Home » Deutschland » “Kiel211″: Massive Gewalt, falsche Fährten und merkwürdiges Verhalten

“Kiel211″: Massive Gewalt, falsche Fährten und merkwürdiges Verhalten

Am vierten Prozesstag im Strafverfahren um den mutmaßlich heimtückischen Mord an der 21-jährigen BWL-Studentin Viktoria W. durch den eigenen Bruder war das rechtsmedizinische Gutachten zur Todesursache sowie die polizeilichen Vernehmungen und Ermittlungsmaßnahmen gegen den Angeklagten Gegenstand von Sachverständigen- und Zeugenbefragungen. [Alle bisherigen Einträge zu diesem Fall hier]

      

NewsHQ presents

Obduktion ergibt außerordentlich brutalen Tathergang

Zunächst erläutert der zuständige Rechtsmediziner die Befunde der Leichenöffnung. Der Körper der jungen Frau wies bei der Obduktion massive Einwirkungen stumpfer Gewalt im Kopf und Halsbereich auf, ab Schulterhöhe abwärts waren keine weiteren Verletzungen sowie Anzeichen sexueller Gewalt feststellbar. Mehrfach betont der Sachverständige die außergewöhnlich hohe Intensität der ausgeführten Schläge. Elf unterschiedliche Gewalteinwirkungen seien abgrenzbar gewesen, weitere Einwirkungen aber dort möglich, wo mehrfach auf dieselbe Stelle geschlagen wurde.

Der Kopf wies Platz- und Risswunden sowie tiefe Verletzungen der Kopfschwarte auf. Der Schädelknochen war mehrfach gebrochen, ein offenes Schädel-Hirn-Trauma gab den Blick auf den Hirnlappen frei. Die Schädelbasis war unter teilweiser totaler Zerstörung der Knochenanteile regelrecht zertrümmert, der Schädelknochen in Richtung Hirnhöhle eingedrückt. Viktoria W. erlitt darüber hinaus einen Bruch der rechten Augenhöhle, sowie offene, durch die Haut stoßende Brüche von Kiefer- und Nasenrückenknochen. Im Bereich des Stirn-Schläfenlappens waren Unterblutungen zwischen Hirnhaut und Hirnoberfläche festzustellen. Eine Gehirnschwellung führte zum Abriss des Hirns vom Stammhirn. Lediglich der Hinterkopf blieb von Verletzungen nahezu ausgespart.
Im Halsbereich hatten stumpfe Gewalteinwirkungen zu Einblutungen in die Muskulatur geführt, das Zungenbein gebrochen sowie den Knorpel des Adamsapfels im Kehlkopfbereich regelrecht „fragmentiert“. Die Gewalteinwirkung war so schwer, dass die Luftröhre komplett abriss. Als Abwehrverletzungen zu qualifizieren sind Einblutungen ins Unterhautgewebe der linken Hand, sowie kleinere Abschürfungen, die Viktoria W. bei noch im Halbschlaf und eher unbewußt ausgeführten Bewegungen erlitten haben könnte. Sie hatte bei ihrem Tod keine nachweisbaren Spuren von Drogen, Medikamenten oder Giften in ihrem Körper. Eine leichte Alkoholisierung von 0,27 Promille BAK ist auch durch die Fäulnisbildung erklärbar.

