Kiel211: Messer-Tod auf “Kieler Woche” – Erster Prozesstag
Friday, 22.February 2008 um 23:30 Uhr | Deutschland, Kiel211, Polizeimeldungen, Rechtsprechung
Vor dem Landgericht Kiel begann am heutigen Freitag der Prozess im Fall des gewaltsamen Todes des 25-jährigen Björn M., der am 20.Juni 2007 auf der ”Kieler Woche” mit vier Messerstichen in Rücken und Brust getötet worden war. Ein 26-jähriger Mann ist deshalb wegen Totschlags, gefährlicher Körperverletzung und Verstoß gegen das Waffengesetz angeklagt. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, im Verlauf einer tätlichen Auseinandersetzung ein dolchartiges Messer von 18 Zentimentern Länge gezogen und dies seinem Opfer zunächst mit voller Wucht zwischen die Schulterblätter in den Rücken gestossen zu haben, so dass die Klinge vollständig in den Körper des jungen Mannes eindrang, einen Wirbelkörper beschädigte und das Herz durchstieß. Nachdem der so Getroffene zu Boden sank und auf dem Rücken liegenblieb, soll ihm der Angeklagte noch zweimal in die Brust und einmal in die Schulter gestochen haben. Die Freunde des Opfers seien ebenfalls mit dem Messer verletzt worden, als sie diesem zu Hilfe kommen wollten. Björn M. erlag im Kieler Uniklinikum seinen schweren Verletzungen.
Dem Messerangriff war laut Anklage in der Nähe des Germaniahafens zunächst ein Wortgefecht wegen einer Rempelei des Angeklagten vorausgegangen, die zunächst folgenlos blieb. Die dreiköpfige Gruppe mit dem späteren Opfer habe dies allerdings zum Anlaß genommen, der ebenfalls dreiköpfige Gruppe mit dem Angeklagten nachzustellen, um die Situation zu einer tätlichen Auseinandersetzung zu eskalieren. In unmittelbarer Nähe zum sog. “Schmid-Bau” und der “Hörnbrücke” sei es schließlich zu einer Schlägerei zwischen dem Angeklagten und dem späteren Opfer gekommen. Als letzterer schließlich vom Angeklagten abließ, soll dieser sein Messer gezogen und wie beschrieben zugestochen haben.
Während des ersten Verhandlungstages kamen die am Tatgeschehen unmittelbar Beteiligten zu Wort.
Angeklagter macht Aussage
Der Angeklagte machte sowohl zur Person als auch in der Sache ausführliche Angaben. Mit ca. 8 Jahren begannen für den verhaltensauffälligen Jungen sowohl familiäre wie schulische Schwierigkeiten, die zu einer schweren “Betreuungskarriere” mit häufigen Wechseln zwischen Elternhaus, Pflegefamilien, Heim- und Jugendpsychiatrie-Einrichtungen an West- und Ostküste des Landes führte. Zwischen 1996 und 2006 wurde er mehrfach straffällig und u.a. wegen diverser BTM-Delikte, Körperverletzung, Nötigung, Bedrohung, räuberischer Erpressung, schweren Raubes und schwerem Diebstahl u.a. zu 15 Monaten Jugendstrafe, 3 Jahren und sechs Monaten Jugendstrafe, 15 Monaten und 18 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Regelmäßiger Drogen- und Alkoholmißbrauch waren ihm ebensowenig fremd. Erst mit seiner letzten Haftentlassung im Januar 2007 hatte er angeblich begonnen, sein Leben in den Griff zu bekommen. Er besorgte sich Arbeit in einem Malereibetrieb in Norderstedt, bekam dort Mitte des Jahres auch eine Wohnung und wollte dazu in Kiel auch seine Meldeangelegenheiten regeln. Der Angeklagte zeigte sich während der gesamten Verhandlung äußerst mitteilungsbedürftig und machte nicht den Eindruck, dass ihn der Prozess sehr belasten würde. Lediglich die Schilderungen seiner Kindheit rangen ihm einige Tränen ab.
Am Tattag hatte der Angeklagte bis in den Nachmittag hinein in Norderstedt gearbeitet und war von seinem Vater abgeholt und nach Kiel mitgenommen worden. Am Abend wollte er schließlich mit zwei Freunden, den Zeugen D und J auf der Kieler Woche verbringen, um seinen Abschied aus Kiel zu feiern. Von der Holtenauer Straße ging es zunächst nur mit dem Zeugen J Richtung Hauptbahnhof und dem “Bayern-Zelt” an der Hörn. Auf dem Weg habe man sich eine Flasche “Sauren Apfel” geteilt, wobei er selbst etwas mehr davon trank. Da man sich mit dem Zeugen D beim Landeshaus treffen wollte, machten sich beide vom Hauptbahnhof dorthin auf. Zu dritt ging man die Kiellinie schließlich wieder zurück, bis man wieder beim “Bayern-Zelt” war, wo man auch einkehrte. Weil sich der Angeklagte dort übergab, mußten sie das Zelt aber verlassen und gingen Richtung Germaniahafen, wo man am “freenet-Kran” stehenblieb. Dort wurde die Gruppe zunächst von mehreren Jugendlichen angepöbelt, weil man mitten auf dem Weg stand. Nachdem diese aber weitergingen, sei plötzlich die Gruppe um das spätere Opfer da gewesen von der man ebenfalls angepöbelt worden sei. Der Zeuge D habe mit denen diskutiert, ihn selber habe das nicht sonderlich interessiert, erläuterte der Angeklagte. Vielleicht hätten diese aber aufgeschnappt, was er den Jugendlichen hinterhergerufen habe.
Zum zweiten und gewaltsamen Aufeinandertreffen sei es dann später gekommen, als sein Freund, der Zeuge D von einem der anderen angesprungen worden sei, so dass er fiel. Sofort sei auch er selbst von hinten mit zahlreichen Faustschlägen und Fußtritten gegen Kopf und Rücken angegriffen worden. Einer der Angreifer sei das spätere Opfer gewesen, so der Angeklagte. Er sei “wie ein Sandsack” geschlagen worden, so dass er davon ausging “die schlagen mich tot”. In Angst und Panik habe er dann angeblich – noch auf dem Boden sitzend, die Beine lang vor sich – nur die eine Möglichkeit gesehen, sein Messer zu ziehen und blind “um sich” bzw. hinter sich zu stechen. Er will nicht mitbekommen haben, dass er dabei überhaupt jemanden verletzte, zumal er weiter geschlagen worden sei. Er könne sich nicht erklären, wie er das Opfer in den Rücken gestochen haben soll, dies habe nicht in seiner Absicht gelegen. Diesbezüglich habe er auch nur eine “bruchstückhafte Erinnerung”, weiß nur noch, dass er sich dort in die Hose gemacht habe, bevor er später über die Hörnbrücke habe fliehen können. Auf halber Strecke sei er langsamer geworden, weil sein Knie von einer Stichverletzung schmerzte, die er sich selbst zugefügt haben müsse und ihn die vollgemachte Hose behinderte. Noch bevor er in Bahnhofsnähe mit einem herbeigewunkenen Taxi abfahren konnte, wurde er von Polizisten verhaftet. Auf die Nachfrage, warum er sich nicht an die Polizei gewendet habe, erklärte er, die hätten ihm “eh nicht geglaubt”. Das Messer habe er sich ein paar Wochen zuvor gekauft, nachdem er im Streit um “Weiber” “Stress mit einem Kollegen” bekam, dessen ausländische Freunde ihn später angeblich bedroht haben sollen. Er habe das Messer nie benutzen wollen, sondern im Falle eines Falles zeigen können wollen, “dass ich ein größeres Messer habe”.
Das der Angeklagte bereits kriminelle Erfahrung im Umgang mit Messern hat bewies allerdings die Verlesung eines im Jahre 2000 gegen ihn ergangenen Urteils. Bei einem Raubüberfall hatte er seinem Opfer ein Messer an den Hals gehalten und es dabei leicht verletzt.
Vernehmung der Freunde des Angeklagten
Zeuge J - rund 15 Jahre mit dem Angeklagten befreundet, ohne aber dessen nicht näher bezeichnete politischen Ansichten zu teilen - bestätigte zunächst den Beginn des Abends und den gemeinsamen Weg zur Kieler Woche, fügte allerdings hinzu, dass er unterwegs mit dem Angeklagten nicht nur getrunken, sondern auch Hasch geraucht habe.
Er gab an, dass man von der Gruppe um das spätere Opfer bis zur tätlichen Auseinandersetzung an der Hörnbrücke verfolgt worden sei. Er sei auf die Gruppe aufmerksam geworden, als sie sich ihnen bedrohlich näherte und wich selbst bereits zurück. Der Angeklagte habe sich umgedreht und habe von einem der anderen Gruppe einen Stoß gegen die Brust erhalten, so dass er hintenüberfiel. Er habe diesen regelrecht an sich vorbeifliegen sehen, beschrieb es der Zeuge. Wegen der aggressiven Stimmung sei er über die Treppen am Germaniahafen schließlich abgehauen.
