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Dritter Verhandlungstag

Kiel211: Messerstiche gegen “Hells Angels” – Rechte schweigen, Wachtmeister spricht

Im Strafverfahren gegen den Neo-Nazi und Ex-NPD-Landeschef Peter B. wegen der Messerstiche auf zwei “Hells Angels”-Mitglieder vor dem Amtsgericht Kiel im August 2008, hat am Montag nur der Hauptbelastungszeuge der Anklage mit einer Aussage zur Sachaufklärung beigetragen. Demgegenüber boten insgesamt sieben geladene Zeugen der bei der Massenschlägerei beteiligten Rechtsextremen eine Mauer des Schweigens, dessen Orchestrierung vom Angeklagten in mindestens einem Fall mit wohlwollendem Augenzwinkern bedacht wurde – obwohl die Berufung der Zeugen auf ein bestehendes Aussageverweigerungsrecht auch dazu führte, das keiner die vom Angeklagten vorgebrachte Version des Tatgeschehens bestätigte.

 

Sichtbar verletzter und im Vorwege bedrohter Zeuge aus der rechten Szene schweigt wie alle geladenen Gesinnungsgenossen

Dabei sorgte bereits der Auftritt des ersten Zeugen für Aufsehen. Es handelte sich um einen Gesinnungsgenossen aus der Gruppe um Peter B., der als einziger bei der Polizei gegen diesen aussagte und dafür im Vorfeld des Prozesses schwer bedroht worden war. Der Zeuge R betrat sichtlich verletzt den Saal. Kaum in der Lage, ein Bein zu belasten und den linken Arm bandagiert, humpelte er Richtung Zeugenstuhl. Auf die Frage des Kammervorsitzenden, ob es ihm denn gut gehe, antwortete dieser “Es geht mir miserabel im Moment”. Eine Einlassung zur Sache machte er mit Blick auf sein Aussageverweigerungsrecht  nur insoweit, als er sinngemäß murmelte, er habe die Schlägerei als Erfahrung abgestempelt, bei der er ordentlich auf die Schnauze gekriegt habe. Ohne weitere Nachfragen wurde R schließlich entlassen.

Rechtsanwalt Dr. Michael Gubitz, der als Strafverteidiger des Tatopfers Dennis K. beobachtend am Verfahren teilnimmt, und einer dankbaren Presse stets Rede und Antwort steht, zeigte sich verständnislos, dass die Kammer den Zeugen R so schnell vom Haken gelassen habe. Er bestätigte, dass es sich beim diesem um den Zeugen handelte, der als einziger aus der an der Massenschlägerei beteiligten rechten Gruppierung gegen Peter B. ausgesagt hatte und in der Folge “aus dem Umfeld des Angeklagten” bedroht wurde. Sein Aussageverweigerungsrecht erstrecke sich aber nur auf die Einlassungen zu dem Tatgeschehen, an dem er mutmaßlich beteiligt gewesen sei. Zur Herkunft seiner Verletzungen und den gegen ihn gerichteten Drohungen, die er bei der Polizei auch angezeigt habe, hätte er dagegen auf Nachfragen nicht schweigen dürfen. Das ein Gericht dem nicht nachgehe, habe er selbst “noch nicht erlebt”. Hier sei offensichtlich auf den Zeugen eingewirkt worden “und das Gericht interessiert das nicht”. Ebenso “unerklärlich” sei es, dass die Staatsanwaltschaft nicht nachgehakt habe, weil sie die Möglichkeit habe, die Vernehmungsbeamten zu dessen Einlassungen aussagen zu lassen. Diese könnten als mittelbare Zeugen aber nie das transportieren, was R selbst hätte schildern können. Dieser habe gegenüber der Polizei noch ausgesagt, die Nazis hätten die “Hells Angels” provoziert und damit die Auseinandersetzung begonnen. Doch dies ist mit der Aussage des Peter B. während seines Haftprüfungstermins nicht in Einklang zu bringen. Dass keiner der Rechten aussagen wolle, sei aber auch ein schlechter Tag für die Verteidigung, erklärte Gubitz: Denn so könnten selbst die eigenen Gesinnungsgenossen die Aussage des Peter B. nicht  stützen, dass es sich bei den Messerstichen um Nothilfe gehandelt habe.

Nach dem Zeugen R beriefen sich auch Ralf D. und fünf weitere Männer auf ihr jeweiliges Recht zu Schweigen, um sich nicht selbst zu belasten. Ralf D., der sich im August 2008 vor dem Amtsgericht wegen der Messerstiche gegen Dennis K. vor der Kieler Discothek “Mausefalle” hätte verantworten sollen, machte dabei nicht einmal Angaben zu Beruf oder Wohnort.