Todesursächlich war das Zusammenwirken von Luftröhrenabriss und Hirnverletzungen: Wahrscheinllich erstickte die junge Frau, bevor der endgültige Hirntod eintrat. Der Rechtsmediziner ging davon aus, dass der Angriff zunächst gegen den Hals, dann gegen den Kopf gerichtet wurde.
Die neuropathologische Untersuchung des Gehirns ergab einen auffälligen Befund, nach dem eine überproportionale Menge von Fresszellen aktiviert wurde. Diese Überproduktion ist normalerweise typisch für Sucht- und degenerative Hirnerkrankungen, kein Symptom einer genetischen Disposition, lasse aber keinen begründeten Rückschluß auf die Ursache zu: Es handele sich, so der Rechtsmediziner, um eine „untypische Reaktion, an der sich aber nichts konkret ableiten lässt!“. Ebensowenig konkretes kann der Gutachter zum Todeszeitpunkt sagen. Klar ist, dass die Hirnverletzungen nicht länger als 1-2 Tage überlebt worden sein können. Ebenfalls auszuschließen ist der Tag des Auffindens (24. Januar) als Todestag. Schließlich muss der Gerichtsmediziner Zeitangaben aus früheren Teil-Gutachten widerrufen. Er gab zu, dass die Schätzungen des mutmaßlichen Todeszeitpunkts zunächst von den inzwischen widerlegten Aussagen des Zeugen B beeinflußt waren, der die Studentin noch am 22. gesehen haben wollte. Demnach war der Sachverständige zunächst vom 22. oder 23. Januar ausgegangen. Erst mit dem zweiten Gutachten, dass auf aktualisierten Ermittlungsergebnissen beruhte, hielt er schließlich den 20. oder 21. Januar für am ehesten möglich. Eine genauere Festlegung sei aber wissenschaftlich nicht zu begründen. „Mehr geben die Befunde nicht her“, weil Fäulnisveränderungen nicht berechenbar sind. Im “Tatort” sehe die Arbeit des rechtsmedizinischen Gutachters immer einfacher aus, als in der Realität, erklärt der Mediziner.

Zu Tathergang und Tatwerkzeug führt der Gutachter aus, dass Viktoria W. in ihrem Bett mit einem metallischen Gegenstand mit rundlichen Anteilen erschlagen wurde. Schleuder- und Tropfspuren an der Wand, auf dem Kissen und der Bettdecke belegen dies. Meist lag ihr Kopf auf dem Kissen, es kann aber nicht ausgeschlossen werden, das sie sich kurzzeitig erhob. Die Abwehrverletzung deutet darauf hin, dass ein leichtes Bewußtwerden des Angriffs aus dem Schlaf heraus vorlag. Jedenfalls war sie aber nicht lange und genug bei Bewusstsein, um sich adäquat wehren zu können.

      

Aussage eines ermittelnden Beamten der Münchener Mordkommission

Vernommen wird anschließend ein Beamter der Münchener Mordkommission. Die Kollegen der bayrischen Landeshauptstadt waren am 30. Januar 2006 von den ermittelnden Kieler Beamten um Hilfe gebeten worden, um den dort wohnhaften Bruder des Opfers routinemäßig zum Tod der Schwester zu befragen. Bei der telefonischen Ladung am 31. Januar durch die Münchener Kripo, überrascht der junge Mann, noch ohne das entsprechende Ersuchen seitens der Polizei abzuwarten, mit der spontanen Ankündigung, dass er die Abgabe einer DNA-Probe auf jeden Fall verweigern werde.

In starkem bayrischen Dialekt schildert der erfahrene Kripo-Mann seine Eindrücke. Der Bruder des Opfers habe von seinem ersten schlaffen Händedruck an einen äußerst “merkwürdigen Eindruck” hinterlassen. Er sei sehr zurückhaltend, fast abweisend aufgetreten und schien angesichts der schlimmen Todesumstände nicht sonderlich verzweifelt oder erschüttert zu sein. Er habe versucht sich stets zu kontrollieren, antwortete sehr konzentriert und überlegt, die Hände angespannt auf den Oberschenkeln. Bei der erkennungsdienstlichen Behandlung und der Erstellung von Lichtbildaufnahmen war den Beamten aufgefallen, dass das Uhrenarmband des Mannes „angerissen“ bzw. „beschädigt“ war.

Zur Person habe der Befragte angegeben, eine Ausbildung bei einer Münchener Kapitalanlagebank zu absolvieren, die den Besuch einer Wirtschaftsschule in München sowie mehrere Schulungen in Frankfurt/Main einschließe. Die Wohnung in München nahe dem Hauptbahnhof sowie die Unterkunft in Frankfurt bezahlt der Vater, sein Lehrlingsgehalt stand ihm zur freien Verfügung. Darüber hinaus hatte er – wie auch seine Schwester – von seinem Vater einen Betrag in Höhe von 200.000 Euro erhalten, der in einem Fonds angelegt im Jahr zuvor einen Ertrag von 5.000 Euro erwirtschaftet hatte. Er habe keinen Freundeskreis in München, gehe aber gelegentlich mit Arbeitskollegen aus. Einen PKW habe er nicht zur Verfügung, der angesichts der Münchener Verkehrs- und Parkplatzsituation auch kaum Sinn mache. Stattdessen benutze er öffentliche Verkehrsmittel und die Bahn.

