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NewsHQ-Gerichtsreport: Verteidigung von Mobilcom-Gründer Schmid will Verfahrensaussetzung

Es gleicht einem besonderen Pokerspiel, bei dem die Verteidigung von Mobilcom-Gründer Gerhard Schmid in Strafprozess wegen zweifachen Bankrotts Verhandlungstag für Verhandlungstag neue Asse aus den weiten Ärmeln ihrer Roben zieht. Mit neuen Anträgen begehren die Anwälte nun unter anderem eine Aussetzung des Strafverfahrens bis zu einer Berufungsentscheidung des OLG Schleswig in der Zivilsache der Sachsen LB gegen Schmid, die die wesentliche sachverhaltliche Grundlage für die Anklage darstellt. In einem weiteren verfahrensrechtlichen Schachzug versuchen die Juristen im übrigen, eine erneute Beschlussfassung des Gerichts zu Beweisanträgen zu erreichen, die von der entscheidenden Kammer bereits zuvor abgewiesen worden waren. Darunter möglicherweise auch der Antrag, den ehemaligen Bundeskanzler Schröder als Zeugen zu vernehmen.

Im Zivilrechtsstreit der Sachsen LB gegen Gerhard Schmid in zweiter Instanz vor dem OLG Schleswig ist ein Verhandlungstermin anberaumt. Schmid hatte nicht nur Berufung gegen das Teilzahlungsurteil in Höhe von 20,5 Millionen Euro eingelegt, sondern zwischenzeitlich auch Widerklage auf Schadenersatz gegen die Sachsen LB erhoben. Die Verteidigung Schmids geht davon aus, dass das Oberlandesgericht zugunsten Schmids entscheiden werde, dass die Kündigung des Darlehens durch die Sachsen LB unwirksam war. Das hätte zur Folge, dass die so entstandene Verbindlichkeit, die später Insovenzgrund für den Konkurs Schmids wurde, nicht rechtmäßig bestand und Schmid somit nicht zahlungsunfähig war, wie es der Bankrott-Straftatbestand erfordert.
Die Verteidigung will dieses Berufungsurteil abwarten, bevor eine Entscheidung in der Strafsache erfolgt. Sie argumentierte, dass ansonsten die Strafkammer den Sachverhalt zivilrechtlich ausermitteln müßte, was aus prozessökonomischen, also Verfahrensbeschleunigungs-Gesichtspunkten, unangebracht sei. Eine der OLG-Entscheidung vorgreifende strafrechtliche Verurteilung Schmids stelle im übrigen einen schweren Nachteil für diesen dar: So könne die Verurteilung zu einer Versagung der insolvenzverfahrensrechtlichen Restschuldbefreiung Schmids führen und ihm nach den Vorschriften des GmbH-Gesetzes seine Anstellung als Geschäftsführer der Bonusstrom GmbH seiner Ehefrau Sibylle Schmid-Sindram kosten. Die Verteidigung drohte darüber hinaus weitere Beweisanträge für den Fall an, dass die Verhandlung dennoch fortgesetzt würde.

Darüber hinaus wendete sich Schmid-Anwalt Langrock auch im Namen seines abwesenden Kollegen Prof. Samson mit einer sog. Gegenvorstellung gegen die Abweisung mehrerer zuvor gestellter Beweisanträge. Diese Verfahrensrüge ist wesentlich, um sich in einem möglichen, späteren Revisionsverfahren gegen die entsprechenden Beschlüsse der Kammer wehren zu können, falls sie der Rüge nicht abhilft. Die Verteidigung machte geltend, dass die damals zu Beweis beantragten Zeugenaussagen und Urkunden Schmid in zulässiger Weise entlasten können. Sie würden belegen, dass Schmid davon ausging und ausgehen durfte, dass die Sanierung der Mobilcom schnell vollzogen, der am Boden liegende Mobilcom-Aktienkurs steigen und alle Kredite wieder vollständig abgesichert sein würden, so dass ein Liquiditätsengpass nicht zu befürchten gewesen sei.

Die Stellungsnahme der Staatsanwaltschaft wird für den nächsten Verhandlungstag am nächsten Montag erwartet. Ein Ende des Verfahrens ist allerdings aufgrund der neuen Anträge nicht absehbar, folgende Termine bis in den Februar hinein anberaumt.

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Verfasser: BreakingNews
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One Response to “ NewsHQ-Gerichtsreport: Verteidigung von Mobilcom-Gründer Schmid will Verfahrensaussetzung ”

  1. # 1 NEWS HQ Says:

    NewsHQ-Gerichtsreport: Gericht lehnt Aussetzung des Schmid-Prozesses ab…

    Im Strafprozess gegen den Mobilcom-Gründer und ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Gerhard Schmid wegen Bankrotts in zwei Fällen hat die zuständige Kammer des Landgerichts Kiel eine Aussetzung des Verfahrens bis zu einer Entscheidung der …

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