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“Kiel211″: Hatte Studentin tatsächlich Streit in der Nacht ihrer Ermordung?

Am Freitag wurde das Strafverfahren um den brutalen Mord an Viktoria W. fortgesetzt. Angeklagt ist der 22-jährige Bruder der jungen Frau, die an der Fachhochschule Kiel BWL studierte und am 24. Januar 2006 erschlagen im Bett ihrer Wohnung in Kiel-Dietrichsdorf aufgefunden worden war. [Alle Einträge zu diesem Fall hier]

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Studentin nahm Wohnungsbesichtigungs-Termin im Hamburg am 21. Januar 2006 nicht wahr

Der Verhandlungstag wurde mit der Vernehmung des Zeugen G begonnen, der Viktoria W. ein Zimmer in seiner Hamburger Wohnung für die Zeit ihres kommenden Betriebspraktikums beim Tchibo-Konzern angeboten hatte. Sie sei Bekannte und Kommilitonin seiner ehemaligen Untermieterin gewesen, und ihm von dieser als Nachmieterin empfohlen worden. Weil sie bei ihrem ersten Anruf am 17. Januar einen sympathischen und vertrauenswürdigen Eindruck hinterließ, rief er sie am nächsten Tag nocheinmal zurück, um eine konkrete Absprache bezüglich einer Besichtigung zu treffen. Die junge Frau habe als Termin den Samstag, 21. Januar 2006 um 11Uhr vorgeschlagen, was er akzeptierte.
Doch Viktoria W. erschien zu dem Termin nicht, mehrfache Telefonanrufe des Zeugen über das gesamte Wochenende blieben erfolglos. Die Anklage geht davon aus, dass Viktoria W. zu diesem Zeitpunkt bereits tot war. Der Zeuge muß bisher als glaubwürdigster Bezugspunkt zur Ermittlung des mutmaßlichen Todeszeitpunkts gelten. Einen weiteren Anhaltspunkt gibt die Auswertung des Notebooks der Studentin durch die Kriminalpolizei. Ein sachverständiger Kriminalbeamte sagt aus, dass das Gerät am 20. Januar um 20.27 Uhr bzw. 21.09 Uhr den letzten Zugriff verzeichnete.

       

Die Aussagen der übrigen Nachbarn

Das Gericht hörte danach die Zeugenaussagen weiterer zwei Hausbewohner sowie mehrerer Nachbarn aus der Straße, die zum Teil verdächtige Wahrnehmungen gemacht haben wollen, aber deren Würdigung durch inkonklusive Zeitangaben oder merkwürdiges Auftreten erschwert wird. Auffallend, dass obwohl keiner persönlich näher mit der Studentin bekannt war, die meisten Zeugen konkrete Beobachtungen zu ihren alltäglichen Lebensumständen preis geben konnten. Nach der Entdeckung der Tat hat es darüber hinaus regen “Informationsaustausch” innerhalb der Nachbarschaft gegeben, der möglicherweise auch Niederschlag in manchen Aussagen fand.

       

Kam Viktoria W. in ihrer Todesnacht in Männerbegleitung nach Hause?

Zeuge H ist Bewohner der Dachgeschosswohnung oberhalb der Wohnung der getöteten Studentin und gibt als Berufe Vermögensberater und Student an. Er macht einen engagiert mitteilungfreudigen Eindruck und beginnt seine Aussage nach kurzer Verwirrung über die Lage seiner und ihrer Wohnung mit einer spontanen, ausführlichen Skizze der Wohnung der jungen Frau, für die er sich Papier und Stift reichen läßt.

“Viktoria”, duzt der Zeuge die Verstorbene, habe sich stets zurückgezogen und keinen Kontakt gepflegt, ja sei ihm sogar ausgewichen. So habe sie in ihrer Tür gewartet, wenn er die Treppen des Hausflures hinunterging, bis er unten war, bevor auch sie das Haus verließ. Er habe sie meist nur in der FH gesehen, und wußte, dass sie die Wohnung aufgeben wollte. Der Hellhörigkeit des Hauses sei es geschuldet, dass er sie oft in ihrer Wohnung gehört habe. Besuch sei nur selten vorgekommen, oft habe sie offenbar mit ihrem Vater telefoniert. Das wisse er deshalb “definitiv”, weil er sie entsprechende Begrüßungen wie “Hallo Papa” sagen gehört habe, nachdem das Telefon klingelte. Ungewöhnlich sei der Umstand gewesen, dass sie mehrere Monate vor ihrem Tod angefangen habe, am Freitag oder Samstagabend auszugehen, wobei sie meist nach Mitternacht nach Hause gekommen sei.