Die Beziehung zur Schwester sei gut gewesen. Nach der Scheidung der Eltern Anfang der 90er sei er selbst beim Vater in Niedersachsen geblieben, während Viktoria W. bei der Mutter in Hessen aufwuchs. Die Geschwister hätten sich drei- bis viermal im Jahr gesehen, Urlaube und Feiertage zusammen verbracht. Beide seien stets gleichbehandelt worden. Der Vater habe auch die Miete ihrer Wohnung in Kiel-Dietrichsdorf bezahlt und sei auch für ihren Unterhalt, sowie ihr Auto aufgekommen. Wenn überhaupt, habe es nur normale geschwisterliche Streitigkeiten gegeben. Er bestätigte auf Nachfrage, dass seine Schwester durchaus attraktiv gewesen sei, er aber nichts von einem Freund oder Männerbekanntschaften wisse. Er halte es für möglich, dass sie einen Freund gehabt und nur nichts von diesem erzählt habe.

Viktoria habe er das letztes Mal zwischen Weihnachten und Silvester 2005 beim Vater gesehen. Sie habe über Weihnachten für anstehende Prüfungen gelernt und sei auf der Durchreise zur Mutter ein oder zwei Tage geblieben. Dort habe sie das Jahresende verbracht und sei auf ihrem Rückweg nach Kiel nocheinmal beim Vater angehalten. Er selbst sei nur einmal in der Kieler Wohnung seiner Schwester gewesen. Auf der Rückfahrt nach einem Sylt-Aufenthalt mit seinem Vater hätten beide zum Blumengiessen in der Dietrichsdorfer Wohnung halt gemacht, während sie sich mehrere Wochen in Barcelona befand. Er sei dabei überwiegend im Wohnzimmer seiner Schwester gewesen und habe nur einen kurzen Blick ins Schlafzimmer geworfen.

Vom Tod seiner Schwester habe der Bruder nach eigenen Aussagen durch den Vater erfahren. Dieser habe ihn angerufen und ihm mit den Worten “Sitzt du gut? Deine Schwester ist in ihrem Bett erschlagen worden.” die Todesnachricht eröffnet. Er konnte sich nicht erklären, warum sie habe sterben müssen. Ungewöhnlich emotionsarm habe er erklärt, dass der Tod der Schwester “eine Katastrophe gewesen” sei, den er fassungslos aufgenommen habe, weil er nicht davon ausgegangen war, dass sich die Sorgen des Vaters wegen der zeitweilig telefonischen Unerreichbarkeit seiner Tochter bestätigen könnten.

Auffällig sei gewesen, so der Kriminalbeamte, dass der junge Mann den Tod der Schwester so lange es ging am Ausbildungsplatz zu verheimlichen suchte. Daher arbeitete er in den Wochen nach dem Auffinden seiner Schwester normal weiter und nahm sich auch keinen Urlaub, um früher zur Beerdigung fahren zu können. Stattdessen fuhr er erst am Tag der Trauerfeier nach Hause, um Vorgesetzten wie Arbeitskollegen nichts erklären zu müssen.

Zum Erbfall der Schwester befragt, erklärt der Bruder, er wisse nicht, ob sie ein Testament hatte und gehe daher davon aus, dass das Vermögen an die Eltern gehe. Nach ihrem Tod sei er wohl Alleinerbe des Vaters. Er gehe ebenfalls davon aus, dass für seine Schwester eine Lebensversicherung bestand, da schon in seiner Jugend auch für ihn selbst eine Lebensversicherung abgeschlossen worden sei.

