Kiel211: Nebenklage im Darry-Verfahren bezweifelt Schuldunfähigkeit
Thursday, 17.July 2008 um 22:00 Uhr | Deutschland, Kiel211, Kopfschüttelnd, Polizeimeldungen, Rechtsprechung
Am zweiten Verhandlungstag im Sicherungsverfahren wegen der fünf Kindstötungen von Darry, in dessen Rahmen der Mutter der Kinder fünffacher vorsätzlicher Totschlag im Zustand der Schuldunfähigkeit zur Last gelegt wird, sind am Donnerstag zahlreiche weitere Zeugen zu Wort gekommen, die den Geisteszustand der jungen Frau weiter beleuchten sollen. Mit dem Verfahren ersucht die Staatsanwaltschaft keine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe, sondern die Unterbringung der allgemeingefährlichen Beschuldigten in einer psychiatrischen Einrichtung.
Der als Nebenkläger anwesende Vater der drei jüngsten ums Leben gekommenen Kinder sagte ebenso aus, wie der frühere Partner der Beschuldigten und Vater der ältesten beiden Kinder. Der noch am ersten Verhandlungstag von der Tat körperlich wie psychisch schwer gezeichnete Nebenkläger machte fast drei Wochen nach Verfahrensbeginn einen deutlich stabileren Eindruck und schien im Laufe seiner Aussage fast etwas zu erstarken.
Aussage des aufnehmenden Arztes der Neustädter Psychiatrie
Zunächst sagte der Bereitschaftsarzt der Neustädter Psychiatrie als Zeuge aus, der die Mutter nach der Tat in der Klinik aufgenommen hatte. Die Beschuldigte sei selbst dort vorstellig geworden und habe einen deutlich verwirrten Eindruck gemacht, so dass sie nach chirurgischer Versorgung ihrer selbstzugefügten Schnittwunde am linken Unterarm im örtlichen Kreiskrankenhaus in die geschlossene Abteilung überwiesen worden sei. Eine Verlegung auf die offene Station sei für ihn nich in Frage gekommen, weil es angesichts des verzweifelten, rat- wie hilflosen Zustandes der Frau als “zu riskant” erschien. Sie habe nur noch gewußt, dass sie aus Kiel gekommen war, aber nicht wie. Die Frage nach einer Selbstmordgefährdung habe sie mit einem Nicken beantwortet, mußte aber schon aufgrund der Schnittverletzung als suizidal eingestuft werden.
Bei ihrer Aufnahme hatte sie sich Bleistift und Papier geben lassen und einen Brief aufgesetzt, den sie ihm schließlich weinend mit den Worten übergeben habe “Lesen Sie erst den Brief! Lesen Sie erst den Brief!”. In diesem habe sie zunächst von den Stimmen und der Dämonin “Nathalie” berichtet, bevor sie in der zweiten Briefhälfte gestand: “Ich habe meine Kinder umgebracht!” Auf die Nachfrage des Arztes, ob das der Wahrheit entspreche, habe sie dies bestätigt. Daraufhin habe er die Polizei informiert, die ungefähr eine halbe Stunde später telefonisch den Tod der Kinder bestätigte. Nach dem Anruf bei der Polizei habe sie mehrfach bedeutet: “Ich will nicht ins Gefängnis”.
Auf Nachfrage des Kammervorsitzenden erklärte der Arzt, das Bild, dass die Beschuldigte dabei geboten habe sei vollkommen authentisch, also nicht vorgespielt gewesen: “Für mich als Arzt war das echt. So spielt keiner!” Einen objektiven Anhaltspunkt dafür vermochte er dabei nicht zu nennen und bezog sich vielmehr auf sein Gespür und 17 Jahre Berufserfahrung, was die Nebenklägervertreterin prompt als “reines ärztliches Bauchgefühl” herunterzuspielen versuchte.
Verlesung des chemisch-toxikologischen Gutachtens
Im Anschluß werden die Ergebnisse eines chemisch-toxikologische Gutachtens von Urin- und Blutproben der Mutter und ihrer Kinder sowie einer körperlichen Untersuchung der Frau verlesen.
Während die Mutter zur Zeit der Tat ein Beruhigungsmittel aus der Medikamentengruppe der Benzodiazepine im Körper hatte, verabreichte sie den Kindern in Milchreis untergerührte Schlaf- bzw. Schmerzmedikamente in jeweils unterschiedlicher Menge. Bei Justin konnte das Schlafmittel Doxylamin in toxisch wirkender, akuter Überdosis, bei Ronan in therapeutischer Dosis, bei Aidan in nur geringer, kaum wirkender Menge nachgewiesen werden. Liam hatte dagegen ein Vielfaches des Schlafmittels zugeführt bekommen. Seine erheblich Doxylamin-Überdosis hätte laut Gutachten schon allein den Tod des Jungen bewirken können. Auch bei Jonas war eine Überdosis des Schlafmittels im Körper festgestellt worden. Darüber hinaus hatte er auch Abbauprodukte der Schmerzmittel Ibuprofen und Paracetamol im Blut.