So soll es sich nach Angaben des Zeugen auch in der Nacht vom 20. auf den 21. Januar verhalten haben. Er habe bis 1 oder 2 Uhr die Wochenberichte vom amerikanischen Aktienmarkt studiert und danach noch für die bevorstehenden Prüfungen gelernt. Ziemlich genau um 3.30 Uhr habe er sich ins Bett begeben, sei aber nicht sofort eingeschlafen. Daher habe er gehört, wie Viktoria W. nach Hause kam. Sie habe männliche Begleitung bei sich gehabt, was er an den Stimmen erkannt hätte, die nach dem hörbaren Öffnen der Wohnungstür in den Wohnungsflur traten. Er sei sich relativ sicher, dass neben den männlichen Stimmen auf alle Fälle Viktorias Stimme zu hören war. Soweit er sich erinnern könne, sei es das erste Mal gewesen, dass sie nachts jemanden mit nach Hause genommen habe.

Aus dem Bereich des Wohnzimmers habe er kurze Zeit später einen kurzen, heftigen Streit zwischen mindestens zwei Personen gehört, bei dem die junge Frau ”laut”, “bestimmt” und “entschieden” zu vernehmen gewesen sei. Dies wisse er deshalb so genau, weil es ihn überrascht habe, dass es “auch mal aus der Wohnung Streit gäbe”. Das Wortgefecht endete mehr oder weniger unmittelbar mit einem dumpfen Schlag aus der Richtung ihres Wohn- oder Schlafzimmers, der “vielleicht auch von einer Hantel” stammen könne. Ungefähr 10 Minuten später habe er Schritte die Wohnung verlassen hören. Die Wohnungstür sei “extrem laut zugeschlagen” worden, als “ob jemand wütend” sei. Zuvor habe diese geklappert, als wisse der Nutzer nicht, wie er sie richtig zumachen solle. Ohne dazu aufgefordert worden zu sein erklärt der Zeuge schließlich im Brustton der Überzeugung: “Es kann einfach nicht stimmen, dass sie im Schlaf erschlagen worden sein soll!”

Ein oder zwei männliche Stimmen hätten sich dann beim Herabsteigen der Treppe im Flur laut unterhalten. Ob der Zahl der Stimmen sei er aber nicht sicher, es könne auch ein Handy-Gespräch nur eines Mannes gewesen sein, der sich zügig und ohne Innehalten auf der Treppe nach unten entfernte. Aus diesem angeblichen Handy-Gespräch seien keine zwei unterschiedlichen Personen zu unterscheiden gewesen, es habe keinen keinen hörbaren Wortwechsel und keine Pausen gegeben. Das es sich dabei um ein Handy-Gespräch gehandelt habe, sei aber nur eine bloße Schlussfolgerung seinerseits.

Über den Zeitpunkt seiner Wahrnehmung ist sich der Zeuge vor Gericht – anders als noch bei der Polizei – absolut sicher und läßt keinen Zweifel zu: Er selbst mußte am Samstagmorgen rechtzeitig aufstehen, weil er eine Basketball-AG an der FH leitete. Daher habe er noch gedacht, dass er ja nicht mehr viel Schlaf kriegen würde. Somit sei es “unmöglich und völlig ausgeschlossen”, dass es erst in der Nacht vom Samstag, den 21. auf Sonntag, den 22. Januar zu dem Mord gekommen sei. Auf Vorhalt des Verteidigers, bei seinen polizeilichen Vernehmungen sei er sich aber nicht so sicher gewesen und habe zum Zeitpunkt mit einem doppelten Vorbehalt erklärt, er “tendiere zu meinen”, dass es in der Nacht zum Samstag zu den Wahrnehmungen gekommen sei, reagierte der Zeuge standhaft und vollkommen überzeugt: Er könne es sogar beschwören. Er sei über die Tatsache nicht von anderen beeinflußt worden und habe sich auch jedes Kommentars gegenüber der Presse enthalten, obwohl diese ihn erheblich bedrängt habe, wie er beklagt. Nach der Entdeckung der toten Frau habe er sich nur mit dem Nachbarn, dem Zeugen A über die Geräusche unterhalten, der sie auch gehört hatte. Allerdings habe dieser weder das Türschlagen, noch den Streit gehört. Zeuge H gab zu, dass er diesem gegenüber auch auf den Zeitpunkt in der Nacht von Freitag auf Samstag bestanden habe. Die Gewissheit mit der der Zeuge seine gesamte Aussage vorträgt, erregt offene Zweifel beim Verteidiger.