Befragt, wo er sich am Wochenende des 21. und 22. Januar aufgehalten habe, gibt der Auszubildende an, in München gewesen zu sein. Er habe am Freitag gearbeitet und zwischen 16 und 17 Uhr Feierabend gemacht. Samstag und Sonntag sei er überwiegend zu Hause gewesen und habe die Wohnung nur zum Einkaufen und einen Besuch eines größeren Buchgeschäfts verlassen, wo er sich etwas aufgehalten habe. Er müsse nicht befürchten, dass ihn jemand in Kiel gesehen  oder er verdächtige DNA-Spuren hinterlassen haben könnte. Entgegen seiner telefonischen Weigerung stimmt er nach der Vernehmung einem DNA-Abgleich zu, “ohne groß überredet werden zu müssen”. Auf Nachfrage der verblüfften Beamten, wie die ursprünglich abweisende Haltung und der plötzliche Sinneswandel zustande gekommen seien, antwortete er, nach der telefonischen Anküdigung der Vernehmung durch die Kieler Kripo im Internet recherchiert zu haben und skeptisch geworden zu sein. Weil auch der Vater zu Ausschlußzwecken bereits eine Speichelprobe abgegeben hatte, sei ihm bekannt gewesen, dass die Maßnahme auch auf ihn zukommen würde.

Aus dem eigentümlichen Eindruck heraus, den der junge Mann bei den Kriminalbeamten hinterließ, stellten diese schließlich auch die Frage nach der Bestrafung des zu ermittelnden Täters. Auch bei dieser Antwort blieb der Bruder des Opfers ungewöhnlich sachlich und forderte die in Deutschland zu verhängende Höchsstrafe, die mit 15 Jahren ja aber bergenzt sei. Die Beamten lassen ihm schließlich die Möglichkeit, den Täter nach dem schärferen US-Recht zu verurteilen. Doch auch hier habe der junge Mann nicht anders reagiert. Lebenslänglich sei die Strafe der Wahl, von der Todesstrafe halte er nichts.
Diese Aussage des Beamten erregt die besondere Aufmerksamkeit des Verteidigers, der sich ganz offen wundert, ob es sich dabei um lokalspezifisch klassische Zeugenfragen in München handele. Der Kommissar aus München erklärt, dass es keine Standardfrage sei, die jedem Angehörigen gestellt werde, man berücksichtige immer die emotionale Lage des Vernommenen. Im konkreten Fall hielten es die Beamten angesichts der relativen emotionalen Teilnahmslosigkeit des Bruders für geboten. Die Vernehmungen von Angehörigen sollen in erster Linie einen Tatverdacht erhärten oder ausschließen. Um sich im Hinblick auf eine mögliche Täterschaft ein Bild zu machen, greife man schonmal zu solchen Testfragen. Natürlich habe das keine Beweiskraft, schränkt der Ermittler ein. Auch wenn die Vernehmungssituation nach seiner langjährigen Erfahrung äußerst „komisch“ gewesen sei, ist nicht jeder, der sich komisch benommen habe später auch als Täter überführt worden. Dennoch habe der Gesamt-Auftritt die Beamten dazu veranlasst, den Kollegen aus Kiel vorab telefonisch dazu zu raten, den Bruder “genau unter die Lupe zu nehmen”. Allerdings fiel die Antwort darauf alles andere als freudig aus: Denn inzwischen hatte sich die Kieler Kripo nach den vorläufigen Ermittlungsergebnissen auf den 50jährigen Nachbarn der BWL-Studentin als Tatverdächtigen eingeschossen – zu Unrecht, wie sich später herausstellen sollte.

       
Der bajuwarische Mordermittler traf den Bruder des Opfers schließlich anläßlich seiner Verhaftung im September 2007 ein weiteres Mal. Inzwischen hatte sich der Tatverdacht gegen den jungen Mann soweit verdichtet, dass ein Haftbefehl gegen ihn erwirkt und vollstreckt werden konnte. Auch hier fiel das unbeeindruckt gefasste, gar “coole” Verhalten des nunmehr Angeschuldigten auf, der sich reaktionslos an einer Wand durchsuchen ließ und auf die Erklärung, dass seine Wohnung durchsucht werde die Beamten fragte, ob sie sicherstellen könnten, das das Licht im Wohnungsflur ausgeschaltet werde.

