“Kiel211″: Hörten Nachbarn den Mord an Kieler Studentin?
Tuesday, 29.April 2008 um 20:00 Uhr | Deutschland, Kiel211, Polizeimeldungen, Rechtsprechung
Im Prozess um den Mord an der Studentin Viktoria W., die laut Anklage im Januar 2006 von ihrem eigenen Bruder brutal erschlagen worden sein soll, hat am Dienstag vor dem Landgericht Kiel die Beweisaufnahme mit den ersten Zeugenaussagen begonnen. Im Fokus der Vernehmungen standen zunächst die Spurensicherung am Tatort, sowie die Beobachtungen und akustischen Eindrücke der unmittelbaren Nachbarn, die den mutmaßlichen Tatzeitpunkt zu bestimmen helfen sollen.
Die Beobachtung des Prozesses wird kontinuierlich fortgesetzt, die Auswertung der beiden folgenden Verhandlungstage ist aufgrund der umfangreichen Beweisaufnahme noch in Arbeit. Abonnieren sie den ”Kiel211″-Feed für laufende Updates.
Aussage des auffindenden Polizeibeamten
Zunächst sagte der Streifenpolizist aus, der die junge Frau am Dienstagabend, dem 24.Januar 2006 tot in ihrem Bett fand. Vorausgegangen war ein Anruf des besorgten Vaters bei der Dietrichsdorfer Polizeidienststelle, weil er mehrere Tage lang nichts mehr von seiner Tochter gehört habe, mit der er beinahe täglich telefonierte. Der Polizeibeamte suchte daraufhin die Wohnanschrift auf, klingelte, rüttelte am Türknauf und schaute sogar durch den Briefschlitz in den Flur der unbeleuchteten Wohnung, ohne etwas verdächtiges zu bemerken. Auf Nachfrage bei den unmittelbaren Nachbarn in dem Mehrfamilienhaus gaben diese an, die junge Frau zuletzt am Samstag (21.) oder Sonntag (22.) zusammen mit einer männlichen Person im Hausflur gesehen zu haben. Außerdem habe es in einer Nacht ein komisches Poltern gegeben. Der Beamte kehrte daraufhin zur Dienststelle zurück. Ein erneutes Telefonat mit dem Vater konnte diesen jedoch nicht beruhigen. Es sei nicht ihre Art, sich mit Männern in ihrer Wohnung zu treffen, erklärte der Vater. Er wies auf einen deponierten Wohnungszweitschlüssel hin und bat darum, in der Wohnung nachzuschauen: Der Zweitschlüssel sei im VW Lupo der Studentin versteckt. An diesen könne man gelangen, wenn man zunächst die hintere linke Radkappe des Fahrzeugs abnehme. Daran sei der Ersatzschlüssel für das Fahrzeug geklebt, mit dem man den Kofferraum des Wagens öffnen könne. In der im Fahrzeugboden eingelassenen Mulde des Reserverades sei schließlich der Wohnungsschlüssel zu finden.
Der Polizeibeamte fand den Wagenschlüssel tatsächlich an der angegebenen Stelle. Die Befestigung habe dabei den Eindruck gemacht, als sei sie noch nie abgenommen worden. Nach Öffnung des Kofferraums habe er aber keinen Wohnungsschlüssel finden können. Auch in sämtlichen Ablagen und Fächern des Fahrzeuginnenraums wurde er nicht fündig, er habe “alles auf den Kopf gestellt”. Der Kofferraum sei im Verhältnis zum Rest des Fahrzeugs auffällig unaufgeräumt gewesen, als hätte vor ihm schon jemand nach etwas gesucht. Die Hutablage war auf den Rücksitz gerutscht. Dennoch habe er keinen Verdacht geschöpft und sei zur Dienststelle zurückgekehrt. Ein weiteres Telefongespräch mit dem Vater alarmierte diesen endgültig, so dass er von dem Beamten die gewaltsame Öffnung der Wohnung verlangte. Dieser entgegnete, dass er das nicht tun dürfe, aber sich erneut zur Wohnung begeben würde, falls der Vater einen Schlüsseldienst zum Handeln überreden könne. Dies war der Fall.
