NewsHQ-Gerichtsreport: Schmid-Prozess – Verfahrens-”Elend” vor dem Ende
Sunday, 21.December 2008 um 22:27 Uhr | Deutschland, Rechtsprechung, Wirtschaft
Lange wurde die Berichterstattung über den Schmid-Prozess an dieser Stelle wegen des enormen Umfangs und zugunsten der “Kiel211″-Prozessbeobachtungen vernachlässigt. Eine ausführliche Aufarbeitung der Geschehnisse ist geplant.
Im Strafverfahren gegen Mobilcom-Gründer Gerhard Schmid wegen Bankrotts werden am Montag vor dem Landgericht Kiel die Schlußvorträge von Staatsanwaltschaft und Verteidigung erwartet. Schmid ist angeklagt, Geld und Geschäftsanteile an einem für das Telekommunikationsunternehmen tätigen Inkasso-Büro nach Liechtenstein beiseite geschafft bzw. verheimlicht zu haben, während er wegen eines durch die Sachsen LB erstrittenen, vorläufig vollstreckbaren aber erfolglos vollstreckten Teilzahlungsurteils aufgrund einer Darlehens-Kündigung zahlungsunfähig war bzw. ihm die Zahlungsunfähigkeit drohte. [Frühere Beiträge dazu hier]
Mit dem Urteil, das für den 12. Januar 2009 erwartet wird, geht ein anderthalb Jahre dauerndes Verfahren zu Ende, dessen Persistenz im Laufe der Zeit mehrfach durch einen der Schmid-Verteidiger, Prof. Dr. Erich Samson, als “unverhältnismäßiger Aufwand” und “Elend” gescholten worden war. Nach einem zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung äußert streitbar geführten Prozessbeginn, hatte sich in der Mitte diesen Jahres mit der Beschlagnahme von Akten, Schriftsätzen und bank-internen Schriftwechseln bei der Sachsen LB eine nicht unmaßgebliche Wende in der Prozess-Sachlage ergeben, die die Aussicht auf eine Verurteilung wegen vollendeten Bankrotts in Weite Ferne rücken ließ.
Der Sachsen LB, die Schmids Prestige-Immobilienprojekt in bester Lage an der Kieler Hörn durch ein 200 Mio. DM-Darlehen finanziert hatte, war zwischenzeitlich vorgeworfen worden, sich das Urteil zur Rückzahlung eines Teils der Darlehenssumme in Höhe von 20 Mio. Euro vor dem Landgericht Flensburg nur durch einen Prozessbetrug und in dem Bewußtsein erschlichen zu haben, dass die als Anspruchsgrundlage dienende Kündigung des Darlehens nicht rechtens war. Fraglich ist daher schon, ob nunmehr wenigstens noch eine Verurteilung wegen versuchten Bankrotts ausgesprochen werden kann.
Dementsprechend hatte die Verteidigung im Laufe der Monate mehrfach versucht, mit Staatsanwalt Axel Goos eine Einigung über ein vorzeitiges Verfahrensende zu erzielen – “um das dann im engsten Familienkreis zu beerdigen”, wie Prof. Samson es einmal ausdrückte. Doch der angesprochene Anklagevertreter lehnte dies wiederholt ab. Nur einmal hatte er durchklingen lassen, dass sich eine solche Absprache nicht unterhalb einer einjährigen Bewährungsstrafe und der Zahlung von 1 Mio. Euro würde machen lassen. Dieses Ansinnen erschien der Verteidigung aber nicht angemessen, so dass jetzt ein Urteil diesen Prozess beenden wird.
Ein vorläufiges Ende hat daneben auch die Ehe des Unternehmers gefunden: Nachdem die Staatsanwaltschaft im Hinblick auf eine mögliche Verurteilung Schmids gefordert hatte, Feststellungen über die wirtschaftlichen Einkommensverhältisse Schmids und dessen Gattin zu treffen, widersprach Verteidiger Dr. Marc Langrock dem entsprechenden Antrag u.a. mit dem Hinweis, dass sich das Unternehmer-Ehepaar zerstritten habe und mittlerweile getrennt lebe.



