BFH hält “Pendlerpauschale” für verfassungswidrig – Vorlage ans Bundesverfassungsgericht
Wednesday, 23.January 2008 um 13:15 Uhr | Deutschland, Politik, Rechtsprechung
Der Bundesfinanzhof hat wie weithin erwartet, die sog. “Pendlerpauschale” für verfassungswidrig erachtet und legt die zugrunde liegende Rechtssache dem Bundesverfassungsgericht im Wege einer konkreten Normenkontrolle zur Entscheidung vor.
Der BFH ist der Ansicht, dass es mit der Verfassung nicht vereinbar sei, die Aufwendungen des Arbeitnehmers für die Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte nicht mehr als Werbungskosten geltend machen zu dürfen. Der Gesetzgeber hatte mit Wirkung zum 1. Januar 2007 das Einkommensteuerrecht dahingehend geändert, dass der Weg von und zu der Arbeitsstätte nunmehr in die private Sphäre fällt (sog. Werkstorprinzip) und somit nicht mehr abzugsfähig ist. Laut BFH sind die Aufwendungen des Arbeitnehmers für die Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte jedoch sehr wohl abzugsfähige Erwerbsaufwendungen. Eine Haushaltskonsolidierung allein dürfe nicht zu einer anderslautenden Entscheidung des Gesetzgebers führen.
[Pressemitteilung | Entscheidungsgründe]
Update 9. Dezember 2008: Das Bundesverfassungsgericht hat die Neu-Regelung der Pendlerpauschale erwartungsgemäß für verfassungswidrig erklärt.



09.December 2008 um 13:34 Uhr
[...] Das Bundesverfassungsgericht hat erwartungsgemäß die umstrittene Kürzung der Pendlerpauschale für verfassungswidrig erklärt. Die Verfassungsrichter entschieden mit 6 zu 2 Stimmen, dass die einkommensteuerrechtliche Regelung, den Werbungskostenabzug von Fahrtkosten zu Arbeit für Berufspendler nicht mehr ab dem ersten Kilometer zu erlauben, nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sei, weil sie gegen Gleichheitsgrundrechte verstosse. Damit bleibt die alte, für die Steuerpflichtigen günstigere Rechtslage weiterhin in Kraft, nach der alle Fahrten zwischen Arbeitsplatz und Wohnort mit einer Pauschale von 30 Cent steuerlich geltend gemacht werden können. Die strittige Neuregelung hatte vorgesehen, dass ab 2007 erst Fahrten ab dem 21. Kilometer abgesetzt werden können. U.a. der Bundesfinanzhof (BFH) hatte das Bundesverfassungsgericht um eine konkrete Normenkontrolle ersucht. [SpiegelOnline] [...]