Kiel211: Kopfschuss-Anklage steht laut Verteidiger auf “absolut schwachen Indizien”
Thursday, 06.November 2008 um 23:30 Uhr | Deutschland, Kiel211, Polizeimeldungen, Rechtsprechung
Am dritten Verhandlungstag im Indizienprozess um den Mord an dem Lübecker Autohändler Sergej L. gegen zwei litauische Staatsangehörige am 29. Oktober 2008 sollten Aussagen diverser Zeugen eigentlich die Spur zur mutmaßlichen Tatwaffe nachvollziehen, mit der das 33-jährige Opfer nach Ansicht der Staatsanwaltschaft heimtückisch und aus Habgier getötet worden sein soll. Was davon am Ende eines Verhandlungstages voller Widersprüchlichkeiten, Glaubwürdigkeitsmängeln und Falschaussagen übrig blieb, hinterließ die Verteidiger der beiden Angeklagten erstaunt wie nachdenklich und mit dem Fazit, dass Verteidiger Haage trocken resümierte: “Ein Indizienprozess mit absolut schwachen Indizien!” [Bisherige Artikel zu dem Thema hier]
Zum Lebenslauf der mutmaßlichen, aber weiterhin verschwundenen Tatwaffe
Obgleich die Ermittlungen der Kriminalpolizei die mutmaßliche Tatwaffe nicht zu Tage fördern konnten, geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass es sich dabei um eine Sportpistole handelte, die bereits im Jahre 2001 aus einem Schwartauer Schützenverein entwendet worden war und ihren Weg durch mehrere Hände bis in die Werkstatt eines Autohandels nahm, in der der Angeklagte S als Mechaniker gearbeitet und übernachtet haben soll. Dort soll er sich auch mutmaßlich in den Besitz der Waffe gebracht haben.
Zunächst sagte ein Vertreter des Schwartauer Schützenvereins aus, von der die mutmaßliche Tatwaffe ursprünglich stammen soll. Der Verein hatte eine Kleinkaliber-Sportpistole “FN Browning” Anfang 2001 gebraucht gekauft und angemeldet, bevor sie zwischen Ende Februar und Anfang März 2001 vermutlich bei einem Jugendtraining abhanden kam. Schnell geriet der damalige Jugendliche H in Diebstahlsverdacht, der bereits zuvor auffällig geworden war und nach dem Verschwinden der Waffe nie wieder im Verein auftauchte. Ein Ermittlungsverfahren gegen ihn wurde später eingestellt.
Der als Zeuge geladene H gab zu, die Waffe entwendet zu haben, als er als Jugendlicher Mitglied in dem Sportschützenverein war. Die Munition dafür hatte er sich aus seinem Fach im Schützenverein mitgenommen. Auf die Frage, wo die Waffe abgeblieben sei, antwortete H zunächst “Gute Frage!” Er habe zu der Zeit seine “harte Drogenphase gehabt” und sie möglicherweise an seinen ehemaligen Grundschuldfreund E weitergegeben.
“Sie waren also so zu, dass die Erinnerung flöten gegangen ist?”, fragte der Vorsitzende. “Kommt dem nahe”, erklärte der Zeuge. Er bestätigte seine Aussage bei der Polizei, dass er die Waffe nur wenige Tage besessen und mit Freunden im Wald auf Bäume geschossen habe. An seine dortige Aussage, er habe die Waffe an E gegeben, der sie für 100 DM an einen weiteren Bekannten verkauft habe, wollte er sich allerdings nicht mehr erinnern können.
Auch E nahm im Anschluß im Zeugenstuhl Platz. Er bestätigte, die Sportpistole von H erhalten und zusammen mit diesem in einem Wald ausprobiert zu haben. Die Waffe habe er schließlich dem damals ebenso jugendlichen SC übergeben, mit dem zunächst die Zahlung eines Geldbetrages vereinbart war, den er aber nie erhielt.
Die fragliche Waffe gelangt mutmaßlich in einen Autohandelsbetrieb der Unternehmerfamilie C
Mit der Übergabe an SC gelangt die Waffe 2001 oder 2002 zunächst in das Haus der türkischstämmigen, voll integrierten Unternehmerfamilie C, deren Abschiebe-Schicksal im September diesen Jahres zu einem öffentlichen Politikum avanciert. Weil der Familienvater YC bei der Einreise nach Deutschland vor 19 Jahren falsche Angaben zur angeblich kurdisch-libanesischen Herkunft seiner Familie machte, diese jahrelang unter dem falschen Namen “al-Z.” in Deutschland lebte und einige Familienmitglieder wiederholt mit dem Gesetz in Konflikt geraten waren, drohte ihnen zwischenzeitlich die Abschiebung.
