“Kiel211″: Weiter auf der Suche nach der Wahrheit im Mordfall Viktoria W.
Monday, 26.May 2008 um 22:00 Uhr | Deutschland, Kiel211, Polizeimeldungen, Rechtsprechung
Am siebten Verhandlungstag im Prozess um den mutmaßlichen Mord an der BWL-Studentin Viktoria W., für den sich ihr eigener Bruder vor dem Landgericht Kiel verantworten muss, ging es auf der Suche nach der Wahrheit in den weiteren Zeugenaussagen um die Bestätigung der Wahrnehmungen zuvor gehörter Augen- und Ohrenzeugen, sowie das Leben der getöteten jungen Frau aus Sicht einer Studienkollegin. Ein Mitarbeiter der Bahn wurde zu den Zugverbindungen am mutmaßlichen Tattag befragt.
Zunächst wurde die Freundin des Zeugen A vernommen, der ausgesagt hatte, in der Nacht zum 21. Januar ein Streitgespräch und dumpfes Poltern aus der Wohnung der Getöteten gehört zu haben. Auch ihre Aussage konnte allerdings nicht helfen, den genauen Zeitpunkt dieser Wahrnehmung sicher zu bestimmen. Sie hatte den Streit nicht gehört und konnte auch nicht klarstellen, wann A ihr von den nächtlichen Wahrnehmungen erzählt hatte. War sie in ihrer ersten polizeilichen Vernehmung davon ausgegangen, ihr Freund habe ihr am Sonntagmorgen von den nächtlichen Geräuschen erzählt, waren sich beide schon zwei Tage später nicht mehr sicher und gaben den Samstagmorgen als möglichen Gesprächszeitpunkt an. Tatsächlich konnte sie schon das von ihrem Freund beschriebene Ausmaß der Hellhörigkeit des Hauses nur bedingt bestätigen. Laute Stimmen habe sie immer nur aus der oberen Wohnung vernommen, ansonsten seien ihr nur Geräusche von Staubsaugern oder Toilettenspülungen erinnerlich. Viktoria W. habe sie in ihrer Wohnung so gut wie gar nicht gehört.
Zeugin S war offenbar diejenige, die von einem früheren Zeugen zusammen mit ihrem damaligen Lebensgefährten gesehen worden war, als sie die Wohnung von Viktoria W. besichtigte. Sie erinnerte sich zunächst nicht mehr genau, wann sie dort war, erklärt aber nach Vorhalt ihrer polizeilichen Vernehmung, dass der dort angegebene 14. Januar wahrscheinlich richtig sei, da die Mutter des Lebensgefährten am 21. Januar Geburtstag feierte. Zwar hätten sie und ihr Lebensgefährte zu der Zeit geraucht, aber nicht während der Besichtigung innerhalb der Wohnung. Ob man Zigaretten bei sich gehabt habe, erinnerte sie sich nicht. ”Lucky Strike” hätten aber beide nicht geraucht - dass die am Tatort gefundene Schachtel ihnen gehörte sei daher unwahrscheinlich.
Einen gewissen Erkenntnisgewinn bringt an diesem Prozesstag erst die Aussage einer Kommilitonin von Viktoria W. Auch sie war offenbar von dem gleichen früheren Zeugen vor dem Haus der Opfers gesehen worden, wie die Zeugin S, und mit ähnlich langen blonden Haaren von diesem fälschlicherweise für die gleiche Person gehalten worden. Die Zeugin wird zum Wesen der Viktoria W. befragt, die sie im Rahmen des Studiums kennen gelernt und mit ihr eine gute Bekanntschaft gepflegt hatte. Eine enge Freundschaft sei es aber nicht gewesen, erklärte die junge Frau. Viktoria habe kaum private Dinge preisgegeben und wenn, dann nur von ihrer jüngeren Schwester, aber nicht von ihrem fast gleichaltrigen Bruder – dem Angeklagten – erzählt. Auch vom Wohlstand der Tochter einer Unternehmer-Dynastie habe sie nichts gewußt, “das Geld habe man ihr nicht angesehen”. Viktoria habe nie geraucht, sei “sportlich”, “sehr fit” “ehrgeizig”, “immer gut gelaunt”, “selbstbewußt” und ein “positiver Mensch” gewesen. Sie habe stets den Eindruck hinterlassen, mehr Wert auf eine Karriere als auf Familienplanung zu legen und habe dementssprechend versucht, sich für Praktika nur bei großen Konzernen zu bewerben. Sie sei eine Perfektionistin gewesen, die immer alles 100% bzw. 110%ig machen wollte. Nach Abschluß des bevorstehenden Tchibo-Praktikums habe sie reisen wollen und ein Auslandsjahr in Erwägung gezogen, bevor sie einen weiteren Abschluß anstrebte.
Viktoria sei wegen einer Hausarbeit Weihnachten 2005 nicht zu ihren Eltern gefahren. Die Feiertage allein in Kiel zu verbringen, habe ihr nichts ausgemacht, weil sie Anfang Januar die Hausarbeit abgeben wollte. Die Zeugin erklärte, Viktoria W. am Donnerstag, den 19. Januar zuletzt gesehen zu haben. Sie habe vormittags versucht, Viktoria telefonisch zu erreichen, weil sie Unterlagen benötigte, die sie ihr für die Hausarbeit überlassen hatte. Ein Handy habe Viktoria aus Prinzip nicht besessen, da sie nicht ständig erreichbar sein wollte. Die Zeugin entschied sich daher, bei der jungen Frau vorbeizugehen. Auf ihr Klingeln an der geschlossenen Haustür gegen 13.30Uhr sei ihr aber nicht geöffnet worden, so dass sie unverrichteter Dinge ging. Viktoria sei dann später am Tag zu ihr gekommen, um die Unterlagen zurückgegeben. Sie habe nicht noch mit in die Wohnung kommen wollen, so dass man sich an der Tür nur kurz darüber unterhielt, dass sie am folgenden Samstag zu einer Wohnungsbesichtigung nach Hamburg fahren wollte.