Auf Nachfrage erklärte er, von dem Messer des Angeklagten gewußt zu haben. Er fand das für diesen “ganz normal”. Er habe es ihm früher schon einmal weggenommen, damit er bei einer anderen Sauftour niemanden verletzen könne. In seiner polizeilichen Vernehmung hatte er dazu auch erklärt, das Gefühl zu haben, dass der Angeklagte es nur bei sich führe, weil er nach seiner Haftentlassung und dem Neubeginn seines Lebens Angst gehabt habe, “weich” zu werden. Vor Gericht versuchte der Zeuge diese Aussage zu relativieren, und eierte dabei eher rum, er glaube, der Angeklagte habe Angst, selbst Opfer zu werden. Er musste allerdings zugestehen, der Polizei gegenüber erklärt zu haben, dass der Angeklagte nicht zögern würde, das Messer einzusetzen und in der Hinsicht unberechenbar sei. Er hätte die Chance gehabt, mit ihm abzuhauen, habe sich aber anders entschieden.
Zeuge D, gut mit dem Angeklagten befreundet, erklärte den Verlauf der tätlichen Auseinandersetzung wie folgt: Man sei nach dem ersten Wortgefecht ca. 20m vor der “Husumer Gruppe” gewesen, die schließlich aufschloss und die drei Personen “hinterhältig” überfallen habe. Er sei mit Anlauf derart schwer getreten worden, dass er zu Fall kam und dabei umstehende Tische und Stühle mit sich riss. Der stämmigere Zeuge R habe dann auf ihm gesessen und zugeschlagen. Später habe er von ihm abgelassen, so dass er von einem Bekannten aus dem Gefahrenbereich gezogen werden konnte. Er habe das spätere Opfer gesehen, wie er zunächst allein auf den Kopf des Angeklagten einschlug, später sei auch der ausländisch aussehende Zeuge K gegen diesen tätlich geworden. In seiner polizeilichen Vernehmung hatte Zeuge D ausgesagt, der Angeklagte und das spätere Opfer hätten sich gegenseitig über die umstehenden Tische hinweg “gekloppt”.
Vernehmung der Freunde von Björn M.
Die Aussagen der beiden Begleiter des später Getöteten – zusammen mit dessen Eltern und Bruder selbst Nebenkläger im Verfahren - zeichneten sich anschließend durch weitreichende Erinnerungslücken zum zentralen Tatgeschehen aus. Zeuge K sagte aus, er sei am frühen Abend zusammen mit dem Zeugen R per Zug nach Kiel gefahren, um sich an der Kai City mit Björn M. und zwei anderen Bekannten zu treffen. Kurz vor ihrem Wortgefecht mit dem Angeklagten hätten sich einige noch etwas zu Essen geholt. Nach dem Ärger um die mußmaßliche Rempelei habe er so etwas gesagt wie “Den holen wir uns” und damit zu verstehen gegeben, man wolle diesen zusammenschlagen. Warum, wisse er nicht. Im Hinblick auf die späteren Tätlichkeiten gab K an, er habe eine Schlägerei zwischen dem Angeklagten und seinem Freund, dem später Getöteten, gesehen. In das “Knäuel” sei er dann selbst mit den Knien voraus hineingerannt, wurde aber zurückgeworfen. Der Zeuge R habe den am Boden liegenden Zeugen D mit dem Satz in Schach gehalten, er solle besser liegenbleiben. Dann wisse er nur noch, wie er Björn M. allein und schwer verletzt am Boden liegen sah. Wie er selbst von dem Messer des Angeklagten an seinem linken Arm und der Schulter sowie im Oberschenkel verletzt worden war, konnte er nicht sagen. Auch darüber hinaus habe er an die Geschehnisse keine Erinnerung.
Zeuge R erklärte zur Entstehung des ersten Wortgefechts, dass er vom Angeklagten angerempelt worden sei, und diesen daraufhin mit einem “Pass mal auf” angesprochen habe. Der Angeklagte habe sofort angefangen loszuschreien. Die Situation habe sich aber aufgelöst. Den angeblich Satz “Den holen wir uns” will er nicht gehört haben. Man machte sich weiter auf den Weg, um langsam zurück zum Bahnhof zu kommen. Wieso sie kurze Zeit später wieder auf den Angeklagten stiessen, wisse er nicht. Von der anschließenden Schlägerei zwischen dem Angeklagten und dem später getöteten Freund habe er nur soviel mitbekommen, dass letzterer irgendwann am Boden lag und sich der Angeklagte über ihn gebeugt habe. Er selbst habe den Zeugen D “als Vorsichtsmaßnahme” festgesetzt, indem er sich auf ihn kniete und ihm sagte, er solle liegenbleiben. Ob er diesen auch geschlagen habe, wisse er nicht mehr. Jedenfalls habe er danach den Angeklagten von Björn M. weggeschubst. Dieser habe sich dann wieder aufgerappelt und ihn angegriffen. So sollen seine Stichverletzungen in Oberschenkel sowie die Schnittverletzungen an rechter Schulter, Oberarm und dem Kehlkopf entstanden sein. Auf aggressivere Nachfragen zog sich der Zeuge schließlich auf schockbedingte Erinnerungslücken zurück.
Anmerkung des Autors: Der Kommentarbereich zu diesem Themenkomplex wird angesichts der Urteilsverkündung in dieser Sache vorläufig geschlossen. Bitte habt Verständnis für diese Maßnahme!




23.February 2008 um 23:26 Uhr
Ich entdecke eine grosse, auch sehr nachvollziehbare Neigung den Angeklagten vorzuverurteilen, was die sich doch sehr aufdrängende Sicht auf die angeblichen Opfer verstellt.
Diese vermittelten was jedem, der ein bisschen was von Gewalttätern versteht, dass sie selbst die “eigentlichen” Täter waren. Man konnte nicht übersehen, dass die Erinnerungslücken wohl durch anwaltliche Beratung entstanden sind, die wenn man sich erinnert hätte eine Strafanzeige zur Folge hätte, die auch gut auf Mordversuch hätte ausfallen können. Nur die erbitterte, allerdings mit illegalen Mittel angewendete Verteidigung des Angeklagten verhinderte dass er selbst nicht zum Opfer, bis hin zum möglichen Tod wurde. Der Angeklagte hatte eine Auseinandersetzung
, ich hatte den Eindruck, mit einer sehr erfahrenen Schlägertruppe, die mindestens zu dritt einen ihnen weit unterlegenen Gegner brechen, bzw. kaputtmachen wollten.
Die angeblichen Opfer machten auf mich einen Eindruck von Gewalttouristen, kurz ausgedrückt Hooligans, die auch über verdächtig routinierte Verschleierungstaktiken verfügten, was ihre Absichten und Tatbeiträge betrifft. Ich rechne trotzdem mit einer folgenden Strafanzeige gegen die jetzt noch Zeugen. In diesem bei den Zeugen wohl schon Bewusstsein, dass diese Folgen unausweichlich sein werden sind auch die Erinnerungslücken zu sehen. Sie würden sich zwangsläufig belasten.
Beim Angklagten hatte ich nicht den Eindruck, dass er sich nicht erinnern wollte. Ganz im Gegenteil. Man muss bedenken, dass sich die Zeugen, die eigentlichen Angreifer nicht wie der Angeklagte selbst sich in einem psychogenen Ausnahmezustand befanden, sondern die Auseinandersetzung (Den kaufen wir uns) deren erklärter Wille war. Die wollten sich eher einen Adrenalinkick verschaffen. Waren sozusagen mit Lustgewinn beschäftigt. Der “Schock” kam erst später. Aber ab da gibt es merkwürdigerweise keine Erinnerungslücken.
Die Rolle der jetzt noch Zeugen und dem bedauerlichem Toten müssen wesentlich kritischer Beleuchtet werden, und nicht wie beobachtet, vom Staatsanwalt in ihrem merkwürdigen Aussageverhalten geschützt werden.
Ich werde auch einen Umstand versuchen zu erklären, der für Menschen, die über bestimmte Erfahrungen nicht verfügen nicht zugänglich ist. Und zwar das weichwerden.
Der Angeklagte ist ein Heimkind. Dort herrschen andere Umgangsformen als in wohlbehüteten Familien. Dort bedeutet Schwäche zu zeigen Opfer zu werden. Man wird nur nicht angegriffen, vergewaltigt, abgezogen usw. wenn man abschreckend wirken kann. Schwäche zeigen, das ist mit weich werden gemeint, bedeutet den Untergang.
Fragen Sie Heimkinder, oder Gefängnisinsassen, alle werden es Ihnen auch in diesem Masse bestätigen.
Ich erinnere an den totgefolterten Jugendlichen in einer 4 Mann-Zelle.
Oder empfehle den Film Uhrwerk Orange, wo “Alex” durch Psychotherapie weich gemacht diese bitteren Erfahrungen macht, und es von allen Seiten “Heimgezahlt bekommt.
