Peter B. stach von hinten auf Hells Angels ein
Kiel211: Neo-Nazi gestand Haftrichterin Messerstiche auf Hells Angels
Friday, 06.February 2009 um 17:03 Uhr | Kiel211, Polizeimeldungen, Rechtsprechung
Mit der Fortführung der Beweisaufnahme ist am Donnerstag der Prozess gegen den ehemaligen NPD-Landeschef Peter B. in den zweiten Verhandlungstag gegangen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 35-jährigen vor, am 29.August 2008 im Verlaufe einer Massenschlägerei zwischen “Hells Angels” und einer Gruppe aus der rechtsextremen Szene vor dem Amtsgericht Kiel einen Höllenengel mit einem Messerstich lebensgefährlich verletzt zu haben. Dieser sollte als Tatopfer eines ebenso lebensgefährlichen Messerstichs in die Leber aus dem März 2007 im Rahmen eines Strafverfahrens gegen einen angeklagten Freund des Peter B. aussagen.
Neben weiteren Augenzeugen, Polizisten, Justiz- und Zollbeamten, die insgesamt ein eher unvollständiges Bild von der chaotischen Gemengelage vor dem Amtgericht Kiel abgeben konnten, belastete vor allem die Aussage der Haftrichterin am AG Neumünster den Angeklagten schwer: Ihr gegenüber hatte Peter B. während eines Haftprüfungstermins im Oktober 2008 eingeräumt, im Verlauf der tätlichen Auseinandersetzung zwischen den beiden Gruppen von hinten an sein Opfer Dennis K. herangetreten zu sein und ihm einen Messerstich in dessen rechte Flanke versetzt, sowie dessen nebenstehenden Begleiter durch einen weiteren Stich von hinten verletzt zu haben. Dies sei nach den Worten des Peter B. zum Schutz seines Freundes Ralf D. geschehen, der während der Auseinandersetzung mit den “Hells Angels” angegriffen, niedergeschlagen und mit Schuhtritten bedacht worden sein soll.
Die als Zeugen geladenen, an der Massenschlägerei beteiligten insgesamt 15 Männer aus dem Umkreis der “Hells Angels” – inklusive den beiden verletzten Tatopfern – wurden, wie bereits erwartet, nicht vernommen, da sie im Vorwege bekundet hatten, von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch zu machen, das ihnen deshalb zusteht, weil sie noch immer Beschuldigte in entsprechenden Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft sind. Zu Beginn der Verhandung wurde jedoch umfangreiches Bildmaterial des LKA in den Prozess eingeführt, das im Rahmen der erkennungsdienstlichen Behandlung gewonnen, die Tätowierungen der beteiligten Hells Angels dokumentierte. Auf Anregung der Verteidigung eingeholt, um mögliche Identifizierungen vornehmen zu können, könnte das später im Verfahrensverlauf noch näher Gegenstand der Beweisaufnahme werden.
Justizwachtmeister des Amtsgerichts sah nur einen Teil der Konfrontation
Als einer mehrerer Augenzeugen der Geschenisse vor dem Kieler Amtsgericht nahm zunächst ein Justizwachtmeister im Zeugenstuhl Platz. Er stand kurz vor 9.00 Uhr an der Einlaßkontrolle, hinter der sog. “Schleuse” durch die jeder Besucher gehen muss. Sein Kollege, Justizwachtmeister P – der, als Hauptbelastungszeuge geltend, bereits zum ersten Verhandlungstag geladen war, aber aufgrund einer schweren Erkrankunng vorerst keine Aussage machen kann – sei neben der Einlaßkontrolle hinter dem Informationtresen postiert gewesen und habe daher einen besseren Blick gehabt, gab der Zeuge an. Er selbst habe zunächst fünf bis sechs Menschen “mit Kapuzenshirts und Sonnenbrillen” vor dem Eingang des Amtsgerichts, rechts vom Nachtbriefkasten” stehen sehen, als eine andere Gruppe die Rampe hinauf in Richtung Eingang zusteuerte. Es habe einen kleinen unhörbaren Wortwechsel gegeben, an den sich schließlich eine Schlägerei anschloss, bei der vereinzelt Personen gegen die Panoramascheiben des Eingangsbereichs geflogen seien. Unterscheiden vermochte er die beiden Gruppen nicht: “Die sahen alle gleich aus”, erklärte er zunächst. Eine Aussage aus seiner polizeilichen Vernehmung, das die erste Gruppe meist aus Glatzköpfen bestanden habe, wollte er nicht bestätigen. Schließlich differenzierte er die Gruppen doch noch etwas: Zwar sei die zweite Gruppe, die die Rampe hochgekommen sei, auch dunkel gekleidet gewesen, habe aber aus mehr Personen bestanden, die keine Sonnenbrillen trugen. Das bei der tätlichen Auseinandersetzung auch ein Messer im Spiel gewesen sein soll, haber er nur von Kollegen gehört, “gesehen hab ich nichts!”.