Der angesprochene SC - selbst von der Strafkammer noch unter dem falschen Nachnamen als Zeuge geladen – wich in seiner Aussage vor Gericht bezüglich der Übergabe der fraglichen Waffe ab: Er habe diese inklusive Munition von einem Dritten erhalten, der diese von dem E bezogen hatte. C gab an, mit der Waffe auf Dosen geschossen zu haben, bis ihm die Munition ausgegangen sei. Mit dem Verschiessen der letzten Patrone war die Waffe schließlich “uninteressant geworden”. Damit der Vater YC sie nicht findet, habe er die Waffe schließich im Keller des Elternhauses in einem Regal hinter Dosen und Flaschen versteckt.
Jemand müsse sie dann irgendwann mitgenommen haben, erklärte der Zeuge, da die Waffe später aus dem Keller verschwunden war. Erst als die Polizei 2004 wegen der Waffe bei der Familie vorstellig wurde, habe er sich an diese erinnert: “Die Polizisten wußten aber viel mehr darüber als ich”. SC bestätigte anhand des Lichtbildes einer baugleichen Vergleichswaffe, dass es sich dabei um eine entsprechende Sportpistole gehandelt habe. Sie sei in ein Tuch gewickelt und in einer Plastiktüte aufbewahrt worden, sein Bruder KC sei dabei gewesen, als er diese im Keller versteckt hatte.
Über den weiteren Verbleib der Waffe konnte SC keine Auskunft geben. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass diese aus dem Elternhaus in einen Autohandelsbetrieb der Familie gelangte. Wie das geschah, konnte im Verlauf der weiteren Zeugenaussagen aber nicht geklärt werden.
Der Angeklagte S war in der Folgezeit in dem Betrieb als Mechaniker angestellt gewesen. Neben diesem hielt sich oft auch der litauische Autohändler M (zunächst nur mit dem Spitznamen “D” benannt) in dem Betrieb auf, der gelegentlich in einem Nebenraum innerhalb des Werkstattgebäudes übernachten durfte, wo auch S regelmäßig schlief.
Zu diesen Sachverhalten wurde von dem im Anschluß aufgerufenen, älteren Bruder des SC eine konkretere Aussage erwartet. ZC leitete zu dem Zeitpunkt den Betrieb des Vaters und bestätigte zunächst, dass es eine Waffe in der Werkstatt des Betriebes gegeben habe. “Wo die Waffe herkam” vermochte er aber nicht zu sagen. Er bestätigte auf Vorhalt seine Aussage bei der Polizei, dass noch Anfang 2003 diese Waffe auf dem Dach eines Nebenraumes innerhalb der Werkstatthalle unter einer dort lagernden Autotür gelegen habe. ZC erinnerte sich, die Waffe mit dem Fuß etwas weiter unter die Tür geschoben zu haben.
Der angesprochene “D” habe ab April 2003 “ab und zu” in einem Nebenraum innerhalb der Werkstatthalle übernachten dürfen, weil er kein eigenes Auto besaß und über kein Geld verfügte, um eine Unterkunft zu bezahlen. Er habe zeitweilig auf dem Gelände des Betriebes an einem Fahrzeug gearbeitet. In der Folge sei es zu Problemen mit ”D” gekommen, erklärte ZC. Es habe der Verdacht bestanden, dass dieser Autoteile entwendete. Weil man deshalb nichts mehr mit diesem zu tun haben wollte, sei er rausgeschmissen worden, ohne ihn aber direkt mit dem Vorwurf zu konfrontieren.
Beginnend mit dieser Erklärung verstrickte sich ZC zusehends in Widersprüche zu den Inhalten seiner polizeilichen Vernehmungen, die ihm in der Folge wiederholt vorgehalten werden. So hatte er gegenüber den Ermittlern angegeben, dass “D” zur Rede gestellt wurde. Seine Weiterbeschäftigung habe “so nicht mehr weitergehen” können, weil “auch eine Waffe verschwunden” sei. Auf diesen Vorhalt hin bestritt ZC schließlich, das Gespräch so geführt zu haben. “Das habe ich so nicht gesagt” erklärte er auch dann noch, als ihm vorgehalten wird, dass die Angaben doch auf Tonband aufgenommen wurden. Nach einer erneuten Belehrung über seine Wahrheitspflicht und dem Hinweis, dass er möglicherweise kurz vor der Vollendung eines Aussagedelikts stünde, zog sich der Zeuge schließlich darauf zurück, sich nicht mehr zu erinnern.
