt, eine gegen ihn laufende Zwangvollstreckung vereitelt zu haben. Im September 2000 hatte er einen Kredit über 200 Millionen Mark bei der Sachsen LB aufgenommen, um den Bau seines künftigen Mobilcom-Firmensitzes in Top-Lage an der Kieler Hörn zu finanzieren. Als Sicherheit verpfändete er der Bank ein Mobilcom-Aktienpaket von 5,7 Mio. Stück. Als er das meiste Geld jedoch erfolglos in die kriselnde Firma steckte, anstatt den Bau voranzutreiben und seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkam, stellte die Sachsen LB die Rückzahlung des Kredits fällig. Nach Weigerung der Rückzahlung erwirkte die Bank vor dem Landgericht Flensburg ein Teilzahlungsurteil in Höhe von 20 Mio. DM und betrieb die Zwangsvollstreckung. Diese blieb fruchtlos. Die Staatsanwaltschaft wirft Schmid vor, sein Vermögen vor dem Zugriff in Liechtenstein in Sicherheit gebracht zu haben. 2003 meldete Schmid Privatinsolvenz an. Seine Ehefrau erwarb die Kieler Immobilie später im Versteigerungsverfahren schließlich zu einem Spottpreis. Zeitgleich mit dem Prozess haben Teile des heutigen Freenet- (und ehemaligen Mobilcom-)Konzerns Büros in dem Gebäudekomplex an der Hörn bezogen.
Der Verteidiger, Prof. Erich Samson, hatte bereits zu Beginn des Verfahrens mit mehreren Anträgen für Aufsehen gesorgt: Zum einen beantragte er, den damaligen Bundeskanzler Gerhard Schröder, den damaligen Bundeswirtschaftsminister und heutigen “Evonik”-Chef Werner Müller sowie “Deutsche Bank”-Chef Ackermann als Zeugen vernehmen zu lassen. Sie sollen bestätigen, dass die Mobilcom im Jahre 2002 durchaus gewinnversprechend und Schmid somit zahlungsfähig gewesen sei, was den Bankrott-Vorwurf entkräften würde. Außerdem wolle er beweisen, dass Schmid einen Schadenersatzanspruch gegen den einstigen Mobilcom-Miteigentümer France Télécom in Höhe von 7,2 Mrd. Euro gehabt habe. Dies hätte alle Verbindlichkeiten weit überstiegen, eine Zivilklage gegen France Télécom diesbezüglich ist in Frankfurt anhängig.
Weit schwerer wog allerdings der Antrag, den Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft, Axel Goos, wegen Befangenheit von der Verhandlung auszuschließen. Goos, so der Vorwurf, habe sich im Zuge einer weiteren, nicht zur Hauptverhandlung zugelassenen Anklage gegen Schmid auf ein 25-seitiges Rechtsgutachten inklusive kistenweiser Akten gestützt, dass ein Anwalt der France Télécom vorbereitet habe. Goos habe mit diesem derart eng zusammengearbeitet, dass er weite Teile des Gutachtens ohne Änderungen übernahm. Es bestünde daher auch der Verdacht der Vorteilsnahme, weil ein solches Gutachten in der Regel 100.000 Euro koste.
An diesem Verhandlungstag wird die erweiterte Stellungnahme zu Begründung des Befangenheitsantrags der Verteidigung verlesen. Und die trocken vorgetragene, fakten-strotzende Schrift hat es in sich, denn Samson legt noch einmal nach. Der Sachverhalt stelle sich “wesentlich dramatischer” dar, als vorher angenommen. Staatsanwalt Goos habe selbst um das Fremd-Gutachten gebeten und in weitaus größerem Maße daraus abgeschrieben, als bisher bekannt. Man habe dessen eigenen seitenmäßigen gedanklichen Anteil an den streitigen Schriftsätzen berechnet und komme auf eine Zahl von unter 1%. Relativ unverblümt wird schließlich die Kompetenz des Staatsanwalts angezweifelt: Wenn er sich so sehr des überragenden, fremden Sachverstands bedienen müsse, weil er über diesen nicht annähernd verfüge, könne er dessen Schlußfolgerungen auch nicht überprüfen und gebe die staatsanwaltliche Ermittlunstätigkeit faktisch in private Hände. Das lege auch ein Anschreiben des Gutachters nahe, der sich darin auf Informationen beziehe, die er nach eigenem Bekunden selbst zusammengetragen habe. Eine derartige “Privatisierungstendenz” im strafprozessualen Ermittlungsverfahren sei unzulässig. Sachverständige müssen grundsätzlich unparteilich sein und dürfen kein eigenes Interesse am Ausgang des Verfahrens haben. Die Staatsanwaltschaft dürfe ihre Ermittlungsführerschaft daher nicht an diese auslagern oder gar mit diesen zugunsten einer zivilprozessualen Gegen-Partei paktieren. Die Replik der Staatsanwaltschaft darauf fällt mager aus: Man erkenne die Begründung der Verteidigung einfach nicht an. Eine Entscheidung zu dem Antrag steht noch aus. Nächster Termin ist der 29.Oktober.



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