Die Wohnungstür war nicht abgeschlossen, so dass der Schlüsseldienst diese mit einem Draht öffnen konnte. Der Beamte betrat daraufhin die Wohnung und gelangte schließlich über das Wohnzimmer zur geöffneten Schlafzimmertür, durch die er nunmehr Verwesungsgeruch wahrnahm. Die junge Frau lag tot auf dem Rücken liegend und bis zum Bauch zugedeckt in ihrem Bett. Der Kopf habe mit seinen zum Teil klaffenden Wunden “ziemlich deformiert” ausgesehen. Blutspritzer gingen vom Kopfkissen bis zur Bett-Decke und an die Wand. Hämatome am Hals habe er nach dem ersten Eindruck spontan als Würgemale gedeutet. Die Wohnung habe normal aufgeräumt gewirkt. Daher sei ihm auch die zerknüllte Zigarettenschachtel aufgefallen, die “untypisch” auf der Türschwelle am Schlafzimmerboden lag. Schließlich habe er verschmierte Blutanhaftungen an Knauf und Zarge der Wohungstür sowie Haare am Briefschlitz bemerkt. Während die nächsten Schritte mit der Anforderung des Kriminaldauerdienstes in Gang gesetzt waren, fielen dem Beamten dann zwei Personen – eine kleine Frau und ein großgewachsener Mann – auf, die aus einem Fenster im Haus gegenüber die Szene zu beobachten schienen. Von ihm aufgesucht, gaben sie an, ein verdächtigen Kleinwagen vom Typ Opel Corsa mit dem Kennzeichen PF – gesehen zu haben. Außerdem hätten sie das spätere Opfer am Samstagmorgen in ihrem Wohnzimmer auf und ab gehen sehen. Beiden maß der Beamte aber nur begrenzte Glaubwürdigkeit zu. All diesen Schilderungen folgt der Angeklagte regungslos, aber interessiert.
Aussage der ermittenden Kriminalbeamtin
Eine der ermittelnden Kriminalbeamten der Kieler Mordkomission, Kriminalhauptkomissarin L, soll zum Tatort vernommen werden. Sie war mit Kollegen nach den Beamten des Kriminaldauerdienstes und nach erfolgter Spurensicherung am Tatort und schilderte zunächst ihre Beobachtung, dass die Haustür nicht richtig in Schloss fiel. An der Wohnungstür des Opfers habe es verwischte Blutanhaftungen sowie ein Haar am Knauf der Türinnenseite gegeben. Zur zerknüllten Zigarettenschachtel erklärte sie, dass diese auf einer weiteren Blutspur am Boden zwischen Wohn- und Schlafzimmer lag. Viktoria W. habe auf dem Rücken im Bett gelegen, die Decke bis zum Bauch, das Oberteil des zweiteiligen Pyamas sei leicht nach oben geschoben gewesen. Neben einer punktförmigen Verletzung am Kinn, habe sie offene Verletzungen über dem Auge und an der rechten Kopfseite gehabt. Kleine punktförmige Verletzungen seien am Mittelfinger und Ringfinger einer Hand festgestellt worden. Es habe in der Wohnung keine Anzeichen für einen Kampf gegeben. Abgesehen von herumliegenden Studienunterlagen und Büchern, habe es einen aufgeräumten Eindruck gemacht. Auf dem Wohnzimmertisch hätten Schreiben für die Kündigung der Wohnung, sowie Verträge für den Nachmieter gelegen.
Der Einzelverbindungsnachweis für den Telefonanschluß der jungen Frau habe am 20.Januar 2006 um 13.22 Uhr einen Anruf an die Wohnungsbaufirma ausgewiesen. Dabei sei es wohl um den Wohnungsnachmieter gegangen. Am selben Tag um 15.30 Uhr verschickte sie noch eine E-Mail an eine Freundin.