         

Zeugen-Irrtümer

Zeuge J wohnt mit seiner, aufgrund schwerer psychiatrischer Erkrankung geistig behinderten Lebensgefährtin auf der anderen Straßenseite der Wohnung des Todesopfers und war derjenige, den der ersteingesetzte Polizeibeamte am Abend des 24.Januar aus dem Fenster starren sah. Die Studentin sei sehr zurückhaltend gewesen und habe nur wenig Kontakt zur Nachbarschaft gehabt. Eine auffällige Verhaltensänderung sei allerdings nach einem 14-tägigen Austauschaufenthalt zu bemerken gewesen. Danach sei sie “noch verschlossener, verklemmter” als vorher gewesen. Er habe den Eindruck gewonnen, dass sie “ein Problem gehabt” habe.
Seine Aussage kann im übrigen nicht zur Aufklärung der Todesumstände der jungen Frau beitragen. Gibt er zu, aufgrund einer immer gleichen täglichen Routine einen Tag nicht von dem anderem unterscheiden zu können, widersprechen seine Wahrnehmungen den Erkenntnissen der bisherigen Beweisaufnahme: So kann er Viktoria W. kaum am Samstag, den 21. Januar 2006 gegen 11.50 Uhr das letzte Mal gesehen haben, wie sie sich in ihrem Wohnzimmer auf-und-ab bewegte, als ob sie ”Gymnastik” auf einem Stepper betrieb – zu diesem Zeitpunkt hätte sie den Wohnungsbesichtigungstermin in Hamburg wahrnehmen sollen. Nachweislich ordnete er auch einen Wohnungsbesichtigungsbesuch eines Paares in der Wohnung der Studentin ihrem mutmaßlichen Todestag zu, der tatsächlich aber eine Woche zuvor stattgefunden hatte.

            

Was sah der mutmaßliche einzige Augenzeuge?

Zeuge K wohnt zwei Häuser von dem Haus entfernt, in der Viktoria W. ihre Wohnung hatte. Er war am Freitagabend des 20. Januars mit seiner Frau und einem bekannten Ehepaar zum Essen verabredet und gegen Mitternacht nach Hause gekommen. Zwischen 3.30 Uhr und 4.00 Uhr habe er das Bett verlassen, um zur Toilette zu gehen. Auf dem Weg zurück sei er am Küchenfenster stehen geblieben und habe auf der Straße einen jungen, gutaussehenden, gepflegt wirkenden großen Mann mit hochgegelten Haaren gesehen, der aus Richtung des Hauses des Opfers kam und in ein Fahrzeug stieg, dass an der Straße geparkt war. Er habe eine lange dunkle Jacke getragen, dessen Kragen hochgeschlagen war und trug darunter einen Rollkragenpullover sowie eine hellbeige Hose. Auf Nachfrage gab der Zeuge an, dass der Mann nichts bei sich gehabt habe. Die Marke des Autos konnte der Zeuge nicht eindeutig benennen, mit seiner eckigen Form könnte es ein Fiat Panda oder VW Golf älteren Baujahrs gewesen sein. Auffällig sei nur der pinkfarbige Streifen an der Fahrerseite gewesen.

Erst spät in der Vernehmung des Zeugen kommt die Frage auf, ob er den Angeklagten als den Mann identifizieren könne, den er in der mutmaßlichen Tatnacht sah. Der Zeuge zögert, bevor er kopfschüttelnd verneinen muss. Zu den Bildern, die bei der ersten Vernehmung des Angeklagten gefertigt wurden, erklärt er schließlich, die Haare seien anders frisiert, “der Rest könne er gewesen sein”. Mit dem Phantombild des Täters, welches nach seinen Aussagen gefertigt worden war sei er im nachhinein nicht zufrieden. Tatsächlich ähnelt das leicht abstrakte schwarz-weiße Profil mit dem markanten Haaransatz mehr dem Staatsanwalt, als dem Angeklagten.

Der Zeuge sagt zum 24. Januar aus, dass er von der Arbeit gekommen sei, als er die Absperrungen der Polizei sah. Erst jetzt viel ihm auf, dass seine nächtliche Wahrnehmung vielleicht wichtig sein könnte. Der Polizei meldete er dies dennoch nicht, sondern spähte die folgenden Tage nach dem Fahrzeug, das aber nie wieder zu sehen war. Am 31. Januar wurde er schließlich von der Polizei vernommen und berichtete von seinen Wahrnehmungen.

