Kiel211: Stand gesuchter Wagen vor der Wohnung des Bruders von Viktoria W.?
Friday, 08.August 2008 um 22:43 Uhr | Deutschland, Kiel211, Polizeimeldungen, Rechtsprechung
Der 15.Verhandlungstag im langwierigen Indizienprozess um den Mord an der BWL-Studentin Viktoria W. gerät kurz und atmosphärisch eher einer Pflichtübung gleich, da zwei geladene Kriminalbeamte nur zu Einzelaspekten gehört und nach kurzer Zeit entlassen werden und im übrigen weitere LKA-Gutachten sowie das Protokoll einer kommissarischen Vernehmung einer weiteren Zeugin zur Verlesung kommen. Die Fortsetzung des Strafprozesses gegen den Bruder des Opfers wartete dennoch mit interessanten Teilinformationen auf, deren Bedeutung aber unklar bleiben. [Alle bisherigen Einträge zu diesem Fall hier]
Das “Panda”-Mysterium
Zum wiederholten Male nimmt eine der ermittelnden Kriminalbeamten auf dem Zeugenstuhl Platz. Die Kriminalhauptkommissarin berichtet zunächst von der im Verfahren eher wenig beleuchteten sog. “Panda-Spur”. Nachdem Zeugen ausgesagt hatten, in der Tatnacht einen auffälligen, unbekannten dunklen Kleinwagen der Marke “Fiat Panda” oder “Seat Marbella” mit einem markanten Streifen an der Fahrzeugseite in der Straße vor dem Tatort gesehen zu haben, hatte die Polizei eine Öffentlichkeitsfahndung gestartet, die aber keine schlüssigen Ergebnisse lieferte.
Erst im März 2007 habe es einen Hinweis auf ein solchen Wagen gegeben: Nachdem der Bruder des Opfers erst ein Jahr nach der Tat verstärkt in den Fokus der Ermittlungsbehörden geraten war, sei es Mitte März 2007 zur Durchsuchung seiner Münchener Wohnung gekommen. Bei dieser Gelegenheit wurden auch die im gleichen Haus wohnenden Nachbarn befragt. Eine Nachbarin habe den Beamten dabei erklärt, bis fünf Wochen vor der Befragung einen entsprechenden schwarzen Kleinwagen mit auffälliger Verzierung häufiger in der Nähe des Hauses an der Münchener Paul-Heise-Straße parken gesehen zu haben. Zu wem das Fahrzeug gehörte, wußte sie nicht. Auch konnte sie den Angeklagten nicht als Nachbarn identifizieren. Zwar wohne in der betreffenden Wohnung jemand, wer das sei, war ihr aber unbekannt.
Die insgesamt 30-40 bei der Polizei eingegangenen Hinweise zu dem mysteriösen Fahrzeug führten allesamt ins Nichts, weil schon nicht sicher geklärt werden konnte, um was für ein Modell es sich nun tatsächlich gehandelt hatte.
Ein Beamter des LKA ist letztlich nur deshalb anwesend, um, seiner Ladung folgend, zu bezeugen, dass Viktoria W. ihren Computer das letzte Mal am späten Abend des 19. Januars 2006 benutzte.
Verlesung des Vernehmungsprotokolls der Ausbildungsleiterin des Angeklagten
Die unmittelbare Vorgesetzte des Angeklagten und Ausbildungsleiterin in der Fondsbuchhaltung des Münchener Ausbildungsbetriebes kann aus gesundheitlichen Gründen nicht in Kiel aussagen und ist bereits Ende Juli durch die Berichterstatterin der Kammer und in Anwesenheit des Verteidigers Liebe und des Kieler Oberstaatsanwaltes Fischer in Bayern kommissarisch vernommen worden. Das Protokoll ihrer Aussage wird verlesen.