Verteidiger Terjung hielt dem Zeugen schließlich einen Teil der Aussage seines Kollegen P vor, der bei der Polizei seine Wahrnehmung wie folgt beschrieben hatte: Die “vermummte Gruppe” vor dem Gerichtseingang habe sich unterhalten, als ob man sich Mut zuspreche und habe dann abrupt gestoppt, als die andere Gruppe kam. “Jetzt gehts los!” will er seinem Kollegen noch gesagt haben. Es sei zu einer “verbalen Auseinandersetzung” gekommen, die “sehr bedrohlich” gewirkt habe. Daraufhin habe P nach eigener Aussage die Polizei gerufen, als er im gleichen Moment wahrnahm, dass “zwei Rechte” auf zwei Hells Angels zugingen, die dann in sich zusammensackten. Ob es ein Signal oder den Versuch einer Verständigung eines Vermummten mit P gegeben habe, die Polizei zu rufen, fragte der Anwalt, was der Zeuge verneinte.
Polizeibeamter hört Opfer “Ich bin verletzt!” schreien
Bei dem nächsten Zeugen handelte es sich um den Polizeibeamten Z, der am fraglichen Augustmorgen zur Sicherung des Strafverfahrens gegen Ralf D. im Amtsgericht in Zivilkleidung im Einsatz war. Er sei gegen 8.30 Uhr vor Ort und gerade mit der Inspektion des Gerichtssaales im ersten Stock fertig gewesen, als er durch die verglaste Fensterfront des Eingangsbereichs auf Bewegung außerhalb des Gerichts aufmerksam wurde und die “Hells Angels”-Gruppe “zügig” in Richtung Eingang kommen sah. Dort habe dann “eine größere Schlägerei” mit den neun Rechtsextremen stattgefunden, dessen Ankunft bereits zuvor von anderen Einsatzkräften gemeldet worden war. Den konkreten Beginn der Schlägerei habe er aber nicht wahrgenommen. Ein oder zwei Rechte haben am Boden gelegen, wo “Hells Angels” auf sie eintraten. Über eine Wendeltreppe habe er sich dann in die Eingangshalle des Amtgserichts und aus der Eingangstür hinaus an den Tatort begeben. Das Geschehen habe sich über die Treppe herunter auf die angrenzende Deliusstraße und die gegenüberliegende Straßenseite in Richtung Schützenwall verlagert. Der Zeuge will in dieser Situation gehört haben, dass Dennis K. “Ich in verletzt” rief. Dieser sei dann von einem in der Deliusstraße stehenden BMW – offenbar zu einem Krankenhaus - weggefahren worden. Zwischenzeitlich sei die Schlägerei erneut aufgeflammt und später von ankommenden Einsatzkräften mit dem Einsatz von Pfefferspray beendet worden.
Der angeklagte Peter B. habe auf der Straßenseite des Amtsgerichts auf dem Bürgersteig in unmittelbarer Nähe eines Stromkastens gestanden und wütende Beschimpfungen mit seinen “Hells Angels”-Kontrahenten ausgetauscht. In der rechten Hand habe er ein Messer gehalten und damit “rumgefuchtelt”. Er sei ”äußerst aggressiv” aufgetreten und habe die “Hells Angels” provoziert, er hätte vor keinem Angst und könne es mit jedem aufnehmen. Der Polizist erklärte, dann kurzzeitig zur Seite geschubst worden zu sein. Mitglieder der “Hells Angels” schlugen sich dann am Stromkasten mit Peter B.
