“Kiel211″: Väterlicher Zwiespalt zwischen Tod der Tochter und Anklage gegen den Sohn
Wednesday, 04.June 2008 um 23:00 Uhr | Deutschland, Kiel211, Polizeimeldungen, Rechtsprechung
Der achte Verhandlungstag im Prozess um den mutmaßlichen Mord an der Studentin Viktoria W., für den sich der jüngere Bruder vor dem Landgericht Kiel verantworten muss, war allein der Zeugenaussage des Vaters der Geschwister gewidmet. [Alle bisherigen Einträge zu diesem Fall hier]
Der Zwiespalt zwischen dem gewaltsamen Verlust der Tochter und dem schweren Verdacht gegen den eigenen Sohn lastet sichtbar auf C.-D. W. Der große, hagere Mann, dem der Angeklagte auffallend ähnlich sieht – wirkt unsicher, als er den Saal betritt. Noch bevor der ehemalige Chef eines großen deutschen Familienunternehmens und heutige Rentner auf dem Zeugenstuhl Platz nimmt, wandte er sich dem Sohn zu, der auf der Anklagebank sitzt. Die Begrüßung gerät durchaus herzlich, aber angesichts der Situation steif und unbeholfen mit einem Händedruck über den Tisch. Der Angeklagte freute sich sichtlich, der Gesichtsausdruck schien aber eine gewisse, respekt- fast ehrfurchtsvolle Distanz wiederzuspiegeln. Der Vater hat neben einigen Unterlagen auch ein paar offenbar als Geschenk verpackte Hemden für den Sohn bei sich, die aus einem mitgebrachten Beutel ragen.
Zwar verzichtet W. in der Folge auf sein Recht, als Vater des Angeklagten die Aussage zu verweigern, versucht aber im Laufe der Verhandlung auffallend seine Erklärungen dahingehend zu formulieren, dass sie den Sohn nicht belasten. Sorgsam überlegt, entgegnet er vielen, der ihm gestellten, konkreten Fragen nur ausweichend, und zum Teil ohne sie konkret zu beantworten, was der Staatsanwalt zwischenzeitlich auch beklagt.
Familiensituation und Entwicklung der Kinder
Kurz nach der Heirat, so beginnt der Familienvater, kommt im Jahr 1984 Viktoria zur Welt, 1986 dann der heutige Angeklagte. Er selbst sei im Familienunternehmen, das er vom Großvater übernahm, beruflich stark eingebunden und engagiert gewesen, so dass die Kinder häufig bei den Großeltern verbracht hätten. Im Jahre 1989 bemerkte W., dass die Familie „auseinanderzulaufen drohte“. Die Ehefrau und Mutter der Kinder hatte sich hinter seinem Rücken in Richtung anderer Beziehungen orientiert. In der Folge sei es dann zur Trennung und Scheidung gekommen, an die sich ein erbittert geführter Sorgerechtsstreit um die Kinder anschloss, bei dem Aufenthaltsregelungen auch schon einmal vom Gerichtsvollzieher vollstreckt werden mussten, um die Kinder von einem Elternteil zum anderen zu bringen. Sein Sohn habe immer bei ihm bleiben wollen, was zum Anlass heftiger Streitigkeiten der Eltern wurde. Zwischenzeitlich entschied sich der noch nicht schulpflichtige Junge offenbar nur deswegen für seine Mutter, weil er ein Mountainbike geschenkt bekommen hatte. Ein erneuter Rechtsstreit deswegen ging zweimal bis zum OLG Frankfurt. Letztlich wollte der Sohn dann doch zum Vater, während Viktoria bei der Mutter blieb.
Die Familienprobleme seien nicht ohne belastende Folgen für den Sohn geblieben. Er habe bis weit nach seiner Einschulung an Trennungsängsten gelitten, so dass ihn sein Vater lange Zeit zur Schule begleiten musste und der Junge auch keine Klassenfahrten mitmachte. Die Betreuung und Erziehung des Jungen hatte W. stets selbst übernommen: Ein Kindermädchen beschäftigte er nicht, eine Zugehfrau kümmerte sich um den Haushalt. Sein Sohn sei ein pflegeleichtes Kind gewesen, mit dem es nie Disziplinarprobleme gegeben habe. Eine kurze neue Beziehung des Vaters im Jahre 1995 scheiterte und wurde von der Frau mit einer unbegründeten Strafanzeige gegen W. bedacht, die aber ohne Folgen blieb. Sein Sohn habe sich stets an der neuen Frau gestört.