Hat mich im Gericht schon gewundert, dass keiner verstanden hat unter welchen Dschungelgesetzen ein Teil unserer Gesellschaft lebt, die dann aber nach unseren Gutmensch und “Heile Welt” Vorstellungen be- und verurteilt werden, die in deren Lebenssituation als völlig normal erlebt werden. Wozu auch diese Bewaffnung und allgegenwärtige Gewalt gehört.
Der Zeuge J sprach doch diese elementaren Unterschiede, die ja sogar zwischen den Haupt- und weiterführenden Schulen bestehen an. Es scheint aber so, dass es niemanden erreicht, in die Bewusstseine nicht durchdringt.
24.February 2008 um 20:46 Uhr
Sehr geehrter Herr Körner,
ich entdecke eine große, nicht nachvollziehbare Neigung, den Angeklagten zum Opfer zu stilisieren, was die nicht geringzuschätzende Sicht auf das Todesopfer verstellt, dass ganz sicher kein nur angebliches Opfer ist.
Ich habe mit mir gerungen, ob ich Ihre zum Teil abstrusen Ausführungen gänzlich lösche. Allerdings zeigen diese in Teilen vortrefflich, woran unsere Gesellschaft auch dank der 68er-Kuschel-Soziologie krankt. Und obwohl ich mir nicht erlauben wollte, schon jetzt die Ereignisse im Gerichtssaal zu bewerten, weil die bisherigen Zeugenaussagen beider Seiten zur Wahrheitsfindung sicher nicht allein führen können, will ich doch auf einige ihrer Aussagen eingehen.
Es ist wohl unbenommen, dass die Gruppe um das spätere Opfer einen wesentlichen Anteil an der tätlichen Auseinandersetzung hatte. Das wurde von den Begleitern des Opfers ja auch im Grundsatz eingeräumt und ich gehe davon aus, dass die Staatsanwaltschaft bereits entsprechende Ermittlungsverfahren in Gang gesetzt hat oder in Gang setzen wird – ohne das es unbedingt zu einem Strafverfahren kommen muss. Warum es nun zu der Schlägerei kam, bleibt Gegenstand von Spekulation. Ich würde da auch einen Zusammenhang zwischen der vom Zeugen J ganz unvermittelt angesprochenen politischen Gesinnung des Angeklagten und dem von Zeugen D erwähnten ausländischen Erscheinungsbild eines der “Husumer” Gruppenmitglieder nicht ausschließen. Entsprechende Provokationen würden die Entscheidung “Den schnappen wir uns” jedenfalls besser erklären, als ein Anrempeln. Letztlich wird es aber wohl dem Alkohol zuzurechnen sein – leider eine typische Situation auf der Kieler Woche.
Total abwegig und unsachlich ist es aber, bei der begonnenen Schlägerei von einem Mordversuch durch das spätere Opfer zu sprechen! Wer hatte doch gleich das 18cm-Messer dabei und bereits kriminelle Erfahrung in seinem Einsatz??? Da muss man schon erhebliche argumentative Verrenkungen bemühen, wenn man den Spiess derart umzudrehen versucht. Körperverletzung? Sicherlich. Aber dem Getöteten mit unbewiesenen Vermutungen selbst einen Tötungsvorsatz zu unterstellen ist so billig wie geschmacklos.
Komplett lächerlich machen Sie sich dann aber, werter Herr Körner, wenn sie meinen, in den Freunden des Todesopfers “Gewalttouristen” und “Hooligans” erkannt zu haben, die für den “Adrenalinkick” bzw. den “Lustgewinn” zuschlugen, wenn man sich angesehen hat, was der Angeklagte da an Zuschauern begrüßte, auf die ihre Beschreibung wohl eher passte.
Klar ist doch wohl aber auch, dass die “Notwehr-Strategie” des Angeklagten auf wackligen Füßen steht. So wie er zugestochen haben will, wird die Verletzung des Opfers im Rücken kaum zu erklären sein. Erst recht, wenn man davon ausgeht, dass das Todesopfer im laufenden Kampfgeschehen seinem angeblichen Kontrahenten wohl kaum freiwillig den Rücken zugewandt haben dürfte. Da befindet sich der Angeklagte schon in Widerspruch zu den Fakten und macht seine Aussage nicht gerade glaubwürdiger.
Interessant allerdings ihr Versuch der Entschuldigungsnummer mit der schweren Kindheit. Da danke ich dem Herrgott immer, dass es auch ein paar wenige Menschen gab, die in den 68ern keine Drogen zu sich genommen haben…
Ist es tragisch, zwischen 8 und 18 Jahren zwischen Heim und Zuhause sowie West- und Ostküste hin- und herzupendeln, weil man derart gestört war, dass es sowohl Eltern, wie alle in seiner Umgebung überforderte? Ja, natürlich! Kann und darf es die Entschuldigung für BTM-, und schwere Gewaltdelikte sein? Natürlich nicht! Es gibt genug Menschen mit erheblich schwereren Kindheiten als der des Angeklagten, die kein entsprechendes Strafregister aufweisen. Das der Angeklagte während seiner Betreuungskarriere entsprechend mißhandelt worden sei, hat er ja selber nicht vorgetragen. Entweder war die Zeit doch nicht so schlimm, oder er war ganz offensichtlich selbst abschreckend genug, um sich durchzusetzen. Stattdessen sprach aus jedem seiner Worte der Trotz, der aus dem Gefühl heraus geboren ist, stets ungerecht behandelt worden zu sein. Viel Selbstmitleid, kein Platz für Reue oder wenigstens Mitgefühl.
Das Sie dann auch noch um Verständnis werben, das ein Teil der Gesellschaft unter “Dschungelgesetzen” lebe, “die dann aber nach unseren Gutmensch und “Heile Welt” Vorstellungen be- und verurteilt werden”, schießt dann aber fast den Vogel ab. Dieser “Heile Welt”-Urteilsmaßstab, den sie da so flapsig beschreiben, ist unsere Rechtsordnung, Herr Körner! Und es gibt nur dieses eine Recht! Alle Gesellschaftsteile haben sich an diesem zu orientieren und nicht an einem selbstjustizialen “Dschungelgesetz” wie sie es beschreiben. Dementsprechend kann es nicht als Rechtfertigung oder Entschuldigung für die Tötung eines anderen Menschen herhalten. Zumal der Angeklagte ja nach eigenen Worten auf dem Weg zurück in ein geordnetes Leben war.
Warten wir den weiteren Prozessverlauf ab.
25.February 2008 um 21:38 Uhr
Zitat:Sicht auf das Todesopfer verstellt, dass ganz sicher kein nur angebliches Opfer ist. Zitat Ende.
Es ist sogar sicher, dass er, das Todesopfer bzw. die Husumer Gruppe die Angreifer waren und der Angeklagte sich gegen diese, allerdings mit einem Mittel dessen Verhältnismässigkeit sehr umstritten ist, wehrte. Das ist bisher nach dem zweiten Verhandlungstag Fakt. Strittig ist nur, ob es in der Auseinandersetzung einen Moment gab in dem der Angeklagte die absolute Notwehrsituation verliess und seinerseits zum nicht mehr notwehrmotivierten Gegenangriff überging. Daran habe ich aber sehr grosse Zweifel.
Die Zeugen des 2. Tages schilderten dann auch die “Schlägerrei” als das härteste was sie jemals gesehen hatten. Ich erinnere daran, dass die Kieler Gruppe zu dem Zeitpunkt nur noch aus dem körperlich nicht gerade kräftigen Angklagten bestand, die Husumer Gruppe aber mindestens zu dritt war. Sollten beide Zeugen des Vortages die Wahrheit gesagt haben, müssen es 4 Personen gewesen sein. Beide hatten gesagt erst später zur Auseinander hinzugkommen zu sein.
Da aber die beiden Kieler in einer konzertierten Aktion, die auf das Kommando “die kaufen wir uns ” gestartet wurde, gleichzeitig angegriffen wurden fehlt ein Angreifer.
” zwei Angreifer” plus “zwei hinterher” = 4 Personen.
Ich gehe aber nicht von sonderlicher Wahrheitsliebe der zur Angreifergruppe gehörenden Husumer aus. Von dort war kein Wille sichtbar die tatsächlichen Vorgänge aufzuklären. Und 100 % werden wir diese Zeugen, in einem folgenden Prozess als Angeklagte wiedersehen. Zu denen würde dann auch Björn Miehe gehören dessen Anteil an dem Geschehen war erst den Zeugen D, und dann den Angeklagten anzugreifen. Ich wiederhole anzugreifen, nicht sich gegen diese zu wehren.
Zitat: Ich habe mit mir gerungen, ob ich Ihre zum Teil abstrusen Ausführungen gänzlich lösche. Allerdings zeigen diese in Teilen vortrefflich, woran unsere Gesellschaft auch dank der 68er-Kuschel-Soziologie krankt. Zitat Ende
So grosse Pobleme haben Sie tatsächlich mit einer Meinung, die sich an den Fakten orientiert, dass Sie zu diesem Akt des Meinunglöschens greifen würden?
Ausserdem ist der Angeklagte nie in den Genuss einer Kuschel-Soziologie gekommen.
