Hochsicherheits-Prozessauftakt erfolgreich
Kiel211: Prozess um Messerstich von Ex-NPD-Chef gegen “Hells Angel”
Monday, 02.February 2009 um 23:55 Uhr | Kiel211, Medien, Politik, Polizeimeldungen, Rechtsprechung
Geschützt durch ein massives Sicherheitsaufgebot von Polizei und Justizvollzugsbeamten, das nach einer im Zusammenhang mit dem Verfahren stehenden Schießerei in Kaltenkirchen noch erhöht wurde, hat am Montag der Prozess gegen den Ex-NPD-Landeschef Peter B. vor dem Landgericht Kiel ohne Zwischenfälle begonnen. Der als äußerst militant geltende, mit mehreren Freiheitsstrafen vorbestrafte Rechtsextreme ist wegen zweifacher gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Ihm wird vorgeworfen, im August 2008 im Verlaufe einer Massenschlägerei zwischen “Hells Angels” und einer Gruppe aus der rechtsextremen Szene vor dem Amtsgericht Kiel ein Mitglied des Kieler Charters des Motorradclubs “Hells Angels” mit einem Messerstich lebensgefährlich verletzt zu haben. Dieser sollte als Tatopfer eines ebenso lebensgefährlichen Messerstichs in die Leber aus dem März 2007 im Rahmen eines Strafverfahrens vor dem Amtsgericht gegen einen angeklagten Freund des Peter B. aussagen. Auch ein Begleiter des nun zweimaligen Opfers soll während der Auseinandersetzung von dem Angeklagten niedergestochen worden sein.
Anklageschrift geht von vorsätzlicher gefährlicher Körperverletzung aus
Die von Staatsanwältin Füssinger und Staatsanwalt Bimler vertretene Anklagebehörde legt Peter B. in der Anklageschrift zu Last, den Tätowierer Dennis K., Mitglied des Kieler “Hells Angels”-Clubs am Morgen des 29. August 2008 vorsätzlich mittels einer Waffe und einer “das Leben gefährdenden Behandlung” körperlich mißhandelt und an der Gesundheit geschädigt zu haben. Der Angeklagte sei einige Zeit vor dem für den 29. August 2008 angesetzten Auftakt des Strafprozesses gegen Ralf D. von diesem gebeten worden, ihn zu dessen Schutz zu dessen Verhandlungstermin zu begleiten. Ralf D., der angeklagt war, Dennis K. im März 2007 durch einen Messerstich in die Leber lebensgefährlich verletzt zu haben, hatte tätliche Übergriffe von seinem Opfer und dessen “Hells Angels”-Kollegen befürchtet. Peter B. habe sich zu der Schutzmaßnahme bereit erklärt und darüber hinaus für zahlreiche Verstärkung aus dem rechten Milieu gesorgt. Zur Vorbereitung wies Peter B. seine Gefolgschaft an, in schwarzer Kleidung, mit Baseballcaps und Sonnenbrillen vermummt zu erscheinen, um eine Identifizierung durch die Behörden zu erschweren. Diese Gruppe von 15 bis 20 Mann habe sich als erste am Amtsgericht eingefunden, betrat dies aber nicht, sondern habe sich am Nachtbriefkasten in der Deliusstraße “zusammengerottet”, um die Gruppe von “Hells Angels” um das Tatopfer Dennis K. abzufangen, die kurz darauf am Ort eintraf. Es sei zu einem unmittelbaren Zusammentreffen gekommen, bei dem sich Peter B. und Dennis K. direkt gegenüberstanden. Unvermittelt soll Peter B. sofort auf Dennis K. und eine weitere Person eingestochen haben. Daraufhin sei es zur Massenschlägerei vor dem Eingang des Amtsgerichts gekommen.
Mit einem neun Zentimeter langen Messer habe Peter B. dem Dennis K. in die rechte Flanke, unterhalb des Rippenbogens gestochen, eröffnete dabei eine Darmarterie auf zehn Zentimetern Länge, dessen Bluverlust unbehandelt zum Tode geführt hätte. In einer Not-OP wurden Dennis K. 1,5 Liter Blut aus dem Bauchraum entfernt und ein Teil des Dünndarms entnommen. Aufgrund eines entzündlichen Prozesses habe eine schwere Bauchfellentzündung gedroht, die ebenfalls hätte tödlich enden können.
