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Staatsanwalt will Gerhard Schmid mehr als zwei Jahre hinter Gittern sehen

Im Bankrott-Verfahren gegen den Mobilcom-Gründer Gerhard Schmid hat Staatsanwalt Axel Goos am Montag mit seinem Schlußvortrag vor dem Landgericht Kiel eine Gesamtfreiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren wegen vollendeten Bankrotts in drei Fällen gegen den ehemaligen Telekommunikationsunternehmer gefordert, von denen vier Monate aufgrund der langen Verfahrensverzögerungen als verbüßt anzurechnen seien. Der auch zum Ende eines langen und komplexen Strafprozessgeschehens – trotz oder gerade wegen eines zugusten des Angeklagten zu kippen scheinenden Verfahrensverlaufs - unbeugsam bleibende Anklagevertreter sah es als erwiesen an, dass Schmid im Jahr 2002 zwei einzelne Geldbeträge in jeweils sechstelliger Höhe, sowie Gesellschaftsanteile im Werte von 500.000,- Euro durch Transfers nach Liechtenstein vorsätzlich “beseite geschafft” hatte, während er bereits zahlungsunfähig war.

In Anspielung auf den Verfahrensverlauf hatte Goos zunächst einleitend angemerkt, dass “die Überzeugung von gestern” gerade nicht “der Irrtum von heute” sei. So stand denn auch das Plädoyer unter einem Motto, dass sich Goos von einem prominenten deutschen Verteidiger im Zumwinkel-Strafverfahren entlieh: “Wenn man Geld mal irgendwie beiseite schaffen muss, ist Liechtenstein die erste Addresse!” So habe es auch Schmid gehalten.

Im August 2000 habe dieser mit der Sachsen LB über einen Kredit in Höhe von 200 Mio. DM verhandelt. Das Darlehen, dass sich der Unternehmer mit dem Vertrag aus dem September 2000 sicherte, sollte das Prestige-Bauvorhaben Schmids an der Kieler Hörn (Germaniahafen) finanzieren und wurde in mehreren Tranchen ausgezahlt. Zur Sicherung habe Schmid ein Aktienpaket an der Mobilcom AG verpfändet, als der Kurswert noch über umgerechnet 30,- Euro/Aktie lag. Am 13. August 2001 sei der Darlehensvertrag um eine weitere Sicherung ergänzt worden. Da der Aktienkurs unter die Marke von 30,- Euro gefallen war, habe sich die Sachsen LB an den drei Teilgrundstücken der Immobilie Grundschulden in Höhe von jeweils 13 Mio. DM, also insgesamt 39 Mio. DM bestellen lassen. Zu diesem Zeitpunkt waren 55 Mio. DM verbaut worden, so dass die Grundschulden voll werthaltig waren. Die restlichen 145 Mio DM der Darlehenssumme standen bis Anfang 2002 eigentlich für das Bauprojekt zur Verfügung, seien von Schmid aber zur Stützung des weiter bröckelnden Aktienkurses zweckentfremdet worden. Im Februar 2002 habe Schmid 22,7 Mio Stück Aktien besessen, die durch einen weiteren Kursrutsch unter die 20 Euro-Marke einen erheblichen Wertverlust verbuchten. Goos betonte, mit jedem Euro Kursverlust habe Schmid daher gute 22 Mio. Euro Verlust zu verkraften gehabt.

Nunmehr sei aber auch die Sicherung der Sachsen LB ins Wanken geraten. Daher habe die Bank entsprechend der stetigen Kursverluste Nachsicherungsverlangen gegen Schmid zu erheben versucht, die auf einer vertraglich festgelegten Berechnungsgrundage mit Durchschnittskursen und eingepreistem Rückschlagspotenzial von 20% basierten. So wurden am 11. Februar rund 74.000 Stück Aktien, am 18. Februar 406.250 Stück und am 21. Februar weitere 3,75 Mio Stück Aktien angefordert, um einen Mindestsicherungswert von 90 Mio. Euro aufrecht zu halten. Der Kurs der Aktie war mittlerweile auf 12 Euro gefallen.

Am 25. Februar habe die Bank den Mindestsicherungswert auf 98 Mio. Euro erhöht und entsprechend dem weiter fallenden Kurs erneut 3,18 Mio Stück Aktien angefordert. Am 1. März zeigte sich die Sachsen LB bereit, den Mindestsicherungswert erheblich zurückzunehmen, wenn eine weitere Grundschuld in Höhe von 20 Mio. Euro zu ihren Gunsten bestellt würde, verlangte aber, dass weitere 1,3 Mio Stück Aktien in das verpfändete Depot nachgeschossen werden. Darüber hinaus forderte sie Schmid auf, eine Einkommenssteuererklärung, Vermögensaufstellungen und Einnahme-Ausgaben-Rechnungen vorzulegen. Schmid habe zunächst nicht reagiert und schließlich am letzten Tag der ihm gesetzten Frist um einen Aufschub gebeten. Weitere Aktien lieferte er nicht nach und bestellte auch keine weitere Grundschuld.

