Home » Deutschland » NewsHQ-Gerichtsreport: Gericht lehnt Aussetzung des Schmid-Prozesses ab

NewsHQ-Gerichtsreport: Gericht lehnt Aussetzung des Schmid-Prozesses ab

Im Strafprozess gegen den Mobilcom-Gründer und ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Gerhard Schmid wegen Bankrotts in zwei Fällen hat die zuständige Kammer des Landgerichts Kiel eine Aussetzung des Verfahrens bis zu einer Entscheidung der Berufung im zugrundeliegenden Zivilverfahren Sachsen LB gegen Schmid durch das OLG Schleswig abgelehnt. Da die Strafkammer grundsätzlich nicht an ein zivilrechtliches Urteil gebunden sei und es ohnehin unklar ist, ob und wenn ja, wann die Berufung entschieden wird, sei es dem Grundsatz der Verfahrensbeschleunigung geboten, den Prozess fortzusetzen. Der Vorsitzende stellte klar, dass das Gericht für eine möglicherweise weitergehend nötige zivilrechtliche Sachverhaltsaufklärung über die ausreichende Sachkenntnis verfüge und es angesichts des fortgeschrittenen Stadiums der Verhandlung nicht opportun sei, das Verfahren auf unbestimmte Zeit mit der Folge auszusetzen, es später von vorne beginnen zu müssen.

Den vorgebrachten Gegenvorstellungen der Verteidigung zu diversen bereits schon einmal zurückgewiesenen Beweisanträgen wurde darüber hinaus nicht abgeholfen. Es erging im übrigen der von der Verteidigung zuvor beantragte rechtliche Hinweis, dass die Kammer bei ihrer Entscheidung in der Sache bezüglich der mutmaßlich nach Liechtenstein verschobenen Geschäftsanteile vom Tatbestand einer eingetretenen Zahlungsunfähigkeit ausgeht, da zu diesem Zeitpunkt der von der Sachsen LB gegen Schmid erstritte Titel bereits existierte. Bezüglich der zeitlich vorangegangenen zwei Überweisungen von Geld auf Liechtensteiner Konten Schmids geht die Kammer dagegen vom Tatbestand einer drohenden Zahlungsunfähigkeit aus.

Nach der Verlesung von Dokumenten bezüglich der Darlehens-Vertragsbedingungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sachsen LB sowie von Belegen über die Transfers von Mobilcom-Aktien und zweier Geldbeträge nach Liechtenstein wurde die Verhandlung schließlich unterbrochen. Der Vorsitzende erklärte, aus Sicht der Kammer könne sich die Beweisaufnahme dem Ende nähern, wenn es nicht noch weitere Beweisanträge gäbe. Solche werden aus Sicht der Verteidigung aber wohl mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit noch folgen, um zu beweisen, dass die Kündigung des 200 Mio.DM-Darlehens durch die Sachsen LB sowie der erstritte Vollstreckungstitel gegen Schmid unrechtmäßig war, der für die Zahlungsunfähigkeit im strafrechtlichen Sinne gesorgt haben soll. Die Verteidigung hat dazu nun etwas Zeit, der nächste Verhandlungstag ist für den 11.Februar angesetzt. Ein Ende des Verfahrens ist weiterhin nicht absehbar.

Verwandte Artikel


Verfasser: BreakingNews
Tags:, , , , , ,
• kommentieren »

Trackback URI | Comments RSS

Eine Frage, eine Anregung oder eine Meinung dazu?