Zu Beginn der Verhandlung hatte Verteidiger Horst Terjung in einer prozessrechtlichen Erklärung angesichts der “Schiesserei in Kaltenkirchen” einen erhöhten “Zeugenschutz” angemahnt. Er bat die Kammer darum, eine frühere Entscheidung, allen Zeugen des Tages keinen Zeugenbeistand zu gewähren, noch einmal zu überdenken. Es bestehe eine Gefährdung für Leben, Leib und Freiheit insbesondere der Zeugen aus der rechten Szene, die deren Aussagebereitschaft erheblich zu hemmen bestimmt sei. Daher könne auch ein Ausschluß der Öffentlichkeit in Erwägung zu ziehen sein, nur um “in aller Deutlichkeit” zum Ausdruck zu geben, dass “wir alles tun, um die Aussagebereitschaft zu fördern”. Die Kammer wies das Ansinnen zurück. Es gebe keine weitere Veranlassung, über die bestehenden Sicherheitsmaßnahmen hinaus weitere zu ergreifen.

 

Schilderung eines Justizangestellten widerspricht der Einlassung des Angeklagten  

Schließlich nimmt mit dem Zeugen P der Justizangestellte der Wachtmeisterei im Amtsgericht Kiel auf dem Zeugenstuhl Platz, der die genauesten Wahrnehmungen von den Geschehnissen vor dem Amtsgerichtsgebäude zu Protokoll gegeben hatte und damit zum Hauptbelastungszeugen der Anklage avancierte. Selbstbewußt schilderte er seine Wahrnehmungen und sparte dabei auch nicht an Kritik an der Amtsgerichtsleitung.

Für den 29. August 2008 sei ein Strafverfahren terminiert gewesen, zu dem sowohl Beteiligte der rechten Szene, wie der “Hells Angels” erwartet worden waren. Man sei daher “vorgewarnt” gewesen, dass etwas passieren könnte. Dennoch sollte es keine Polizei vor dem Haus geben, um eine Eskalation nicht zu provozieren. Er habe das nicht für richtig befunden und seinem Vorgesetzten gegenüber auch seinen Unmut darüber ausgedrückt. Das im Vorwege keine weiteren Maßnahmen ergriffen worden seien, könne er bis heute nicht verstehen: “Es hätte nicht zur Gewaltexplosion kommen müssen”, erklärte P. Er habe kurz vor 8.00 Uhr den Dienst angetreten und seinen Platz am Informationstresen im Eingangsbereich des Amtsgerichts eingenommen, von wo aus er eine ungestörte Sicht auf den Eingangsbereich, einen Großteil der dorthin führende Rampe, eine Treppe, und Teile der Deliusstraße zwischen Sky-Markt und Schützenwall habe.

Irgendwann in der Folgezeit habe er eine Gruppe von acht bis zehn “merkwürdig gekleideter” Personen zum Eingangsbereich kommen sehen. Sie hatten sich mit Sonnenbrillen und Basecaps vermummt und trugen teilweise Springerstiefel. Der frühe Verdacht, dass es sich dabei um Rechte handelte, habe sich dann auch schnell bestätigt. Laut Aussage des Zeugen standen diese zunächst im Halbkreis herum, rauchten und unterhielten sich, als ob sie “sich Mut zusprechen” würden. Etwa zehn Minuten später stoppte die Unterhaltung der Personen abrupt, um eine Reihe entlang der Glasfront zu bilden, als die Gruppe von sechs bis sieben ”Hells Angels” die Treppe zum Eingang hochgekommen sei.

Hier sei es zu einem kurzen, mit Gesten unterstützen “Wortgefecht” gekommen, von dem nichts zu hören aber der optische Eindruck zu gewinnen war, dass schwere Beschimpfungen ausgetauscht wurden. Schließlich seien “mindestens zwei” der “Vermummten” in einem Akt der Aggression “einen Schritt” vorgetreten und gegen zwei Hells Angels vorgegangen, die unmittelbar in die Knie gingen, erklärte der Zeuge. Da er keine Waffen habe sehen können, sei er davon ausgegangen, dass es sich möglicherweise um Leberhaken gehandelt habe. Jedenfalls sei die “erste Schlagaktion” von der rechten Szene ausgegangen, betonte der Justizangestellte. Er habe “die Hände nach vorne schnellen” und eine aus der Schulter kommende Bewegung gesehen und auch die ”Schlagwirkung” wahrgenommen. “Da war der Beginn der Auseinandersetzung vorprogrammiert” und ”daraufhin haben sich die Hells Angels natürlich zur Wehr gesetzt” resümierte P. Es sei die Massenschlägerei der Beteiligten gefolgt, währenddessen weitere sechs bis sieben “Hells Angels” dazustießen, so dass sich deren Anzahl von einem Moment auf den anderen fast verdoppelte.

Mit der initialen Gewaltaktion der zwei Rechten, deren Vortreten einer “Eröffung wie beim Schach” gleichgekommen sei, waren die beiden “Hells Angels” parallel zueinander in sich zusammengesackt - so als ob jeder der beiden Rechten einen getroffen hätte, beschrieb der Zeuge und bennante dies unter allgemeinem Schmunzeln als sog. “Doppel-Whopper”. Die beiden Rechten habe er aber nicht näher erkennen können, weil diese mehr mit dem Rücken zu ihm gestanden hätten. Bei den getroffenen “Hells Angels” habe es sich um einen ca. 1,85m großen und einen etwas kleineren Mann gehandelt, die er aber auch nicht näher beschreiben konnte. Der Justizangestellte sprach davon, es habe sich erkennbar um eine “geplante Aktion” der Rechten gehandelt, die auf eine tätliche Auseinandersetzung “angelegt” schien.