Kinder brachten der Mutter Gesichtsverletzungen bei
Die Verlesung der Ergebnisse der körperlichen Untersuchung der Mutter ergab neben der 6cm langen Schnittverletzung durch Oberhaut und Unterhautfettgewebe, die 3cm weit klaffte aber nicht so tief war, um größere Blutgefäße oder Sehnen zu verletzten, diverse Kratzverletzungen im Gesicht der Frau, die als frisch zugefügt bewertet wurden. Sie bestätigen ihre Aussage, dass sich mindestens ein Kind beim Aufwachen gewehrt und ihr die Wunden zugefügt habe.
Ein entsprechendes Gutachten des LKA zu den Fingernagelabschnitten der Kinder ergibt, dass sowohl Ronan als auch Justin sich gegen ihre Mutter wehrten. Wurden bei Ronan aber nur wenige Hautpartikel unter den Fingernägeln festgestellt, war offenbar Justin überwiegend für die Verletzungen seiner Mutter verantwortlich. Dies passte auch zu den Blutspuren an dem Sweatshirt der Frau.
Behandelnde Ärztin ist von paranoider Schizophrenie überzeugt
Anschließend nimmt die behandelnde Ärztin der Beschuldigten im Zeugenstuhl Platz, die die Mutter seit dem Tag nach der Aufnahme in der Neustädter Psychiatrie medizinisch betreut hatte. Die Patientin habe am Morgen nach ihrer Ankunft körperlich schwach, müde, ratlos und verzweifelt gewirkt. Sie sei wach, aber von der verabreichten Beruhigungsmedikation benommen gewesen, so die Ärztin.
Auch sie schilderte die Beteuerungen der Kindesmutter, die stets erklärt hatte, sie habe das alles nicht gewollt und nur zum Schutze ihrer Kinder gehandelt: “Ich liebe meine Kinder” habe sie immer wiederholt, “Ich bin doch keine Mörderin!”. Während ihres isolierten Aufenthalts in einem video-überwachten Zimmer habe sie davon gesprochen, von einer Person aus dem Jenseits verfolgt worden zu sein. “Nathalie” habe sie seit ihrer Kindheit bedroht und kurz zuvor angefangen auch Kontakt zu ihren Kindern aufzunehmen. Das habe sie am Verhalten der Kinder erkannt, die plötzlich von Dingen sprachen, die sie nur von “Nathalie” gehört haben könnten. “Das glaubt mir keiner”, habe die Mutter geklagt, wie sehr “Nathalie” ihr “das Leben zu Hölle gemacht” habe. Die Mutter habe den tiefen Wunsch und Willen gehabt, mit den Kindern zusammen zu bleiben, schien aber Erleichterung in der Vorstellung zu finden, dass die Jungen “jetzt frei” seien.
An der Diagnose “paranoide Schizophrenie” ließ die Medizinerin auch gegenüber der Nebenklägervertreterin “keine Zweifel” aufkommen. Die Anwältin des Nebenklägers hatte gegenüber der Zeugin wie auch in den späteren Zeugenvernehmungen durch aggressive Nachfragen die Rechtsauffassung der Nebenklage zum Verfahren deutlich zu machen versucht, nach der der Beschuldigten eine vollständige Schuldunfähigkeit nicht zuzuerkennen und die Schizophrenie-Diagnose in Frage zu stellen sei. Vielmehr deutete die Juristin ein berechnend-geplantes Tatvorgehen an. So fragte sie die Zeugin ebenfalls, ob das Schreiben von Briefen, statt mündlicher Einlassungen nicht auch ein Ausweichen vor allzu kritischen Fragen sein könne. Doch die Ärztin hielt an ihrer Überzeugung fest: Ihre Patientin habe sich nur deshalb auf schriftliche Äußerungen zurückgezogen, weil sie Angst vor der Polizei gehabt und sich überfordert gefühlt habe. Die Polizeibeamten hätten der Mutter selbst angeboten, bei ihrer Vernehmung auch auf die schriftliche Form auszuweichen.
Aussage eines Kriminalbeamten der Lübecker Spurensicherung
Auch ein Beamter der Lübecker Kriminalpolizei ist als Zeuge geladen. Er war zur Unterstützung der ermittelnden Kieler Kollegen angefordert worden und sollte im Neustädter Klinikum die Sicherung von Spuren an der Beschuldigten vornehmen. Neben der Spurenaufnahme ging es dabei ebenfalls um die spontanen Äußerungen der Kindesmutter.
Der Beamte traf die die Beschuldigte in ihrem Zimmer im Bett liegend an, die Spurenaufnahme erfolgte zusammen mit dem zuständigen Oberarzt. Sie sei ansprechbar gewesen, aber habe erkennbar unter dem Einfluß von ruhigstellenden Medikamenten gestanden, so dass sie nur auf gezielte, mehrfache Fragen reagierte. Auf die Geschehnisse angesprochen, habe sie erklärt, sich vollständig erinnern zu können, benannte die Tat, die nach ihrer Aussage am 4. Dezember gegen 18.00 Uhr stattgefunden haben soll, aber immer nur als “Vorfall”.