Die bei der Mutter aufwachsende Viktoria, so der Vater, sei – wie er selbst – immer äußerst „zielstrebig und leistungsorientiert“ gewesen. Er habe sie nie zu etwas antreiben müssen, sie habe alles von sich aus gemacht. Dementsprechend hatte sie sich nach ihrem Schulabschluß zu einem BWL-Studium entschlossen, dass sie schnell absolvieren wollte, um anschließend ins Ausland zu gehen. Seine Tochter habe in ihrer Kindheit und Jugend einen sehr geschlossenen Freundeskreis gehabt, den sie auch später nicht weiter vergrößerte. Beide Kinder hielten nichts von Alkohol und Zigaretten und hätten es dementsprechend auch nie konsumiert.
Die Beziehung der Geschwister untereinander sei „einwandfrei und problemlos“ gewesen, obwohl sie sich nur bei gemeinsamen Urlauben gesehen haben und praktisch nie länger als drei Wochen am Stück zusammen waren. Fragen nach der emotionalen Bindung der Geschwister werden daher auch nur mit Beispielen von gemeinsamen Urlaubs-Aktivitäten beantwortet. Ein Konkurrenzverhältnis der beiden Kinder um die Aufmerksamkeit der Eltern habe es nicht gegeben, er selbst sei stets der wichtigste Ansprechpartner seines Sohnes gewesen, während die Mutter erste Ansprechpartnerin der Tochter gewesen sei.
Die Berufswahl des Sohnes sei stets vorgezeichnet gewesen, so der Vater. Der Sohn habe sich von klein an für Zahlen begeistert und sich früh für Bank- und Börsengeschäfte interessiert. Seine Ausbildung sei durchaus erfolgreich gewesen, ein Zeugnis aus seinem letzten Berufsschuljahr vor seiner Festnahme, dass der Vater 2007 in der Münchener Wohnung des Sohnes fand, habe nur sehr gute und gute Noten beinhaltet.
Zum Entwicklungsstand des Sohnes befragt, gab W. offen zu, dass es ihm stets an sozialer Kompetenz, Selbstbewusstsein und der Fähigkeit zu selbstständigem Handeln fehlte. Seine Kindheit sei stets davon geprägt gewesen, seine Unsicherheiten zu „umschiffen“. Auf die Frage nach einer möglichen Abnabelung, erklärte der Vater, immer der erste Ansprechpartner des Sohnes geblieben zu sein. Die Frage nach der Lebenstüchtigkeit des inzwischen 22-jährigen blieb unbeantwortet. Sein Sohn sei nicht gefordert worden und habe daher nie die Herausforderung gesucht, erklärte der Vater. Zur Haushaltsführung sei er wohl in der Lage, aber in seiner Wohnung nicht besonders reinlich gewesen. Ansonsten habe er relativ anspruchslos und einfach gelebt, was seinem Hang zur extremen Sparsamkeit entsprach. Wohl auch deswegen habe er nicht „in München reingepasst“. Obwohl im Besitz eines Führerscheins, habe sein Sohn in München kein Auto gebraucht und daher auch wenig Fahrpraxis gehabt. Seine „erste große Fahrt“ sei die Fahrt zu seinem ersten Anwalt nach Kiel gewesen, die er mit dem Wagen der getöteten Schwester unternahm.
Weihnachten-Silvester 2005
W. sagt schließlich zum Zeitraum Weihnachten –Silvester 2005 aus: Seine Tochter habe die Praktikumsstelle bei Tchibo ab dem 1. Februar sicher gehabt und sich auf die bevorstehenden Prüfungen vorbereitet. Da sie noch eine Hausarbeit zu beenden hatte, habe sie Weihnachten nicht mit der Familie verbringen wollen und sich erst für den 28. Dezember in ihrem Elternhaus in Seesen angekündigt, um am 31.Dezember zu ihrer Mutter nach Hessen zu fahren. Er habe dies zwar nicht verstanden, aber akzeptiert, weil Viktoria schließlich umso entspannter ihren Aufenthalt beim ihm verbringen konnte. Sein Sohn sei bereits seit den Weihnachtsfeiertagen bei ihm gewesen. Das Miteinander mit der Schwester sei entspannt und harmonisch, ganz „unspektakulär“ verlaufen. Beide hatten sich intensiv über Laptops ausgetauscht.