Er ist in einem Heim sogar mit einer Ohrfeige als Erstkontakt von einem Erzieher begrüsst worden. Sollten Sie das bei dem Angeklagten vermuten, liegen Sie völlig falsch.
Zitat: Warum es nun zu der Schlägerei kam, bleibt Gegenstand von Spekulation. Ich würde da auch einen Zusammenhang zwischen der vom Zeugen J ganz unvermittelt angesprochenen politischen Gesinnung des Angeklagten und dem von Zeugen D erwähnten ausländischen Erscheinungsbild eines der “Husumer” Gruppenmitglieder nicht ausschließen. Zitat Ende.
Nein, mit Politik hat das alles absolut nichts zu tun. Der Zeuge D ist zudem völlig unpolitisch. Ist mehr an Mode und Autos usw. interessiert. War nicht zufällig der, der bei der Beschreibung der Kleidung sogar Marken nennen konnte.
Ich hätte, nachdem ich den gemeinten Zeugen gesehen habe, südländisch gesagt. Andere müssen sich die Haare schwarz färben und Solarium nehmen um eine ähnliche äussere Erscheinung, darum ging es , zu erreichen.
Zitat: Letztlich wird es aber wohl dem Alkohol zuzurechnen sein – leider eine typische Situation auf der Kieler Woche.Zitat Ende.
Alkohol ist ist zwar enthemmend, aber die Gewaltimpulse sind schon in der Person, meist offen sichtbar, angelegt. Man muss nur ein “Auge” dafür haben.
Zitat:Aber dem Getöteten mit unbewiesenen Vermutungen selbst einen Tötungsvorsatz zu unterstellen ist so billig wie geschmacklos.Zitatende.
Fakt ist, wenn ich bestimmte Gewalt anwende, zB. Schläge gegen den Kopf, oder mit Anlauf, dem Knie voraus in jemanden reinspringe, so nehme ich , die Justiz nennt es so, billigend in Kauf, den Anderen damit auch unter Umständen zu töten, so wird dieses von der Justiz als Vorsatz gewertet. Wäre bei dieser Auseinandersetzung der Angeklagte zu Tode gekommen, hätte die Anklage so gelautet, weil ja der Getötete der Angreifer bzw. die Speerpitze des Angriffes war. Der “Aggressor” war. Im Gegensatz zu dem der auf die Aggression reagiert ohne Vorsatz handelt, und deshalb auch die Anklage “nur” auf Totschlag lautete. So sind nunmal die Fakten. Fakten sind nicht billig oder geschmacklos, sie sind oder sie sind nicht. Manchmal auch unerwünscht.
Zitat: Komplett lächerlich machen Sie sich dann aber, werter Herr Körner, wenn sie meinen, in den Freunden des Todesopfers “Gewalttouristen” und “Hooligans” erkannt zu haben, die für den “Adrenalinkick” bzw. den “Lustgewinn” zuschlugen, wenn man sich angesehen hat, was der Angeklagte da an Zuschauern begrüßte, auf die ihre Beschreibung wohl eher passte. Zitat Ende.
So, und zwar genauso funktioniert Vorverurteilung.
Der Unterschied zwischen dem Klischee einer Glatze und einem Hooligan, die Übergänge sind da schleichend ist, dass wenn, wie gesagt Klischee, die Glatzen zu den Desperaten gezählt werden, während der Hooligan meist aus der bürgerlichen Welt kommt, und die Gewalt anwendet um eben diesen Adrenalinkick zu bekommen, fast sowas wie einen Sport daraus machen. Hat nichts mit gesellschaftlichen Bedingungen zu tun.
Natürlich gibt es auch die Mischformen, deshalb habe ich den Begriff des Klischees gewählt, um die jeweils pure Ausformung zu verdeutlichen.
Zu den Glatzen die dort Anwesend waren kann ich soviel sagen, dass der Zeuge D nicht ohne privaten Schutz zum Prozess erscheinen wollte, weil er Übergriffe im Umfeld des Gerichtsgebäudes befürchtete, und einige dafür da waren. Das man in einer Stadt wie Kiel Personen aus allen Schichten kennt ist denke ich leicht nachzuvollziehen. Und je unterer die Schichten werden, je weniger kann man sich seinen Bekanntenkreis aussuchen. Bewerten Sie den Umstand, dass die ausländischen Freunde des Angeklagten nicht anwesend waren nicht falsch oder über.
Werde eine Fortsetzung versuchen, ohne Sie jetzt in eine Diskussion verwickeln zu wollen, wäre dazu aber bereit, aber so einfach wie Dinge gern gesehen werden sind sie leider meist nicht.
Gruss
25.February 2008 um 22:58 Uhr
Seien Sie versichert, dass ich ihnen im Laufe des morgigen Tages gerne antworten werde. Mit Diskussionen habe ich keine Probleme, insbesondere dann nicht wenn sich zwei so unterschiedliche Aufassungen auseinanderzusetzen suchen. Allerdings überfordert die schiere Fülle ihrer Einlassung einen gewissen zeitlichen Aufwand, um sich ausreichend damit zu beschäftigen – nebenbei werde ich dann auch die Ereignisse dieses zweiten Prozesstages wieder Revue passieren lassen.
26.February 2008 um 00:24 Uhr
Fortsetzung:
Zitat: Klar ist doch wohl aber auch, dass die “Notwehr-Strategie” des Angeklagten auf wackligen Füßen steht. So wie er zugestochen haben will, wird die Verletzung des Opfers im Rücken kaum zu erklären sein. Erst recht, wenn man davon ausgeht, dass das Todesopfer im laufenden Kampfgeschehen seinem angeblichen Kontrahenten wohl kaum freiwillig den Rücken zugewandt haben dürfte. Da befindet sich der Angeklagte schon in Widerspruch zu den Fakten und macht seine Aussage nicht gerade glaubwürdiger.Zitat Ende.
Der Gutachter konnte heute nicht sagen aus welcher Richtung die Verletzung zugeführt wurde. Eine Frage, die wenn Sie eindeutig hätte geklärt werden können heute schon die Aufhebung des Haftbefehls gegen den Angeklagten hätte bedeuten können.
Der Gutachter hatte ein plausibles Model, aber er hielt auch von vorne für möglich. Sogar den gebückten und vornübergebeugten Zustand konnte er nicht ausschliessen. Also auch plausibel! Für den vornübergebeugten Zustand würde sprechen, dass der Angeklagte neben dem Todesopfer sass als die Auseinandersetzung endete. Das legt sehr nahe, dass der tötliche Stich aus dem Sitzen heraus geführt wurde. Ich denke nicht, dass der Angeklagte sich wie ihm fast angeheftet wird nachdem er seine Mordlust befriedigt hat, sich erstmal hinsetzte. Diesen Moment schilderte der Angeklagte als den, in dem er fliehen konnte.
Ob jemand die nötige Kraft im Sitzen entwickeln kann um diesen Stich auszuführen, halte ich für durchaus denkbar. Besonders wenn man bedenkt dass je stärker der panische Impuls, je grösser die Kraft. Für mich ist das nach dem was alle Zeugen und Sachverständigen gesagt haben die plausibelste Erklärung. Diese Bild wurde auch oft genannt. Der Angeklagte sass aufrecht, und das Todesopfer lag neben ihm, weil es dort zusammengebrochen war. Dann gibt es keinen Grund die Notwehr zu bestreiten, und es gibt nicht eimal eine eigenständige Angriffshandlung des Angeklagten.
Der Zeuge D hat nichtmal jemanden angegriffen. Der wurde weil kein wirkliches Interesse “husumerseits” an ihm bestand nur so niedergemacht. Der hat sich nicht einmal gewehrt, da waren die beiden Husumer die ihn man kann sagen, von hinten überfallen haben, eine schwere Verletzung des Kniegelenks (ein Tritt von hinten aus vollen Lauf an die Innenseite des Knies) billigend in Kauf nahmen, das spätere Todesopfer und der Stämmige lupenreine Täter. Und von dem wollten die nicht einmal was, nur aus dem Weg räumen.
Die ganze Aktion der Husumer war derart aufeinander eingespielt ausgeführt, dass man von einem hohen Erfahrungswert ausgehen muss was solche Auseinandersetzungen betrifft.
Ob es so war weiss ich auch nicht, aber dass es so war wie der Staatsanwalt esimmer noch versucht dazustellen, war es mit Sicherheit nicht.
Stellte sich dann zB. auch raus, das seine abenteuerliche Behauptung, das kann er selbst nicht geglaubt haben, dass der Angklagte sich nicht vor Panik in der Auseinandersetzung in die Hosen gemacht hatte, sondern durch die Verhaftung durch die Polizei nicht zutreffend sein kann, weil es im Taxi schon nach Exkrementen gerochen hat, in dem er aber schon vor der Verhaftung sass.