Nur, um direkt im Anschluß den folgenden Vorhalt mit einem “Ja, ist so richtig.” zu bestätigen: Der Polizei gegenüber hatte er davon gesprochen, dass aus der Werkstatt ”diverse Sachen verschwunden” waren - darunter Autoteile und auch eine Waffe, die auf dem Dach des Nebenraumes schon ein Jahr lang unter einer Autotür gelegen habe.
Die Widersprüche häufen sich. Schließlich erklärt ZC, gar nicht selbst mit dem “D” gesprochen zu haben: Das habe sein Vater übernommen. In seiner polizeilichen Vernehmung wurde ZC dagegen zitiert, dem “D” sei erklärt worden, dass “wir ihn verdächtigen” und “wir” ihm den Ort zeigten, wo die Waffe gelegen hatte. Der so Beschuldigte habe beteuert, nichts von der Waffe gewußt zu haben, aber “wir haben ihm das nicht geglaubt”.
Ebenfalls hatte ZC der Polizei gegenüber erklärt, die Waffe sei “schon etwas älter, angestaubt” gewesen. Er beschrieb sie als “sehr schwere Pistole mit Streifen-Magazin, darin mindestens 6 Patronen, keine Trommel, also kein Revolver”. Auch diesen Vorhalt wies der Zeuge zurück. Er habe die Waffe, wie die Patronen selber nicht gesehen und diese so auch nicht beschrieben. Der Vorsitzende sah sich angesichts der Diskrepanz zu der nur wenige Minuten zuvor gemachten Aussage erneut veranlasst, den Zeugen darauf hinzuweisen, dass dieser dabei sei, “auf große Schwierigkeiten zuzusegeln”: “Die Staatsanwaltschaft wird möglicherweise ein Ermittlungsverfahren gegen Sie einleiten, denn die Aussage heute weicht so schwer von ihrer polizeilicher Aussage ab, dass es schwer erscheint, das mit Mißverständnissen zu erklären.” stellte der Richter klar und warnte den Zeugen, das Gericht werde nötigenfalls den Vernehmungsbeamten als Zeugen aussagen lassen.
ZC bleibt schließlich auch dann noch bei seiner Aussage, die Patronen nicht zu Gesicht bekommen zu haben, als ihm eine weitere Angabe aus seiner polizeilichen Vernehmung vorgehalten wird, es habe sich bei den Patronen nicht um ein “Kaliber 9mm”, sondern um “schmale”, “dünne” und “längliche” Munition gehandelt, die aber auch größer als “Kaliber .22″ gewesen sei. Die zwischenzeitlich eingetretene Verständnislosigkeit des Gerichts kann ZC auch nicht mit der Versicherung besänftigen, er “habe die Polizei nicht belogen”. Der Frage, dass er doch unterschrieben habe, die Angaben seien richtig protokolliert worden, entgegnete der Zeuge lakonisch, vielleicht habe die Polizei seine Aussage mit der seines Bruders verwechselt. Er selbst halte es für “absolut ausgeschlossen”, dass “D” nichts mit dem Verschwinden der Waffe zu tun hatte. Nur er habe als einziger Zugriff darauf gehabt.
Auch mit den Nachfragen der Verteidigung verfängt sich der Zeuge schließlich immer mehr in den selbst gelegten Fallstricken. Auf die Frage, welche Waffe denn “D” nun gestohlen haben solle, antwortete ZC, die verschwundene Waffe ja gar nicht gesehen zu haben. Auch ob es sich um einen Trommelrevolver oder eine Pistole gehandelt habe, vermochte er nicht zu beantworten: “Es sah aus wie eine Waffe”. Zunächst sprach er davon, gewußt zu haben, dass sein Bruder SC eine Waffe haben sollte, nur zwei Fragen später relativierte er dies, es habe ein “Gerücht” gegeben, dass dieser eine Waffe besaß. Ob diese Waffe mit der aus der Werkstatt identisch war – die er ja angeblich nie gesehen haben wollte – wußte er ebensowenig, vermutete aber, dass das die Waffe des Bruder gewesen sei.