Viktoria hatte schon länger geplant, mit dem Praktikum in Hamburg ihre Wohnung in Kiel aufzulösen, weil sie anschließend nach Australien reisen wollte. Daher habe sie ihre Bücher im alten Zimmer des Bruders im väterlichen Haus einlagern wollen. Doch dieser verweigerte sich der Bitte. Der Vater kann sich nicht erinnern, dass es eine weitere Diskussion seiner Kinder darüber gegeben habe, nachdem er das Machtwort sprach: „Kümmert euch darum!“ Zwar habe er sich dann abgewandt und sei bei der Einigung der beiden nicht dabei gewesen, will aber kein Wortgefecht oder eine Auseinandersetzung zwischen den Geschwister mitbekommen haben. Dazu seien beide „viel zu brav“ miteinander umgegangen. Auf den Vorhalt, er habe in einer polizeilichen Vernehmung aber davon gesprochen, überlegt zu haben ob er „dazwischen gehen soll“, erklärt W. aber bestimmt, er habe das so sicher nicht gesagt. Es sei nachdem keine Missstimmung zurückgeblieben.
Zeitraum um den mutmaßlichen Todeszeitpunkt
Zu den Begebenheiten im Zeitraum des 20. bis 24. Januar befragt, schilderte der Vater von Opfer und Angeklagtem, dass er am Wochenende des 20. und 21. Januars auf einen Anruf seiner Tochter gewartet habe, um zu hören wie ihre Wohnungsbesichtigung in Hamburg gelaufen sei. Er habe in intensivem telefonischen Kontakt mit beiden Kindern gestanden, und sich mit seiner Tochter zuletzt wegen des bevorstehenden Umzugs besprochen, für den er seine Hilfe angeboten hatte. Dass sich Viktoria nicht gemeldet habe, sei aber noch kein Grund zur Beunruhigung für ihn gewesen. Erst als sie sich auch am Montag nicht meldete habe er begonnen „ihr hinterher zu telefonieren“ und u.a. bei ihrem Hautarzt sowie der Polizei in Hamburg angerufen. Am Dienstag, den 24. Januar habe er dann auch die Polizeidienstelle in Kiel-Dietrichsdorf kontaktiert, um die Überprüfung der Wohnung zu veranlassen.
Unter Tränen erklärt W. schließlich, dass er sich spätabends von Seesen aus auf den Weg nach Kiel gemacht habe. Gegen 1.00 Uhr nachts sei er mit seinem Auto in der Hertzstraße angekommen und von Kriminalbeamten empfangen worden, die ihm die Todesnachricht überbrachten, ihn aber nicht in die Wohnung ließen. Im Laufe des Tages habe er seinen Bruder, Viktorias Onkel, ihre Mutter und seinen Sohn informiert. Entgegen dem Rat der Kriminalbeamten habe er darauf bestanden seine Tochter ein letztes Mal zu sehen. Das habe ihm später geholfen, mit der Trauer über ihren Tod fertig zu werden.
Aufkommender Tatverdacht gegen den Sohn
Das der Sohn innerhalb der folgenden anderthalb Jahre immer mehr ins Visier der Polizei geriet, blieb weder der weiteren Familie, noch dem Vater verborgen. Ebensowenig wie das merkwürdige Verhalten des jungen Mannes bei den Vernehmungen als Zeuge und später als Beschuldigter. Sein „unpassendes Verhalten […] hat mir auch nicht gefallen“, erklärte W. „Reagiere doch mal normal!“ habe er ihn einmal deswegen angefahren.
Ein Geständnis des Sohnes gegenüber dem Vater habe es nie gegeben. Auch „habe ich ihn nie gefragt, ob er es denn war“, erklärte W. Unterhaltungen im Zeitraum bis zur Festnahme des Sohnes hätten sich im wesentlichen nur um das Wetter gedreht. Auf die einmalig an den Sohn gerichtete Frage, was an den gegen ihn vorgebrachten Tatvorwürfen stimme, habe der junge Mann versichert, zur Tatzeit an seinem Ausbildungsplatz in der Bank gewesen zu sein.
