“Kiel211″: Angeklagter Bruder führte Leben in/mit/aus gestörten Verhältnissen
Friday, 20.June 2008 um 23:00 Uhr | Deutschland, Kiel211, Polizeimeldungen, Rechtsprechung
Im Strafverfahren gegen den wegen heimtückischen Mordes an seiner eigenen Schwester Viktoria angeklagten 22-jährigen Mann, sagt am zehnten und elften Verhandlungstag die Mutter der beiden Geschwister aus. Der zum Tatzeitpunkt zusammen mit dem Angeklagten bei einer Kapitalanlagebank beschäftigte Mitauszubildende kam anschließend zu Wort. Beide bestärken den Eindruck, dass das Leben des Angeklagten aus Persönlichkeitsstörungen und/oder zumeist gestörten Verhältnissen zu seinen Mitmenschen bestand. [Alle bisherigen Einträge zu diesem Fall hier]
Die Mutter der Geschwister sagt aus
Sehr bedacht, aber durchaus konkreter als ihr ehemaliger Mann, der sich an beiden Tagen im Zuschauerraum Notizen macht, beantwortet die Zeugin die Fragen der Prozeßbeteiligten. Auch sie erweckt den Eindruck, sich nicht vorstellen zu können, dass der Sohn des Mordes an seiner Schwester fähig sei. Zu den Bestellungen der Handschuhe und eines Schutzoveralls sowie den Versuchen des Sohnes, noch aus der U-Haft heraus Einfluß auf die Aussagen der Familienangehörigen zu nehmen, will sich die Mutter allerdings nicht weiter äußern.
Die am zehnten Verhandlungstag anwesenden Prozeßbeobachter erleben eine Mutter, die sich wohl bewußt ist, dass die von ihr ausgehende Trennung von ihrem Mann und die anschließenden heftigen Scheidungsauseinandersetzungen zu “starken Störungen” bei dem damals dreijährigen Sohn geführt haben. Sie habe nie verstanden, warum er damals unbedingt beim Vater bleiben wollte. Wohl auch deshalb sei der Kampf um das Sorgerecht so erbittert geführt worden. Die getrennt aufgewachsenen Geschwister hätten stets, wenn überhaupt, nur ein distanziertes aber ungetrübtes Verhältnis zueinander gehabt. Viktoria sei diejenige gewesen, die sich zuletzt bemüht habe einen Draht zum Bruder zu finden und glaubte sich kurz nach Weihnachten 2005 am Ziel, als sie sich mit ihm über den Kauf eines neuen Laptops unterhielt. Endlich habe sie ein gemeinsames Thema gefunden, soll sie ihrer Mutter gegenüber geäußert haben.
Am unmittelbar folgenden elften Verhandlungstag stellte sich die Mutter schließlich noch einigen Fragen des psychologischen Gutachters. Nachdem sie beide Kinder nach der Trennung zunächst mit sich nahm, habe ihr der erst drei bis vier Jahre alte Sohn bereits “klargemacht”, dass er nicht bei ihr bleiben wollte. Dementsprechend habe er auch nur wenige Besuche bei der Mutter verbracht, und im späteren Verlauf auch immer weniger Kontakt zu ihr gesucht. Die Zeugin bestätigte, dass der Junge als Kind unter starken Trennungsängsten litt, zwischenzeitlich sogar leichte Zwangstörungen wie das Händewaschen nach dem Anfassen von Türklinen ausbildete und immer mehr zum Einzelgänger wurde, während sich die Tochter von einer stark unter Akne leidenden zurückhaltenden Jugendlichen zu einer fröhlichen, aufgeschlossenen, zielstrebigen jungen Frau entwickelte.
Neben den übereinstimmenden Beschreibungen der Tochter als offenen, fröhlichen und unkomplizierten Menschen habe Viktoria laut der Mutter nur einen Charakterzug entwickelt, den auch sie sich nicht zu erklären vermochte: Die Abneigung gegen Türken. Mit den Worten “Türken unterstütze ich nicht” habe sie sich einmal gegen eine Einladung zum Döner-Essen mit Mutter und Schwester gesträubt.