Daraufhin kündigte die Sachsen LB das Darlehen am 19. März fristlos und aus wichtigem Grund, auch weil durch den weiteren Verfall des Aktienkurses auf bis zu 2 Euro inzwischen eine wesentliche Verschlechterung der Vermögenslage Schmids eingetreten war. Ab Februar 2002 habe Schmid nicht mehr über die Vermögensmittel verfügt, um seine Gläubiger zu befriedigen, so Goos. Eine Zwischenrechnung der mit dem Bau der Hörn-Immobilie befassten ARGE in Höhe von 2 Mio. Euro konnte und wollte Schmid nicht begleichen, so dass die Bautätigkeit schließlich eingestellt wurde.

Die Sachsen LB habe sich durch die geschäftliche Krise unterdessen in einer “Notsituation” befunden. Ende August 2002 erwirkte sie zunächst einen Mahnbescheid über 5 Mio. Euro gegen Schmid und erhob schließlich am 19. September 2002 Klage vor dem Landgericht Flensburg, mit der sie eine Teilzahlung in Höhe von 20 Mio. verlangte. Die Sachsen LB gewann diesen Prozess und leitete Mitte November Vollstreckungsmaßnahmen ein, die allerdings fruchtlos blieben. Am 11. März 2003 stellte Schmid schließlich einen Antrag auf Privatinsolvenz.

Kurz nach der am 20. September 2002 zugestellten Klage habe Schmid schließlich am 24. September und noch einmal im Oktober Geldbeträge von 500.000,- und 240.000,- Euro auf ein eigenes Konto in Liechtenstein überwiesen. Am 13. und 14 November 2002 seien Vollstreckungsmaßnahmen der Sachsen LB ins Leere geschlagen. Am 19. November 2002 sei schließlich ein Angebot zum Kauf und der Abtretung von Anteilen an drei Gesellschaften Schmids - darunter ein Inkasso-Unternehmen, dass mit dem Forderungseinzug der Mobilcom betraut war – an einen Trust in Vaduz beurkundet worden. Noch am gleichen Tag kam daraufhin der Kauf der Gesellschaftsanteile für eine Kaufsumme von 500.000,- Euro zustande – Schmid handelt dabei sowohl als Verkäufer, wie auch über eine Vollmacht im Namen des kaufenden Trusts. Die Kaufsumme war allerdings bereits 5 Tage zuvor überwiesen worden. Die Aktion sei “von langer Hand geplant” gewesen, um bei drohender Zwangsvollstreckung zu versuchen, “zu retten was zu retten ist”, stellte Goos fest. Die Sachsen LB habe zwar versucht, die Spur des Geldes zurückzuverfolgen, ein Pfändungsbeschluß am 29. Januar 2003 ging aber ebenso ins Nichts. Vollstreckungsmaßnahmen in Liechtenstein scheitern schließlich im November 2003, nachdem sich die ausführende Bank mit Hinweis auf das Territorialitätsprinzip einer Pfändung verweigerte.

“Wenn man Geld mal irgendwie beiseite schaffen muss, ist Liechtenstein die erste Addresse!” wiederholte Staatsanwalt Goos das zuvor angeführte Zitat bedeutungsschwer. Schmid habe gewußt, dass mit dem Verschieben von Vermögenswerten die drohende Zwangsvollstreckung ins Leere laufen würde.

            

Staatsanwalt sieht vollendeten Bankrott als erfüllt an

Der Tatbestand des Bankrotts, soweit angeklagt, setze die eingetretene oder drohende Zahlungsunfähigkeit, ein Beiseiteschaffen von Vermögen und entsprechenden Vorsatz voraus. Der Staatsanwalt zeigte sich überzeugt, dass die Kündigung des Darlehens wie die Forderung der Rückzahlung rechtmäßig und Schmid spätestens dadurch auch zahlungsunfähig war, weil er sich das Darlehen zurückzuzahlen nicht im Ansatz in der Lage sah. Das Zustandekommen der Kündigung sei im Laufe der Beweisaufnahme und in Kleinarbeit nachvollzogen worden. Nur das letzte der Nachsicherungsverlangen der Bank sei möglicherweise nicht rechtens gewesen, alle anderen vorher jedoch auf jeden Fall. Selbst der Prozessbevollmächtigte Schmids in dem Zivilprozess habe schließlich vor der Kammer erklärt, dass nur die genannte rechtlich angreifbar erschien und bestätigt, dass schon damals absehbar gewesen sei, dass ein Titel gegen Schmid einer “Katastrophe” gleichgekomme. Schmid habe daher nur versucht, Zeit zu gewinnen, in dem man das Haar in der Suppe der Klage gesucht und dann ja auch gefunden habe. Doch selbst wenn man den Mindestsicherungswert der Bank, der am günstigsten für Schmid gewesen wäre, ansetze, beibe immer noch ein Nachsicherungsbedarf von knapp 2 Mio. Stück Aktien. Auch das letzte umstrittene Nachsicherungsverlangen wäre somit durchaus berechtigt gewesen. Schließlich sei schon allein die Weigerung Schmids, angeforderte Unterlagen zu seiner Vermögenslage vorzulegen, ein ausreichender Kündigungsgrund gewesen. Die wesentliche Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse sei ja bereits zu befürchten gewesen, da er die bauausführende ARGE nicht bezahlt hatte und die Arbeiten an der Immobilie stillstanden. Selbst wenn aber das Landgericht Flensburg die Klage der Sachsen LB abgewiesen hätte, lag eine erneute Kündigung der Bank doch auf der Hand und wäre innerhalb weniger Tage erfolgt. Wolle man daher nicht von einer eingetretenen Zahlungsunfäigkeit ausgehen, habe diese doch wenigstens gedroht.