Der Vater konnte sich auch an das Telefongespräch anläßlich der Festnahme des Sohnes erinnern, bei dem der heutige Angeklagte den Vater im Beisein von Polizeibeamten fragte, ob dieser nun sauer auf ihn sei. Das habe sich aber nicht auf die Tat bezogen. Vielmehr sei sich sein Sohn bewusst geworden, wie viel Ärger und Arbeit er seinem Vater gemacht haben müsse, der sich um den ersten Anwalt, den Kieler FDP-Landtagsfraktionschef Wolfgang Kubicki, und später um den heutigen Verteidiger, Hans-Joachim Liebe, bemüht hatte.
Vater-Sohn-Gespräch in der U-Haft wirft schlechtes Licht auf Angeklagten
Der Vater besuchte seinen Sohn schließlich auch in der U-Haft. In der JVA Neumünster sei dieser drangsaliert worden, bemerkt der Vater. Die Reaktion des Sohnes darauf sei typisch gewesen: Er habe sich zurückgezogen und Aktivitäten, wie die von ihm gerne ausgeübte sportliche Betätigung eingestellt.
Im Verlaufe seiner U-Haft kam es schließlich auch zu einem Gespräch zwischen Vater und Sohn, das dazu geneigt war, den Verdacht bei den Ermittlungsbehörden noch zu bestärken. Die Unterhaltung war von den Behörden abgehört worden, wie ein entsprechender Vermerk aus der Ermittlungsakte belegt, der dem Vater vorgehalten wird. Der erklärte dazu, sich nicht mehr an den Inhalt erinnern zu können, habe seinem inhaftierten Sohn aber zunächst den Händedruck verweigert, weil er nicht die Hand ergreifen wollte, die vielleicht seine Tochter getötet habe. Der Sohn habe ihm versichert, es nicht gewesen zu sein.
Laut Vermerk hatte der Angeklagte im Gespräch mit seinem Vater versucht, diesen dazu zu bringen, einen Brief an den Anwalt auszuhändigen, der präzise Handlungs- bzw. Aussageanweisungen an die Familie beinhaltete. Diese sollte u.a. gegenüber der Polizei erklären, dass der Angeklagte den von ihm erworbenen Schutzoverall für die Arbeit im Garten des Vaters benötigt habe, um sich vor Brennesseln zu schützen. Die von ihm angeblich doch nicht benötigten Lederhandschuhe solle er seiner Schwester geschickt haben, so dass sich diese daher schon in ihrer Wohnung befunden hätten.
Der Vater hatte dieses Ansinnen bestimmt abgewehrt: Falsches Zeugnis abzulegen komme für ihn nicht in Frage, schließlich sei die getötete Viktoria seine Tochter. Es habe sich ein Streitgespräch ergeben, in dem der Sohn seinem Vater schlussendlich bedeutet habe, dass er ihn dann auch nicht mehr zu besuchen brauche.
Nachfragen des Staatsanwalts zum Verhältnis von Bruder und Schwester
Die folgenden Nachfragen des Staatsanwalts zielten im wesentlichen noch einmal auf die Persönlichkeiten von Bruder und Schwester sowie das Verhältnis der beiden ab.
Auf die Frage, ob es möglich sei, dass seine Tochter einen Freund gehabt habe, von dem sie nichts erzählte, erklärte W, dieses Thema sei zwischen ihm und jeweils beiden Kindern stets tabu gewesen. Er habe durchaus Sorge gehabt, dass Viktoria ihr Privatleben vernachlässigte und „zu kurz komme“, sei aber erfreut gewesen, dass sie während ihres Aufenthaltes in Barcelona offenbar mehr aus sich heraus gekommen sei und den Anfang gemacht habe, mehr Kontakte zu knüpfen und auszugehen.
W räumt im Verlaufe ein, dass das Verhältnis des Angeklagten zu seiner Schwester nicht von großem Interesse seinerseits geprägt war. Er bestätigte damit eine polizeiliche Vernehmung, bei der er zu Protokoll gegeben hatte, dass sein Sohn “nie sonderlich Interesse für sie oder ihre Reisen gezeigt” habe. Auch habe er sich zuletzt von gemeinsamen Urlaubs-Aktivitäten, wie dem Skifahren, immer mehr zurückgezogen.
