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US-Politiker scheitert mit Zivilklage gegen Gott

Im US-Bundesstaat Nebraska ist der Politiker Ernie Chambers mit dem Versuch gescheitert, Gott zu verklagen. Mehr als ein Jahr nach der Erhebung, entschied ein Richter des Douglas County District Court in Omaha, die Klage als unzulässig abzuweisen, weil nicht bewiesen worden sei, dass dem göttlichen Beklagten die Klageschrift auch tatsächlich zugestellt wurde. Tatsächlich könnten Schriftstücke dem benannten Beklagten grundsätzlich niemals wirksam zugestellt werden, befand Richter Marlon Polk.

Chambers, bereits 38 Jahre lang in der Legislative des US-Bundesstaates Nebraska tätig, hatte im September 2007 mit seiner Antragsschrift um eine dauerhafte Unterlassungsanordnung gegen den Allmächtigen ersucht, um diesen gerichtlich daran zu hindern, weiterhin Akte der Gewalt an der Menschheit zu vollziehen. Mit dieser Maßnahme habe er ein Zeichen gegen Bestrebungen einiger Politikerkollegen setzen wollen, in ihren Augen “frivolen” Zivilklagen gesetzlich Einhalt zu gebieten. Die verfassungsrechtlich gesicherte Rechtsschutzgarantie in den USA verleihe jedem ein unbeschränkbares Recht, jedermann aus noch so absurden Gründen zu verklagen – selbst den lieben Gott:

“Nobody should stand at the courthouse door to predetermine who has access to the courts,” he said. “My point is that anyone can sue anyone else, even God. [...] A lawsuit is not frivolous until a court declares it so.”

Dem Kläger, der nach Pressefotos auch gut einen Weihnachtsmann geben könnte, steht die Berufung gegen die Entscheidung des Richters offen. Er erklärte, sich dieses vorzubehalten, obgleich die Begründung der Entscheidung durch den Richter nachdenklich und wohl-formuliert worden sei. Bei einer Anhörung im August – bei der nicht zweifelsfrei festgestellt werden konnte, ob der beklagte Gott tatsächlich anwesend war – hatte Chambers verlangt, der Richter solle die Existenz Gottes förmlich anerkennen: Wenn Gott omnipräsent sei, dann ist er auch in diesem Gerichtssaal, hatte der Kläger argumentiert. Der Richter hatte dieses mit der Begründung abgewiesen, die Existenz Gottes sei hypothetisch bzw. spekulativ. [Omaha.com]

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Verfasser: BreakingNews
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