Dennoch erklärte er nur kurze Zeit später ein weiteres Mal, wie er auf der Decke des Nebenraumes “mit dem Fuß gegen das Tuch” stieß, in dem “die Waffe eigentlich drin lag”. Er sei “überrascht” gewesen, “dass da eine Waffe lag”, denn “ich hatte ja keine Ahnung von der Waffe”. Diese habe er dann mit dem Fuß “weiter weg geschoben”. Diese sei dann später nicht mehr dort gewesen, habe der Vater dem “D” vorgehalten.
In dem Maße wie sich der Zeuge ganz offensichtlich um Kopf und Kragen redete, war auch die Verärgerung des Staatsanwaltes gestiegen. Auf dessen Nachfrage, ob ZC Pistole und Munition gesehen habe, bekräftigte dieser, beides nicht gesehen zu haben. Wie es dann aber zu der Beschreibung von Staub auf der Waffe gekommen sei, will der Ankläger daraufhin wissen und belehrt den Zeugen nochmals mit Nachdruck, das mit der folgenden Antwort das Aussagedelikt vollendet sein könne:
StA: “Wollen sie ihre Aussage nochmal korrigieren?”
Zeuge: “Auf dem Tuch war vielleicht Staub”
StA: “Von einem Tuch war in der Vernehmung aber nicht die Rede!”
Zeuge: ”Was soll ich denn dann korrigieren?”
StA (wird laut): “Es besteht ein Widerspruch zu ihrer polizeilichen Vernehmung: “Die Waffe war schon ziemlich angestaubt”, “Die Waffe war etwas älter. Die Waffe war sehr schwer. Es handelte sich um eine Pistole mit Streifenmagazin und 6 Patronen”
Zeuge: “Ist von meinem Bruder erzählt worden”, “Von der Polizei auf mich übertragen worden”, “Warum soll ich lügen?”
Ehemaliger Arbeitgeber des S sagt aus
Mit dem Zeugen A erscheint schließlich ein weiterer selbständiger Autohändler, der Arbeitgeber des Angeklagten S gewesen war, nachdem dieser den Betrieb der Familie C verlassen hatte.
Er kenne beide Angeklagten, erklärte A, den S aber etwas länger, weil er ihn im Sommer 2003 drei bis vier Monate als Mechaniker beschäftigt habe. S hatte sich auf der Suche nach Arbeit bei ihm beworben und war nach einer Probezeit von A eingestellt worden, obwohl dieser nach eigenen Angaben eigentlich keinen Mitarbeiter brauchte. S habe zuvor bei einem arabischen Autohändler, dem YC, gearbeitet und habe sich oft mit einem dicken Mann getroffen, den er nach einem Lichbild als “D” identifiziert. Auch dieser habe ihn um Arbeit gefragt, sei später aber nur “ab und zu” da gewesen, um Autos zu kaufen. Dem S habe er auch ein Zimmer im benachbarten Hotel vermittelt, für dass der Zeuge nach eigener Aussage auch bezahlte. An eine konkrete Gehaltsvereinbarung mit S vermochte sich A nicht zu erinnern. Er habe diesem immer gegeben, was er grade brauchte: Mal 50,-, 100,- oder 200,- Euro, die er jeweils mit dem Lohn verrechnete. Jedenfalls sei er ihm nie Geld schuldig geblieben. S habe im übrigen nebenbei auch für andere Kollegen gearbeitet.
Einmal habe er S mit O zusammen gesehen. Dieser sei mit einem langen Mann namens “V” und dessen Freundin zum Hotel gekommen, um zusammen Wodka zu trinken und schließlich gemeinsam wegzufahren.
Am Ende seiner Beschäftigungszeit war S von A beauftragt worden, zwei kaputte Fahrzeugmotoren nach Litauen zu schaffen, wo S eine billige Reparatur vermitteln wollte. Nach Aussage des A hatte dieser dem S 700,- bis 800,- Euro für die Reise und die Reparatur übergeben. Laut polizeilicher Vernehmung soll A dem S im Juni 2003 auch einen grauen VW Jetta überlassen haben, mit dem S die beiden Motoren nach Litauen schaffen sollte. Als Belohnung habe er ihm dieses Fahrzeug versprochen. Doch S kehrte mit den Motoren wie dem Fahrzeug nicht wieder in den Betrieb zurück. Er habe erfolglos versucht, den S zu finden.
