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“Katrina”-Opfer verlieren Billiarden-Klage wegen Immunitäts-Gesetz von 1928

Die Opfer der Flutkatastrophe nach dem Hurrikan “Katrina” haben keinen Anspruch auf Schadenersatz in Billiarden-Höhe. Das entschied ein Bundesgericht in New Orleans. Zwar sei die Bundesregierung bzw. das für den Hochwasserschutz zuständige US Army Corps of Engineers sehr wohl für die hohen Sachschäden und die Todesopfer verantwortlich, ein Bundesgesetz von 1928 stelle sie aber von jeder Haftung für Mängel von Hochwasserschutzmaßnahmen frei.

Der entscheidende US-Richter erklärte, das Gesetz binde ihm die Hände, eine anderslautende Entscheidung zu treffen. Der “Flood Control Act” verleihe der zuständigen Behörde der US-Regierung Immunität, auch wenn sie bei ihrer Aufgabe, New Orleans vor den Fluten zu schützen sträflich versagte und die Stadt sehenden Auges absaufen ließ, weil sie wußte, dass die Deiche und Kanäle nicht ausreichend waren. Die 489.000 anhängigen Klagen von Geschäfts- und Privatleuten, wie der Stadt New Orleans seien dennoch zurückzuweisen.

Die Anwälte der Opfer zeigten sich enttäuscht, wenn auch wenig überrascht. Sie kündigten Berufung gegen das Urteil an, haben aber wenig Hoffnung. [Yahoo!News]

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Verfasser: BreakingNews
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