Zunächst dokumentierte der Beamte die Verletzungen im Gesicht der Frau. An rechtem Nasenrücken und unterhalb des rechten Auges habe er frische Kratzspuren feststellen können. Darauf angesprochen habe die Beschuldigte erklärt, das die ihren Kindern verabreichten Medikamente “Nebenwirkungen” gezeigt hätten und diese für die Kratzer verantwortlich gewesen seien. Im Laufe der weiteren Untersuchungen habe sie von sich aus verschiedene Angaben zur Tatmotivation gemacht, ohne konkret auf das Tatgeschehen einzugehen. “Ich mußte es tun” habe sie erklärt, “ich mußte meine Kinder schützen.” Sie habe angegeben, seit zwei Jahren von einer “Nathalie” aus dem Jenseits bedroht und verfolgt zu werden. Diese Quälereien habe sie ihren Kindern ersparen wollen. Dass sie zusammen mit den Kindern ins Jenseits gehen wollte, haben sie ihm gegenüber aber nicht gesagt, erklärt der Zeuge auf Nachfrage der Nebenklägervertreterin.
In der Jackentasche der Frau habe er ein Bild sichergestellt, dass sich als Ausschnittsvergrößerung eines Fotos darstellte. Darauf sei die “schemenhafte Darstellung” einer männlichen Person zu erkennen gewesen, die der Frau offenbar “sehr wichtig” war. Es handele sich um einen ihrer Freunde aus dem Jenseits, erklärte ihm die Beschuldigte. Diese hätten ihr geholfen, die Kinder zu schützen.
Die Frau habe im weiteren Gespräch angegeben, bei einem Psychologen in Behandlung und von diesem auch medikamentös eingestellt gewesen zu sein. Diese Medikamente habe sie aber zwischenzeitlich nicht mehr eingenommen, weil diese sie müde gemacht hatten und sie zu Hause dadurch nicht mehr zurecht kam.
Aussage der zuständigen Sozialarbeiterin
Mit Spannung erwartet, betritt die für die Familie zuständige Sozialarbeiterin den Saal. Im Laufe des Falles war sie stellvertretend für die Kreisverwaltung Plöns ins Kreuzfeuer der medialen Öffentlichkeit geraten, die, den Vorwürfen des Ehemannes folgend, eine (Mit-)Verantwortung für den Tod der Kinder auch dort vermutet hatte. Dementsprechend von den Pressevertretern im Gerichtsgebäude abgeschirmt, wird die Zeugin durch den Gefangenen-Aufgang in den Saal geführt. Sie erscheint mit einem Anwalt, nachdem sie bereits im Vorfeld ein Zeugnisverweigerungsrecht ins Feld geführt hatte, dass ihr in dieser Funktion aber strafprozessrechtlich nicht zusteht. Nachdem sie prophylaktisch sowohl vom Verteidiger, wie der Anwältin des Nebenklägers von einer etwaigen Verschwiegenheitsverpflichtung entbunden wird, sagt sie schließlich aus.
Nachdem Mitte August 2007 im Kindergarten aufgefallen war, dass die dort betreuten Kinder der Familie nicht richtig versorgt zu sein scheinen, hatte sich der Vater der drei jüngsten Kinder an das zuständige Amt gewandt, und wegen der Ehe- und Familienprobleme Beratungs- bzw. Unterstützungsbedarf signalisiert. Der erste verabredete Hausbesuchs-Termin Ende August endete schnell, da sich die Familie auf dem Weg zur Einschulung des siebenjährigen Jonas befand. Die Mangelversorgung sei auf die Überlastung wegen des Umzuges nach Darry zurückzuführen, habe die Mutter nur erklärt.
Am 5. September 2007 kam es schließlich zum Ersatztermin. Man habe mit den Eltern in der Küche gesessen und besprochen, wo sich die Familie Unterstützung wünscht. Die Beschuldigte habe erklärt, an einer depressiven Erkrankung zu leiden und sich nicht so gut zu fühlen. Eine stationäre Aufnahme habe sie aber für nicht erforderlich gehalten. Der Ehemann habe in der Zeit die Betreuung der Kinder übernommen, aber schnell gemerkt, dass ihn die Aufgabe überforderte. Eine Erziehungsunterstützung sei nach seiner Meinung dennoch nicht nötig gewesen, lediglich eine Entlastung im Haushalt hielt er für sinnvoll, weil die Kraftreserven beider Eltern schlichtweg erschöpft seien. Dies sei auch ihre Einschätzung gewesen, so die Zeugin. Sie haben den beiden klar gemacht, welche Hilfsmöglichkeiten sie in Anspruch nehmen könnten und sie ermutigt, entsprechende Anträge zu stellen. Die Eltern versicherten ihr, “aus dem Schlimmsten raus” zu sein, weil der Umzug ja beendet sei. Beide Elternteile seien in ihrem Beisein stets liebevoll und fürsorglich mit den Kindern umgegangen, und sich auch durch deren lautes Benehmen nicht nervös machen lassen. Das sei auch “keine Show” gewesen, sondern “offensichtliche Zuneigung”. Mißhandlungsanzeichen habe es nicht gegeben, lediglich die Defizite in der Versorgung seien augenscheinlich gewesen.