Aussage des Zeugen ”D”
Schließlich wird der mehrfach angesprochene “D” als Zeuge vernommen. Der gelernte Schiffbauer aus Litauen gab an, zwischen Juli 2002 und Juni 2003 in Deutschland gearbeitet zu haben. Zunächst habe er ca. ein halbes Jahr in einem Autohandelsbetrieb des YC in Sereetz in der Werkstatt Fahrzeuge repariert, bevor er in den Kücknitzer Betrieb der Familie wechselte, wo er ebenfalls ungefähr ein halbes Jahr geblieben sei. Danach habe er etwa einen Monat bei A gearbeitet.
Auch die Schilderungen des ”D” geraten nicht vollkommen widerspruchsfrei. S das erste Mal Ende 2002 getroffen zu haben, als dieser bereits im Kücknitzer Betrieb der Familie C arbeitete. Auch er habe schließlich dort angefangen zu arbeiten und in einem Zimmer innerhalb der Werkstatt übernachtet, in dem auch S schlief. Auch eine weitere Person habe zwei oder drei Wochen lang dort gearbeitet und ebenfalls in dem Zimmer übernachtet, so dass man zeitweise zu dritt dort schlief. Mit diesem dritten Mann sei er später auch nach Litauen gereist.
Auf die Frage nach einer möglichen Pistole im Betrieb der Familie C, erklärte “D”, zu Beginnn seiner Beschäftigung in Sereetz eine solche Waffe gesehen zu haben. Es habe sich um eine Pistole, keinen Trommel-Revolver gehandelt, die in einer Tüte auf einem Schräncken gelegen habe. Dann sei die Werkstatt von Sereetz nach Kücknitz umgezogen. Dort habe eine große Unordnung geherrscht und er habe die Waffe nicht mehr zu Gesicht bekommen. Mit S habe er sich nicht über die Pistole unterhalten, erklärte “D”. Es sei eine “eigenartige” und “interessante” Waffe gewesen, die einen “einstellbaren Griff” gehabt habe.
“D” wird schließlich seine Aussage vor der litauischen Staatsanwaltschaft vorgehalten, bei der er erklärt hatte, das die Waffe dem YC gehörte, der ihm diese gezeigt habe, als sie “auf dem hohen Schrank” in der “alten Werkstatt” lag. M hatte dabei zudem zu Protokoll gegeben, dass die Pistole verschwand, nachdem S die Werkstatt verlassen hatte. Der Zeuge widersprach dieser Angabe vehement. S sei zu dem Zeitpunkt noch nicht in der alten Werkstatt beschäftigt gewesen, er habe mit diesem ausschließlich im Kücknitzer Betrieb zusammengearbeitet. S sei zudem anderthalb Monate früher aus dem Betrieb ausgeschieden als er selbst und habe ihm später geholfen, einen neuen Job zu finden.
Zu seiner Entlassung äußerte sich der Zeuge zunächst zurückhaltend. Ein Diebstahlsvorwurf sei ihm ”nicht direkt” gemacht worden. Er habe seine Sachen gepackt, und der Chef habe seine Tasche durchsucht, damit er keine Autoteile mitnehme. Seiner Einlassung gegenüber der litauischen Staaatsanwaltschaft, der YC habe “alle meine Rucksäcke überprüft, in der Hoffnung die Pistole zu finden, die er vermisste.” wollte er schließlich nicht widersprechen. Dass YC gezielt nach der Pistole gesucht habe, entzog sich aber seiner Erinnerung. Er selbst habe die Waffe nie gehabt.
Zeuge will Angeklagten S mit einer Waffe prahlen gehört haben
Das wesentliche Verbindungsglied zwischen möglicher mutmaßlicher Tatwaffe und dem Angeklagten S sollte der Zeuge K darstellen. Der Pole hatte im Sommer 2003 ebenso wie der Angeklagte S, aber bereits vor diesem bei dem Zeugen A gearbeitet und war ebenfalls im benachbarten Hotel untergekommen. Er hatte gegenüber der Polizei ausgesagt, S habe ihm gegenüber damit “geprahlt”, dass er eine Waffe besitzen würde. Dieser habe sinngemäß gesagt, eine Pistole im Besitz zu haben und diese in seinem Hotelzimmer zu verstecken, ohne aber zu verraten, wo.
