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“Kiel211″: Fasern von Lederhandschuhen belasten Bruder der getöteten Studentin nur bedingt

Das Strafverfahren um den mutmaßlich heimtückischen Geschwistermord an der Studentin Viktoria W. durch den eigenen Bruder ist am Freitag, dem sechsten Verhandlungstag, mit den Ergebnissen der Spurensicherung und der Analyse der gefundenen Faserspuren fortgesetzt worden. [Alle bisherigen Einträge zu diesem Fall hier]

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Das Ergebnis der Spurensicherung am Tatort 

Zunächst schilderte der für die Spurensicherung am Dietrichsdorfer Tatort verantwortliche Kriminalbeamte das Vorgehen der Beamten am 24. Januar 2006. Nach der ersten Fotodokumentation der Wohnung, dem sog. „Weg frei machen“ von der Wohnungstür bis zum Bett des Opfers, wurden dort zunächst die ersten Spuren gesichert. Am Hals sowie unter einem Fingernagel des Opfers konnte DNA-Material festgestellt werden. Zur Aufnahme von Faserspuren an Opfer, Bettdecke und Kopfkissen wurden diese mittels Klebefolien ”abgeklebt”. Anschließend wurden aufwändig Vergleichsfasern von sämtlichen Textilien, also Teppichen, Gardinen und Bekleidung innerhalb der ganzen Wohnung genommen.

Die Analyse der gesammelten Spuren ergab in der Hauptsache nur ein konkretes Ergebnis. So waren gelbliche, im Sonnenlicht bräunlich-ocker schimmernde Lederfibrillen (=mikroskopisch kleine Fasern) in unmittelbarer Nähe zum Leichnam Viktoria Ws. gefunden worden, die nicht aus der Opfer-Wohnung stammten und zunächst auch nicht zugeordnet werden konnten.

Erst als im Laufe der weiteren Ermittlungen die Bestellung von Lederhandschuhen durch den Angeklagten offenbar wurde, konnten Vergleichsuntersuchungen mit entsprechenden Handschuhen vorgenommen werden. Dazu wurden Vergleichsmuster bei dem einzigen weltweiten Vertrieb sowie bei verschiedenen Bestellern beschafft. Die Untersuchung fiel positiv aus: Nur Handschuhe aus einer Charge entsprachen denen, die am Tatort ihre Fasern abgegeben hatten. Doch weder die vom Angeklagten nachweislich bestellten Handschuhe wurden gefunden, noch konnten in seiner Wohnung, in Manteltaschen oder Schubladen dazu passende Fasern sichergestellt werden. Auch bei dem zwischenzeitlich unter Tatverdacht stehenden Nachbarn der Studentin, dem Zeugen B, waren nach der Untersuchung von Textilgegenständen, der Wohnung, dem Auto sowie der Arbeitsstelle keine entsprechenden Fasern ermittelbar.

Die Wohnungstür der Studentin hatte weder Spuren von Manipulationen am Schloß, noch Aufbruchspuren aufgewiesen. An der Innenseite der Tür, unterhalb des Briefschlitzes war ein mögliches Schlüsseldepot aus Papier mit Tesafilm befestigt vorgefunden worden.

Die extrem umfangreichen daktylospkopische Untersuchungen, während derer nach Aussage des Kriminalbeamten “die ganze Wohnung eingepudert worden” war ergab keine verdächtigen Fingerabdrücke. Zwischen Wohnungstür und Schlafzimmer habe es bis auf die der getöteten Wohnungsinhaberin keine fremden Fingerspuren gegeben. Weil die Polizei auch einen möglichen Stalker nicht ausschließen konnte, seien zusätzlich auch private Dinge und Fotoalben abgepudert worden. Auch hier stammten die meisten Spuren vom Opfer selbst, eine konnte dem Vater zugeordnet werden. Weder vom Nachbarn B, noch von ihrem – heute angeklagten - Bruder waren Fingerabdrücke nachzuweisen.

Abgesehen vom Bett, in dem Viktoria W. aufgefunden worden war, befanden sich Blutantragungen an den Türzargen vom Schlafzimmer bis zur Wohnungstür, die sich am Treppengeländer des Hausflurs und im weiteren Treppenhaus fortsetzten. Alle Blutspuren stammten vom Opfer, auch die an der Wohnungstür gefundenen Haare konnten ausschließlich der jungen Frau zugeordnet werden, so dass keine Fremd-DNA festzustellen war. Selbst die am Boden zwischen Schlaf- und Wohnzimmer aufgefundene Zigarettenschachtel wies nur DNA des Opfers auf, wurde aber nach den ersten Untersuchungen durch einen LKA-Mitarbeiter kontaminiert. Alle anderen Analysen von genetischem Material seien entweder negativ abgeschlossen worden oder dem Opfer zuzurechnen gewesen.