Darüber hinaus habe sich die Abneigung der Tochter auch gegen den über ihr wohnenden Zeugen H gerichtet, der zu einem frühen Zeitpunkt des Prozesses als einer von zwei “Ohrenzeugen” Angaben über angeblichen, verdächtigen Männerbesuch in der mutmaßlichen Tatnacht gemacht hatte. Viktoria W. hatte der Mutter bereits im Jahre 2004 von ”Problemen” mit dem Mann geklagt, den Grund dafür aber nicht nennen wollen.
Der unmittelbare Ausbildungskollege schildert seine Erfahrungen mit dem Angeklagten
Wesentlichen Raum nimmt am elften Prozesstag die Aussage des Kollegen des Angeklagten ein, der zusammen mit diesem seit dem Beschäftigungsbeginn im September 2005 die schulische wie betriebliche Ausbildung bei einer Münchener Kapitalanlagebank durchlief und zum Tatzeitpunkt in der Fondsbuchhaltung gearbeitet hatte, wo beide an eigenen Arbeitsplätzen mit jeweils eigenen Computer-Terminals saßen. Schnell wird deutlich, dass sich beide im Laufe ihrer Ausbildungszeit in gegenseitiger Abneigung verbunden waren. Der Angeklagte quittiert die Aussage zumeist mit einem amüsiert scheinenden Grinsen.
Zum Angeklagten befragt, zeigte sich der Zeuge verwundert, wie der eher unkommunikative junge Mann überhaupt die Vorstellungsgespräche überstanden habe. Der Angeklagte sei ein ruhiger, stets etwas abweisender Kollege gewesen, der eher unbeliebt bei den Kollegen daher schnell zum Außenseiter wurde. Er habe kaum privaten Kontakt zu den Kollegen gepflegt, schon Nachfragen, was er am Wochenende gemacht habe, seien mit einem aggressiven „Das geht dich nichts an!“ beantwortet worden. Privates habe in seinen Augen wohl nichts am Ausbildungsplatz verloren gehabt, dies sei für ihn “bloß Arbeit” gewesen.
Daneben sei der Angeklagte immer wieder durch merkwürdiges bzw. unpassendes Gebahren zum Teil unangenehm aufgefallen. Exemplarisch beschrieb der Zeuge Gelegenheiten, bei denen sich dieser ungefragt zu Abteilungsleitern setzte oder ohne Grund anfing, zu lachen. Anlässlich eines Auszubildendentreffens in einem Lokal soll der Angeklagte eine Zeche von 3-4 Euro geprellt haben, weil er sein Getränk angeblich bereits bezahlt habe. Dies war selbst von den anwesenden Kollegen in Zweifel gezogen worden. Sein extremer Geiz habe sich auch darin geäußert, dass er anschließend selbst 1,50 Euro für ein U-Bahn-Ticket sparen wollte und lieber durch den Schnee lief. Auch sei er oft länger bei der Arbeit geblieben, weil es dort - anders als in seiner Wohnung – so schön warm gewesen sei.
Tatsächlich, so der Zeuge, sei dem Angeklagten Geld wichtiger gewesen, als alles andere. Stets sei sein Ziel gewesen, später im Fondsmanagement zu arbeiten. Er habe von der Arbeit aus auch privat an der Börse spekuliert, es aber stets gut abgeschirmt, weil er sich nicht in die Karten schauen lassen wollte.
In den berufschulischen Ausbildungsteilen sei der Angeklagte äußerst ehrgeizig aufgetreten, habe viel gelernt und sich durch sehr gute Leistungen auszeichnen können. Seine Verbissenheit in dieser Hinsicht habe sich auch durch Spickversuche geäußert und sei schließlich auch in wütend-aggressives Verhalten umgeschlagen, wenn er z.B. auf eine Frage eines Lehrers antworten wollte, dieser ihn aber ignorierte.
Das zunächst durchaus ordentliche Verhältnis der beiden Auszubildenden verschlechterte sich im Laufe der Zeit zunehmend. Hatte sich früh abgezeichnet, dass beide „keine Freunde“ werden würden und der Angeklagte dies auch gar nicht wollte, störten schließlich erhebliche Streitigkeiten das Arbeitsklima, die sogar bis zu grundlosen, vom Angeklagten provozierten körperlichen Auseinandersetzungen gingen, die den Zeugen zunächst an „Kindergarten“-Streitigkeiten erinnerten. Der Angeklagte habe angefangen, in der Firma zu verbreiten, dass der Mitauszubildende schlechte Berufschulnoten bekommen hatte, was nicht der Wahrheit entsprach. Sein “berechnendes und hinterhältiges” Verhalten habe die Atmosphäre immer mehr vergiftet. Vor dessen Festnahme im Jahre 2007 habe der Zeuge sogar Angst vor dem Ausbildungskollegen gehabt, weil er sich von diesem verfolgt glaubte. So habe es spätabends grundloses Klingeln an seiner Wohnungstür gegeben.
