“Kiel211″: Auftakt im Verfahren um die Kindstötungen von Darry
Saturday, 28.June 2008 um 09:00 Uhr | Deutschland, Kiel211, Kopfschüttelnd, Medien, Polizeimeldungen, Rechtsprechung
Es war eine dieser vielen Meldungen von Kindstötungen, die Deutschland in den letzten Jahren immer wieder erschrocken zur Kenntnis nehmen mußte – und doch ragte der Fall einer 31-jährigen Frau, die ihre fünf Kinder zwischen drei und neun Jahren tötete aus all den Familientragödien heraus: “Darry”, so der Ort des Unglücks nahe Plön, wurde urplötzlich zum Synonym für ein Tatgeschehen, an dessen Ende eine Mutter das ihren Kindern geschenkte kurze Leben gewaltsam wieder entreißt. Am Freitag wurde am Kieler Landgericht das sog. Sicherungsverfahren gegen die Mutter wegen vorsätzlichen Totschlags im Zustand der Schuldunfähigkeit eröffnet, mit der die Staatsanwaltschaft keine Freiheitsstrafe, sondern ihre Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung zu erreichen sucht.
Der Frau wird laut Antragsschrift vorgeworfen, im Zustand einer paranoiden Schizophrenie ihre fünf Kinder Aidan (3), Ronan (5), Liam (6), Jonas (7) und Justin (9) am 4. oder 5. Dezember 2007 getötet zu haben. Schon geraume Zeit vor der Tat hatte die Frau an paranoid-schizophrenen Schüben gelitten, die sie glauben ließen, von einem Dämon namens “Nathalie” aus Denver verfolgt zu werden. “Stimmen aus dem Jenseits” hätten ihr geraten, dass sie und ihre Kinder nur dort wirksam vor diesem Dämon beschützt werden können. Dem Rat folgend, entschloss sich die Mutter, ihre Kinder und sich selbst zu töten. Dem Ehemann und Vater der drei kleinsten Kinder buchte sie in Kiel einen Kurzurlaub in Berlin, um ihn aus dem Haus zu haben. In einem mit Matratzen ausgelegten Kellerraum, so der Staatsanwalt weiter, verabreichte sie zwei Söhnen eine tödliche Dosis eines freiverkäuflichen Schlafmittels. Ein Kind erhielt davon eine nicht-tödliche Überdosis, die anderen zwei nur eine therapeutische Menge. Diese drei wachten schließlich auf und wehrten sich offenbar heftig gegen die Mutter, die allen Kindern zusätzlich Plastiktüten über die Köpfe gezogen hatte. Nach kurzem Todeskampf erstickten die drei wie die anderen beiden Kinder. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass eine krankhafte seelische Störung der Frau die Fähigkeit zur Unrechtseinsicht genommen hatte und sie somit schuldunfähig war. Weil von ihr aber eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgehe, beantragte der Staatsanwalt eine dauerhafte Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt.
Der Vater der drei jüngsten Kinder bricht wiederholt weinend zusammen
Als Nebenkläger nimmt auch der Vater der drei jüngsten Kinder im Saal Platz. Nach seinem Umzug von Berlin zurück nach Darry lebt er der Erinnerung an seine Kinder wegen nun wieder im Haus der Familientragödie und hat am Mittwoch die Umbettung seiner Kinder von Berlin nach Eutin veranlasst. Flankiert von seiner Anwältin und einer Mitarbeiterin des Diakonischen Werks wirkt der Mann dennoch bereits vor Verhandlungsbeginn durch die Tat gebrochen. Nachdem die vielen Kamera-Teams und Fotojournalisten im Saal von ihm abgelassen haben, um ihre obligatorischen Bilder von der eintretenden Strafkammer zu schießen, richtet sich die Aufmerksamkeit des Mannes auf einen kleinen Schlüsselanhänger mit Bildern seiner Kinder. Mit den Fingern streicht er während der gesamten Verhandlung konzentriert über die Gesichter, als ob er sich an ihnen festhalten möchte. Der Kindsvater zittert merklich, als die Beschuldigte in den Saal geführt wird. Die Hände von Anwältin und Begleiterin auf je einem Arm, die eigenen Hände steif zu Fäusten geballt, ringt er so lange, wie es geht um seine Fassung, die er schließlich in einem tränenreichen Zusammenbruch verliert, als der Staatsanwalt die Todesumstände der Kinder schildert.