Dorthin verbracht, um bei der Durchsuchung anwesend zu sein, geriet er nur einmal in emotionale Wallung: Als der Kripo-Mann über ein quer durch die Wohnung verlegtes Modemkabel stolperte und den dazugehörigen Stecker rausriss echauffierte sich der Auszubildende und wurde aufbrausend laut: “Sachbeschädigung! Sowas dürfen Sie gar nicht!” Der Beamte behob den vorübergehenden Schaden und fuhr den jungen Mann an, dass wenn er aus der Haft entlassen würde, es schon lange nicht mehr seine Wohnung sein werde. Auf die Feststellung des Kommissars: „Sie haben eine Art an sich, die einen aggressiv macht!“ antwortete der junge Mann: „Das hat mir noch nie einer gesagt!“
“Skurril” wird es nach Aussage des Beamten schließlich, als er bei der Durchsuchung des Bades sowohl Klo wie Badewanne schwarz vor Dreck vorfindet. Als er den jungen Beschuldigten in leicht väterlicher Manier zurechtweist, dass das ja wohl nicht angehen könne, beginnt der so Angesprochene relativ widerstandslos, sowohl Kloschlüssel, wie Wanne samt Fußboden zu putzen.

    

Aussage der zwischenzeitlichen Ermittlungsleiterin der Mordkommission Kiel: 

Kriminalhauptkommissarin T, die im Laufe des Falles die Leitung der Ermittlungen in der Sache übernommen hatte, wird im Anschluß über ihre Eindrücke von dem Angeklagten befragt, die sie im Rahmen der weiteren Vernehmungen und Ermittlungsmaßnahmen gewonnen hatte.

Zum ersten Mal war sie am 22. Februar 2006 im Rahmen einer weiteren polizeilichen Zeugenvernehmung in München auf den Bruder der Getöteten getroffen. Obgleich er ihr “freundlich und offen” entgegengetreten sei, habe er einen “unbeholfenen”, und auch für sie ”merkwürdigen” Eindruck hinterlassen. Während der Vernehmung schien er stets “unbeteiligt” und “entrückt” von den für Angehörige eigentlich traumatischen Geschehnissen. “Ich hätte gern gewußt, was mit ihm los ist” erklärte die Kriminalbeamtin. 

Seine Schwester habe der junge Mann als “warmherzig”, wenn auch leistungsorientiert beschrieben. Das Verhältnis der beiden sei so gut gewesen, dass sie ihm während der Jugend schonmal bei schulischen Dingen geholfen habe. In ihrem Wesen seien sich beide sehr ähnlich gewesen, wenn auch er der ruhigere von beiden sei. Eine geschwisterliche Konkurrenzsituation habe nicht bestanden. Der mit einer besseren Durchschnittsnote bestandene Schulabschluß seiner Schwester sei ebensowenig ein Problem für ihn gewesen, wie die Tatsache, dass sie sich für ein Studium entschied, während er den Ausbildungsweg beschritt. Mehr sei ihm zu seiner Schwester allerdings nicht zu entlocken gewesen: Anders als andere Angehörige oder Freunde habe er keine persönlicheren Erinnerungen zu erzählen gewußt.

Das letzte Mal habe er Viktoria zwischen den Feiertagen am Ende des Jahres 2005 im Haus des Vaters gesehen, mit dem er zuvor Weihnachten verbracht hatte. Es sei das erste Aufeinandertreffen seit Beginn seiner Ausbildung gewesen, so dass sich beide über gemeinsame Ausbildungsinhalte ausgetauscht hätten. Streit habe es nicht gegeben. Die Studentin habe ihren Vater gefragt, ob sie Sachen aus ihrer Kieler Wohung bei ihm einlagern dürfe, so lange sie in Hamburg ein Praktikum absolvierte. Eine kurze Auseinandersetzung habe es nur über die Frage gegeben, ob sie einige Unterlagen im ehemaligen Zimmer ihres Bruders abstellen könne. Am Ende der ersten Januar-Woche sei er schließlich zurück nach München gereist, wo er am 9.Januar seine Arbeit wieder aufnahm.

