Home » Deutschland » “Kiel211″: Führten brüderliche Börsenverluste zum Mord an der Schwester?

“Kiel211″: Führten brüderliche Börsenverluste zum Mord an der Schwester?

Mit einer erneuten Fragerunde zu den polizeilichen Ermittlungen ist am heutigen Donnerstag der neunte Prozesstag im Verfahren um den mutmaßlich heimtückischen Mord an der BWL-Studentin Viktoria W. fortgesetzt worden. Ihr eigener Bruder ist angeklagt, seine Schwester in den frühen Morgenstunden des 21. Januar 2006 im Schlaf brutal erschlagen zu haben. [Alle bisherigen Einträge zu diesem Fall hier]

NewsHQ presents

Die sehr individuelle, nach Themenkomplexen geordnete Prozessplanung der Jugendstrafkammer sorgt dafür, dass vier, zum Teil schon einmal vernommene Kriminalbeamte, wiederholt zu den verschiedenen Gesichtspunkten der Strafsache befragt werden. An diesem Verhandlungstag steht die finanzielle Situation des Angeklagten und seiner Schwester sowie die weiteren Ermittlungen zu den Verkehrsverbindungen zwischen Kiel und München im Mittelpunkt. Den Angeklagten unmittelbar belasten können die Ergebnisse eher nicht - sie sind zunächst nur dazu geeignet, den Börsen-Sachverstand des ehemaligen Anlagebank-Azubis in Zweifel zu ziehen.

      

Können die Finanzermittlungen ein Motiv ergeben?

Sowohl Viktoria W., als auch ihr Bruder hatten bereits 1998 am Vermögen des Vaters partizipiert und jeder schenkungsweise den damals maximal steuerfreien Betrag von 400.000,- DM erhalten. Davon gingen für jeden jeweils ca. 100.000,- DM für den Abschluß einer Lebensversicherung ab, deren Begünstigte im Todesfall das jeweils überlebende Geschwisterteil war. Nach dem Tod der Schwester hatte sich die Versicherung zunächst beharrlich geweigert, die Versicherungssumme an den Angeklagten auszuzahlen und sich auf die noch laufenden Mordermittlungen auch gegen den Bruder berufen. Erst erheblicher Druck des Vaters sorgte im September 2006 schließlich dafür, dass dem Sohn der Betrag von 194.000,- Euro überwiesen wurde.

Viktoria W. hatte Ende 2005 ein Vermögen von gut 300.000,- Euro in einem Depot angespart, auf ihren Namen laufende Girokonten wiesen ein Guthaben von insgesamt über 30.000,- Euro aus. Dieses Guthaben ergab sich aus monatlichem Unterhalt des Vaters in Höhe von 400,- Euro, gelegentlichen Zuwendungen der Mutter in Höhe von 100-200,- Euro sowie monatlichen Mieteinnahmen aus Immobilien des Vaters in Höhe von 300,- Euro.

Neben seinem Aktiendepot wiesen die Konten des Angeklagten erheblich höhere Geldbewegungen auf. Nach dem Tod der Schwester wurden ihm nicht nur die Versicherungssumme von 194.000,- Euro gutgeschrieben, seine Mutter überwies ihm im Mai 2006 121.000,- Euro aus dem Erbe der Tochter, von dem er anschließend 86.000 Euro an den Vater transferierte. Im Jahr 2005 hatte er insgesamt 9.600 Euro an Unterhalt vom Vater erhalten, aber auch Überweisungen über 12.000 Euro bzw. 38.000 Euro an diesen getätigt, die sich aus einer vermögensverwaltenden Tätigkeit für den Vater ergeben hatten. Auch sein Auszubildenden-Gehalt ging auf die Konten ein. Der sehr sparsam lebende Angeklagte hob laut Aussage eines Kriminalbeamten grundsätzlich nur wenig Geld ab. Die geringen Ausgaben betrafen Magazin-Abonnements und den Kauf von Nahrungsergänzungsmitteln. Außergewöhnlich sei lediglich ein Betrag von 2.500 Euro gewesen, mit dem der Angeklagte eine Wasseraufbereitungsanlage bezahlt hatte.