Das zweite Opfer, Sascha B. erhielt einen nicht akut lebensgefährlichen Stich in den Bauch, die aber ebenfalls zu einer lebensbedrohlichen Bauchfellentzündung hätte führen können. Er erlitt zudem eine Abwehrverletzung an der rechten Handinnenseite unterhalb des kleinen Fingers.
Peter B. gibt überraschend keine Einlassung zur Sache ab
Zu Beginn mit Handfesseln und von mehreren Beamten in den Saal geführt, macht der 35-jährige Peter B. zur Überraschung der Kammer keine Angaben zur Sache und auch nur begrenzt Angaben zu seiner Person, mit dem lakonischen Hinweis, der Rest sei Staatsanwalt und Kammer doch sowieso bekannt. Da sich Peter B. bereits im Ermittlungsverfahren durchaus ausführlich zur Sache eingelassen hatte, war erwartet worden, dass er dies auch im Prozess tun würde, so dass die Kammer vorsorglich den ersten Zeugen erst für den frühen Nachmittag terminiert hatte. So kam es, dass bereits nach 20 Minuten die erste Sitzungsunterbrechung folgte – nach einer Einlaßkontrolle mit Durchsuchung jedes Zuschauers, die das Doppelte an Zeit beansprucht hatte.
Der Strafverteidiger des Tatopfers gibt Einblick in Verfahrensdetails
In der Pause ergab sich die Gelegenheit zu einem kleinen Hintergrundgespräch mit Dr. Michael Gubitz, der als Strafverteidiger des Tatopfers Dennis K. – nicht als Nebenklägervetreter – am Prozess teilnimmt. Während die Ermittlungsbehörden alle Ermittlungsverfahren gegen die weiteren Beteiligten aus der rechtsextremen Gruppe einstellte, wird auch weiterhin gegen die beteiligten “Hells Angels”-Mitglieder ermittelt – auch gegen Dennis K. – der nicht anwesend - daher auch zukünftig von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen und sich nicht äußern werde. Eine “Polizeipanne” nennt der Anwalt das Vorgehen der Polizei aus Anlaß der Massenschlägerei. Von den mutmaßlich 20 anwesenden Rechtsextremen seien nur von neun die Personalien festgestellt worden, bevor man alle außer den Angeklagten haben laufen lassen. Die tatsächliche Zahl sei nicht mehr sicher festzustellen gewesen, eine solch geringe Zahl erscheine aber nur schwer nachvollziehbar: Selbst in angeblicher Überzahl sollen die Begleiter nicht verhindert haben können, dass Dennis K. niedergestochen wird?, fragte Gubitz in die Runde.
Das der angeklagte Peter B. keine Einlassungen zur Sache machte sei insofern überraschend, als er im Ermittlungsverfahren, gegenüber dem zuständigen Haftrichter, durchaus ausfürlich ausgesagt und den Messerstich gegen Dennis K. sogar eingeräumt habe. Dabei berief er sich auf den Rechtfertigungsgrund der Nothilfe, dem der zuständige Richter aber nicht folgen mochte und die Untersuchungshaft anordnete. Warum Peter B. sein Aussageverhalten nun ändere, könne darauf zurückzuführen sein, dass er offenbar aus den eigenen rechtsextremen Reihen schwer belastet wird, was die die Beweislage als durchaus eindeutiger erscheinen lasse, als es zunächst den Anschein erweckt habe, so Gubitz. Dieser Kronzeuge sehe sich deshalb massiven Drohungen ausgesetzt. Um wen es sich dabei handelte, konnte Gubitz nicht sagen.
Er bestätigte demgegenüber, dass es sich bei dem Opfer der Schießerei vor der Kaltenkirchener “Holstentherme” tatsächlich um André D., den Bruder des im ersten Prozess angeklagten Ralf D. gehandelt habe. Das diese Schießerei im Zusammenhang mit dem heutigen Prozess zu sehen ist, scheint inzwischen – wenn auch unausgesprochen - klar, so dass die hartnäckigen Dementis der Behörden zunehmend komisch wirken. Aus dem Umfeld des Landgerichts war jedenfalls bestätigt worden, dass die Sicherheitsmaßnahmen aufgrund der Schießerei in Kaltenkirchen noch einmal erhöht worden seien. Weiterhin unklar bleibt dagegen, wer die beiden Täter sind, die André D. mit mehreren Schüssen in Oberschenkel und Becken niederstreckten. Die weithin in der Presse kolportierte These, es müsse sich dabei um Mitglieder der “Hells Angels” gehandelt haben, kann aber spätestens mit der Aussage Gubitz zu einem möglichen Kronzeugen aus der rechten Szene in einem neuen Licht zu sehen sein. Daneben wurden spekulativ mittlerweile ein Bandenkrieg um die Vormachtstellung im Rotlichtmilieu als Motiv genannt, sowie die Begleiterin des angeschossenen Opfers zur möglichen Gattin des angeklagten Ex-NPD-Funktionärs gemacht. Wer die Tat tatsächlich beging, müssen die Ermittlungen erweisen.