Mit dem Beginn der Schlägerei habe er per Direktleitung die Polizei des nahegelegenen Reviers alarmiert, die dann auch zwei bis drei Minuten später eingetroffen sei. Der Zeuge betonte, er selbst hätte mit der ebenfalls anwesenden Kollegin und einem weiteren anwesenden Kollegen nicht eingreifen können: “Wir hätten mit unserem Personalmangel keine Chance gehabt”. Da ihr Augenmerk auf der Sicherheit von Mitarbeitern und Besuchern im Haus gelegen habe, habe man nicht eingegriffen. Stattdessen habe er sich in der Folge zwei bis drei schlagverletzter Rechter sowie zwei bis drei “Hells Angels” mit Augenverletzungen durch Pfefferspray angenommen, die ins Amtsgericht geflüchtet waren, wo sie zunächst erstversorgt und später an die Polizei übergeben wurden.

        

Mit den Aussagen aus seiner polizeilichen Vernehmung konfrontiert, konkretisierte der Zeuge seine Angaben, verblüffte darüber hinaus aber auch mit Antworten, die die Verteidigung nur zu gern zum Anlass nahm, die Glaubwürdigkeit des Justizangestellten zu torpedieren.

P hatte zunächst erklärt, dass er die Beteiligten den jeweiligen Gruppen zuzuordnen wußte, weil Rechte wie Hells Angels häufiger beim Amtsgericht erschienen – nicht nur bei Strafsachen, sondern Hells Angels auch oft bei Zwangsversteigerungsterminen. Letztere sehe er auch oft bei Harley-Davidson-Treffen, die er aus Begeisterung für die Maschinen schon oft besucht habe. Schließlich gehöre auch “Michael, der Tätowierer” zu den “Hells Angels”. Der Betreiber eines Tattoo-Studios am Wall habe ihm vor ca. 4 Jahren einmal ein Tattoo gestochen. Doch dieser sei nicht bei der Schlägerei dabei gewesen, erklärte P auch nach Durchsicht von Lichtbildern der festgenommenen “Hells Angels”-Mitglieder: “Wenn er da gewesen wäre, hätte ich ihn gesehen!”

Verteidiger Horst Terjung reagierte hitzig auf diese Aussage. Sie widerspreche einer Einlassung des Zeugen André D., der bei der Polizei ausgesagt hatte, das der “Hells Angel” Michael D., der Betreiber des Kieler Tattoo-Studios sehr wohl anwesend gewesen sei und die Gruppe um Peter B. vor der Schlägerei in bedrohlicher Weise “gemustert” habe, so dass sich André D. ins Amtsgericht begab, um einen “schlanken, grauhaarigen Wachtmeister Mitte 50″ darum zu bitten, die Polizei zu rufen. P bestritt diese Umstände. Ihn habe keiner der Beteiligten angesprochen und um einen Polizeiruf gebeten. “Sehen sie mich an”, verwies der 52-jährige Zeuge auf seine sichtbar stämmige Figur mit Bauchansatz. Er sei nun alles andere als schlank und sehe in Dienstkleidung sogar noch eher etwas breiter aus. Auch habe man am Amtsgericht keinen schlanken, grauhaarigen Kollegen Mitte 50.

Verteidiger Christian Bangert hielt dem Justizwachtmeister schließlich vor, es sei schon merkwürdig, dass er ausgerechnet keinen der “Hells Angels” wegen Körperverletzungsdelikten mit seiner polizeilichen Aussage belastet habe, obwohl er sie “vom Tätowieren ja offenbar kenne”. Der Zeuge wies die Unterstellung in Frageform energisch zurück. Er kenne die “Hells Angels” nicht, sie gehörten nunmal zu dem Tattoo-Studio dazu. Dort habe ein zwangloser Ton geherrscht, so dass man sich auch beim Vornamen angeredet habe. Auch die Nachfrage Bangerts, ob er sich denn ein “Hells Angels”-typisches Motiv habe stechen lassen, entgegnete der Zeuge unbeeindruckt: Es handele sich um die Abbildung seines Sternzeichens. ”Soll ichs Ihnen zeigen?” fragte er den Anwalt.

Das Tattoo blieb schließlich verhüllt, der Zeuge mit Dank unvereidigt entlassen, was von der Verteidigerseite mit der bissigen Bemerkung “Ist auch besser so!” kommentiert wurde. Verteidiger Terjung beschied dem Zeugen in einer weiteren Erklärung zu Protokoll, dass der Zeuge seine Bekannten aus der “Hells Angels”-Szene schützen würde und seiner Aussage daher keine Beweiskraft zu kommen könne.

Der Prozess wird am Donnerstag fortgesetzt.

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Verfasser: BreakingNews
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