Der Satz des Tages!
Thursday, 20.December 2007 um 11:45 Uhr | Breaking News, Deutschland, Kopfschüttelnd, Politik, Rechtsprechung
Danke, liebes Bundesverfassungsgericht! Ein Satz, wie in Stein gemeißelt, der dazu geeignet ist, der deutschen Politik ein eindeutiges Brandzeichen aufzudrücken:
“Mangelnde politische Einigungsfähigkeit kann keinen Kompromiss rechtfertigen, der mit der Verfassung nicht vereinbar ist.” [BVerfG, 2 BvR 2433/04 vom 20.12.2007, Absatz-Nr. 174]
Ausgesprochen anlässlich des Urteils zur Verfassungswidrigkeit der Hartz-IV-Verwaltungstruktur, nach dem die Hartz-IV-Arbeitsgemeinschaften von Arbeitsagentur und kommunalen Sozialbehörden gemäß § 44b SGB II dem Grundsatz eigenverantwortlicher Aufgabenwahrnehmung (Artikel 28 Absatz 2 Satz 1 und 2 in Verbindung mit Artikel 83 des Grundgesetzes) widersprechen, der den zuständigen Verwaltungsträger verpflichtet, seine Aufgaben grundsätzlich durch eigene Verwaltungseinrichtungen, also mit eigenem Personal, eigenen Sachmitteln und eigener Organisation wahrzunehmen.



19.January 2008 um 13:36 Uhr
Super!
Eigentlich wollte ich nur was über Gerhard Schmid lesen, jetzt hänge ich schon über eine Stunde hier.
Diesen Blog hab ich mir “gemarkt”! Bis demnächst.
Andreas
19.January 2008 um 14:28 Uhr
Das freut mich aber sehr!!! Dankeschön… bin diese Woche etwas unproduktiv gewesen, aber das gibt sich… Montag ist der nächste Eintrag zum Schmid-Prozess schon eingeplant, da einige wesentliche Anträge (z.B. den auf Verfahrensaussetzung) eventuell zur Entscheidung anstehen. Also stay tuned!
Beste Grüße,
BN aka Ruediger