Aussage des ersten Zeugen
Als erster Zeuge nimmt am Nachmittag schließlich der Polizeibeamte M im Saal Platz. Er war im August 2008 zu einer späteren Zeugenaussage im Amtsgericht Kiel eingetroffen und wartete in der Nähe des Haupteingangs, als sich vor dem Gericht die Massenschlägerei abspielte. “Ich habe sowas noch nicht gesehen”, erklärte der Beamte, der in blumigen Umschreibungen das Chaos zu schildern versuchte. Von den Beteiligten habe er keinen gekannt und auch nicht einzuordnen vermocht, zu welcher Gruppe die Einzelnen gehörten. “Die sahen alle gleich aus”, wie “Hooligans”, beschrieb der Polizist, der sich “von der Masse erschlagen” sah. Eine Person mit einem Messer habe er nicht gesehen, ein Kollege habe ihm berichtet “in der Menschenmenge eine Person mit Messer gesehen zu haben”.
Zehn bis fünfundzwanzig in schwarz gekleidete Personen hatten zunächst vor dem Eingang des Amtsgerichts gestanden, als ein BMW X5 und ein amerikanischer Geländewagen vor dem Gerichtsgebäude hielten. Aus diesen stiegen ungefähr acht große, kräftige Personen aus, von denen einige Pferdeschwänze bzw. Zöpfe getragen hätten. zügig seien diese zum Eingangsbereich des Amtsgerichts gegangen, wo sie auf die andere Gruppe trafen und “sofort mit körperlicher Gewalt” auf die anderen einzuwirken begannen: Sie hätten mit ihren Fäusten regelrecht “das Feuer eröffnet”, das sei ein regelrechtes “Gemetzel” gewesen. Nach drei bis vier Minuten der Schlägerei habe sich die Szene schließlich vom Amtsgerichtsgebäude weg auf die Kreuzung Schützenwall verlagert.
Im Verlauf seiner Aussage mußte der Zeuge aber von seiner Sicherheit bezüglich der anfänglichen, sofortigen Konfrontation abrücken. Er räumte ein, nur eine eingeschränkte Sicht gehabt zu haben und mußte auf Vorhalt der Staatsanwältin zugeben, den Beginn der Auseinandersetzungen dann doch nicht so genau verfolgt zu haben.
Einsatzkräfte von Polizei und Justizvollzugsdienst machen Landgericht zum Hochsicherheitsbereich
Ein kleiner Zeitsprung zurück zum Montagmorgen: Wenn “Paulchen Panther”, d.h. die Melodie zur entsprechenden Comic-Serie, zweimal erklingt, ist es das Handy des Landgerichtspressesprechers Dr. Kai Thomsen. Immer wieder ist das Gerät mit dem markanten Klingelton zu hören, während er zwischen Einlaßkontrolle am Haupteingang des Gerichtsgebäudes und dem Gerichtssaal 132 hin und her pendelt. Fragen der Pressevertreter zum Polizeiaufgebot werden mit einem charmanten Lächeln und dem Mantra “Wir sind gut vorbereitet!” abgebügelt. Vereinzelt fühlen sich Journalisten daher versucht, die Einsatzkräfte nachzuzählen. Im mit Panzerglas und SEK-Beamten abgeschotteten Zuschauerraum des Verhandlungssaales, der nur durch einen schmalen, katakombenähnlichen Treppenaufgang zu erreichen ist, sind ein gutes Drittel der Plätze für uniformierte Einsatzkräfte reserviert, die sich zu Verhandlungsbeginn taktisch zwischen Pressevertretern und den wenigen zivilen Zuschauern platzieren, für die schließlich keine 15 Plätze übrig bleiben. Das übrige Gerichtsgebäude ist unterdessen vollständig von bewaffneten Beamten in schußsicheren Westen abgeriegelt. Der offene Aufmarsch von Rechtsextremen oder “Hells Angels” ist schließlich ausgeblieben, nur vereinzelt grüßen Zuschauer mit einem Kopfnicken in Richtung des Angeklagten, der selbst während der Verhandlung ihm vertraute Gesichter mit einem Augenzwinkern willkommen heißt. Alles andere erstickt die Polizeipräsenz sowieso.