Die weitere Befragung des Zeugen blieb ohne weitergehende Erkenntnisse, nachdem es zwischen Verteidiger Terjung und Staatsanwalt Bimler zu einem ersten kurzen verbalen Schlagabtausch über die Beanstandung eines Vorhalts kam, was von Verteidiger Bangert mit der süffisanten Frage an den Anklagevertreter kommentiert wurde: “Werden Sie nervös oder was?”
Zweiter Polizeibeamter beschreibt Festnahme
Der zweite Polizeibeamte St, der als “Aufklärungsleiter” zusammen mit Z vor Ort eingesetzt war, nimmt schließlich im Zeugenstuhl Platz und bestätigte im wesentlichen die Wahrnehmungen seines Kollegen. Es sei “unvermittelt” zur Schlägerei zwischen den Gruppen gekommen, deren Mitglieder er auch überwiegend erkannte. Dennoch habe er nicht wahrgenommen, wer nun konkret von wem angegriffen worden sei. Die in der Überzahl befindlichen “Hells Angels” hätten mit Schlägen und Fußtritten “wahllos” auf die Gruppe um Peter B. eingewirkt, die diesen “unterlegen” schienen. Als er das Gebäude in Richtung Tatort verlassen wollte, seien ihm insgesamt vier Personen aus der Rechten-Gruppe entgegen gekommen, die ins Amtsgericht “flüchteten” und dort von Personal gesichert worden seien.
Die Schlägerei habe sich vom Eingangsbereich auf die Deliusstraße in Richtung Schützenwall verlagert. Schließlich habe der Angeklagte auf der einen Straßenseite, die “Hells Angels” auf der anderen gestanden und sich gegenseitig angeschrien, eine weitere Konfrontation habe unmittelbar bevor gestanden. In einer bedrohlichen Haltung, “Kampfposition” und mit einem Messer in der Hand habe Peter B. dort Position bezogen, als sich der Beamte in Zivil als Polizist zu erkennen gab und sich mit den Worten “Polizei, Polizei, lass das Messer fallen!” auf ihn zubewegte: ”Ich habe ihn dann mit gezogener Dienstwaffe erneut aufgefordert, dass Messer wegzulegen”, erklärte der Zeuge. Dem kam Peter B. zunächst nicht nach und trat mit dem Messer in der Hand sogar noch auf den Beamten zu. “Mir egal, wenn er kommt, steche ich ihn ab!” habe er mit Blick auf einen “Hells Angel” gerufen, seinen mutmaßlichen Angriff aber gestoppt. Nach einer weiteren Auseinandersetzung am Rande sei der Angeklagte schließlich ergriffen und festgenommen worden.
Der Zeuge hatte bei seiner polizeilichen Vernehmung angegeben, es hätte in der Situation “extrem viel Hass in der Luft” gelegen und er sich sicher sei, dass “wenn wir nicht eingegriffen hätten [...] es Tote gegeben” hätte. Eine daran anschließende Frage des Verteidigers Terjung, warum es dann nur zwei Verletzte gegeben habe, blieb aber unbeantwortet im Raum stehen.
Auch zwei Zollbeamte können Auslöser der Schlägerei nicht beschreiben
Es folgen die Aussagen zweier Zollbeamter, die bereits gegen 8.15 Uhr am Amtsgericht angekommen waren, und sich innerhalb des Gerichts, in der Nähe der Zahlstelle aufgehalten hatten, um darauf zu warten, in einem anderen Verfahren als Zeugen auszusagen. Beiden war die Gruppe um Peter B. aufgefallen, die trotz Bewölkung mit aufgesetzten Sonnenbrillen, außerhalb des Eingangs an der Fensterfront des Gebäudes wartete.
Der erste Zollbeamte erklärte, die “Hells Angels” kommen gesehen zu haben, vermochte sich aber nicht mehr an seine bei der polizeilichen Vernehmung geschilderten Wahrnehmung zu erinnern, dass ein Teil der Gruppe die Rampe, ein zweiter Teil die Treppe zum Eingang hochgegangen sei und kurzzeitig bei der Gruppe um den Angeklagten stehen blieb “als ob sie zusammen eine rauchten”. Jedenfalls schien die “Situation in Sekundenbruchteilen umzuschlagen”. Er habe den ursprünglichen Beginnn der tätlichen Auseinandersetzung nicht mitbekommen und nahm diese schließlich wahr, als die erste Person gegen die Fensterfront flog. Ein Mann habe vor der Scheibe am Boden gelegen, wo auf diesen eingetreten worden sei.