Das sich das chronische Desinteresse des jungen Mannes offenbar nicht allein auf seine Schwester, sondern auch auf andere Mitmenschen bezog, verdeutlichte eine Aussage des Bruders des Vaters, die der Staatsanwalt dem Zeugen vorhielt. Darin hatte der Onkel des Angeklagten bei seiner polizeilichen Vernehmung folgende Begebenheit als charakteristisch für den Angeklagten geschildert: In einem Gespräch der beiden habe er seinem Neffen sinngemäß geraten „Du musst dich öffnen, wenn die Leute dir Interesse entgegen bringen sollen.” Dazu gehöre aber auch eine Portion Anteilnahme. Auf die anschließende Frage zu Verdeutlichung: “Wie wäre es, wenn du mich mal fragst, wie es mir geht?” habe der junge Mann trocken geantwortet „Aber es interessiert mich nicht, wie es dir geht!“
Gefragt, ob es ihn nicht überrasche, dass es weder Telefonate noch E-Mails zwischen den Geschwistern gegeben habe, erklärt der Vater, sein Sohn habe sich nie durch Gesprächigkeit ausgezeichnet. Es sei schwer gewesen, mit ihm am Telefon nur „zu plaudern“, längere Gespräche habe es nur dann gegeben, wenn es einen triftigen Grund gab, über den man sich austauschen konnte.
Verteidiger richtet den Blick auf die “Schlüsselfrage”
Der Verteidiger fokussiert sich bei seinen Nachfragen an den Zeugen auf die für die Verteidigung möglicherweise zentrale, und vom Gericht bislang eher wenig beleuchtete „Schlüsselfrage“, den Verbleib des angeblichen vierten Wohnungsschlüssels, der als Reserveschlüssel für den Fall deponiert war, dass die junge Frau sich ausschließt und möglicherweise dem Mörder Zugang zu der Wohnung verschaffte. Die Polizei hatte an der Wohnungstür ein aus Papier hergestelltes mögliches Schlüsseldepot gefunden, dass es, unterhalb des Briefschlitzes angebracht, ermöglichen sollte, durch diesen an den Schlüssel gelangen zu können. Daneben war das Fahrzeug der Studentin als weiteres Versteck vorgesehen gewesen. Wo der vierte Schlüssel, wenn es ihn tatsächlich gab, aber tatsächlich deponiert war und wer von dem Ort wusste, ist immer noch unklar.
W erklärte, er habe nur von drei Schlüsseln Kenntnis gehabt und erst durch die Polizei erfahren, dass es einen vierten gegeben haben soll. Einen habe seine Tochter benutzt, einer soll nach seinem Wissen im Auto deponiert gewesen sein und einen habe ihre Mutter gehabt, den er kurz nach dem Tod der Tochter an sich nahm.
Das Schlüsselversteck im Auto habe er vorgeschlagen, als er Ende 2005 die Reifen des Wagens seiner Tochter auf Winterräder wechselte, während sie danebenstand, um zu sehen, wie das geht. Der Autoersatzschlüssel sei an eine Radkappe geklebt, der Wohnungsschlüssel in der Ersatzradmulde versteckt worden. Als er das Auto seiner Tochter nach Abschluß der Ermittlungsarbeiten an sich genommen habe, war er davon ausgegangen, dass der Wohnungsschlüssel noch da gewesen sei, ihn dort aber nicht gefunden.
W hatte während der Ermittlungen im Hinblick auf die Schlüsselsituation wiederholt mit der Polizei kommuniziert und in Vernehmungen wie Anrufen versucht, zur Aufklärung der Frage beizutragen. Schon Ende Januar hatte der Vater bei der Polizei angegeben, dass sich seine Tochter Monate vor der Tat ausgeschlossen hatte, so dass das Schlüsselversteck geändert worden sei.
Aus den weiteren polizeilichen Vernehmungen war zu entnehmen, dass Viktoria W. zuvor „Schwierigkeiten“ mit einem Schlüssel gehabt habe. Dies habe der Vater aber erst nach ihrem Tod von der Mutter gehört. Er habe diese, laut Vernehmung, über das vermeintliche Schlüsseldepot am Briefschlitz befragt. Daraufhin habe die Mutter erklärt, Viktorias Halbschwester hätte ihr erzählt, dass sich das Depot im Auto als nicht praktikabel erwiesen habe, weil sie bei einer Gelegenheit trotzdem nicht an den Schlüssel kam. Daher habe sie das Depot am Briefschlitz bevorzugt. Die Halbschwester habe ebenfalls erklärt, dass das Briefschlitz-Depot schon 2004 bestanden habe, als sie zusammen mit der Mutter zu Besuch in Kiel war.
Ob sich die “Schlüsselfrage” im Verlaufe des Prozesses weiter aufhellen läßt, bleibt abzuwarten.



