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BVerfG: Pendlerpauschalen-Kürzung verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat erwartungsgemäß die umstrittene Kürzung der Pendlerpauschale für verfassungswidrig erklärt. Die Verfassungsrichter entschieden mit 6 zu 2 Stimmen, dass die einkommensteuerrechtliche Regelung, den Werbungskostenabzug von Fahrtkosten zu Arbeit für Berufspendler nicht mehr ab dem ersten Kilometer zu erlauben, nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sei, weil sie gegen Gleichheitsgrundrechte verstosse. Damit bleibt die alte, für die Steuerpflichtigen günstigere Rechtslage weiterhin in Kraft, nach der alle Fahrten zwischen Arbeitsplatz und Wohnort mit einer Pauschale von 30 Cent steuerlich geltend gemacht werden können. Die strittige Neuregelung hatte vorgesehen, dass ab 2007 erst Fahrten ab dem 21. Kilometer abgesetzt werden können. U.a. der Bundesfinanzhof (BFH) hatte das Bundesverfassungsgericht um eine konkrete Normenkontrolle ersucht. [SpiegelOnline]

Zum wiederholten Mal nach einem öffentlichkeitswirksamen Urteil ist offenbar auch heute die Gerichts-Website unter der Last der Zugriffe zusammengebrochen. Daher ist zu diesem Zeitpunkt ein Zugriff auf die Urteilsbegründung nicht möglich. Das Gericht sollte sich über den Zuspruch durch die deutsche Öffentlichkeit freuen und sich zur Belohnung vielleicht ne Server-Performanceverbesserung gönnen…

Update: Mittlerweile sind Entscheidung und Pressemitteilung online abrufbar.

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One Response to “ BVerfG: Pendlerpauschalen-Kürzung verfassungswidrig ”

  1. # 1 BFH hält “Pendlerpauschale” für verfassungswidrig - Vorlage ans Bundesverfassungsgericht | NEWS HQ Says:

    [...] Mission Statement BREAKING NEWS: Pendlerpauschale ab einundzwanzigstem Kilometer verfassungswidrig [...]

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