Der zweite Zollbeamte sagte aus, sich vor bzw. in der Zahlstelle des Amtsgerichts befunden zu haben, als er “Geschreie” von draußen unmittelbar außerhalb der Zahlstelle hörte. “Es sei alles so schnell gegangen”, relativierte er. Auch vermochte er sich nicht mehr zu erinnern, Wahrnehmungen gemacht zu haben, die in seiner polizeilichen Vernehmung noch folgendermaßen protokolliert wurden, dass er sich um die vollkommen aufgelöste Frau in der Zahlstelle kümmerte, als jemand rief: “Der hat ein Messer!” Auch auf Nachfrage der Staatsanwaltschaft blieb der Zeuge dabei. Es könne sein, aber erinnern könne er sich nicht, auch wenn er wenigstens bestätigte, das so ausgesagt zu haben. Über diese Aussage entbrennt zwischen Staatsanwalt Bimler und Verteidiger Terjung erneut ein kurzer, heftiger Disput, nachdem der Anklagevertreter beantragt, die diesbezügliche Stelle im Vernehmungsprotokoll durch Verlesung ins Verfahren einzuführen. Dem Widerspruch der Verteidigung gibt die Kammer nach kurzer Beratung schließlich statt, da sich der Zeuge bereits dazu geäußert habe. Dagegen bestätigte dieser, eine “große kräftige Person” gesehen zu haben, “die sich die rechte Seite hielt”.
Ausführliche Aussage einer Haftrichterin beschreibt Eingeständnis des Angeklagten
Am späten Mittag erscheint schließlich die Haftrichterin des Amtsgerichts Neumünster zu ihrer Zeugenaussage. Die 31-jährige Juristin hatte am 16.Oktober 2008 einem vom Angeklagten beantragten Haftprüfungstermin vorgesessen, bei dem Peter B. einräumte, die angeklagten Messerstiche vorgenommen zu haben und sie mit einer Nothilfeleistung zu rechtfertigen suchte.
Dabei schilderte sie in so ausführlicher, detailgetreuer und lebhafter Form den Verlauf des insgesamt zehnstündigen Gerichtstermins, dass sich selbst die Verteidigung von der “hervorragenden” Güte der Aussage außerordentlich beeindruckt zeigte. Die Richterin beschrieb zunächst den Vorlauf des Haftprüfungstermins. Peter B. habe dem Antrag auf Haftprüfung eine schriftliche Einlassung in “Ich”-Form zur Kenntnisnahme beigefügt, was nicht unbedingt üblich sei. Die Vorbereitung des Termins sei nicht nur wegen der notwendigen Sicherheitsvorkehrungen am Amtsgericht aufwändiger als sonst gewesen. Der Verteidiger Bangert hatte die Vernehmung der an der Schlägerei beteiligten Freunde des Angeklagten beantragt und Ralf D. habe sich angeboten, zum Haftprüfungstermin zu erscheinen, um eine Aussage zu machen. Dies sei insoweit ungewöhnlich gewesen, da sich dieser ohne Beistand seines Verteidigers äußern wollte, der sich im Urlaub in der Schweiz befand. Der Haftrichterin war es gelungen, diesen telefonisch von dem Umstand in Kenntnis zu setzen. Der Verteidiger Bangert habe daraufhin zu Beginn des Haftprüfungstermins erklärt, Ralf D. habe auf der Fahrt zum Gericht mit seinem Anwalt telefoniert, der daraufhin sein Mandat niedergelegt habe.
Peter B. habe sich nach seiner Belehrung zunächst nicht so recht erneut äußern wollen und verwies auf seine schriftliche Einlassung: “So habe ich mir das nicht vorgestellt”, habe er seine Zurückhaltung begründet, aber sich gleichzeitig bereit erklärt, auf Nachfragen antworten zu wollen. Sie habe ihm erklärt, dass dies sein gutes Recht sei, ihn aber schließlich gebeten, es dennoch noch einmal mit eigenen Worten zu erzählen. Diesem Wunsch sei er dann auch nachgekommen. Das Protokoll entspreche daher wortwörtlich seiner diesbezüglichen Aussage. Peter B. sei dabei stets “außerordentlich höflich, nett und zuvorkommend” gewesen, betonte die Juristin. Er habe stets einen “außerordentlich konzentrierten” Eindruck gemacht, auf bestimmte, konkrete Formulierungen “großen Wert gelegt” und bis zum Schluß aufmerksam von ihr benutzte Einzelformulierungen verbessert, da er darauf bedacht gewesen sei “Mißverständnisse zu vermeiden”.