Zum Tod seiner Schwester und seinem Aufenthaltsort im mutmaßlichen Tatzeitraum befragt, gab der junge Mann an, am Freitag den 20. Januar bis 17.00 im München gearbeitet zu haben und Samstag wie Sonntag zu Hause gewesen zu sein. Aus dem Einzelverbindungsnachweis sei nachzuvollziehen gewesen, dass er am 21. Januar um 13.36 Uhr seinen Vater angerufen hatte. Er erklärte, er habe am Vormittag lange geschlafen. Worum es bei dem Telefonat ging, erinnerte er sich nicht mehr. Ohne darauf angesprochen worden zu sein, gab er zu bedenken, dass er schon deshalb nicht mit dem Auto in Kiel gewesen sein kann, weil er in Deutschland unter 21 Jahren noch nicht einmal einen Wagen mieten könne. 
Auf den Vorhalt, dass der betriebliche Arbeitszeitnachweis weniger Arbeitsstunden und einen Gleitzeittag vorsah und somit seiner Darstellung widerspreche, reagierte er gelassen und sagte zu bei der Aufklärung kooperativ zu sein. In der Folge legte er ein Ausbildungsberichtsheft sowie einen eigenen Arbeitszeitausdruck vor, aus dem sich ergeben sollte, dass er am 20. Januar gearbeitet habe.
Am Tag des Auffindens von Viktoria W. habe der Vater aus Sorge viel hinter ihr her telefoniert und auch im Laufe des Abends dreimal bei ihm angerufen. Er sei dann ins Bett gegangen. Erst am Abend des 25. Januar sei er schließlich vom Tod der Schwester informiert worden, geht aber dennoch am nächsten Tag wie gewohnt zur Arbeit – angeblich um sich abzulenken. Auf die Frage, warum er selbst vom 25. Januar bis zum 2. Februar keine Anrufe getätigt habe, erklärt er: „Die haben mich immer angerufen“.

Konkret auf die Trauerfeierlichkeiten und die Beerdigung der Schwester angesprochen, zeigt der junge Mann schließlich erstmals einen Hauch von Emotionen: Tränen seien ihm kurzzeitig in die Augen gestiegen, hatte sich aber schnell wieder unter Kontrolle und sei in einen sehr geschäftsmäßigen Ton verfallen, als er zur Beerdigung und der Regelung der Angelegenheiten seiner Schwester kurz bemerkte, der Vater “habe sich drum gekümmert”. Der sei auch alleiniger Erbe der Schwester gewesen, da die Mutter aus steuerlichen Gründen nicht in die Erbschaft eintrat. Zum Zeitpunkt der Vernehmung hatte er selbst den Betrag von 194.000 Euro aus der Lebensversicherung seiner Schwester erhalten.

      

Am 30. März 2007 wird der Bruder der Getöteten schließlich erstmals als Beschuldigter vernommen, nachdem sich aus den Ermittlungen ein Tatverdacht ergeben hatte. Dazu sei er in Frankfurt aufgesucht worden, wo er zu Ausbildungszwecken weilte. Der dortige Arbeitsplatz und sein Appartement werden durchsucht.

Die Überprüfung durch die Kriminalpolizei hatte ergeben, dass er am 20. Januar 2006 keine Buchungen während seiner angeblichen Arbeitszeit getätigt hatte, aber am 19. und 23. Januar normale Buchungstätigkeit feststellbar war. Der Beschuldigte erklärte dies mit einem Fehler im EDV-System, mit dem er sich aber nicht gut auskannte. Es habe öfter Probleme gegeben, andere Personen könnten die Daten verändert bzw. gelöscht haben.
Doch der Arbeitszeitnachweis, den er vom 20. Januar beigebracht hatte, war nach Überzeugung der Ermittler manipuliert: Der Inhalt des angeblichen Ausdrucks von dem Tag – die Daten der Zeiterfassung - war vollkommen identisch mit dem vom 13. Januar. Das von dem Auszubildenden eingereichte Asservat habe einen messbaren Versatz aufgewiesen, der auf eine nachträgliche Bearbeitung schließen lasse.

