“Kiel211″: Keine DNA-Spur des Bruders in der Wohnung der Viktoria W.
Friday, 18.July 2008 um 23:00 Uhr | Deutschland, Kiel211, Polizeimeldungen, Rechtsprechung
Am 14.Verhandlungstag im langwierigen Indizienprozess um den Mord an der BWL-Studentin Viktoria W., für den sich der 22-jährige Bruder des Opfers vor der Jugendstrafkammer des Landgerichts Kiel verantworten muss, ist das DNA-Gutachten des Landeskriminalamtes Schleswig-Holsteins erstattet worden. [Alle bisherigen Einträge zu diesem Fall hier]
Die Analyse des umfangreich sichergestellten DNA-Materials basierte laut der mit den Untersuchungen betrauten LKA-Sachverständigen auf einer ”Vielzahl von Untersuchungsaufträgen” der Kieler Kriminalpolizei zu den verschiedensten Spuren-Komplexen, die aus der besonders ausführlichen Spurenaufnahme innerhalb und außerhalb der Wohnung der jungen Frau, vom zwischenzeitlich als tatverdächtig geltenden Nachbarn sowie den diversen Vergleichsproben auch vom Bruder des Opfers stammten.
Keine einzige DNA-Spur weist auf den angeklagten Bruder hin
Auffallend sei nach der Ansicht der aussagenden promovierten Biochemikern gewesen, dass trotz der enormen Menge an untersuchten Oberflächen, so “extrem wenig bis keine” DNA-Spuren gewonnen werden konnten. Fast ausschließlich habe es sich bei den festgestellten Spuren um das genetische Material von Viktoria W. gehandelt, die Analysen ergaben ”keine einzige Spur”, die mit der DNA ihres angeklagten Bruders übereinstimmte. Der soll laut Anklage bei der mutmaßlichen Tatausführung einen Schutzoverall getragen haben, den er fast zwei Wochen vor der Tat im Internet bestellt hatte. Die diesbezüglich schon früher im Verfahren vom vorsitzenden Richter aufgeworfene Frage, ob das Fehlen einer Spur als Spur gedeutet werden kann, wurde jedoch nicht weiter erörtert.
Die Analyse der gewonnenen Haar- und Blutspuren an Kopfkissen und Bettdecke hatte ebenso ausschließlich DNA der im Schlaf brutal erschlagenen jungen Frau ergeben, wie die Untersuchungen von der auf einer Blutspur am Boden gefundenen Zigarettenschachtel, den Abrieben von Haushalts- und Wohnungsgegenständen und den Spuren am Fußboden von Schlaf- und Badezimmer. Selbst in unmittelbarer Nähe der auf dem Kopfkissen gefundenen Faserspuren der bei der Tat benutzten Handschuhe wurde gesondert nach fremder DNA aus Hautpartikeln gesucht. Dazu waren von den gesamten Folienträgern der Spurensicherung unter dem Mikroskop Proben entnommen worden, die als mögliche Hautschuppen identifiziert wurden. Auch diese konnten eindeutig ausschließlich dem Opfer zugeordnet werden.
Keine Erkenntnisse aus unbekannten, fremden DNA-Spuren ableitbar
Nur ein Bruchteil der dem LKA zur Untersuchung übersendeten Spurenträger wies tatsächlich nicht von Viktoria W. stammendes Genmaterial auf, das aber keinem der bekannten Vergleichsproben entsprach. Die daraus jeweils isolierte DNA sei dabei zumeist zu fragmentiert gewesen, um eine Identifizierung zu ermöglichen, so die Sachverständige. Daher lasse sich auch nicht klären, ob es sich dabei um tatrelevante Spuren, oder schlichte Kontaminationen aus dem täglichen Leben handele.
Zunächst hatten fragmentierte DNA-Spuren am Körper der toten Frau, am Hals in Höhe des Schlüsselbeins sowie unter einem ihrer Fingernägel, gesichert werden können. Das Material unterhalb des Fingernagels sei dabei nachweislich fremde, y-chromosomale DNA gewesen, dass aber nicht mit einem der Vergleichsproben übereinstimmte. Das Fremdmerkmal könne von einem Täter stammen, so die Gutachterin, eine nicht tatrelevante Kontamination durch Kontakte im täglichen Leben sei aber nicht vollkommen ausgeschlossen. Die Fragmente wiesen zu wenig vollständige Typisierungs-Merkmale auf, um in der Gen-Datenbank gespeichert zu werden und wurden daher allein zu Abgleichzwecken eingegeben. Die daraus resultierenden knapp 50 Treffer konnten nach weiteren Untersuchungen aber ausgeschlossen werden. Die Spuren am Hals waren dagegen nicht eindeutig als Fremd-DNA identifizierbar, auch konnte nicht geklärt werden, ob es sich dabei um den gleichen Spurenverursacher wie bei der Fingernagel-Spur handelte. Sie könnten bereits im alltäglichen Umgang entstanden sein und aus Speichelübertragungen im normalen Gespräch stammen. Ein diesbezügliches Zwiegespräch zwischen der Sachverständigen und einer der beisitzenden Richterinnen über die Wahrscheinlichkeiten des Vorkommens bestimmter Einzelmerkmale gerät für den Prozessbeobachter zur Geisterbahnfahrt durch die Allelen des menschlichen Genoms.
Daneben konnte an einer Schlafzimmerwand ein DNA-Fragment gesichert werden, das nicht vom Opfer stammte, von dem aber auch kein y-chromosomales, männliches Gen-Merkmal nachzuweisen war. Auch am Briefschlitz der Wohnungstür gefundenes DNA-haltiges Material habe nicht zu einer Typisierung ausgereicht, weil die festgestellten Allelen nicht reproduzierbar waren. Drei genetische Merkmale lassen es möglich erscheinen, das das Material von drei verschiedenen Spurenlegern stammte, auch männliche Chromosomen konnten dabei ermittelt werden. Schließlich waren außerhalb des Hauses Zigarettenkippen gesichert worden, von denen die DNA zweier Männer und einer Frau festgestellt wurden, die aber zu keinem der vorhandenen Vergleichsproben passte. Bei allen diesen Spuren ist es nicht möglich, abzugrenzen, ob es sich um tatrelevante Hinweise aus der mutmaßlichen Tatnacht handelte oder nicht.
Blut an Textilien des zunächst tatverdächtigen Nachbarn ohne Tatzusammenhang
Auch vom zwischenzeitlich als tatverdächtig geltenden Nachbarn, dem im Verfahren als Zeuge geladenen B, waren diverse Kleidungsstücke und Textilien sichergestellt worden, um mögliche Spuren zu finden, die zu denen in der Wohnung der Viktoria W. passten. Tatsächlich konnten diverse Blutspuren festgestellt werden, die aber nicht von der getöteten jungen Frau stammten: An einem Hemdsärmel, dem Inneren einer Hosentasche und 2 Handtüchern befanden sich Blutspuren des Zeugen selbst, an einem Stofftaschentuch konnte etwas Blut einer unbekannten Frau nachgewiesen werden.





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