Ebenso auf der Hand liege nach der Ansicht des Anklagevertreters, dass Schmid auch Vermögensteile beiseite geschafft, also dem Gläubigerzugriff entzogen und die Insolvenzmasse damit reduziert habe. Das er dies nach Liechtenstein verbracht habe, spiele dabei noch nichteinmal eine Rolle, da das Gesetz insofern selbst einen Transfer innerhalb des Inlands verbiete. Solange er seine Gläubiger nicht informiere, dürfte er noch nicht einmal Gegenstände von einer alten in eine danebenliegende neue Garage stellen, da schon nach Rechtsprechung des Reichsgerichts eine Ortsveränderung ausreicht, die den Gläubigerzugriff nur erschwere. Da die Sachsen LB keinen Zugriff auf die in Liechtenstein deponierten Vermögenswerte nehmen konnte, liege daher auch ein Beseiteschaffen vor.

Goos gab sich auch überzeugt, dass Schmid in vollem Umfang bewußt und daher vorsätzlich gehandelt habe. Die Überweisung von 500.000,- Euro nach Liechtenstein sei ja schließlich keine Überweisung von 24nochwas für einen Ebay-Einkauf. Der Transfer seiner Gesellschaftsanteile mußte demgegenüber sogar  ”planvoll vorbereitet” vonstatten gehen. Für einen Irrtum gebe es keinerlei Anzeichen. Schmid sei ein erfahrener Geschäftsmann: “Welche Fehlvorstellung hätte er sich machen können???”, fragte Goos in den Saal. Selbst wenn ihm ein Erfolg vor dem Landgericht Flensburg sicher gewesen wäre, mußte er von einer neuerlichen Kündigung des Darlehens ausgehen. Gleichwohl habe er zielgerichtet Vermögen vor dem Gläubigerzugriff entzogen.

      

Strafzumessung

Es handele sich im angeklagten Fall um “kein Kavaliersdelikt”, betonte der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft. Zwar habe die Sachsen LB im Wege der Zwangsvollstreckung noch 2,8 Mio. Euro an Vermögenswerten erhalten, doch der Rest sei weg. Für den Angeklagten spreche nichts: Er habe keine Angaben zur Sache gemacht, nichts zur Aufklärung beigetragen und keine Schadenswiedergutmachung betrieben. Dennoch müsse ihm das weit zurückliegende Tatgeschehen und die darauf folgenden Verfahrensverzögerungen von mehreren Jahren zugute gehalten werden.

Zum Strafmaß zog Goos schließlich den Vergleich mit einem BGH-Urteil aus dem Jahre 2007 heran, mit dem der Bundesgerichtshof eine zehnmonatige Freiheitsstrafe bei einem Schaden von 45.000,- Euro in einem ansonsten gleich gelagerten Fall für “maßvoll” befunden hatte. Im vorliegenden Fall gehe es zwar um mehr als das Zehnfache, aber deshalb wird man ja nicht die mehr als zehnfache Strafe aussprechen können, resümierte Goos trocken. Für die drei Fälle des vollendeten Bankrotts sei eine Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten tat- und schuldangemessen, von der wegen der Verfahrensverzögerungen vier Monate zugunsten Schmids als verbüßt angerechnet werden müssten.

    

Reaktion der Verteidigung

Um den eigenen Schußvortrag nicht vorwegzunehmen, beließ es Rechtswalt Dr. Marc Langrock im Namen seines Mandanten bei dem Hinweis, man werde am 12. Januar 2009 Freispruch fordern. Ob im Anschluß auch das Urteil gesprochen wird, steht noch nicht fest.

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Verfasser: BreakingNews
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One Response to “ Staatsanwalt will Gerhard Schmid mehr als zwei Jahre hinter Gittern sehen ”

  1. # 1 Der Merckle-Suizid - Weder Finanzkrise geschuldet, noch Tragödie | NEWS HQ Says:

    [...] auf Pump, nur mit eigenen (natürlich im Kurs fallenden) Aktien abgesichert (Gerhard Schmid läßt grüßen), ein Imperium, das größtenteils auf einem System steuerrechtlicher Winkelzügen [...]

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