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Telekom obsiegt im iPhone-Streit, Exklusiv-Verkauf rechtens

Die dunkle Seite der Telekommunikationsmacht hat erstmal die Oberhand behalten: T-Mobile darf das iPhone auch weiterhin exklusiv vermarkten. Das Landgericht Hamburg hob eine entsprechende einstweilige Verfügung im Hauptsacheverfahren auf, die Telekom-Konkurrent Vodafone erstritten hatte. Das Apple-Handy darf somit wieder unter Aussperrung anderer Mobilfunk-Provider verkauft werden. [Yahoo!News]

Derartige Exklusiv-Vereinbarungen stellten keinen Verstoß gegen Wettbewerbs- oder Kartellrecht dar, entschied das Gericht. Eine Berufung zum Hanseatischen Oberlandesgericht ist zulässig. T-Mobile wird unterdessen zum urspünglichen Vertriebsmodell zurückkehren, dass man angesichts der einstweiligen Verfügung vorübergehend und zugunsten anderer Anbieter gestoppt hatte, indem man das Gerät ohne Vertrag und ohne SimLock für 999 Euro anbot. [SpiegelOnline]

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Verfasser: BreakingNews
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