Der Angeklagte sei ein ruhiger “Theoretiker” gewesen, der in den praktischen Ausbildungsteilen immer etwas länger gebraucht habe, um die Arbeitsabläufe nachzuvollziehen, was von den Auszubildenden selbstständiges Mitarbeiten verlangte. Zentrales Thema ihrer Aussage waren die Ausbildungsnachweise des Angeklagten, die sie pflichtgemäß regelmäßig geprüft und abgezeichnet hatte. Der hatte zu seiner Entlastung u.a. den Ausbildungsnachweis vom Tattag bei der Polizei vorgelegt, um nachzuweisen, dass er zu diesem Zeitpunkt gearbeitet hatte. Die Authentizität muss nach den bisherigen Erkenntnissen jedoch in Zweifel gezogen werden. Auch die Zeugin kann sie nicht ausräumen. Ihr seien die Nachweise üblicherweise erst Wochen bzw. Monate später in einem Packen von 6-8 Wochen vorgelegt worden, deren Richtigkeit sie aber nur nach ihrer Erinnerung einer Plausibilitätskontrolle unterzogen habe. Sie wisse nicht, ob der Angeklagte die von ihm angegebenen Arbeiten am 20. Januar 2006 tatsächlich ausgeführte und habe nicht geprüft, ob in Wirklichkeit Urlaub beantragt und genommen worden war. Die Paraphe unter dem Nachweis werde wohl ihre sein, eine Fälschung hielt sie für eher ausgeschlossen.
LKA-Gutachten zu Schlössern und Schlüsseln der Wohnungstür des Opfers sowie der Hauseingangstür
Verlesen werden anschließend mehrere Gutachten, die sich mit möglichen Manipulationen des Wohnungstürschlosses und der dazugehörigen Schlüssel sowie dem Schließmechanismus der Hauseingangstür beschäftigten.
Die drei vorhandenen Wohnungsschlüssel wiesen keine mechanischen Spuren auf, die darauf schließen ließen, dass einer als Vorlage für die Herstellung eines Nachschlüssels gedient hätte. Dies hätte Spuren eines sog. Abtastmeißels zur Folge gehabt, mit dem das Original bearbeitet worden wäre. Auch Schließzylinder und Schloßbeschlag wiesen keine Gewalteinwirkungen auf. Ein einzelner Kratzer sei mit der Einwirkung des Schlüsseldienstes vereinbar, der der Polizei die Wohnung geöffnet hatte. Eine Türöffnung sei daher nur mit dem passenden Schlüssel durchführbar. Das Schloß sei auch dann von außen zu öffnen gewesen, wenn von innen ein Schlüssel steckte, weil die beiden ungekoppelten Zylinder unabhängig voneinander abschließbar waren. Es bleibt weiterhin unklar, ob es für die Wohnung ursprünglich vier Schlüssel gegeben hat und wenn ja, wo sich dieser vierte Schlüssel befindet.
An dem Schließmechanismus der Hauseingangstür habe es nach den Untersuchungen der Kriminaltechniker keine Funktionsstörungen gegeben. Dies widerspricht Zeugenaussagen, nach denen die Tür bei kalten Temperaturen dazu neigte, nicht vollständig ins Schloß zu fallen und somit offen zu bleiben.
Molekulargenetisches Gutachten zu den am Leichnam des Opfers sichergestellten DNA-Spuren
Sechs verschiedene Spurenträger von Handrücken, Hals und Schlüsselbein des Opfers waren Untersuchungsgegenstand des molekulargenetischen Gutachtens des rechtsmedizinischen Instituts des Universitätsklinikums Schleswig-Holsteins. Es ergab Fragmente männlicher DNA, die mangels ausreichend reproduzierbarer Genmerkmale nicht eindeutig zu identifizieren war. Die Menge sei dabei so gering gewesen, dass nicht ausgeschlossen werden könne, dass die DNA im normalen zwischenmenschlichen Kontakt, durch Husten, Niesen oder Speichelübertragung während eines Gesprächs an die Hautoberfläche des Opfers gelangt sei.
Angeklagter in die JVA Kiel verlegt
Wie zum Ende des Verhandlungstages bekannt wird, ist der Angeklagte zwischenzeitlich aus der JVA Neumünster in die JVA Kiel verlegt worden, nachdem es während seiner U-Haft zu gewalttätigen Übergriffen durch Mitgefangene gekommen war.
Der Prozeß wird unter vollständiger Ausreizung der strafprozessrechtlichen Dreiwochen-Frist erst am 1. September 2008 mit dem psychologischen Gutachten fortgesetzt. Bis dahin wird auch geklärt sein, inwieweit vor allem die Verteidigung weiter verfahren und ob sie zusätzliche Beweisanträge stellen will.