Doch auch die zeitliche Orientierung des Zeugen K steht in Frage. Anders als im Zeugenstand und bei der Polizei war er sich vor seiner dortigen Vernehmung offenbar nicht mehr sicher, wann er die Beobachtungen gemacht haben will. Das ergibt die polizeiliche Vernehmung des Bekannten, mit dem K am 20. Januar Essen war. Dieser sagt am 2. Februar gegenüber der Polizei aus, dass K ihm telefonisch am 28. oder 29. Januar von seiner Beobachtung berichtet habe und dass er deswegen “nicht mehr ruhig schlafen” könne. Seine Frage “Soll ich der Polizei das vom Auto erzählen?” habe er mit einem ”Unbedingt!” beantwortet. K sei sich aber zeitlich nicht sicher gewesen, so dass er schließlich die Möglichkeit ins Spiel brachte, dass es in der Nacht nach dem gemeinsamen Essen gewesen sein könnte.

       

Nachbar galt kurzzeitig als Tatverdächtiger 

Mit dem Zeugen B sagt schließlich der zweite unmittelbare Flurnachbar der Viktoria W. aus, der frühzeitig ins Visier der Ermittler geraten war, ohne das der Tatverdacht erhärtet werden konnte. Durchsuchungen der Wohnung, des Arbeitsplatzes und des Autos sowie die Beschlagnahme seines Computers hatten keine Indizien für eine Täterschaft ergeben.

Er habe sich nie mit Viktoria W unterhalten, die junge Frau habe keinerlei Kontakt gesucht, erklärt der Mann in den Fünfzigern. Das letzte Mal habe er die junge Frau am Freitag  und nicht wie zunächst der Polizei angegeben am Sonntag gesehen. Der Zeuge spricht unbeteiligt, monton, fast einsilbig. Er will am Freitagmittag eine Person mit goldblonden Haaren in dunkler Kleidung gesehen haben. Aus dem Fenster hatte er ihn forschen Schritts die Straße herunter kommen und zügig durch den Hauseingang gehen sehen. Aus seinem Türspion erkannte er schließlich, dass er von Viktoria W. an der offenen Wohnungstür erwartet und hineingebeten wurde. Auch B wird zu den zeitlichen Differenzen in seinen verschiedenen Vernehmungen befragt: Hatte er dem Polizeibeamten vor dem Auffinden der toten Frau noch den Sonntag als Tag des letzten Sehens genannt, änderte er seine Meinung bei seiner ersten polizeilichen Vernehmung nach dem Fund und gab den Samstag an, während er den Freitag ausschloß. Bei seiner späteren Beschuldigtenvernehmung schließlich nannte er den Freitag, weil er bis Donnerstagmittag gearbeitet habe.

Auch ihm war ein Kleinwagen mit auffälligem Streifen an der Seite aufgefallen. In seiner Aussage sprach er dabei von einem Fahrzeug der Marke “Smart” mit nem abgebrochenen “Z”-Streifen an der Seite. Auch das steht im Kontrast zu seiner polizeilichen Vernehmung, bei der er als mögliche Fahrzeugtypen Fiat Panda oder Punto, Seat Marbella oder Opel Corsa nannte.

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Verfasser: BreakingNews
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2 Responses to “ “Kiel211″: Hatte Studentin tatsächlich Streit in der Nacht ihrer Ermordung? ”

  1. # 1 NEWS HQ Says:

    “Kiel211″: Stand gesuchter Wagen vor der Wohnung des Bruders von Viktoria W.?…

    Der 15.Verhandlungstag im langwierigen Indizienprozess um den Mord an der BWL-Studentin Viktoria W. gerät kurz und atmosphärisch eher einer Pflichtübung gleich, da zwei geladene Kriminalbeamte nur zu Einzelaspekten gehört und nach k…

  2. # 2 NEWS HQ Says:

    Kiel211: Prozess gegen Bruder ermordeter Studentin ohne Öffentlichkeit fortgesetzt…

    Die Beweisaufnahme im Verfahren um den Mord an der BWL-Studentin Viktoria W. ist am Montag unter Ausschluß der Öffentlichkeit fortgesetzt worden. Die Kammer gab einem entsprechenden Antrag der Verteidigung statt, gemäß dem Jugendg…

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