Ein Hinweis darauf, dass der Staatsanwalt sich nicht zu schade ist, Dinge in seine Argumentations einzubiegen. Sportlich würde man sagen, dass er Foul spielt. Ich finde das bedenklich, weil Sie berufen sich auf den, der Rechtsstaat den Staatsanwalt mit der Plicht versehen hat neutral zu ermitteln und Taten aufzuklären. Auch der Unschuldsbeweis ist Pflicht des Staatsanwaltes. Nicht wie in den USA, wo die Anwälte des Angeklagten dafür zuständig sind. Wenn der Staatsanwalt es nicht tut, gibt es niemanden der die Unschuld des Angeklagten vertritt. Deshalb darf ein Staatsanwalt nicht konstruieren. Beweise und Indizienketten soll er liefern, nicht eigene persönliche Interpretationen als Beweise
verwenden. In diesem Fall sollte verneint werden, dass der Angeklagte überhaupt in einer Paniksituation war. Diese Peinlichkeit hätte er sich ersparen können, da der Taxifahrer, ihm doch im Rahmen der Ermittlungen als Zeuge zur Verfügung stand. Hätte ihn nur fragen brauchen..
Meine Zwischenbilanz ist eindeutige Notwehr.
Gruss, melde mich wieder
26.February 2008 um 22:35 Uhr
Muss morgen leider für eine Woche ins Krankenhaus. Aber einen klitzekleinen Beitrag noch.
Zitat:Ist es tragisch, zwischen 8 und 18 Jahren zwischen Heim und Zuhause sowie West- und Ostküste hin- und herzupendeln, weil man derart gestört war, dass es sowohl Eltern, wie alle in seiner Umgebung überforderte? Ja, natürlich! Kann und darf es die Entschuldigung für BTM-, und schwere Gewaltdelikte sein? Natürlich nicht! Zitat Ende.
700 Bundeswehrsoldaten werden momentan wegen Kriegstraumatisierung im Afganistan Konflikt behandelt. Auch bei der ersten Zeugin im Prozess am 2. Tag war eine solche Traumatisierung deutlich zu sehen. Ich würde zumindest dieser Zeugin unbedingt raten sich deshalb in ärztliche Behandlung zu begeben, bevor eine chronische Angsterkrankung die Folge ist. Von der man nicht weiss, in welcher Art sie sich entwickeln wird. Angst kann sich in so ziemlich alles verwandeln. Vorwiegend in Aggression. Ich nenne hier als Beispiel die Verlassensangst, meist Eifersucht genannt, die sich viele Frauen können davon ein leidvolles Lied singen, in masslosen Hass verwandeln kann. Sucht ist auch eine Möglichkeit der Folgen.
Nun muss man sich in einen 8 jährigen hineinversetzen, der über keine eigene emotionale Stabilität verfügt. Ein Zeichen für bereits chronischen seelischen Schmerz. Nun wird aber nicht wie es vernünftig wäre, diese Leere die hätte mit Liebe gefüllt sein müssen, nicht durch “Wohltaten” gefüllt, oder mit vertrauensbildenden Massnahmen, sondern alles was er vielleicht an Wurzeln hatte systematisch, ich behaupte das, zerstört. Dieses wird vom Kind, das ist ein 8 jähriger, als weitere Traumatisierung und Destabilisierung erlebt.
Paradox ist, dass gleichzeitig mehr gefordert wird, er hätte zu funktionieren. Eine Klassische Überforderungssituation, die weitere Traumatisierungen und serienmässige Niederlagen bedeuten. Ein hoffnungsloser Teufelskreis. Daran muss ein Kind zerbrechen. In schwere Depression stürzen. Diese bestimmt jetzt das Leben des Kindes. Ob jetzt eine Lethargie oder Hyperaktivität daraus wird, liegt nicht im Einfluss des Kindes, sondern in den Händen mehr oder weniger fähiger Erzieher. Googlen Sie ruhig mal um zu erfahren wie die Wirklichkeit aussieht. Ein Ergebnis von “Glücksstadt Erziehungsheim” habe ich als Link mal dazu gestellt.
http://www.schlaege.com/html/aktuelles.html
Ihre so hochgelobte Erziehung vor dem 68iger Kuschelkurs von vorwiegend Alkoholdrogen Konsumenten um klarzustellen, dass Drogen nicht mit den 60igern in die Gesellschaft gekommen sind, haben reihenweise seelische Krüppel produziert. Und es hat sich nicht wirklich viel geändert.
Schwere Kindheit ist keine Entschuldigung, sondern eine Erklärung und gleichzeitig eine Anschuldigung an die Gesellschaft. “Niemand” versucht sich auch nur annähernd vorzustellen, was schwere Kindheit bedeutet. Halten es mehr für eine Floskel ohne tiefgreifende Wirkung.
Und wenn Sie jetzt glauben, dass das vorwiegend in öffentlicher Gewalt endet, muss ich Sie enttäuschen. Meist mündet es in häuslicher Gewalt, vorwiegend gegen Frauen und Kinder. Diese Gewalt ist vorwiegend männlich.
Sie sehen, wenn man dieses Fass mal öffnet, dass da ganz viel Schlimmes zum Vorschein kommt. Ob aber diese Wirklichkeit zu ignorieren besser ist bezweifle ich. Wird nur die Gefängnisse füllen, und immer neue Opfer produzieren.
26.February 2008 um 23:37 Uhr
Ich habe heute eine Redewendung gehört, die das was passiert ist sehr gut beschreibt.
Dieses bezieht sich nicht auf die Panik, sondern auf die physische Gewalt.
Die Husumer haben dem Angeklagten buchstäblich die Sch…. aus dem Arsch geprügelt.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass es viele wären, die wenn sie eine Waffe gehabt hätten, egal was, diese nicht eingesetzt hätten. Es gibt in solchen Situationen keinen Mittelweg.
Das ist auch der Grund, warum möglichst keiner eine Waffe dabei haben sollte.
[Edit des Autors: Ich habe bis hierhin alle Polemik ihrerseits toleriert, aber die Grenze ist erreicht. Die weiteren Ausführungen wurden als Beleidigungen gelöscht.]
27.February 2008 um 07:06 Uhr
Herr Körner,
zunächst einmal sollten Sie meine Toleranz nicht mit ungebührlichen Vergleichen wie in Ihrem vorigen Kommentar überstrapazieren. Ich bin grundsätzlich bereit auf ihre Kommentare einzugehen, egal für wie abwegig ich sie auch halte. Ich habe keinerlei Probleme mit einer Meinung. Auch nicht, wenn sie die Fakten an denen sie sich angeblich orientiert, nach eigenem Gusto verbiegt. Aber ich behalte mir stets vor, Kommentare zu bearbeiten oder zu löschen, wenn sie die Grenzen des guten Geschmacks überschreiten, Gesetze verletzen könnten oder in nervige Spammerei abgleiten. Die Maßstäbe dazu kann ich im Rahmen meines virtuellen “Hausrechts” nach meinem Ermessen handhaben.
Zu dem Angriff durch die Gruppe um den später Getöteten ist eigentlich alles gesagt. Die von ihnen ausgehenden Schläge und/oder Tritte sind auch in der beschriebenen Härte nach der bisherigen Beweisaufnahme unbestritten ein notwehrfähiger Angriff – das hat selbst der Staatsanwalt nicht in Zweifel gezogen. Und sofern sich der Angeklagte auch mit Schlägen dagegen zur Wehr setze, war er gerechtfertigt. Wegen dieser Schläge ist er auch nicht angeklagt. Angeklagt ist er wegen der Benutzung des Messers. Wie sie zurecht schreiben, ist zwischen Anklage und Verteidigung strittig, ob sich der Angeklagte überhaupt noch einem unmittelbar gegenwärtigem Angriff entgegensah, als er sein Opfer todesursächlich in den Rücken stach. Das ist eine Rechtsfrage, die in Litertur und Rechtsorechung unterschiedlich bewertet wird. Sie mögen das bezweifeln, das Gericht folgte da eher der Staatsanwaltschaft, dass keine Notwehrlage (mehr) vorlag als sie die vom Verteidiger beantragte Ausetzung des Haftbefehls zurückwies.
Wenn sie die “Wahrheitsliebe der Angreifertruppe” bezweifeln, denen es am Willen zu Aufklärung fehle, muss das gleiche für den Angeklagten gelten: Seine Einlassung, im Sitzen blind nach hinten um sich gestochen zu haben, muss zumindest im Hinblick auf die Stiche gegen das Opfer als durch den Gutachter widerlegt betrachtet werden. Der konnte nämlich sehr wohl sagen, was plausibel war und was nicht. Auf Nachfrage erklärte er das vom Angeklagten angeführten Szenario als “konstruiert”. Das der erste Stich von hinten geführt wurde läge “auf der Hand”. Die ersten beiden Stiche sind nach seiner Überzeugung im Stehen ausgeführt worden. Das deckt sich im übrigen mit der Aussage der zweiten Pavillion-Zeugin.
Sie schreiben: “Für den vornübergebeugten Zustand würde sprechen, dass der Angeklagte neben dem Todesopfer sass als die Auseinandersetzung endete. Das legt sehr nahe, dass der tötliche Stich aus dem Sitzen heraus geführt wurde.”
Damit haben sie gerade selbst eine Notwehrlage ausgeschlossen, wenn die Auseinandersetzung beendet war.