Ob die Studienkollegin einen Freund gehabt haben könnte, kann die Zeugin nicht beantworten. Wenn, habe sie einen solchen gut verheimlicht. Viktoria sei nur ab und zu mit Bekannten ausgegangen, hauptsächlich wenn es konkrete Anlässe wie Geburtstage gegeben habe. Es sei für sie unvorstellbar, dass sich die Studentin Männerbekanntschaften abends spät mit nach Hause genommen habe. Sie sei immer sehr überlegt gewesen, das hätte nicht ihrem Charakter entsprochen.
Auf Nachfrage des Kammervorsitzenden, ob Viktoria W. möglicherweise eine verborgene Seite gehabt haben könnte, entgegnet die Zeugin mit einem „Ganz ganz ganz schwer vorstellbar“. Allerdings konnte sie von einer Gegebenheit berichten, die kaum zu der jungen Frau passen wollte: Am Ende einer Vorlesung habe sie einmal auf das noch auf dem Pult liegende Notebook eines Professors gezeigt und vorgeschlagen, dass man sich daraus ja vielleicht den Text der nächsten Klausur besorgen könne. Sie habe angedeutet, dass sie ”so etwas” schon einmal in ihrer Schulzeit gemacht habe. Daraufhin seien im engeren Kommilitonenkreis Spekulationen darüber angestellt worden, was man ihr in dieser Hinsicht zutraue, z.B., ob sie auch ein Verhältnis mit einem Professor anfangen würde, um an Klausuren zu kommen.
Am Ende des Verhandlungstages sagt ein beamteter Betriebsprozessanalytiker der Bahn AG als Zeuge aus. Seine Abteilung ist für die Verspätungsanalysen des Konzerns verantwortlich. Nachdem die Konzernsicherheit von der Kriminalpolizei um Hilfe gebeten worden war, hatte er den Auftrag erhalten, die Zugverbindungen zwischen Kiel und München am mutmaßlichen Tattag nachzuvollziehen. In Frage gekommen sei nur ein Zug, der laut Plan um 5.21 Uhr Kiel in Richtung Münchener Hauptbahnhof verließ, wo der Zug um 13.01Uhr ankommen sollte. Das Protokoll der Fahrt in den Bahn-Datenbanken habe dokumentiert, dass der Zug mit dreiminütiger Verspätung das Einfahrtssignal am Münchener Bahnhof passierte. Damit wäre dem Angeklagten theoretisch genug Zeit geblieben, nach fünfminütigem Fußweg so rechtzeitig in seiner Wohnung zu sein, um um 13.31 Uhr mit seinem Vater telefonieren zu können, wie der Einzelverbindungsnachweis ergeben hatte.





24.June 2008 um 08:32 Uhr
Sehr geehrter Herr Schreiber,
als teilweise-Zuhörer der Verhandlungen finde ich endlich eine recht objektive Widergabe des Inhaltes, so wie er sich dem Zuhörer präsentiert. Dies im Gegensatz zu den vorverurteilenden Artikeln, die teilweise in der hiesigen Kleinstadtpresse übernommen werden bzw. reißerisch aufgemacht sind, mit der vernichtenden Wirkung für die hier lebenden Namensträger. Von Unschuldsvermutung kann da keine Rede sein. Allerdings finde ich nicht Ihre Artikel über die letzten im Juni stattgefundenen Verhandlungen.
Danke u. frdl. Grüße
wadsack
24.June 2008 um 10:25 Uhr
Sehr geehrter Herr Wadsack,
da ich dieses Blog, wie die Prozessbeobachtung ausschließlich aus eigenem Interesse, vollkommen unkommerziell und privat betreibe, kann ich auch angesichts meines Strebens nach umfangreicher Abbildung des Prozessgeschehens zu meinem Bedauern nicht immer sehr zeitnah über den aktuellen Stand berichten, weil ich anderweitigen Verpflichtungen insoweit Vorrang einräumen muss. Ich versuche, dies schnellstmöglich aufzuholen und bitte Sie, wie die vielen weiteren Interessierten um Geduld!
Ein Grund, warum ich die Berichterstattung an dieser Stelle möglichst ausführlich darstelle, war stets, dass die Presseberichterstattung den Fortgang eines Verfahrens in all seinen Facetten kaum abzubilden vermag. Das liegt an Zeichenbegrenzungen, und anderen Reglementierungen, die es den anwesenden Journalisten gar nicht erlauben, in der epischen Breite darzustellen – auch wenn sie es vielleicht gerne tun würden.
Das es für Sie und ihre Familie eine ungehörige Last sein muss, nach dem Tod ihrer Tochter, Schwester und Nichte unter den gegebenen Umständen auch die Prozessberichterstattung zu verfolgen, wird kein Außenstehender angemessen ermessen können. Das sich auch Journalisten eine Meinung bilden, ist ihr gutes Recht, darf aber natürlich nicht dazu führen, den Pressekodex aus dem Blick zu verlieren.
Mit freundlichem Gruß,
Ruediger Kohls
Autor und Webmaster NewsHQ