Das der Angeklagte nicht nur während seiner Ausbildung mit Börsengeschäften zu tun hatte, sondern auch privat an der Börse spekulierte ergaben die Ermittlungen schnell. Auffallend sei nach Ermittlungsbeamten gewesen, dass sich die Beträge mit denen der Angeklagte jonglierte nach dem Tod der Schwester von 30.000-40.000,- Euro auf mehrere 100.000,- Euro erheblich erhöht hatten. Dabei spekulierte er ganz offensichtlich ziemlich erfolglos: Eine hochrisikoreiche Anleihe, die eine Rendite von 9,5% versprach und die er fast zum Höchstpreis gekauft hatte, fiel bis auf weit unter 10% des urspünglichen Wertes. Ein Umtauschrecht mit einer neuen Anleihe nahm der junge Mann nicht wahr, sondern verkaufte sie im März 2007 für rund 16.000,- Euro und mit einem Verlust von rund 269.000,- Euro weiter. Eine andere Aktienanlage im Wert von 302.000,- Euro brachte ihm einen Verlust von 89.000,- Euro. Ob davon allein sein Vermögen, oder auch Geld seines Vaters betroffen war, blieb unklar. Tatsache war jedoch, dass der junge Mann sowohl für seinen Vater, als auch für einen Onkel vermögensverwaltend tätig war. Die Polizei hatte bei der Durchsuchung seiner Wohnung Depotunterlagen seines Vaters sichergestellt und auf dem PC den Entwurf eines Vertrages gefunden, der ihn zur weiteren Vermögensverwaltung bevollmächtigen und sowohl eine Provisions-, als auch eine Regressregelung beinhalten sollte. Im Namen seines Onkels war er bereits vermögensverwaltend tätig gewesen und hatte dabei u.a. bessere Depotkonditionen ausgehandelt.

      

Wie könnte der Angeklagte nach Kiel gekommen sein?

Noch immer ungeklärt ist die Frage, wie der Angeklagte nach Kiel gekommen sein soll. Die Ermittlungen bei Mietwagenfirmen, Car-Sharing-Unternehmen und Mitfahrzentralen in München und Umgebung sowie im Großraum Kiel und Hamburg verliefen negativ. Auch wenn sich der damals 19-jährige bei einigen Anbietern durchaus schon einen Mietwagen hätte nehmen können, konnte er nirgendwo als Kunde identifiziert werden. Auch die bundesweite Fahndung nach dem angeblich von Nachbarn in Tatortnähe beobachtete Kleinwagen der Marke Fiat Panda brachte keine relevante Spur.

Die Überprüfung der Fahrkartenverkäufe der Bahn AG ergab ebenfalls kein Ergebnis. Soweit bar bezahlt, war nicht nachvollziehbar, wer sich wo an den hunderten Verkaufsmöglichkeiten (Reisebüros/Fahrkartenautomaten) innerhalb Münchens ein Ticket besorgte. Auch soweit über das Internet erworben, konnte keine Verbindung zum Angeklagten hergestellt werden. Auch die Hoffnung auf mögliche Videoaufzeichnungen von Überwachungskameras des Kieler Hauptbahnhofs zerschlugen sich: Da die “Koffer-Bomben-Anschläge” in Deutschland erst im Juli 2006 für Aufsehen sorgten und im August zur Verhaftung eines Täters in Kiel führten, war eine großflächige Video-Überwachung noch gar nicht umgesetzt.

Ausgehend von der Nutzung des Online-Routenplaners Map24 durch den Angeklagten, versuchten die Kriminalbeamten schießlich nachzuvollziehen, welchen Weg der Angeklagte benutzt haben könnte, wenn er denn doch mit dem Zug an- und wieder abreiste. Da im maßgeblichen Tatzeitraum keine Taxifahrt zum Tatort oder vom Tatort weg erittelt werden konnte, ging schließlich eine Kriminalbeamtin den kürzesten Weg zum Kieler Hauptbahnhof zu Fuß. Über Hörnbrücke, Werftstraße, durch Ellerbek und Dietrichsdorf konnte zügigen Schrittes eine Zeit von 58 Minuten erreicht werden. Legt man eine Tatzeit von 4.00 Uhr zugrunde, wäre der Zug nach München um 5.21Uhr leicht zu bekommen. Nicht abgegangen wurde die längere Strecke, die Map24 bei einer Routenberechnung zwischen Hauptbahnhof und Hertzstraße ausgibt und über Kaistraße, Preetzer Straße und Ostring führt. Die Aussagekraft dieser Rekonstruktion ist daher wohl eher begrenzt.

Verwandte Artikel


Verfasser: BreakingNews
Tags:, , , , , , , , , , , , , ,
• kommentieren »

Trackback URI | Comments RSS

Eine Frage, eine Anregung oder eine Meinung dazu?