Hans-Joachim Liebe, der Verteidiger der Frau, der auch im laufenden Prozess um den Mord an einer Studentin den angeklagten Bruder vertritt, erklärte im Namen seiner Mandantin, dass sie sich nicht zur Sache äußern wolle. Die als Zeugin geladene Mutter der Beschuldigten machte von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch, genehmigte allerdings die Verwendung ihrer polizeilichen Vernehmung, zu der anschließend die befragende Kriminalbeamtin gehört wird. Von ihrer Aussage, die sich zum größten Teil um das Vorleben der Beschuldigten dreht, wird später nur wenig in der Presse zu lesen sein. Selbst die angestrengteste Stille unter den Zuschauern macht die leise Aussage der Beamtin nicht verständlicher, die schlechte Akustik des ansonsten durchaus eindrucksvollen Schwurgerichtssaales tut ihr übriges.
Schriftliche Schilderungen der Beschuldigten enthüllen grausame Details zum Todeskampf der Kinder
Einen tieferen Einblick in das Tatgeschehen sowie die kranke Seele der Frau vermittelt schließlich die Verlesung von Schriftstücken, die sie nach der Tat anfertigte, um nicht darüber sprechen zu müssen. Die allzu sachliche Vertonung ihrer Aufzeichnungen durch den Kammervorsitzenden bescheren dem Vater weitere Seelenqualen, die ihm , so scheint es, fast körperliche Schmerzen bereiten. Es grenzt an Ironie, dass auch er sich schließlich eines Kugelschreibers bemüht – was er auf das Blatt vor sich schrieb, blieb ungeklärt.
Nach der Tötung ihrer Kinder und einem erfolglosen Selbstmordversuch mit einem Skalpell war die Frau zunächst in die Fachklinik nach Neustadt gefahren, um sich dort helfen zu lassen. Weil sie zu den Ärzten nicht zu sprechen vermochte, schilderte sie diesen die tragischen Vorfälle schriftlich und sorgte damit für den Fund der toten Kinder. Die Mutter hatte den Ärzten darin etwas zusammenhanglos erklärt, große Angst zu haben: Sie werde seit längerem von einer “Nathalie” aus Denver “bedroht und verfolgt”. Den Tod der Kinder habe sie nicht gewollt. Nur zu ihrem Schutz habe sie sie ins Jenseits bringen wollen: “Nathalie ist so grausam [...] ich habe Angst vor ihr. [...] Was soll ich tun? [...] Bitte verurteilen Sie mich nicht! [...] fühle mich so schuldig! [...] Helfen Sie mir! [...]“.
Auch mit den ermittelnden Kriminalbeamten kommunizierte sie zwei Tage nach der Tat nur in Schriftform. Auf die Fragen der Beamten notierte sie schließlich einige Einzelheiten, die einen grausamen Kampf der Kinder um ihre Leben aufzeigen und die Entwicklung hin zu der Tat ansatzweise beleuchten:
Lange vor der Tat habe sie begonnen, Stimmen zu hören. Während die einen es gut mit ihr meinten, habe “Nathalie” sie nur terrorisiert, belästigt und zu manipulieren versucht: Zunächst seien es nur grausame Bilder im Schlaf gewesen, Erinnerungen an Vergewaltigungen durch den Vater. Doch dann habe “Nathalie” auch die Kinder bedroht, und begonnen auch ihnen Albträume zu verursachen. Sie werde den Kindern die “Hölle auf Erden” bereiten und sie schließlich zu Alkoholikern machen, kündigte der Dämon wiederholt an. Die Beschuldigte sei dadurch in “panische Angst” verfallen. Die Stimmen aus dem Jenseits hätten ihr geraten, die Kinder zum Schutz dorthin zu bringen, wo auch der autistische sechsjährige Liam endlich gesund sein dürfe.
Als sie ihrem Mann schließlich von den Erscheinungen berichtete, habe dieser geschockt reagiert und sie zu einer Therapie gedrängt. Weil sie sich weigerte, habe er später einige ihrer Schilderungen und ihre Gespräche mit der imaginären ”Nathalie” aufgezeichnet, um sie Ärzten und auch den Nachbarn vorzuspielen. Das habe sie “sauer” und ängstlich gemacht, dass die Behörden ihr die Kinder wegnehmen könnten. Diese Angst sei durch “Nathalie” sogar noch verstärkt worden: Als Justin eines Tages erzählt habe, dass sein Bruder Jonas schon länger keine Hausaufgaben für die Schule mehr machte, habe sie nur gelacht und der Mutter bedeutet, dass die Behörden das zum Anlaß nehmen würden, ihr die Kinder wegzunehmen. Die Bedrohungen durch “Nathalie” seien in der Folge immer massiver geworden: Sie würde ihr so schwere Albträume verursachen, dass sie im Straßenverkehr abgelenkt werde. Tatsächlich konnte die Mutter immer schlechter schlafen und wachte morgens regelmäßig niedergeschlagen und zermürbt kraftlos auf.
