“Kiel211″: Prozess um Geschwister-Mord an BWL-Studentin beginnt
Monday, 21.April 2008 um 14:59 Uhr | Allgemein, Deutschland, Kiel211, Polizeimeldungen, Rechtsprechung
Die Jugendstrafkammer des Landgerichtes Kiel wird am Dienstag den Prozess um den heimtückischen Mord an der damals 21-jährigen BWL-Studentin Veronika W. aus dem Januar 2006 eröffnen. Angeklagt ist der zum Tatzeitpunkt 19-jährige Bruder des Opfers. Das Strafverfahren schließt fast zweijährige, umfangreiche Ermittlungsmaßnahmen der Kriminalpolizei ab, die erst im September 2007 zu einem Haftbefehl gegen den Heranwachsenden führten. Die Kammer geht von einem langwierigen Indizienprozess aus und setzte laut Pressemitteilung vorläufig 17 Verhandlungstage bis in den September 2008 an. Ob sich der Angeklagte zu Tat einlassen wird, sei bis dato unklar, so eine Sprecherin. Er hatte bislang nicht zur Sache ausgesagt.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem jungen Mann vor, seine schlafende und damit arg-wie wehrlose Schwester in der Nacht vom 20.Januar auf den 21.Januar 2006 in ihrer Wohnung in Kiel-Dietrichsdorf mit einem Werkzeug durch Schläge auf den Kopf getötet zu haben, nachdem er sich mit einem außerhalb der Wohnung deponierten Zweitschlüssel Zugang zur Wohnung verschafft hatte. Die aus Hessen nach Kiel gezogene Studentin der Betriebswirtschaftslehre erlitt so schwere Verletzungen des Schädels, dass sie noch am Tatort verstarb. [ad-hoc-news.de]
Die Ermitttlungen
Der Fall hatte nicht nur aufgrund der Brutalität der Tatausführung für erhebliches Aufsehen in Kiel und Umgebung gesorgt: Weil der mutmaßliche Täter nach frühen Erkenntnissen der Mordkommission mit einem Zweitschlüssel in die Wohnung gelangt sein mußte, dessen Versteck nur wenige dem Opfer nahestehende Menschen kannten, hatten sich die Ermittlungen zunächst auf das private Umfeld des Opfers auch in ihrer Heimat und schließlich auf eine Person aus der Nachbarschaft und möglichen Stalker konzentriert. Doch der Verdacht erhärtete sich nicht, so dass auch im Rahmen der ZDF-Sendung “Aktenzeichen XY ungelöst” nach weiteren Hinweisen gesucht wurde. Welche Indizien letztlich zur Festnahme des Bruders im September 2007 führten, war aufgrund des polizeilichen Schweigens zunächst unklar geblieben. Die Staatsanwaltschaft hatte gegenüber den “Kieler Nachrichten” zwischenzeitlich nur erklärt, die Anklage sei
“ein Mosaik auf der Grundlage von mehr als 50 kriminaltechnischen Untersuchungen” [KN-Online]
Wie inzwischen bekannt wurde, hatte die Kripo bis zum Dezember 2007 Anhaltspunkte für die mutmaßliche Täterbekleidung ermittelt: Der Bruder soll vor der Tat eine – das Gesicht eines Chefarztes darstellende – Latex-Maske, einen Einweg-Schutzoverall sowie gelbe Schutzhandschuhe aus Rindnarbenleder im Internet bestellt haben, die seither verschwunden sind. Die Beamten fanden am Tatort Faserspuren dieser Kleidung und gehen davon aus, dass der Tatverdächtige die Sachen nach dem Mord entsorgte. [SHZ.de]
Der mutmaßliche Tatablauf stellt sich nach den bisherigen Ermittlungen folgendermaßen dar: Der Bruder sei mit einem Fahrzeug von München nach Kiel gefahren. Nachdem er den versteckten Wohnungsschlüssel gefunden und an sich genommen habe, sei er in der Schutzkleidung in die Wohnung eingetreten und habe seine schlafende Schwester getötet. Nach der nächtlichen Tat sei er unverzüglich nach München zurückgefahren, wo er um 13.30 Uhr einen Anruf seines Vaters auf seinem Festnetzanschluss entgegennahm. [welt.de]
Auch das Motiv ist bislang nur zu erahnen. Die “Lübecker Nachrichten” berichteten über zwei mögliche Gründe für die Tat. Neben der Auszahlung einer Lebensversicherung der jungen Frau, deren Begünstgter er gewesen sein soll, erscheine ein persönlicher Antrieb des Bruders wahrscheinlicher, der
“an der hohen Erwartungshaltung des Vaters zerbrochen ist und diesen mit seiner Handlung im Innersten verletzen wollte.” [LN-Online]
Der Vater, ehemaliger Geschäftsmann und Angehöriger eines alten Unternehmer-Clans, hatte ein besonders enges Verhältnis zu seiner Tochter und soll nach Kenntnis des Haftbefehls gegen den Sohn am Boden zerstört gewesen sein. Er hatte zuvor eine Belohnung in Höhe von 20.000 Euro für Hinweise ausgelobt und sich am ersten Jahrestag der Gewalttat enttäuscht über den angeblich schleppenden Fortgang der Ermittlungen und die mangelnde Informationsbereitschaft der Behörden gezeigt. Ein Akteneinsichtsverlangen war durch das Gericht abgelehnt worden, um die Ermittlungen nicht zu gefährden. Ob da bereits Hinweise auf die Verwicklung des Sohnes vorgelegen haben, wurde nicht bekannt. [LN-Online]
Zeitweise hatte die komplette Kieler Mordkommission an dem Fall gearbeitet und dabei mehr als 1000 Personen überprüft. [LN-Online]
Landgericht erwartet reges Medieninteresse
Hatten sich in den bisher von mir beobachteten Strafverfahren immer nur jeweils eine TV-Crew in den Saal verirrt, droht diesem Verfahren offenbar ein solch großes Medieninteresse, dass sich der Vorsitzende der 2.großen Strafkammer auch angesichts des nur kleinen Sitzungssaales 137 genötigt sah, den Zugang für TV-und Fotojournalisten auf das sog. Pool-System zu beschränken, bei dem sich die interessierten Sender und Agenturen auf jeweils ein Kamera-Team und einen Fotographen verständigen müssen, der den übrigen seine Bilder zur Verfügung stellen muss. Dabei sind die Motive eh beschränkt: Nur der Eintritt der Kammer und die weiteren Prozeßbeteiligten dürfen gefilmt werden, die Fertigung von jeglichen Bildaufnahmen von dem Angeklagten ist untersagt. Mit Beginn der Verhandlung müssen dann alle Ton- wie Bild-Aufzeichnungsgeräte aus dem Saal entfernt werden – Bin gespannt, ob die Kammer diese Anordnung auch nochmal ganz ausdrücklich auch auf Kamera-Handys ausdehnt, schließlich hatten erst vor ein paar Monaten der Vorsitzende der Schwurgerichtskammer in einem anderen Verfahren wutschnaubend feststellen müssen, dass aus dem Zuschauerraum heraus ein wegen Totschlags Angeklagter mit einem Handy fotographiert worden war.




22.April 2008 um 11:23 Uhr
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