Er sei am 29. August 2008 mit mehreren Personen und Ralf D. in zwei Wagen zum Amtsgericht Kiel gefahren. Auf dem Plateau vor der Glastür des Gerichts habe man sich mit insgesamt neun Personen mit dem Rücken zur Glasfront in einer Reihe aufgestellt, um auf eine andere Personengruppe zu warten. Dies sei aber nicht seine Idee gewesen. Man habe in relativer Nähe zu der Rampe gestanden, Ralf D. befand sich unmittelbar neben ihm. Er selbst sei nicht davon ausgegangen, dass Dennis K. überhaupt erscheine und habe sich nicht vorstellen können, dass wenn er dann doch komme, mit einem “Unterstützerkreis” aus dem ”Hells Angels”-Umfeld aufrete. Schließlich werde es bei diesen generell nicht gebilligt, sich als Nebenkläger einem Strafverfahren anzuschließen.
Dann seien mehrere Fahrzeuge vor dem Gerichtsgebäude vorgefahren, aus denen zunächst mehrere Personen aus dem Umfeld des Dennis K. ausstiegen, der als Nebenkläger am Verfahren gegen Ralf D. teilnehmen sollte. Die “Hells Angels” seien ohne etwas zu sagen die Rampe hochgekommen und hätten sich im Halbkreis um seine Gruppe aufgebaut. Er habe dabei ein unangenehmes Gefühl gehabt und sich wegen der als bedrohlich empfundenen Situation Sorgen gemacht. Deswegen habe er sein Messer, das er regelmäßig “zur eigenen Sicherheit” mit sich führe, in der Hand verborgen aus einer Jackentasche in seine hintere Hosentasche “umgelagert”. Er habe zuvor nicht konkret überlegt, es bewußt mitzunehmen.
Schließlich sei ein weiteres Fahrzeug vorgefahren, aus dem Dennis K. und ein oder zwei Begleiter ausstiegen und über die Treppe auf das Eingangsplateau zusteuerten. “Zielstrebig” seien sie auf Ralf D. zugegangen und hätten diesen mit Faustschlägen traktiert, so dass dieser zu Boden ging, wo dann auf ihn eingetreten wurde. Zu dem Zeitpunkt habe es sonst noch keine weiteren Übergriffe gegeben. Peter B. erklärte, Angst um seinen “sehr guten Freund” gehabt und überlegt zu haben, nun etwas unternehmen zu müssen, bevor Ralf D. schweren Schaden nehme und sei vorgetreten. Dies, so die Haftrichterin, habe der Angeklagte sogar nachgestellt, nachdem er um die Mithilfe der anwesenden Justizwachtmeister gebeten hatte.
Peter B. habe eingestanden, erst Dennis K., dann den zweiten Mann mit seinem Messer verletzt zu haben. “Es sei alles so schnell gegangen” habe er erklärt und beteuert, “sichh nicht im Klaren darüber gewesen zu sein, wie schwer er die beiden verletzte”. Er habe “nicht gewußt, Ralf D. anders helfen zu können”. Er sei etwas hinter den Dennis K. getreten und habe ihm mit rechts “auf der Innenbahn”, d.h. kurz von seinem eigenen Körper weg, ohne weit auszuholen, in die rechte Flanke gestochen. Auch dies habe er mit Justiz-Beamten nachgestellt. Beide Opfer hätten aber zunächst nicht auf die Messerstiche reagiert und weiter auf Ralf D. eingewirkt.