Sie schreiben: “Ich denke nicht, dass der Angeklagte sich wie ihm fast angeheftet wird nachdem er seine Mordlust befriedigt hat, sich erstmal hinsetzte.” Von Mordlust spricht hier keiner. Ansonsten wäre er ja auch wegen Mordes angeklagt.
Das der Angeklagte in den Genuss einer Kuschel-Soziologie gekommen sei habe ich nie behauptet. Meine entsprechende Bemerkung bezog sich auf die Entschuldigungsversuche der schweren Kindheit, wie sie sie benutzen.
Sie schreiben: “Fakt ist, wenn ich bestimmte Gewalt anwende, zB. Schläge gegen den Kopf, oder mit Anlauf, dem Knie voraus in jemanden reinspringe, so nehme ich , die Justiz nennt es so, billigend in Kauf, den Anderen damit auch unter Umständen zu töten, so wird dieses von der Justiz als Vorsatz gewertet. Wäre bei dieser Auseinandersetzung der Angeklagte zu Tode gekommen, hätte die Anklage so gelautet, weil ja der Getötete der Angreifer bzw. die Speerpitze des Angriffes war. Der “Aggressor” war. Im Gegensatz zu dem der auf die Aggression reagiert ohne Vorsatz handelt, und deshalb auch die Anklage “nur” auf Totschlag lautete.”
Da muss ich sie in ihrem juristischen Halbwissen aber enttäuschen. Totschlag bedeutet nicht, dass man ohne Vorsatz handelt – auch ist der Angeklagte wegen vollendetem vorsätzlichem Totschlag angeklagt. Wäre er aus Notwehr gerechtfertigt gewesen, hätte er trotzdem vorsätzlich im Hinblich auf das Töten eines anderen Menschen aber nicht rechtswidrig gehandelt. Eine Anklage wegen vorsätzlichen Mordes kommt nach Ansicht der Staatsanwaltschaft wohl nur deshalb nicht in Betracht, weil sie der Ansicht ist, das Vorliegen eines Mordmerkmals, wie zum Beispiel des niederen Beweggrundes, nicht nachweisen zu können. Fehlt der Vorsatz, handelt es sich um fahrlässige Tötung, wenn Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.
Schläge gegen den Kopf oder mit dem Knie voraus in jemanden reinzuspringen bedeuten nicht automatisch, dass man den Tod billigend – und damit eventualvorsätzlich – in Kauf nehme. Ansonsten müßte ja jeder auch einzelne Schlag ins Gesicht eines anderen automatisch einen versuchten Totschlag darstellen, was natürlich totaler Quatsch ist. Auch hat der zweite Rechtsmediziner erklärt, dass die Verletzungen am Kopf des Angeklagten nicht lebensgefährlich waren. Das sie aus Sympathie für den Angeklagten versuchen, reine Vermutungen, Annahmen und aufgeschnappte jurstische Definitionen ihrerseits zu angeblichen Fakten aufzublasen, ehrt sie – aber überzeugen werden sie damit nur sich selbst.
Das sie wissen wie “Vorverurteilung funktioniert”, haben sie ja selbst mehrfach bewiesen: Immer wenn sie von den Begleitern des Todespfers geschrieben haben.
Sie schreiben: “Die ganze Aktion der Husumer war derart aufeinander eingespielt ausgeführt, dass man von einem hohen Erfahrungswert ausgehen muss was solche Auseinandersetzungen betrifft.”
Worauf stützen sie solche Hypothesen??? Auf ihre Menschenkenntnis? Eine solche Behauptung ist vollkommen aus der Luft gegriffen, wird vom Sachverhalt nicht gedeckt und ist reine Polemik in dem untauglichen Versuch den Angeklagten besser da stehen zu lassen, in dem man die Gegenseite mit Dreck bewirft… wenn ihnen das Genugtuung verschafft…
Sie schreiben: “Zu den Glatzen die dort Anwesend waren kann ich soviel sagen, dass der Zeuge D nicht ohne privaten Schutz zum Prozess erscheinen wollte, weil er Übergriffe im Umfeld des Gerichtsgebäudes befürchtete, und einige dafür da waren.”
Bei dieser Aussage komme ich allerdings aus dem Kopfschütteln kaum raus…. Zunächst mal hat er sicher keinerlei Angriffe von welcher Seite auch immer im Gerichtssaal zu fürchten. Dazu ist der Ordnungsdienst der Justizwachtmeisterei anwesend, die sich da kompetent und ausreichend um seine Sicherheit bemühen. Wenn er schlüssig vortragen kann, Übergriffe zu besorgen, soll sein Verteidiger das vorbringen, dann würde das Gericht entsprechende Maßnahmen treffen. Sich stattdessen die eigene Schlägertruppe mitzunehmen, zeugt dagegen erneut von der rechtsfeindlichen Einstellung des Angeklagten.
Was den restlichen Sermon betrifft, den sie hier so ausgebreitet haben, erübrigt sich fast jedes weitere Wort. Für den Angeklagten soetwas wie Kriegstraumatisierung von Soldaten in Anspruch nehmen zu wollen ist geeignet, die betroffenen Soldaten – im übrigen sicher nicht allein nur deutsche – in einem üblen Maße herabzuwürdigen. Das sie sich um die seelische Gesundheit der Zeuginnen sorgen, ist ja wohl mehr als ironisch, wenn man bedenkt, dass sie unter dem Eindruck der blutigen Tat des Angeklagten standen.
28.February 2008 um 01:43 Uhr
Ich bin immer wieder überrascht wie wenig doch Leute manchmal von dem verstehen oder vielleicht auch wollen können, von dem was man “sagt” . Ich habe dafür Verständnis.
Es macht ein unangenehmes Gefühl, wenn Dinge nicht ins eigene Weltbild passen, und es folgt dann in der Regel, dass man mit dem arbeitet was Sie mir mit Polemik vorwerfen.
Es folgen dann wertende Floskeln wie “Kuschel-Soziologie”, “in ihrem juristischen Halbwissen”, ” komme ich allerdings aus dem Kopfschütteln kaum raus”, “vollkommen aus der Luft gegriffen”. Ich habe bisher immer versucht Sachverhalte darzustellen. Allerdings mit Interpretationen, die aus einer anderen Perspektive heraus auch andere Seiten beleuchten kann. Die andere Seite der “Münze”. Das kann doch so ein grosses Problem nicht sein. Schlimm genug, dass so wenige mal mehr in die Tiefe gehen.
Beispiel: Ich sage dass der Zeuge D sich falls er angegriffen werden sollte, sich Schutz mitgebracht hat. Dieser hat sich völlig passiv verhalten. Der Zeuge D hat einschlägige Erfahrungen mit der Husumer Gruppe, so dass man ihm eine gewisse Angst zu gestehen sollte. Dass er sich nicht auf den Ordnungsdienst verlässt kan ich sehr gut nachvollziehen.
Der ist ja auch ausserhalb des Gerichtes nicht vorhanden. Eine Überreaktion vielleicht, aber wie voreingenommen Sie sind, zeigt der Freudsche Fehler, dass Sie daraus auf die rechtsfeindliche Einstellung des Angeklagten schliessen. Sie setzen ein reines Opfer der Husumer Gruppe mit dem Angeklagten gleich. Macht aber auch nichts, solches und ähnliches sind alltägliche Erfahrungen für alle, die eine eigene Meinung haben. Ich versuche dann, wie auch hier sachlich zu bleiben.
Zitat:Zu dem Angriff durch die Gruppe um den später Getöteten ist eigentlich alles gesagt. Die von ihnen ausgehenden Schläge und/oder Tritte sind auch in der beschriebenen Härte nach der bisherigen Beweisaufnahme unbestritten ein notwehrfähiger Angriff – das hat selbst der Staatsanwalt nicht in Zweifel gezogen.Zitat Ende.
Der Staatsanwalt versucht dem Angeklagten den “psychogenen Ausnahmezustand ” , der Polizist, der damals Benno Ohnesorg erschoss ist aus diesem Grund freigesprochen worden, streitig zu machen, denn der würde die Verhältnismässigkeit der Mittel im Notwehrfall erweitern bis unbegrenzt machen. Dann wäre es auch kein Totschlag mehr.
Der Vorsatz des Angeklagten würde sich dann “nur” noch auf den Waffenbesitz beschränken. Nicht mehr auf die Benutzung. Das ist das was der Staatsanwalt verhindern möchte. Das ist auch nicht schwer zu durchschauen. Deshalb auch der Versuch die “Volle Hose” auf einen Zeitpunkt zu verlegen, der nach der Auseinandersetzung war. Damit dürfte er gescheitert sein. Es hätte dann im Taxi nicht nach Exkrementen riechen können.
Der Polizist konnte freigesprochen werden, weil er die Waffe legal besass.
Zitat:Da muss ich sie in ihrem juristischen Halbwissen aber enttäuschen. Totschlag bedeutet nicht, dass man ohne Vorsatz handelt – auch ist der Angeklagte wegen vollendetem vorsätzlichem Totschlag angeklagt. Wäre er aus Notwehr gerechtfertigt gewesen, hätte er trotzdem vorsätzlich im Hinblich auf das Töten eines anderen Menschen aber nicht rechtswidrig gehandelt. Zitat Ende.