Als der Entschluss schließlich getroffen war, die Kinder mit Schlaftabletten zu betäuben um sie “im Jenseits wieder aufwachen” zu lassen, sei sie nach Kiel gefahren, um die Berlin-Reise für ihren Mann zu buchen. Dann habe sie Tabletten und Videos für die Kinder gekauft und in einem anderen Geschäft weitere Medikamente erstanden.
Nachdem sich ihr Mann mit dem Zug nach Berlin aufgemacht hatte, nahm die Tragödie schließlich ihren Lauf. Je zwei Schlaftabletten habe sie jedem Kind in den Milchreis getan und sich mit ihnen auf dem Matratzenlager Videos angeschaut. Unterschiedlich schnell seien die Kinder zunächst eingeschlafen. Eine weitere Medikamentengabe scheiterte, als der sechsjährige Liam erwachte und sich gegen die anale Zuführung mittels einer Einwegspritze wehrte. Auch Jonas, Aidan und Ronan seien schließlich wach geworden und hätten geschrien. Von der aus dem Ruder laufenden Situation sei sie überfordert gewesen und habe die Sache abbrechen wollen. “Nathalie” habe sie ausgelacht. Ein Einlauf für Liam, um die Medikamenten-Wirkung aufzuheben habe sie nicht mehr durchführen können. Schließlich habe sie sich der Situation ergeben: “Wir müssen rüber. Es gibt keinen anderen Weg”. Zugedeckt und mit Plastiktüten über den Köpfen habe sie die Kinder schließlich verlassen, um sich selbst mit einem Skalpell das Leben zu nehmen. Doch die Schnitte an den Pulsadern gerieten nicht tief genug. Kurzzeitig ohne Erinnerung an das Geschehene sei sie schließlich in die Fachklinik nach Neustadt gefahren. Während sie auf die chirurgische Versorgung ihrer Verletzungen gewartet habe seien die Erinnerungen schließlich zurückgekommen, so dass sie sie niederschrieb. Dieses Schriftstück übergab sie schließlich den Ärzten, die später die Polizei informierten.
Der Prozess wird am 17.Juli fortgesetzt.
Beobachtungen abseits des Verfahrensgeschehens
Der Medien-”Zirkus” um das Verfahren ist enorm: Fast scheint es so, als würde im Zuschauerraum mehr Papier auf den Knien der fast nahezu auschließlich anwesenden Pressevertretern ruhen, als auf den Tischen der Verfahrensbeteiligten. Auch die “Königin der deutschen Gerichtsreportage-Szene”, Gisela Friedrichsen, ist anwesend. Doch auch sie kann nicht verhindern, dass die ca. 40 mit Schreibblöcken bewaffneten Journalisten und zahlreiche Kamerateams kurzfristig wieder aus dem Saal hinauskomplimentiert werden, als der Vorsitzende der Schwurgerichtskammer den Anwesenden erklären muss, dass eine Schöffin ihre Ladung mißverstanden, den Prozessauftakt auf den folgenden Termin bezogen habe und sich – vom Vorsitzenden herbeigerufen - um eine Stunde verspäte, damit der Prozess, der eigentlich gar keiner ist, nicht schon platzt, bevor er überhaupt begonnen hat. Und so kommt es, dass die Journalisten-Meute fast kollektiv aufstöhnt, und sich sofort an die Telefone begibt, um den Sendern und Redaktionen ihr gemeinsames Leid zu klagen. Tatsächlich können sie sich nicht sofort auf ihre Handys stürzen: Denn der Saal ist nur durch eine improvisierte Sicherheitsschleuse zu betreten, die wohl auch dem Aufspüren von Waffen, aber eher der Suche nach versteckten Kamera-Handys dient, die – wie ihre unge-”cam”-ten Geschwister in gut bewachten Fächern innerhalb der Schleuse Platz finden. Die Rückgabe von geschätzten 50 Mobilfunkgeräten braucht aber seine Zeit. Doch die 8.Strafkammer ist in punkto Kamera-Handys durch schlechte Erfahrung gewarnt, nachdem Anfang des Jahres in einem anderen Mord-Prozess der damalige Angeklagte durch einen Zuschauer abgelichtet worden war. Die für die Durchsuchungen der Zuschauer zuständigen Beamten der Justizwachtmeisterei – die ich an diesem Tag bei zwei verschiedenen Verhandlungen jeweils zweimal passiere - quittieren die ungeplante Pause mit Galgenhumor, die die meisten Verfahrensbeobachter schnell ansteckt.



