NewsHQ-Gerichtsreport: Beruht Schmid-Anklage nur auf Zivilprozessbetrug durch SachsenLB?
Monday, 26.November 2007 um 15:43 Uhr | Deutschland, HighTech, Internet, Medien, Polizeimeldungen, Rechtsprechung, Vermischtes, Wirtschaft
Der Gang des laufenden Bankrott-Strafverfahrens gegen den Mobilcom-Gründer Gerhard Schmid läuft weiter relativ schleppend, ist aber nicht weniger interessant. Auffällig dennoch, wie gering das Interesse der Öffentlichkeit, insbesondere der Medien ist. Ein einziger Vertreter der Presse, ein weiterer Zuschauer und ich. Manchmal fragt man sich, ob Schmid ob dieser mangelnden Aufmerksamkeit in seinem Ego getroffen, oder doch ganz froh ist, dass sein finanzielles Leben nicht so sehr in der Öffentlichleit breitgetreten wird. So bleibt ihm oft nur ein triumphierendes Zwinkern in Richtung seiner Ehefrau, wenn die Verteidigung mal wieder mit einer Mehrzahl von durchaus gewichtigen Beweisanträgen die Anklage der Staatsanwaltschaft zu durchlöchern trachtet.
Am heutigen, wie dem vorigen montäglichen Verhandlungstag reichte die Verteidigung mehrere solcher umfangreicher Beweisanträge ein, die belegen sollen, dass Schmid im November 2002 weder zahlungsunfähig war, noch aktiv Vermögen beiseite geschafft hat, wie es ihm die Anklage zur Last legt. Nicht ohne Brisanz dabei insbesondere der Vortrag der Verteidigung, dass der der Anklage im wesentlichen zugrundeliegende Sachverhalt möglicherweise nur durch einen mutmaßlichen Prozessbetrug der SachsenLB zustandegekommen sein könnte.
Der Sachverhalt ist komplex und stellt sich vereinfacht ungefähr wie folgt dar: Der Vorwurf des Bankrotts ergibt sich im wesentlichen aus einem Kapitaltransfer nach Liechtenstein Mitte November 2002 (Tathandlung) und den Vorgängen um eine Zivilklage, die die Sachsen LB gegen Schmid geführt hatte und wesentlich für den Zustand der Zahlungsunfähigkeit sein soll, die Voraussetzung für den strafbaren Bankrott ist. Im September 2000 hatte er einen Kredit über 200 Millionen DM bei der Sachsen LB aufgenommen, um den Bau seines künftigen Mobilcom-Firmensitzes in Top-Lage an der Kieler Hörn zu finanzieren. Als Sicherheit verpfändete er der Bank u.a. ein Mobilcom-Aktienpaket von 5,7 Mio. Stück. Als er das meiste Geld jedoch erfolglos in die kriselnde Firma steckte, anstatt den Bau voranzutreiben und seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkam, verlangte die Bank zunächst die Nachsicherung. Diese bezog sich auf diverse Grundstücke, deren Wert im Rahmen eines angeblichen Sachverständigen-Gutachtens ermittelt worden sein soll. Schmid kam dem Nachsicherungsverlangen nicht nach, weil er den entsprechenden Zahlungsanspruch der Bank bestritt. Die Sachsen LB stellte daraufhin die Rückzahlung des Kredits im Jahre 2002 fällig.
Das Ergebnis des angeblichen Gutachtens wurde auch in das Zivilverfahren eingebracht, mit dem die Sachsen LB die Rückzahlung des Darlehens durch Schmid erwirken wollte. Sie erstritt schließlich Anfang November 2002 vor dem Landgericht Flensburg ein Teilzahlungsurteil in Höhe von 20,5 Mio. Euro und betrieb die Zwangsvollstreckung. Diese blieb fruchtlos. Schmid legte gegen das Urteil Berufung ein. Neben formellen Verstössen gegen den Grundsatz rechtlichen Gehörs rügten seine Anwälte vor allem die Tatsache, dass das oben genannte Gutachten gar nicht existierte. Stattdessen beruhten die von der SachsenLB eingebrachten Grundstücksbewertungen auf Einschätzungen aus dem eigenen Hause. Schmid-Verteidiger Prof. Dr. Samson regte daraufhin gegenüber dem Staatsanwalt an, ein Ermittlungsverfahren wegen Prozessbetrugs zu prüfen und dies schnell zu tun, da Verjährungsfristen ablaufen könnten. Das die Forderung der SachsenLB am Tage der Bankrotthandlung – dem angeblichen Beiseiteschaffen von Kapital nach Liechtenstein am 19.11.2002 – also bestritten und nicht rechtskräftig entschieden war, stünde einer Bankrott-Anklage massiv entgegen, so die Schmid-Verteidigung.
Zudem verfügte Schmid, so ein weiterer Beweisantrag der Verteidigung, über eine freie Vermögensmasse in Wert von 22 Millionen Euro in Gestalt von Grundstücken und Geschäftsanteilen, die er kurzfristig hätte liquidieren können, um die SachsenLB im Falle eines rechtmäßigen Zahlungsanspruchs zu befriedigen.
Der Prozess wird am 10.Dezember fortgesetzt, die weitere Terminierung sieht bereits weitere Verhandlungstage im Januar des neuen Jahres vor.
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