Die Prüfung seiner finanziellen Angelegenheiten hatte das Augenmerk der Ermittler mittlerweile auch auf das Wertpapierdepot des Beschuldigten gelenkt. Eine hochspekulative Anleihe, die er nach dem Mord gekauft hatte, verzeichnete einen Wertverlust in Höhe von 279.000 Euro.

Ebenfalls auffällig sei gewesen, dass er sich in einem Online-Shop für Detektivbedarf ein Aufnahmegerät gekauft hatte, dass zur Raumausforschung geeignet war. Die letzte Aufnahme sei aber lediglich ein Mitschnitt einer Unterrichtseinheit in der Wirtschaftsschule gewesen.

         

Am 24. und 25.September 2007 erfolgte schließlich die Festnahme sowie die Durchsuchung der Münchener Wohnung des Bruder der getöteten Studentin. Die Kriminalbeamtin wunderte sich auch bei dieser Gelegenheit über die Haltung des  jungen Mannes, der den Einruck vermittelte, als hätte er die Bedeutung seiner Lage nicht erfasst. Besonders in Erinnerung sei ihr das Telefonat des Mannes mit dem Vater geblieben, dass er kurz nach seiner Festnahme führte: „Bist du jetzt sauer auf mich?“ habe er seinen Vater fast kindlich gefragt. Auch sei er außerordentlich erstaunt über die Presseaufmerksamkeit gewesen, die seiner Festnahme zuteil wurde. Auf den Hinweis, dass ein Geständnis strafmildernde Berücksichtigung finden würde, antwortete er mit der Frage: “Und wieviele Jahre bringt das?”

Wie “unbedarft” überfordert der Bruder von der Situation war, zeigte sich nach Meinung der Beamtin schließlich während er sich im Polizeigewahrsam befand. Der Vater hatte in einem Fax an seinen Sohn einen Austausch des zwischenzeitlich als Rechtsbeistand engagierten Kieler Rechtsanwalts Wolfgang Kubickis angeregt und seinen Sohn aufgefordert, eine schriftliche Vollmacht für den neuen Anwalt, den heutigen Verteidiger Hans-Joachim Liebe, auszustellen. Doch der Festgenommene konnte mit dem ihm dafür ausgehändigten Papier und Stift nichts anfangen. Hilflos, weil nicht wissend, was er genau schreiben soll, wendet er sich schließlich an die anwesenden Kriminalbeamten, die ihm die entsprechende Formulierung diktieren. Seine Unfähigkeit zu einer eigenverantwortlichen Formulierung zu kommen, verwundert die Kieler Ermittlungsbeamtin angesichts seiner Ausbildung, der ausführlichen Tatplanung und der Brutalität der Tatausführung noch heute. Diesen Widerspruch fasst sie zum Schluß ihrer Aussage in einem prägnanten Fazit zusammen: Der Angeklagte sei ihr vorgekommen wie ein “Kind in einem großen Körper”, dessen Seele und Gemüt nicht mitgewachsen” seien. Selbst dem Münchener Haftrichter, dem der Bruder Viktorias vorgeführt worden war, sei es vorher nie untergekommen, dass ein Tatverdächtiger so unbeteiligt auf die Eröffnung des Tatvorwurfs reagierte.

       

Hat tasächlich jemand in der Tatnacht aus dem Hausflur telefoniert? 

Die Kieler Ermittlerin wurde auch kurz zur Aussage des Zeugen H befragt, der in der Nacht zum/am frühen Morgen des 21. Januar im Treppenhaus einen Mann möglicherweise in ein Handy sprechen gehört haben will. Nach Überprüfung der Daten der Funkzelle Dietrichsdorf zum fraglichen Zeitpunkt „könne man nicht ausschließen”, dass telefoniert worden sei, eine bestimmte Gesprächsverbindung “sei aber nicht mehr ermittelbar“ gewesen.

Verwandte Artikel


Verfasser: BreakingNews
Tags:, , , , , , , , , , , , ,
• kommentieren »

Trackback URI | Comments RSS

Eine Frage, eine Anregung oder eine Meinung dazu?