Die Kinder hinterließen auch in der Folge im Kindergarten weiterhin einen unordentlichen Eindruck. Zwischenzeitlich hatte sich das Paar innerhalb des Hauses getrennt, was zu einer deutlichen atmosphärischen Entspannung zwischen den Eheleuten geführt habe, betonte die Verwaltungsbeamtin. Beide hätten ihr gegenüber übereinstimmend erklärt, mit dem neuen freundschaftlichen Verhältnis “besser als früher” zurechtzukommen, weil sich die Kommunikation untereinander verbessert habe.
Ende September erreichte die Zeugin eine weitere Mitteilung des Kindergartens, dass die Kinder nach wie vor nicht ordentlich bekleidet erscheinen und das Beitragsgeld noch immer nicht gezahlt worden sei. Bei einem unangemeldeten Hausbesuch konnte aber niemand angetroffen werden. Darum habe sie den Kindergarten aufgesucht. Dort wurde ihr gesagt, dass der jüngste Aidan noch immer nicht angemeldet sei.
Der Ehemann der Beschuldigten hatte zwischenzeitlich erneut Kontakt mit dem sozialpsychiatrischen Dienst aufgenommen und um einen unangemeldeten Hausbesuch gebeten. Er sei mit der Situation mittlerweile komplett überfordert, da seine Frau “nur krank im Bett liege”. Der für den 1.Oktober vereinbarte Überraschungstermin wurde jedoch 15 Minuten vor der verabredeten Zeit abgesagt. Die Sozialarbeiterin erklärte, der Ehemann schien Angst vor seiner Frau zu haben. Sie sei offenbar die dominante Person in der Beziehung gewesen, ihm habe es an Rückgrat gemangelt, sich ihr gegenüber durchzusetzen. Eine psychische Erkrankung habe man der Frau aber nicht angesehen. Dem Familienvater wurde telefonisch auferlegt, dass sich beide Eltern am folgenden Tag in der Außenstelle des Amtes einzufinden haben. Dem kamen beide am 2. Oktober nach. Hier wurden den Eltern erneut die Angaben des Kindergartens vorgehalten. Da beide “weiterhin überfordert” schienen, habe U erneut eine personelle Unterstützung angeregt. Für sie sei klar gewesen, dass die Belastungen schon seit mehreren Jahren bestünden und zu Paarkonflikten geführt hätten, die von beiden Seiten verleugnet wurden. Zwar hätten beide in ihrem Beisein freundlich miteinander und übereinander gesprochen, seien sich stets einig und fürsorglich dem anderen zugewandt gewesen, um diesen zu entlasten, aber der Widerspruch zwischen Realität und Anspruch war greifbar. Die Zeugin sagte aus, ihnen daher “mit Nachdruck angedroht” zu haben, dass das Amt eine familiengerichtliche Anordnung beantragen würde, wenn die Eltern auch weiter jede Hilfsleistung ablehnen. Nach kurzer Überlegung hätten sie schließlich eingelenkt und einen entsprechenden Antrag auf sozialpädagogische Familienhilfe unterschrieben. Eine Hilfskraft wurde in der Folge bewilligt und sollte zu Beginn des Dezembers ihre regelmäßige Arbeit aufnehmen. Doch dies konnte die unheilvolle Entwicklung nicht mehr stoppen.
Ehemalige Nachbarin beschreibt angsteinflößende Symptomatik
Schließlich wird eine ehemalige Nachbarin und Freundin der Familie befragt. Sie beschrieb, dass ihre Freundschaft bis zum Umzug der Familie nach Darry immer mehr einem Unbehagen über die Änderung der Persönlichkeit der Beschuldigten gewichen sei. Im Zeitraum zwischen Ende 2005 und Anfang 2006 habe die Beschuldigte begonnen, sich verstärkt mit Esoterik, dem Jenseits, Pendeln und Kartenlegen zu beschäftigen. Was zunächst durchaus unterhaltsam gewesen sei, habe sich aber langsam ins Gegenteil verkehrt, als sich die Mutter der fünf Kinder immer mehr von der Thematik gefangen nehmen ließ. Als die Beschuldigte angeblich Kontakt zu verstorbenen Verwandten der Zeugin aufgenommen hatte, bekam es diese mit der Angst zu tun.
Mitte Juni 2006 kommt es zu einem für die Zeugin besorgniserregenden Zwischenfall: Eines Abends verschwand die Beschuldigte aus der Wohnung der Familie und ließ dabei ihre Kinder unbeaufsichtigt zurück, bis schließlich der Ehemann nach Hause kam. Der alarmierte sowohl Polizei, wie die Zeugin. Die fand die Beschuldigte letzlich auf einem nahegelegenen Feld. Sie habe vollkommen weggetreten im Schneidersitz da gesessen und auf die Vorhaltungen der Nachbarin erklärt, ein bisschen Ruhe von zu Hause zu brauchen. Ihrem Mann erklärte sie später, eine “böse Stimme” habe ihr befohlen, sich umzubringen, sonst werde die Familie sterben.