Im Laufe dieser Schilderungen vermittelt der Zeuge allerdings einen ähnlichen merkwürdigen Eindruck, wie er auch dem Angeklagten antrug: So scheint es, dass die Arbeit in der Kapitalanlagebank einen gewissen Individualismus bzw. Egoismus prägt, den Konkurrenzkampf zwischen den Mitarbeitern bestärkt und offenbar auch Denunziantentum zur Folge hat, wie der Verteidiger in seinen Nachfragen durchklingen ließ. Danach musste der Zeuge einräumen, dass er den Angeklagten wegen Täuschungsversuchen in der Schule angeschwärzt hatte. Dieser habe bei einer Gelegenheit sogar die Arbeitsmaterialien einer Lehrerin abfotographiert. Von dieser zur Rede gestellt, habe der es abgestritten. So sei es immer gewesen, so der Zeuge: Der Angeklagte konnte „knallhart lügen“, auch wenn das Gegenteil längst bewiesen war.
Das die Schwester des Kollegen im Januar 2006 ermordet worden war, hatte der Angeklagte lange Zeit erfolgreich verheimlicht. Der Zeuge hatte am mutmaßlichen Todestag der Viktoria W., dem 20. Januar 2006, genauso Urlaub beantragt, wie der Angeklagte und tags zuvor um die Mittagszeit seine Arbeit beendet. Er erinnerte sich nur an einen ungewöhnlichen Anruf des Vaters in der Firma irgendwann im Laufe des Januars 2006. Es sei dabei um eine „wichtige Angelegenheit“ gegangen. Der Angeklagte habe das Gespräch angenommen und jeweils mit knappem „Ja“ und „Nein“ geantwortet. Anschließend habe er sich aufgeregt und verärgert geäußert, dass der Vater ihn am Arbeitsplatz anrufe. Auf die Nachfrage des Zeugen hätte er beschwichtigt, es habe sich dabei um nichts Besonderes gehandelt.
Erst im April 2006 stieß der Zeuge schließlich durch Zufall auf den Mord an Viktoria W. – ausgerechnet über die Suchmaschine Google, über die Anfang Januar 2006 am Arbeitsplatz des Kollegen nach Tötungsmethoden gesucht worden war. Der Angeklagte habe zuvor mit sportlichen Erfolgen seiner Jugend angegeben, erklärte der Zeuge. Dies habe er nachprüfen wollen und den Nachnamen des Kollegen in der Hoffnung „gegoogelt“, nachweisen zu können, dass dieser nur ein Aufschneider sei. Die Suchergebnisse hätten Berichte von dem Mord an einer jungen Frau mit dem gleichen Nachnamen ergeben. Geschockt –auch weil der Angeklagte keinerlei Änderung seines Verhaltens zeigte – wandte sich der Auszubildende schließlich an die Vertrauensperson des Unternehmens, weil er nicht wusste, wie er damit umgehen solle. Zunächst habe er den Ausbildungskollegen nicht darauf angesprochen. Bei einer späteren Gelegenheit habe er diesen schließlich gefragt und als Antwort erhalten, dass er nach dem Tod der Schwester nun auch Angst um sein Leben habe.
Die Aufmerksamkeit einiger Pressevertreter erregt schlussendlich einer der letzten Sätze des Zeugen, die aber weder vom Gericht noch von der Staatsanwaltschaft aufgegriffen werden: Unmittelbar nach seiner polizeilichen Vernehmung habe der Angeklagte als erstes von ihm wissen wollen, ob „die Polizei nach dem Auto gefragt hätte“. Bei den Ermittlungen der Polizei hatte ein mysteriöser schwarzer Kleinwagen eine Rolle gespielt, den Nachbarn zur Tatzeit gesehen haben wollen, der aber auch nach der TV-Fahndung bei “Aktenzeichen XY” unauffindbar blieb.