Sehen Sie, sollte es so gewesen sein, würde nur noch eine Verurteilung wegen unerlaubten Waffenbesitzes bleiben. Die Totschlaganzeige begründet sich auf der Annahme, dass der Angeklagte dem Todesopfer nachstellte um ihn töten. Die vorherige Notwehrsituation billigt dem Angeklagten einen durch Provokation und Angriff erzeugten Erregungszustand zu, der der Unterschied zum Mord wäre.
Davon ist aber nun gar keine Rede mehr. Kein Zeuge kann eine Aussage über diesen einen tödlichen Stich geben. Die Stichwunde selbst sagt nur etwas darüber aus dass das Messer aus dieser Richtung eingedrungen ist. Sie sagt nichts über den Standort oder die Position des Stechenden aus. Sehen Sie sich den Film über das Konzert der Rolling Stones an, wo ein Mitglied der Hells Angels einen Farbigen ersticht. Der Stich und weitere werden von vorne von einem kleineren Mann ausgeführt und treffen das Opfer in den Rücken.
Ich gehe davon aus, dass die Gutachter “Vorinformationen” hatten, die sicher nicht ohne Wirkung waren.
Ich könnte Ihnen tausend Kampfsituationen vorführen, in denen diese Stiche, plausibel wären. Alle tausend.
Die Gutachter konnten letzlich nicht klären, in welcher Position die Personen zueinander waren. Sie sprachen von einer aufrechten Rückenhaltung, wie sie auch sogar im Liegen möglich ist. Und natürlich gebeugt, denn der Neigungsgrat der Hüfte sagt nichts über eine Biegung im Oberkörper. Wurde auch von dem Sachverständigen eingeräumt, obwohl er eine andere Version favoritisierte, ohne das allerdings plausibel zu erklären. Was zB gegen andere Varianten spricht. Die wenn sie möglich, kann aber an der Vorstellungskraft scheitern, auch plausibel sind. Sonst wären sie unmöglich.
Zitat:Schläge gegen den Kopf oder mit dem Knie voraus in jemanden reinzuspringen bedeuten nicht automatisch, dass man den Tod billigend – und damit eventualvorsätzlich – in Kauf nehme. Ansonsten müßte ja jeder auch einzelne Schlag ins Gesicht eines anderen automatisch einen versuchten Totschlag darstellen, was natürlich totaler Quatsch ist.Zitat Ende.
Nein, wieso muss man sowas Selbstverständliches erklären? Es kommt natürlich auf die Art der Schläge an. Das wird auch sehr genau geprüft. So würde sogar ein und der selbe Schlag von einem Kampfsportler ausgeführt anders bewertet als von einem Untrainierten ausgeführt.
Hätte von Ihnen positiv erwartet, dass Sie mit sowas nicht kommen. Habe doch extra noch geschrieben: ” …Bestimmte Gewalt. Und habe den Bezug zu einer Schlägerei hergestellt, die von den Zeugen als die heftigste die Sie je gesehen haben beschrieben wurde.
Zitat:aber überzeugen werden sie damit nur sich selbst.Zitat Ende.
Dieses unlautere Motiv jemanden überzeugen zu wollen habe ich nie!!!!!!
Ich bin grosser Anhänger des Rechtes auf eigene Meinung, sogar auf das Recht des Irrtums. Menschsein erlaubt. Ich stehe sogar auf Leute mit eigener Meinung. Sie benötigen da schon Toleranz. Provozieren Sie mich doch bitte nicht, auf Sie persönlich eingehen zu müssen. Es geht weder um Sie noch um mich.
Ich versuche nichts weiter, als weitere Aspekte dieser Geschehnisse einfliessen zu lassen, weil diese meiner Meinung nach höher aufgelösten, realistischeren, nicht so emotionalen Beobachtungen ein komplexeres vielschichtigeres Bild ermöglicht. Wenn ich jetzt völlig neutral wäre, würde ich es Bürgerpflicht nennen. An der Bewusstseinsbildung, wenn möglich oder nötig, mitzuwirken.
Ich finde Ihre Berichterstattung von dem Prozess, um das klarzustellen die mit Abstand beste überhaupt, weil ich keine gefunden hatte, die sich ausführlich mit so vielen Details auseinandergesetz hat. Hatte tatsächlich einen “offenen Geist” erwartet, der nicht in dieser Form reagiert, als wenn er persönlich beleidigt worden wäre. Der auch Klartext als manchmal einziges Mittel der realistischen (irrtum vorbehalten) Darstellung anerkennt. Klartext ist für mich eine ganz normale Form der Darstellung. Ich würde es Prosa nennen. Die eigentliche wirkliche echte Sprache. Direkt!
Und die physische eingewirkte Kraft an der vollen Hose wüsste ich nicht, wie man das besser ausdrücken könnte. Ich glaube, ein Teil Ihrer Entrüstung, die ich gar nicht verstehen kann, bezieht sich darauf.
Vielleicht sollte ich klarstellen, dass ich Gewalt nicht bejahe. Sie selbst nicht anwende oder anwenden will. Diesen ganzen Vorgang sehr, sehr tragisch finde für alle Beteiligten.
Dieses auszudrücken ist aber nicht mein Anliegen. Wie gesagt es geht nicht um mich oder meine Gefühle. Es reicht,wenn ich die weiss.
Zitat: Sie schreiben: “Die ganze Aktion der Husumer war derart aufeinander eingespielt ausgeführt, dass man von einem hohen Erfahrungswert ausgehen muss was solche Auseinandersetzungen betrifft.”
Worauf stützen sie solche Hypothesen??? Auf ihre Menschenkenntnis? Eine solche Behauptung ist vollkommen aus der Luft gegriffen, Zitat Ende.
Unstrittig ist, dass auf das Kommando “Den holen wir Uns” eine fast millitärische Aktion ablief. Es gab keine Absprache, scheinbar wusste jeder was das bedeutete, und übergab dem Essensträger sein Essen, wohl um nach beendeter erfolgreicher Schlägerei mit Appetit weiterzuessen. Der Umstand alleine spricht für grosse Verrohung. Dann ohne weitere Absprache losrannten wie der Zeuge, einer der Husumer Gruppe entgegen der Aussagen der beiden anderen Husumer Zeugen aussagte. Einer, lt. Zeugen war der Durchtrainierte, der erst den Zeugen D flachlegte, der gleichzeitig mit dem Angeklagten angegriffen wurde, der Zeuge D sah im Fallen den Angeklagten “vorbeifliegen”. Wer war der Zweite Angreifer? Dann lief der Durchtrainierte weiter Richtung des Angeklagten. Der Zeuge D wurde dann von der Nachhut dem Stämmigen übernommen, der sich “vergewisserte” das vom Zeugen D keine Gefahr mehr ausging, um dann dem Durchtrainierten zur “Hilfe” zur kommen. Es gab keine weitere Absprache und man handelte mit grosser Dynamik sehr gezielt.
Sie haben doch die Zeugenaussage des Essenträgers gehört. An welcher Absicht und dass man weiss was man zu tun hatte, hat ja Vorausetzungen die zwingend auf den Umstand hinweisen, dass Übung bestand.. Woran haben Sie denn da Zweifel.
Weiterhin hielt der Anwalt dem Zeugen K in Beziehung Gewalt kein unbeschriebenes zu Sein. Der Zeuge k räumte dies auch ein.
Zitat:untauglichen Versuch den Angeklagten besser da stehen zu lassen, in dem man die Gegenseite mit Dreck bewirft… wenn ihnen das Genugtuung verschafft…Zitat Ende,
Machen Sie sich nicht so viele Gedanken um mich, es geht um die Fakten. Nicht um Sie und nicht um mich.
Zitat:Was den restlichen Sermon betrifft, den sie hier so ausgebreitet haben, erübrigt sich fast jedes weitere Wort. Für den Angeklagten soetwas wie Kriegstraumatisierung von Soldaten in Anspruch nehmen. Zitat Ende.
Lesen Sie bitte mal in den Stern Nr. 7 diesen Jahres.
Völlig missverstanden. Komisch ! Ich setzte nicht die Traumatisierung des Angeklagten mit den jetzigen Soldaten gleich, sondern ich bezog mich auf die Traumatisierung des 8 jährigen Kindes, die sein Verhalten in der Vergangenheit und seine Entwicklung zu dem geprägt hat, was er ist. Der Name dafür ist Posttraumatisches Belastungssyndrom.
Egal wer dieses hat. Die Folgen sind nicht vorauszusagen.
Darüber glaube ich wissen Sie glaube ich nicht so sehr viel. Nicht soviel um Folgen überhaupt zu akzeptieren.
Zitat: Das sie sich um die seelische Gesundheit der Zeuginnen sorgen, ist ja wohl mehr als ironisch, wenn man bedenkt, dass sie unter dem Eindruck der blutigen Tat des Angeklagten standen.Zitat Ende.