Die vom Ehemann in der Folge angefertigte Bandaufnahme eines Gesprächs mit seiner Frau, in denen sie von ihren Dämonen berichtete, sei auch ihr vorgespielt worden, so die Zeugin. Die so zutage getretene ”Besessenheit” der Beschuldigten habe sie geschockt und Angst um die Kinder ausgelöst.
Als sich der Zustand der Beschuldigten seit Anfang 2007 stetig verschlimmerte, habe sich der Ehemann immer mehr um den Haushalt kümmern müssen. Seine Frau sei entweder in die Stadt gegangen, habe sich in ihrem Schlafzimmer zurückgezogen, oder teilnahmslos in ihrem Sessel gesessen: “Sie hat mit uns nicht mehr geredet” und jede Kontaktaufnahme abgeblockt, beschrieb die Zeugin. Um ihre Ruhe zu haben, habe sie die Kinder auch zum Spielen weggeschickt.
Dies provozierte heftige, teils aggressive Nachfragen der Nebenklägervertreterin, Rechtsanwältin Jäger-Mohrhagen, die sich kurzzeitig in ihrer Auffassung bestätigt glaubte, dass es sich vielleicht doch um ein berechnend-geplantes und schuldhaftes Tatvorgehen gehandelt habe: Ob es nicht eher so gewesen sei, dass die Kinder der Beschuldigten lediglich “eine Last” gewesen seien, will sie von der dadurch sichtbar eingeschüchterten Zeugin wissen. Eine zufriedenstellende Antwort erhält sie darauf nicht mehr. Nach Intervention des Staatsanwaltes beendet der Kammervorsitzende die Befragung mit der lakonischen Feststellung, dass aus der Zeugin dazu wohl ”nicht mehr viel rauszuholen” sei.
Aussage des Vaters der beiden ältesten Kinder
Mit dem Zeugen M wird im Anschluß der Vater der beiden ältesten Kinder in den Saal geführt. Durch den Gefangenenaufgang kommend ebenfalls von der Presse abgeschirmt und in Begleitung eines seelsorgerischen Beistandes, ist auch ihm anzumerken, wie schwer er unter dem Eindruck der Tat steht. Leise und monoton seine Antworten auf die Fragen der Juristen, die allzu oft seinen Verständnishorizont zu übersteigen scheinen.
Der Malergehilfe hatte die damals fünfzehnjährige Beschuldigte 1991 kennengelernt, war schnell mit der neun Jahre jüngeren Schülerin zusammengezogen und verlobte sich noch im November 1991 mit ihr. Nach einer abgeschlossenen Lehre zur Kinderpflegerin habe sie aber keine Anstellung gefunden, so dass sie bis zu ihrer ersten Schwangerschaft in einer Tankstelle arbeitete. Justin sei 1998 zur Welt gekommen, nachdem die junge Frau die Pille ohne Rücksprache mit ihm abgesetzt hatte. Dies habe sie im Jahr 2000 vor der Geburt des zweiten Kindes Jonas genauso gemacht, was die Beziehung aber angeblich nicht weiter belastet habe, erklärt der Zeuge teilnahmslos.
Die Beschuldigte habe ihn öfter verlassen und betrogen, doch beide hätten sich stets zusammengerauft. So auch, als sie zu einem ugandischen Brieffreund nach Malente zog, nachdem es mit M zum Streit um den Brief-Kontakt gekommen war. Weil sie die für sich und ihren Freund kurzfristig angemietete Wohnung in Malente aber nicht bezahlen konnte, sei sie schließlich zurück nach Hause gekommen. Er habe ihr verziehen, erklärte M.
Eines Tages im Jahr 2000 sei die gemeinsame Wohnung plötzlich leer gewesen. Sie hatte ihn endgültig verlassen und die meisten Sachen mitgenommen, um in die USA zu ihrem späteren Ehemann zu reisen. Das Geld für die Reise hatte sie von ihm. In einem Abschiedsbrief habe sie ihm “die Hölle auf Erden gewünscht”, auch von Vorwürfen einer Vergewaltigung sei die Rede gewesen, die er gegenüber dem Gericht einräumt, als er gefragt wird, ob er tatsächlich den Beischlaf gegen ihren Willen verübt habe.
Nachdem die Beschuldigte mit ihrem neuen Ehemann aus den USA nach Deutschland zurückgekehrt war, habe er ihr verziehen, unterhielt wieder stetigen telefonischen Kontakt mit ihr, malte und renovierte später für die neue Familie und half beim Umzug nach Darry: „Ich habe es den Kindern zuliebe getan. Für die Kinder tue ich alles.“
Auf Nachfrage der Nebenklägervertreterin erklärte M, seine Kinder jedes Wochenende gesehen zu haben. Er habe sich stets Sorgen um seine Kinder gemacht, weil die Eheleute sich ständig stritten und er Angst gehabt habe, das etwas passieren könnte, die Mutter der Kinder abhaut. Sie sei nicht beziehungsfähig und mit den Kindern vollkommen überfordert gewesen. Von den Stimmen, die sie gehört haben soll, habe er nichts gehört und auch keine besonderen Auffälligkeiten an der Mutter der Kinder erkannt.