Die Verlesung der Einzelverbindungsnachweise der Telefonanschlüsse des Angeklagten und seines Vaters zeugten von einem regen telefonischem Austausch zwischen den beiden Kindern und ihrem Vater. Der Angeklagte telefonierte am 19., 21., 22. Dezember 2005 je 12 Minuten mit dem Vater. Am mutmaßlichen Todestag seiner Schwester, dem 21. Januar rief er diesen um 13.36 Uhr an und sprach fast 6 Minuten, um 20.29 Uhr dann nocheinmal. Der Vater hatte nach Beendigung des ersten Telefonats seinen Sohn um 13:46 Uhr nochmals angerufen und gute 10 Minuten mit ihm gesprochen. Noch am 19. Januar hatte der Vater 4 Minuten bzw. 35 Minuten mit seiner Tochter telefoniert, danach auch nochmal 17 Minuten mit seinem Sohn. Der Inhalt dieser Gespräche wird wahrscheinlich zu einem späteren Zeitpunkt Thema der Beweisaufnahme werden.
Aussage des Nachmieters
Mit dem Zeugen R sagt der Nachmieter aus, der die Wohnung der toten Studentin übernommen und sie noch um die Mittagszeit des 20.Januars getroffen hatte. Er erklärte, zweimal bei ihr gewesen zu sein. Am 14.Januar habe er zunächst auf die Wohnungsanzeige angerufen, mit der Viktoria W. einen Nachmieter gesucht hatte. Am 15.Januar sei er schließlich zur Besichtigung vor Ort gewesen. Am Freitag den 20.Januar sei er dann um die Mittagszeit mit der jungen Frau verabredet gewesen, um den Mietvertrag zu unterschreiben. Er habe einen schwarzen Kleinwagen der Marke Rover 200 gefahren. Die Haustür sei geschlossen gewesen und mußte per Summer geöffnet werden. Viktoria W. habe bereits an der geöffneten Wohnungstür gewartet, ohne den Tür-Spion zu nutzen. Er sei zu der Zeit zwar Raucher gewesen, in der Wohnung sei aber nicht geraucht worden. Auf Nachfrage der Berichterstatterin gab er an, Zigaretten der Marke John Player geraucht zu haben, die gefundene Schachtel der Marke Lucky Strike sei nicht seine gewesen.
Uneinheitliche Zeugenaussagen der Nachbarn erschweren Rekonstruktion der letzten Lebensstunden
Die Rekonstruktion der mutmaßlichen letzten Lebensstunden der Studentin wurde schon während der Ermittlungen durch widersprüchliche Aussagen der Nachbarschaft erschwert. Fehlten einigen Zeugen die zeitliche Orientierung, wurden die daraus resultierenden Unsicherheiten oft durch nachbarschaftliche Tratscherei zu beseitigen versucht. Ob so mancher Nachbar die Studentin tatsächlich am Tag vor ihrem Tod das letzte Mal sah, bleibt daher ungewiß.
Zeugin M, die gegenüber der jungen Frau wohnte, will iese am Freitag den 20. Januar gegen 14.15 Uhr das letzte Mal gesehen haben. Sie habe direkt vor ihrem Fenster an der Straße geparkt und Einkäufe aus dem Kofferraum ihres Autos genommmen. In ihrem Einkaufskorb soll eine Sektflasche gestanden haben. Es könne nur der Freitag gewesen sein, erklärte die Zeugin, weil sie zuvor von der Krankengymnastik gekommen sei. “Am nächsten Tag” habe sie dann die ganze Polizeiabsperrung vor dem Haus gesehen. Den Vorhalt des Vorsitzenden, dass das nicht sein könne, weil die junge Frau erst am folgenden Dienstag aufgefunden worden war, konnte sich die Zeugin nicht erklären. Sie hatte schon beim Eintritt in den Saal etwas orientierungsschwach gewirkt und im Zeugenstand einen kleinen spastischen Anfall erlitten, den sie mit einer Kopfoperation im letzten Jahr erklärte.
Zeuge A war zum Tatzeitpunkt unmittelbarer Nachbar von Viktoria W., sein Schlafzimmer liegt direkt neben dem Schlafzimmer der Getöteten. Er sagte aus, dass das Mehrfamilienhaus tatsächlich so hellhörig sei, dass man ein Niesen in der anderen Wohnung oder selbst das Hochfahren von Windows auf einem PC hören könne. Auch den Radiowecker von Viktoria W. glaubt er öfter vernommen zu haben.