Mit einem schwarzen T-Shirt über einem Longsleeve bekleidet, dass die Tätowierungen an dem Armen im wesentlichen verdeckt, kurzgeschorenen Haaren und einer schmalen Lesebrille macht Peter B. auf der Anklagebank zwischen seinen zwei Verteidigern Bangert aus Kiel und Terjung aus Köln einen konzentrierten Eindruck. Mit dem durchtrainiert wirkenden Kampfsportler sitzt eine schillernde Persönlichkeit der rechten Szene Norddeutschlands auf der Anklagebank. Sein Bad-Boy-Image ist durch diverse einschlägige Straftaten von Waffenhandel bis Körperverletzungsdelikten hart erarbeitet und wird von ihm selbst sorgsam gepflegt, wenn er von sich fast stolz als “Verbecher” spricht. Knapp zehn Jahre saß er insgesamt bereits ins Haft. Mit dem Kieler Verteidiger und NPD-Kommunalpolitiker Christian Bangert hat der Angeklagte einen Anwalt mandatiert, der am Landgericht Kiel zuletzt in den Verdacht eines Meineindes zugunsten eines NPD-Mandanten geriet.
Das Verfahren wird am Donnerstag fortgesetzt und wird sich nach Aussagen des Opfer-Verteidgers Gubitz aufgrund weiterer Widersprüche von Zeugen zum unübersichtlichen Tatgeschehen wohl noch verkomplizieren. Vierzehn ursprünglich als Zeugen geladene „Hells Angels“, werden nicht vor Gericht erscheinen. Da ihre Ermittlungsverfahren noch laufen, machen auch sie von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.
Augenfällig ist im übrigen, dass neben den drei Berufsrichtern nicht nur zwei Schöffen, sondern auch ein dritter Laienrichter am Prozess teilnimmt. Dieser Umstand eines “Ersatzschöffen” sei “nicht gerade üblich”, so der Opfer-Verteidiger Gubitz. Der Pressesprecher des Landgerichts, Dr. Kai Thomsen nannte dies eine Vorsichtsmaßnahme, für den Fall das ein Schöffe ausfalle. Der eher flapsige Hinweis auf eine grassierende Grippewelle kann aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass auch andere Gründe eine Rolle spielen könnten: Der Druck auf die Kammer ist nicht erst seit der Schießerei in Kaltenkirchen, sondern schon seit anderen Verfahren mit rechtsradikalen Angeklagten hoch, die Umstände des Falles lassen Einflußnahmeversuche und Drohungen als durchaus wahrscheinlich erscheinen.




03.February 2009 um 12:07 Uhr
Großartig geschrieben und super, dass Du die Zeit nutztest, um mit dem Strafverteidiger Dr. Gubitz zu sprechen. Bin immer wieder angetan. Besser als hier wird man einfach nirgends zu den Kieler Prozessen informiert.
Super finde ich auch, dass Du immer die Staatsanwälte erwähnst, weil man die gut einordnen kann, wenn man seine Strafrechtsstation an der StA bereits hinter sich hat. So bekommen die Prozesse für “Insider” noch mehr Konturen.
03.February 2009 um 14:01 Uhr
Danke danke!!! Aber nur um einem falschen Eindruck vorzubeugen, ich hatte Dr. Gubitz nicht exklusiv, es standen auch noch andere Kollegen drum rum *g*
Ich werde natürlich versuchen, bei dem Prozess dabei zu bleiben, auch wenn das diesesmal ne heftige Belastungsprobe zu werden droht, da es wohl terminliche Überschneidungen u.a. zum zweiten Prozess um den “Kieler Woche”-Totschlag geben wird… auch der zweite Laboe-Mord-Prozess läuft ja bereits parallel… mal schauen….
10.September 2009 um 16:20 Uhr
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