Ich habe ernsthaft überlegt hinterherzugehen, weil es so offensichlich war, und offensichtlich unerkannt. Hielt es aber für aufdringlich und für unwahrscheinlich es vermitteln zu können. Ich habe es dann gelassen. Bin deshalb auch noch im Konflikt mit mir, weil es ein Fehler war. Hoffe dass die Zeuginnen das hier vielleicht lesen, das war der eigentliche Grund es zu schreiben, um diese, es ist eine sehr gefährliche Krankheit, behandeln zu lassen. Was direkt nach den Geschehnissen hätte schon passieren müssen, weil je frischer es behandelt wird, je grösser sind die Heilungschancen. Es muss im frischen Schmerzgedächtnis gelöscht, aufgearbeitet werden, um eine Latenz und einen chronischen Verlauf zu vermeiden der in einer Angstneurose mündet. Zwangsweise.
Ich bin nicht der Angeklagte. Verstehe Ihren Einwand nicht. Finde ihn aber sehr unangebracht. Sie können mir ruhig eine Ernsthaftigkeit fernab von jedem Provokationswunsch unterstellen. Würde dem Verständnis sicher dienen. Falsch und richtig sind die Massstäbe.
Aber ich würde davon ausgehen dass der Angeklagte, dieses auch erkannt und auch bedauert hat. Glauben Sie mir, ich beobachte den Angeklagten sehr genau. Jede Reaktion.
Der Unterschied zu Ihnen, ist allerdings, entschuldigen Sie bitte die Spekulation, dass ich den Angeklagten , die Husumer auch, immer noch als Menschen wahrnehme. Sie sehen ihn glaube ich mehr als Monster. Wie gesagt, ich habe nur den Eindruck.
Ich kann das auch sehr gut nachvollziehen. Ich finde aber man muss genauer, tiefer hinsehen. Ich würde es Bohren, nicht Kuscheln nennen. Auch ohne Drogen. Womit Sie sicher nur die illegalen meinen. was sich aber nicht auf den Konsum, sondern auf den Besitz bezieht. Im Konsum sind alle Drogen gleich.
28.February 2008 um 12:26 Uhr
Zu dem “Schutz” für Zeugen D: War mein Fehler, ich habe ihre Aussage tatsächlich auf den Angeklagten gemünzt, weil es urspünglich in dem Zusammenhang mit den Hooligans und den Freunden des Angeklagten fiel. Kein Freudscher Versprecher, sondern schlichte optische Täuschung, die angesichts der Fülle ihrer Ausführungen und der späten Stunde, als ich sie las wohl passieren mußte. Danke, dass sie das klarstellen! Allerdings halte ich es weiterhin für bezeichnend, dass man glaubt, sich derart schützen zu müssen. Wenigstens ist er aber nicht mit einer verbotenen Waffe im Gericht aufgetaucht.
Das die Berichterstattung von Strafprozessen in den normalen Medien leider etwas lückenhaft ist, liegt schlicht und einfach daran, dass die Jounalisten zumeist mehr oder weniger nur zum ersten Prozesstag und zur Urteilsverkündung erscheinen und den Saal früher verlassen. Teilweise wird dann der Prozessrest mit der Nachfrage bei der Staatsanwaltschaft überbrückt, habe ich manchesmal den Eindruck – wenn überhaupt.
Anstatt ihre weiteren einzelnen Einschätzungen zu meinem Wissen, wie dem Geschehenen in ähnlicher epischer Breite zurückzuweisen, lassen Sie mich zusammenfassend abschließen. So wie sie eher zugunsten des Angeklagten tendieren, tendiere ich eher zugunsten des Todesopfers. Ich kann einiges an ihrem Vortrag nicht nachvollziehen und ihnen geht es umgekehrt genauso. Sie haben Recht, die ganze Sache ist zutiefst tragisch. Sie zeigt, wieso die Verschärfung des Waffengesetzes Not tat und warum sich keiner eine Waffe kaufen können sollte, um das Recht in die eigene Hand zu nehmen.
Es ist nach der bisherigen Beweisaufnehme durchaus fraglich, ob die Notwehrlage, den sie für den Angeklagten in Anspruch nehmen noch bestand. Die spannt sich rechtlich nämlich nicht über die Gesamt-”Schlägerei”-situation an der Hörn, sondern bezieht sich immer auf den Zeitpunkt der konkreten Tathandlung, hier also dem ersten Messerstich. Zu diesem Zeitpunkt muss ein gegenwärtiger, bevorstehender Angriff des Opfers bestanden haben. Egal, ob dieser nun mit dem Rücken zum Angeklagten stand oder neben ihm lag, wie sie es sehen: Ein Angriff ging von diesem zu diesem Zeitpunkt nicht (mehr) aus. So sieht es bislang zutreffend das Gericht. Das rechtsmedizinische Gutachten, wie die Aussage der Zeuginnen lassen für ein “panikartiges Um-sich-Stechen”, wie es der Angeklagte beschrieb im übrigen keinen Raum.
Ich kann ihnen versichern, dass ich den Angeklagten nicht als “Monster” sehe. Auch war die von ihnen an dieser Stelle wahrgenommene Entrüstung meinerseits mehr gegen ihre Ausführungen gerichtet, die nach ihrem Klang den Tod des Opfers zu sehr marginalisierten und die ich in weiten Teilen und angesichts der Beweisaufnahme auch weiterhin für nicht überzeugend halte. Mir fällt es erheblich schwerer, als Ihnen, Verständnis für eine Tat aufzubringen, die derart schwere Folgen nicht nur für das Opfer, sondern auch für die Angehörigen und die Freundin des Opfers aufwies. Insoweit bin ich mit Ihnen vollkommen einer Meinung, dass Waffen einfach nicht in die Hände von Zivilisten und schon gar nicht in die Hände von verurteilten Straftätern, wie dem Angeklagten gehören.
Es bleibt abzuwarten, wie das Gericht schlussendlich entscheiden wird. Bis dahin wünsche ich Ihnen, Herr Körner, jedenfalls eine gute Genesung!
Besten Gruß,
Ruediger Kohls
28.February 2008 um 14:23 Uhr
Danke für die versöhnliche Stellungnahme, ich hatte und habe zu keiner Sekunde Groll in Ihre Richtung, wenn man sich gegenseitig bei der “Deeskalation” hilft, wird man immer wieder eine Ebene der wohlwollenden Verständigkeit finden. Und auch für die Genesungswünsche.
Es stand für mich kein Bett zur Verfügung, deshalb bin ich noch “frei” und kann morgen, wenn sich nichts dramatisch verschlimmert , den Prozess weiter vefolgen.
Da ich glaube, dass Sie wissen wer ich bin, sprechen Sie mich ruhig an. Auch ohne, dass über den Prozess auch nur ein Wort gewechselt werden muss. Ich unterstelle Ihnen ein interessanter Gesprächspartner, worüber auch immer zu sein.
Um meine Intension verständlich zu machen, muss ich anfügen, dass ich Dilletant im Sinne des “Nichtfachmannes”, ohne Wertung sowas wie ein privater dille Glücksforscher bin.
Leider muss man dafür dahin gehen wo das Unglück ist. Da bin ich dann auch meistens zu finden. Oder es kommt mich besuchen. Es gibt sehr viel Unglück.
Die Beatles haben das schon in ihrem Lied “Elenor Rigby” besungen. Eine Textstelle lautet dort übersetzt, ” all die einsamen Leute, wo kommen die bloss alle her” !
Gilt so auch noch heute.
Alles Gute, bis morgen,
Wolfgang Körner
28.February 2008 um 15:13 Uhr
Herr Körner, sind Sie sicher, dass der Prozess morgen fortgesetzt werden soll??? Das wäre mir neu und ziemlich ärgerlich, weil ich morgen vormittag nicht anwesend sein kann. Die 8.Strafkammer verhandelt laut Justizwachtmeisterei morgen nicht, auch die aktuelle Terminierung der StA sieht erst nächste Woche den nächsten Verhandlungstag vor.
Im übrigen habe ich keinen Schimmer, wer Sie sind tut mir leid. Sollte ich?
Ich hege im übrigen auch keinen Groll gegen Sie. Wenn das so ausgesehen hat, tut mir das leid. Die Ausführlichkeit Ihres Vortrags hat es mir nicht leicht gemacht. Es ist mir schon zeitlich nicht immer möglich, auf alles und dann so präzise einzugehen, um klarzustellen, worauf ich hinauswollte. Erst recht nicht, wenn es um juristische Spitzfindigkeiten geht, die nur von der Kammer in all seiner Weisheit entschieden werden können.
28.February 2008 um 18:24 Uhr
Danke, Sie haben recht. Nächster Verhandlungstag 5. März 9.00 Uhr.
10.March 2008 um 18:15 Uhr
“Kiel211″: 6 Jahre Haft wegen Totschlags für “Kieler Woche”-Messer-Angriff…
Die 8.Strafkammer des Kieler Landgerichts hat einen 26-jährigen Mann nach den brutalen Messerstichen auf einen 25-jährigen Mann während der “Kieler Woche” im Jahr 2007 wegen Totschlags tateinheitlich mit einem Verstoß…