Der Student erklärte, in der Nacht von Freitag (20.) auf Samstag (21.) gegen 4.00 Uhr von einem Streitgespräch zwischen einer Frau und einem Mann wach geworden zu sein. Er habe es zunächst dem Paar aus der oberen Wohnung zugeordnet, weil von dort schon ein-, zweimal zuvor Streit zu hören gewesen sei. Es folgte ein dumpfes Poltern, wie wenn eine Flasche fallen gelassen wird. Danach noch zwei Geräusche, als “wenn einer auf einem Bein humpelt”. Doch über den Tag dieser Wahrnehmungen konnte der Zeuge nicht zweifelsfrei und zur vollen Überzeugung der Prozessbeteiligten Auskunft geben, Widersprüche im Vergleich zu seinen polizeilichen Vernehmungen machen eine Einschätzung diesbezüglich schwer:
Dem Polizeibeamten hatte er noch vor dem Auffinden der Leiche der jungen Frau zunächst gesagt, er habe sie lange nicht mehr gesehen, erinnerte sich bei der Kripo später am selben Abend schließlich daran, sie am Samstag zuvor durch die offene Wohnungstür gesehen zu haben, als sie gerade auf dem Weg die Treppe hinunter war. Bei seiner Vernehmung am 27. Januar erklärte er dann, dieses könne auch schon am Freitag gewesen sein. Er habe an dem Wochenende des 20.Januars für Prüfungen gelernt, sei Freitag mit Freunden in der FH-Mensa zusammengetroffen und habe die Studentin kurz gesehen. Der nächtliche Streit könnte sich auch in der Nacht von Samstag auf Sonntag ereignet haben.
Tage nach dem Mord sei er schließlich mit dem Bewohner der Dachgeschoß-Wohnung zusammengetroffen: Der erklärte, die Geräusche auch gehört zu haben. Daher schlossen beide, dass dies nur aus der Wohnung der jungen Studentin habe kommen können. Der Nachbar von oben will nach dem Geräusch noch jemand die Treppe runter gehen gehört haben. Offenbar überzeugt dieser den Zeugen, dass es in der Nacht von Freitag auf Samstag passiert sein müsse.
Prompt ruft Zeuge A am 30. Januar bei der Mordkommission an und sagt, es könnte doch am Freitag gewesen sein, dass er Viktora W. zum letzten Mal gesehen hat. Auf den Vorhalt, seine Freundin habe der Polizei gegenüber ausgesagt, er habe ihr am Sonntagmorgen von den Geräuschen in der Nacht zuvor erzählt, hat er dann keine schlüssige Erklärung.
Von den Presseplätzen
Ich komme mit einer Agenturjournalistin ins Gespräch, die den Angeklagten in einer Verhandlungspause zuvor mit Handschlag begrüßt hatte. Sie begleitet den Fall seit dem Beginn und hatte Kontakt zur Familie des Opfers, als der Bruder noch nicht im Zentrum der Ermittlungen stand. Ohne auf Einzelheiten einzugehen, räumt sie ein: Der Mord an der Schwester könnte das Ergebnis einer großen Familientragödie sein….





23.May 2008 um 04:36 Uhr
“Kiel211″: Hatte Studentin tatsächlich Streit in der Nacht ihrer Ermordung?…
Am Freitag wurde das Strafverfahren um den brutalen Mord an Viktoria W. fortgesetzt. Angeklagt ist der 22-jährige Bruder der jungen Frau, die an der Fachhochschule Kiel BWL studierte und am 24. Januar 2006 erschlagen im Bett ihrer Wohnung in Kiel-…
19.June 2008 um 17:27 Uhr
“Kiel211″: Weiter auf der Suche nach der Wahrheit im Mordfall Viktoria W….
Am siebten Verhandlungstag im Prozess um den mutmaßlichen Mord an der BWL-Studentin Viktoria W., für den sich ihr eigener Bruder vor dem Landgericht Kiel verantworten muss, ging es auf der Suche nach der Wahrheit in den weiteren Zeugenaus…
08.November 2008 um 22:54 Uhr
[...] denen ich wenigstens ein positives Einsatzende bescheren konnte. Ich weiß ja selber aus meiner Kiel211-Arbeit nur zu gut, dass sie allzu oft die ersten sind, die bei eben solchen Einsätzen wirklich [...]