Die unter dem linkem Fingernagel der Studentin gefundene männliche DNA sei ebenso nur fragmentarisch geblieben, wie die DNA-Spuren am Hals der Getöteten. Letztere stimmte zwar nicht mit den Spuren am Fingernagel überein, eine Tatrelevanz könne aber ebensowenig festgestellt werden, wie eine Identifizierung unmöglich sei, so der Beamte. Ein Abgleich der DNA-Fragmente mit der Datenbank des BKA habe zwar 46 Übereinstimmungen ergeben, doch nach erneuter Speichelprobe der Betreffenden konnten diese ausgeschlossen werden. Der Spurensicherungs-Experte erklärte, dass die DNA unter dem Fingernagel des Opfers durch jedes tägliche Miteinander verursacht worden sein könnte. Der Segen der verbesserten, immer präziseren DNA-Analysemethoden sei zugleich ein Fluch, weil nunmehr selbst kleinste DNA-Reste von ständiger Zellübertragung z.B. durch Händeschütteln feststellbar sind. Dies macht es den Kriminalisten immer schwerer, zwischen tatrelevanten und nicht-tatrelevanten Spuren zu unterscheiden.

Aucch deswegen hatte sich die Kieler Mordkommission dazu entschieden, die Bekleidung des Opfers sowie Kissen und Bettdecke zu einer Zweitbegutachtung in das Rechtsmedizinische Institut der Ludwig-Maximilians-Universität in München zu geben, das mit einer erweiterten Analysemethode arbeitet, die selbst mikroskopisch kleine Spuren sichern kann, die sich während der Tatausführung tief in die Kleidungsfasern des Opfers und der anderen Textilien gedrückt haben könnten. Dazu wurden die verschiedenen Oberflächen erneut abgeklebt. Das so gewonnene Material wurde schließlich vom Klebestreifen gelöst, aufbereitet und auf DNA-Material untersucht. Doch auch dieses Verfahren ergab keine relevanten Spuren, einzig die DNA des für die Spurensicherung am Tatort zuständigen Ermittlungsbeamten konnte festgestellt werden.

Dieser zog am Schluß seiner Aussage ein ernüchterndes Fazit: Es seien keinerlei Spuren feststellbar gewesen, die unmittelbar auf den Angeklagten hinweisen. Allerdings sei es höchst ungewöhnlich, dass der Täter außer den Fasern seiner Handschuhe offenbar keine weiteren Spuren hinterließ. Man hätte erwarten können, das von der Täterbekleidung mehr bzw. überhaupt Faserspuren zu sichern gewesen wären.

Im Hinblick darauf und angesichts der vom Angeklagten gekauften Schutzoveralls stellte der Kammervorsitzende wohl die entscheidende Frage der kommenden Verhandlungstage in den Raum: Kann das Fehlen einer Spur eine Spur darstellen?

     

Gutachten konkretisiert Faser-Spur

Schließlich kommt in Saal 137 Computertechnik zum Einsatz: Eine Textilingenieurin des LKA stellt mit Hilfe einer Powerpoint-Präsentation das Faser-Gutachten der am Tatort aufgefundenen Lederfibrillen vor. Nach einem Exkurs in die Methodik der Faserspurenanalyse präsentierte die Sachverständige folgendes Bild:

Die am Leichnam der Viktoria W. und dem Bettzeug aufgefundenen Fasern konnten als Lederfibrillen identifiziert werden, die bei Inaugenscheinnahme zunächst gelblich, unter Sonnenlicht bräunlich-ocker schimmerten. Eine an die Saalwand projizierte Skizze der Auffindesituation zeigte die Verteilung der Fasern, die in höchster Konzentration am Kopfkissen links vom Kopf des Opfers zu finden waren. Weitere konnten an der Bettdecke und ein paar wenige am Bein der jungen Frau gesichert werden, die allerdings durch die Arbeit der Spurensicherer bei Wegnahme der Decke dorthin gelangt sein könnten.

Zur Ermittlung der Quelle der Fasern wurden dem LKA 28 Paar Handschuhe als Vergleichsmuster zugesandt, nachdem festgestellt worden war, dass der Angeklagte vor dem Mord ein entsprechendes Paar im Internet bestellt hatte. Nur ein Paar der 28 Vergleichsstücke wies exakt die gleichen Fasern auf, die auch am Tatort gefunden worden waren. Diese Handschuhe entstammten einer Charge, aus der auch die Handschuhe des Angeklagten zurückverfolgt werden konnten und farblich von den Chargen anderer Produktionszeiträume abzugrenzen waren. Die nähere Untersuchung des Vergleichsmusters ergab, dass die am Tatort abgegebenen Fasern nur aus dem Innenbereich der Handschuhe, nahe einer unsauber verarbeiteten Schnittkante stammen konnten. Das Äußere der Lederhandschuhe habe dagegen kaum Fasern abgegeben.
Auch die Sachverständige wies erneut daraufhin, dass außer am Tatort keine entsprechenden Fasern gefunden werden konnten. Weder die Vergleichsproben vom zwischenzeitlich tatverdächtigen Nachbarn B, noch vom Angeklagten hätten auch nur annähernd ähnliche Fasern ergeben.

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Verfasser: BreakingNews
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