K gab zunächst an, sich nicht mit S über die Waffe unterhalten zu haben, weil er selbst kein Litauisch und nur schlecht Russisch spreche sowie weniger als die Hälfte verstehe. Auf entsprechenden Vorhalt bestätigt er aber, dass S ihm von der Waffe erzählt habe, die er im Besitz habe. Sie sei ihm aber weder gezeigt noch näher beschrieben worden. Auf Nachfrage des Verteidigers Haage, wie sein Mandant S denn dann mit der Waffe geprahlt haben soll, wenn K ihn sprachlich kaum habe verstehen können, erklärte der Zeuge über seinen Dolmetscher, S ”Pi ma Daumen” verstanden zu haben. Er verstehe etwas Deutsch, außerdem sprach S etwas Polnisch und ein bisschen Deutsch. In welcher Sprache S denn geprahlt habe, konnte K nicht mehr beantworten, auch an die Situation des Prahlens erinnerte er sich nicht mehr. Aber der Inhalt der Aussage des S sei klar gewesen - nämlich, dass er eine Waffe besitze.
Auch “D” hatte laut dem Zeugen kurzzeitig bei A gearbeitet, ging aber, nachdem es Probleme mit dem Arbeitgeber gegeben hatte. A sei “D” angeblich Geld schuldig geblieben. Auch S sei später von A in finanzieller Hinsicht “verarscht” worden, so dass S als Ausgleich für ausstehenden Lohn Werkzeug, Reifen und ein paar Autoteile nahm und mit einem Auto wegfuhr.
Das spätere Tatopfer Sergej L. kannte K nicht. O habe er ein paar Mal gesehen, dieser sei offenbar mit S bekannt gewesen.
Verlesung von Strafregister und Protokoll der haftrichterlichen Vernehmung des S
Zum Schluß eines langen Verhandlungstages kommen schließlich mehrere Schriftstücke zum Angeklagten S zur Verlesung. Darunter neben dem Strafregisterauszug (Verurteilungen wegen Vermögenserpressung, Schwarzbrennerei und absichtlicher Vernichtung von fremdem Vermögen) auch das Protokoll der Vernehmung des S vor dem Amtsgericht Klaipeda, anläßlich seiner Festnahme Ende Feburar 2008. Dort beteuerte S, Sergej L. nicht getötet zu haben. Der geschiedene Familienvater zweier erwachsener Kinder erklärte, nach seiner Haftentlassung wegen einer früheren Verurteilung im Jahre 2006 rechtschaffen gelebt zu haben. Mit einem Baugewerbeschein ausgestattet hatte er seinen Beruf als Monteur ausgeübt, zusammen mit seiner Lebensgefährtin ein weiteres Kind gezeugt und einen Kredit für eine Wohnung aufgenommen. Eine erneute Festnahme würde nun ”alles zerstören”, befürchtete er damals. An dem Auslieferungsbeschluß konnte das nichts ändern.
Zwischenfazit der Verteidiger
Das Zwischenfazit der beiden Vertediger fällt nachdenklich aus. Die Zeugenaussagen seien allein nur soweit verwertbar, als feststeht, dass eine Waffe im Schützenheim entwendet wurde und es schließlich im Keller der Familie C zu “irgendeinem Zeitpunkt” später eine Waffe gegeben habe. Der Zeitpunkt des Verschwindens der Waffe zwischen dem Keller und der Werkstatt in Kücknitz sei auch nach den Zeugenaussagen vollkommen unklar geblieben, jedenfalls habe neben drei Arbeitern auch die Betreiber-Familie Zugriff auf die Waffe gehabt – von der man gar nicht wissen könne, ob sie überhaupt die Tatwaffe war.
Soweit der S angeblich mit dem Besitz einer (der?) Waffe geprahlt haben soll, konnte der diesbezüglich aussagende Zeuge keinen inhaltlichen Zusammenhang mehr zu Situation erinnern und sei schon aufgrund der Sprachschwierigkeiten relativ unglaubwürdig, da unklar geblieben sei, wie der S dann geprahlt haben solle und ob dieser überhaupt richtig verstanden worden sei.
Der Prozess wird fortgesetzt.



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[...] Da ein geladener Zeuge trotz Vorführungsbefehl und erfolglosen Nachforschungen der Hamburger Polizei an der Meldeaddresse nicht erscheint und sich offenbar verbrogen hält, wird schließlich der Kriminalbeamte P ein weiteres Mal auf den Zeugenstuhl gebeten, um zu mehreren Themenkomplexen Auskunft zu erteilen und u.a. die Frage zu klären, was der Zeuge ZC bei seiner polizeilichen Vernehmung zu der Herkunft der in der Werkstatt in Kü…. [...]
12.January 2009 um 00:06 Uhr
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