Weitere Zeugin beschreibt Beschuldigte ambivalent
Maßgeblich an dem Zustandekommen der Ehe der Beschuldigten mit dem amerikanischen Nebenkläger beteiligt, wirft im Anschluß die Zeugin F weiteres Licht auf die Persönlichkeit der Mutter der getöteten Kinder. Ihr erster Kontakt zur Beschuldigten hatte sich aus dem Umstand ergeben, dass sich das spätere Ehepaar über das Internet kennengelernt und verliebt, aber wegen der Entfernung zwischen den USA und Deutschland zunächst nie persönlich getroffen hatte. Daher war die Berlinerin von dem mit ihr befreundeten Amerikaner gebeten worden, die Frau quasi stellvertretend persönlich “abzuchecken”. Das verabredete Sondierungstreffen verlief positiv, so dass die Beschuldigte schließlich in die USA flog und den Mann kurze Zeit später dort auch heiratete.
Zwar gerät die folgende Beschreibung der Beschuldigten durch die Zeugin bereits durchaus ambivalent, zeigt aber gleichzeitig, dass sich die Berlinerin von den Vorspiegelungen der Kindesmutter noch weit mehr täuschen ließ, als sie selbst annahm: Die Mutter sei stets liebevoll und warmherzig mit den Kindern umgegangen, habe aber auch manipulativ, intrigant und verlogen handeln können. Sie habe einen “enormen Geltungs- und Selbstdarstellungsdrang” gehabt, aber sich auch für ihre “fünf kranken Kinder aufgeopfert”, von denen tatsächlich mindestens drei keine größeren gesundheitlichen Probleme hatten. Auch ihre Erzählungen von einem früh verstorbenen Bruder hatten ebensowenig der Wahrheit entsprochen, wie ihre Schilderungen von dem Zeugen, ihrem Ex-Mann M, der selbst schizophren, gefährlich und gewalttätig sei, von dem sie sich tatsächlich beim Umzug nach Darry und der Renovierung des Hauses helfen ließ und die gemeinsamen beiden Kinder regelmäßig anvertraute. Die Beschuldigte sei ein “wandelndes medizinisches Lexikon” gewesen, das ihr viel zu den tatsächlichen und angeblichen Krankheiten ihrer Kinder erklären konnte und sie habe eine Wahrsagerausbildung angestrebt und anschließend als Medium arbeiten wollen, erklärte die Zeugin.
Eine der vielen Nachfragen der Anwältin des Nebenklägers bezieht sich unter anderem auf die Delphin-Therapie, die die Beschuldigte für ihren autistischen Sohn Liam geplant hatte. Dazu hatte sie eine Spenden-Website ins Internet gestellt, die ihr angeblich einen fünfstelligen Betrag eingebracht hatte, bestätigte die Zeugin. Wo das Geld abgeblieben sei, nachdem die Therapie nie angetreten worden sei, vermochte sie aber ebensowenig zu beantworten, wie die Frage der Juristin, ob die Beschuldigte die Behinderungen und Krankheiten der Kinder nur benutzt habe, “um abzukassieren”. Sie habe die Beschuldigte stets geschätzt, auch wenn sie ihren Mann, wie andere Menschen manipuliert habe. Sie sei trotzallem ein netter, hilfsbereiter Mensch gewesen.
Zur Tatvorbereitung der Beschuldigten befragt, sagte F aus, dass diese ganz offenbar darauf bedacht war, ihren Mann zu dem Besuch bei ihr zu drängen. War zunächst der 7. Dezember zwischen beiden Frauen verabredet gewesen, habe die Beschuldigte kurze Zeit später angefragt, ob ihr Mann auch schon eine Woche früher nach Berlin kommen könne. Nachdem die Zeugin das zunächst abgelehnt hatte, machte die Mutter der Kinder so lange Druck, bis man sich schließlich auf den 5. Dezember einigte. Es sei ihr schon merkwürdig vorgekommen, erklärte F, da sie zuvor immer sehr eifersüchtig reagierte, wenn der Nebenkläger sie und ihre Familie besucht habe. Die Nebenklägervertreterin gibt sich zufrieden, weil die Zeugin den Verdacht der Nebenklage nährte, dass die Beschuldigte vielleicht doch vorsätzlich und schuldhaft handelte, als die Zeugin mit tränenerstickter Stimme zu einer Schlußbemerkung ansetzt, mit der sie sich direkt an die Beschuldigte wendet, die die Zeugin aber keines Blickes würdigt: “Ich habe immer den Hut vor dir gezogen, wie du das alles gemacht hast, mit fünf Kindern. Auch wenn ich jetzt nicht weiß, ob du mich hören kannst.”
Der Nebenkläger und Vater der drei jüngsten getöteten Kinder sagt aus
Schließlich beschließt die Aussage des Nebenklägers und Vater der drei jüngeren Kinder einen langen Verhandlungstag. Obwohl es ihm der Vorsitzende freistellt, von der Nebenklägerbank zwischen Anwältin und seinem seelischen Beistand zu sprechen, entschließt sich der Mann freiwillig, in der Mitte des Saales auf dem Zeugenstuhl Platz zu nehmen, um die Fragen auch richtig verstehen zu können. Weil er auf dem linken Ohr nur schlecht hört, dreht er sich auf den Stuhl so, dass er der Beschuldigten zugewandt sitzt, die nur wenige Meter in sich versunken ist. Im Laufe seiner Aussage scheint K fast minütlich mehr Kraft zu schöpfen, beinahe kommt es einem vor, als hätte die Aussage eine therapeutischen Wirkung für den Mann.