Dann sei rundherum die tätliche Auseinandersetzung zwischen “Hells Angels” und seiner Gruppe losgegangen. Er selbst sei zunächst verharrt, aber dabei nicht attackiert worden, als ob niemand bemerkt hätte, dass er mit dem Messer zugestochen habe. Dann sei ein “Hells Angel”, eine Laptoptasche wild über den Kopf schwingend, auf ihn zu gekommen. Ihm habe er das Messer “gezeigt”, so dass dieser von ihm Abstand nahm. Das Geschehen habe sich schließlich zur Deliusstraße verlagert, er selbst habe mit dem Rücken an einem Stromkasten gestanden. Dort sei er von vier “Hells Angels” mit Fäusten angegriffen worden und habe sich in Boxer-Technik, die Arme vor den Kopf gezogen, den Schlägen ausweichend, zur Wehr gesetzt. Als die Angreifer schließlich von ihm abließen, habe er hochgeschaut und sich einem Polizeibeamten in Zivil gegenüber gesehen. Er habe das Messer erneut aus der Tasche genommen und es dem Beamten “gezeigt”, es ihm entgegengehalten. Der habe daraufhin seine Waffe gezogen und ihn wohl wiederholt aufgefordert, das Messer fallen zu lassen. Dies habe er zunächst nicht mitbekommen, dem aber dann Folge geleistet, so dass er festgenommen werden konnte.
Die Frage, warum er überhaupt ein Messer mit sich führte, wenn er zu einem Gerichtstermin fahre, habe er mit der Antwort beschieden, er trage es regelmäßig zur Eigensicherung und sei sich nicht bewußt gewesen, dass das bei Gericht ein Problem darstellen sollte. Er habe sich vorgestellt, das Messer abzugeben und es später zurück zu erhalten.
Für die einheitlich schwarze Bekleidung sei er verantwortlich gewesen, habe Peter B. auf Nachfrage eingeräumt. Dies sei so vorher von ihm kommuniziert worden, um das “Zusammengehörigkeitsgefühl” zu stärken und nach außen zu zeigen, weil man damit gerechnet habe, dass Dennis K. mit Unterstützung kommen würde. Deshalb habe er sogar einen Begleiter angemahnt, seine Bomberjacke würde deshalb “doch Scheisse aussehen”.
Auf die Frage, warum er denn zum Amtsgericht mitgegangen sei, habe Peter B. erklärt, Ralf D. habe ihn gebeten, mitzukommen, da er Repressalien von Dennis K. befürchtete. Dieser Aussage habe der Angesprochene aber widersprochen. Er erklärte, B habe von sich aus das Interesse bekundet und angeboten, mitzukommen.
Bei Peter B. sichergestellte 3.000,- Euro in bar habe dieser nach eigener Aussage nach dem Gerichtstermin bei der Sparkasse und der Landesbank einzahlen wollen, um eine Rate für ein Auto zu überweisen und die Kfz-Steuer zu bezahlen.
Nach einem guten 45-minütigen Monolog und nur wenigen Nachfragen durch Kammer und Staatsanwaltschaft beendete die Haftrichterin ihre Aussage. Dessen Gewicht wurde auch dadurch in keinster Weise beeinträchtigt, dass es bei manchem Prozessbeobachter den Eindruck hinterließ, als habe die Juristin von einem “Heiratsschwindler” gesprochen: Auch sie hatte den souverän-verbindlichen Auftritt nicht ignorieren können, der so gar nicht zu dem gewalttätig-rücksichtslosen Verhalten des Angeklagten zu passen scheinen will. Es könnte erklären, wie der Angeklagte zu einer als charismatisch und wortgewandt geltenden, wenn auch nicht unumstrittenen Ikone und “Impulsgeber” der rechts-militanten Szene werden konnte. Die offen zur Schau gestellte, selbstsichere Selbstverständlichkeit mit der er der Verhandlung folgt, fügt sich in dieses Gesamtbild ein.
Was der “Spiegel” und ein Waffenkatalog gemeinsam haben
Wie zum Prozessauftakt sorgten die aufgebotenen Einsatzkräfte von Polizei und Justiz erneut für verstärkte Sicherheit im Kieler Landgerichtsgebäude und dem Gerichtssaal 132. Dort trafen sie allerdings auf eine ungleich niedrigere Zahl an Zuschauern. So machte es die Überzahl an Uniformierten einem Beamten möglich, die Wartezeit bis zum Verhandlungsbeginn mit dem Studium eines Waffenkatalogs zu überbrücken. Aus dem gleichen Grund blätterte eine Journalistin in einer Ausgabe des “Spiegel”.
Der Prozess wird am kommenden Montag fortgesetzt.


