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Fingerabdruck-Pässe, Silvester-Böller und die Männer vom Sägewerk

Manchmal stellt mein Hirn schon ein paar interesante Cross-Verlinkungen an… so wie vorhin, als ich mir mit einem “Miracle Blade” schön in die Fingerkuppe schnitt…. Während das Blut trocknet und die Wunde pflaster-verklebt versorgt ist, kam mir der Gedanke, was so eine Verletzung denn wohl für Auswirkungen auf eine Passbeantragung hätte, den man neuerdings nur noch gegen Abgabe von Fingerabdrücken der Zeigeinger erhält. Zwar habe ich noch viel Zeit damit bis ins Jahr 2014, aber der Stoibär-Thomas hatte nicht so viel Glück und seine Fingerabdrücke schon abnehmen lassen müssen, wie ich gestern las und mein Hirn heute so offenbar in Bezug zu meinem schmerzenden Finger setzte.

Nun gibt es ja aber auch Menschen, die wie die spirchwörtlichen Männer vom Sägewerk qua Berufsrisiko ohne diese Index-Finger ihr Dasein fristen. Mal ganz davon abgesehen, dass heute Silvester und naturgemäß wieder die Zeit ist, wo Menschen bei der Knallerei – zumeist aus eigener Dummheit – einen oder mehrere Finger oder Hände einbüßen… wie ist das dann, wenn man keine Finger mehr zum fingerabdrücken hat??? Kein Abdruck, kein Pass und die Verdammung, nicht mehr außerhalb der EU reisen zu können??? Natürlich nicht! Ein Blick ins Gesetz schafft Klarheit. Im §4 Abs.4 PaßG heißt es denn auch:

(4) Die Fingerabdrücke werden in Form des flachen Abdrucks des linken und rechten Zeigefingers des Passbewerbers im elektronischen Speichermedium des Passes gespeichert. Bei Fehlen eines Zeigefingers, ungenügender Qualität des Fingerabdrucks oder Verletzungen der Fingerkuppe wird ersatzweise der flache Abdruck entweder des Daumens, des Mittelfingers oder des Ringfingers gespeichert. Fingerabdrücke sind nicht zu speichern, wenn die Abnahme der Fingerabdrücke aus medizinischen Gründen, die nicht nur vorübergehender Art sind, unmöglich ist. [juris]

Nun fragt sich der geneigte Leser: Und was ist mit dem kleinen Finger, der da offenbar gesetzlich ignoriert wird? Ist da gar eine Lücke ausgemacht, die es dem Vorratsdatenspeicherungs-Gegner erlaubt, ohne Daktyloskopie an seine Pappe zu kommen, wenn er sich nur selbst aller seiner Finger ausser den kleinen beraubt? Vielleicht ein etwas großes Opfer für einen derartigen datenschutzrechtlichen Vorteil. Bevor sich daher nun alle “1984″/Schäuble/Überwachungsterror-Ängstlichen selbst verstümmeln, und falls es nicht so eilt mit dem neuen Pass, vielleicht doch erstmal die gerichtlichen Auseinandersetzungen abwarten, die inzwischen gestartet wurden. [Gulli.com]

Einen guten Rutsch in ein gesundes, wenngleich vorratsdatengespeichertes neues Jahr!!!

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Verfasser: BreakingNews
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