Er habe die Mutter seiner Kinder im Frühling 2000 über das Internet kennengelernt. Aus den Online-Gesprächen sei schließlich eine Liebe entstanden. Im August 2000 sei sie dann zu ihm in die USA gekommen, wo es am 8.September 2000 zur Hochzeit in Kansas City kam. Seine Familie sei nicht wirklich mit der Heirat einverstanden gewesen, aber seine Mutter habe ihm zuliebe mitgespielt und die Hochzeit geplant und finanziert. Mitte November 2000 wollte die Beschuldigte schließlich zurück nach Hause nachdem es zwischen ihrem Mann und dessen kontrollsüchtigen Stiefvater zu furchtbaren Auseinandersetzunge gekommen war. Man sei zuerst zum Vater der Beschuldigten nach Halle gezogen, wo man 2 Wochen lang untergekommen sei. Nach einem kurzen Aufenthalt bei Freundinnen in Kiel, habe man Ende Dezember schließlich eine erste gemeinsame Wohnung in Malente bezogen.
Die junge Ehe habe sich zu einer “Achterbahnfahrt” der Gefühle entwickelt. Den Amerikaner überkamen Zweifel, ob die Heirat richtig gewesen sei. Deshalb sei er zwischenzeitlich “abgehauen” und für eine Woche “einfach gegangen”. „Aber tief in meinem Herzen habe ich sie geliebt“, erklärte er seine schnelle Rückkehr.
Die Affinität seiner Frau für Esoterik und die Wahrsagerei habe ihn zunächst nicht beunruhigt, sondern eher begeistert: Seine Frau habe eine „besondere Fähigkeit“ gehabt, über Stimmen aus dem Jenseits zukünftige Ereignisse vorherzusagen. So sei ihr fast ein Jahr zuvor von den Anschlägen des 11.September 2001 – „zwei Türme und Flugzeuge und mehrere tausend Tote“ – berichtet worden. Auch von dem Hurrikan „Kathrina“ habe sie ein halbes Jahr zuvor gesprochen.
Er will zunächst nicht bemerkt haben, dass seine Frau im Haushalt überfordert war. Als es offensichtlich geworden sei, habe es deswegen ein paar Auseinandersetzungen gegeben, die aber schnell vergessen waren. Der Nebenkläger spricht fast befreit, als er von den Schwangerschaften seiner Frau berichtet. Die erste Schwangerschaft sei für ihn vollkommen überraschend gewesen. Seine Frau habe ihm dazu erklärt, eine zur Verhütung gespritztes Hormonpräparat sei drei Monate lang falsch dosiert worden. Das habe er so hingenommen. Liam wurde schließlich 2001 geboren. Erst einige Monate nach der Geburt sei bei dem Kind neben Autismus, ein Herzfehler und eine Gaumenspalte diagnostiziert worden. Beide Eltern hätten ihn daher neben dem Job abwechselnd gepflegt, was sehr anstrengend gewesen sei. Dennoch sei es zu einer schnellen zweiten Schwangerschaft gekommen, als Liam noch keine 10 Monate alt war. Auch dies sei für ihn überraschend gewesen, zumal seine Frau erklärte, mit einer Spirale verhütet zu haben. Im Dezember 2002 seien Ronan, im Oktober 2004 Aidan zur Welt gekommen.
Anfang 2006 seien die schwelenden familiären Probleme schließlich massiv zum Vorschein gekommen. Seine Frau habe sich immer stärker mit Pendeln und Esoterik sowie Kartenlegen befasst. Dabei sei sie nie ansprechbar gewesen und habe sich so immer mehr von ihm abgekapselt.
Nach dem Vorfall Mitte 2006, bei dem die Mutter ihre Kinder in der Wohnung allein gelassen hatte, um später auf einer Koppel gesitig entrückt aufgefunden zu werden, habe sie ihm schließlich eröffnet, „die böse Stimme im Kopf“ hätte ihr befohlen, Selbstmord zu begehen. Die Stimme habe ihr gedroht, falls sie das nicht tue, würde sie die ganze Familie töten.
Sie berichtete von weiteren Stimmen aus dem Jenseits und Kontakten zu Gott. „Da wurde mir klar, das was nicht stimmte“, erklärte der Nebenkläger. Er habe seine Frau schließlich dazu bringen können, sich in den folgenden Tagen in der Psychiatrie des Krankenhauses Preetz vorzustellen. Dort sei eine psychotische Störung diagnostiziert und seine Frau in ambulante Behandlung aufgenommen worden. Unter der Therapie habe sich die Beziehung der Eheleute deutlich entspannt. Seine Frau habe sich „wieder um alles gekümmert“, eine Schuldnerberatung aufgesucht, die Arzttermine mit den Kindern wahrgenommen, und das Bild einer regelrechten “Powerfrau” abgegeben. Dies sei auch bis kurz vor dem Umzug nach Darry so geblieben. Trotzdem habe die Beziehung zwischen großer Liebe und großem Nichts geschwankt und sei zuletzt in einem rein freundschaftlichen Verhältnis und der Trennung innerhalb der Wohnung gemündet.
