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Der Satz des Tages!

Danke, liebes Bundesverfassungsgericht! Ein Satz, wie in Stein gemeißelt, der dazu geeignet ist, der deutschen Politik ein eindeutiges Brandzeichen aufzudrücken:

“Mangelnde politische Einigungsfähigkeit kann keinen Kompromiss rechtfertigen, der mit der Verfassung nicht vereinbar ist.” [BVerfG, 2 BvR 2433/04 vom 20.12.2007, Absatz-Nr. 174]

 

Ausgesprochen anlässlich des Urteils zur Verfassungswidrigkeit der Hartz-IV-Verwaltungstruktur, nach dem die Hartz-IV-Arbeitsgemeinschaften von Arbeitsagentur und kommunalen Sozialbehörden gemäß § 44b SGB II dem Grundsatz eigenverantwortlicher Aufgabenwahrnehmung (Artikel 28 Absatz 2 Satz 1 und 2 in Verbindung mit Artikel 83 des Grundgesetzes) widersprechen, der den zuständigen Verwaltungsträger verpflichtet, seine Aufgaben grundsätzlich durch eigene Verwaltungseinrichtungen, also mit eigenem Personal, eigenen Sachmitteln und eigener Organisation wahrzunehmen.

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Verfasser: BreakingNews
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• 2 Kommentare »

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2 Responses to “ Der Satz des Tages! ”

  1. # 1 Andreas Says:

    Super!

    Eigentlich wollte ich nur was über Gerhard Schmid lesen, jetzt hänge ich schon über eine Stunde hier.
    Diesen Blog hab ich mir “gemarkt”! Bis demnächst.

    Andreas

  2. # 2 BreakingNews Says:

    Das freut mich aber sehr!!! Dankeschön… bin diese Woche etwas unproduktiv gewesen, aber das gibt sich… Montag ist der nächste Eintrag zum Schmid-Prozess schon eingeplant, da einige wesentliche Anträge (z.B. den auf Verfahrensaussetzung) eventuell zur Entscheidung anstehen. Also stay tuned! ;-)

    Beste Grüße,
    BN aka Ruediger

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