Eines Tages sei er nach Hause gekommen und habe die Wohnung vollkommen chaotisch vorgefunden, während die Kinder wild rumtobten. Seine Frau habe sich entschuldigt, „die Dämonen hätten sie von der Arbeit abgehalten“. Dadurch alarmiert habe er sich entschlossen, eine Tonbandaufnahme anzufertigen. Ohne ihr Wissen befragte er sie zu den Dämonen, um ihre Wahnvorstellungen, Antworten und Reaktionen zu dokumentieren. Das Band habe er schließlich auch der Nachbarin S vorgespielt und das zuständige Gesundheitsamt informiert. Nach einem Gespräch mit der zuständigen Sozialarbeiterin habe er dieser das Aufnahmegerät mit dem Band mit der Bitte in die Hand gedrückt, es dem behandelnden Psychiater zu übergeben. Lebhaft gestikulierend und mit Nachdruck in der Stimme erklärte der Nebenkläger, es sei ihm unbegreiflich und er halte es für unverantwortlich, dass seinem Hilfsgesuch keine Reaktion folgte, der Psychiater dass Band nie zu hören bekam. Vielmehr gelangte es über dessen Sekretariat wieder zurück zu der Beschuldigten. Die habe es dann gelöscht und ihrem Mann Vorwürfe gemacht. Fassungslos darüber schüttelt der Nebenkläger wiederholt den Kopf.
Im August 2007 zieht die Familie schließlich nach Darry, im Kreis Plön um. Das erste Haus der Familie sollte den Kindern noch bessere Möglichkeiten geben, zu spielen, ohne sich über Wohnungsnachbarn Sorgen machen zu müssen, die sich ständig beschweren würden. Die Krankheit seiner Frau habe sie auch hierhin begleitet, ihre Trennung hätten sie auch hier aufrecht erhalten. Der Nebenkläger erinnerte sich daran, sich mit ihr bei einer Gelegenheit über Nathalie unterhalten zu haben. Dabei habe seine Frau erklärt, Nathalie hätte ihr befohlen, klarzustellen, dass der Vater ihrer ersten beiden Kinder nicht, wie von ihr angegeben, gewalttätig gewesen sei. Es habe sich mit den Worten des Vorsitzenden um eine „Generalrichtigstellung“ gehandelt.
Als er schließlich von seinen Kindern erzählt und das der jüngste Sohn Aidan ein „Vaterkind“ gewesen sei, gerät die Stimme des Mannes ins Stocken, setzt leise und traurig ergriffen fort, fängt sich aber schnell: „Ich war ahnungslos“, „Ich hab es nicht kommen sehen“ näherte er sich dem Tattag.
Anfang Dezember 2007 habe sich die Situation zusehends verschlimmert: Seine Frau sei nicht aus ihrem Zimmer gekommen und hätte die Kinder mehr und mehr sich selbst und ihrem Vater überlassen. Man sei sich nur noch in der gemeinsamen Küche begegnet. Er habe sie darauf angesprochen, auch dass es Anrufe aus dem Kindergarten gegeben habe, dass die Kinder einen verwahrlosten Eindruck machten. Sie habe ihm geantwortet, es ginge ihr nicht gut. Sie schien kaum ansprechbar, klagte über Herzrhytmusstörungen und habe sich übergeben – es sei offensichtlich gewesen, dass sie krank war. Daher habe er sich Vorwürfe gemacht und sich schuldig gefühlt, dass er sie beschimpft hatte.
Seine Frau hatte ihm als vorgezogenes Weihnachtsgeschenk einen Urlaub nach Dublin schenken wollen, um ihm „eine Auszeit zu gönnen“. Doch die Erkrankung besserte sich nicht, so dass er die Reise ablehnte. Was würde passieren, wenn sie umkippt, habe er sich gefragt. Auch die Reisekosten von 500 Euro schreckten ihn schließlich davon ab, einzuwilligen. Stattdessen habe seine Frau ihm vorgeschlagen, seine Freundin F in Berlin zu besuchen, die er lange nicht gesehen hatte. Nach kurzem Zögern willigte er auch nur deshalb ein, weil sie ihm versichert hatte, dass alles in Ordnung gehen würde. Sie besorgte das Ticket in einem Kieler Reisebüro und er fuhr noch am selben Abend mit dem Zug von Plön nach Berlin, wo er um 23.30 Uhr eintraf. Während der Fahrt hatte sie mehrfach angerufen, um zu fragen, wo er denn inzwischen sei. Über Nacht habe er daher das Telefon ausgeschaltet. Als er am nächsten Morgen um 8.45 sein Handy wieder einschaltete, habe es einen Anruf um 4 Uhr sowie um halb neun Uhr verzeichnet. Die Kinder waren zwischenzeitlich tot.



