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Sachlage bleibt diffus

Kiel211: Verlöbnis überschattet Prozess gegen mutmaßlichen rechtsmilitanten Messerstecher

Am vierten Verhandlungstag im Prozess um die Messerstiche auf zwei “Hells Angels”-Mitglieder vor dem Amtsgericht Kiel im August 2008, droht das Strafverfahren gegen den militanten Neo-Nazi und ehemaligen NPD-Funktionär Peter B. langsam an Glaubwürdigkeit einzubüßen. Nach der überraschenden Verlobung des Angeklagten mit einer für den Donnerstag vorgeladenen Zeugin, die anstatt zur möglichen Motivlage befragt zu werden, nach Angabe ihrer Personalien stolz verkündete, erst tags zuvor mit Peter B. das Eheversprechen ausgetauscht zu haben und sich daher auf ihr neuerworbenes Zeugnisverweigerungsrecht gemäß §52 Abs. 1 Nr.1 StPO berufe, gerät die gerichtliche Aufklärung des angeklagten Sachverhalts laut eines prozessbeobachtenden Anwalts zunehmend in den Hintergrund.

Zwar gilt dieser strafprozessrechtlich durchaus zulässige Schachzug in der Strafrechtslehre als klassische Maßnahme, um sich – ohne ein anderweitiges Zeugnisverweigerungsrecht in Anspruch nehmen zu dürfen – um eine Aussage herumzudrücken.  Doch dürfe dies nicht ohne weiteres hingenommen werden, so der als Verteidiger eines Messerstich-Opfers am Prozess beobachtend teilnehmende Rechtsanwalt Dr. Michael Gubitz: Während sich alle Verfahrensbeteiligten wissend anlächelten, wäre es zumindest Aufgabe von Staatsanwaltschaft und Gericht, bei Zweifeln gemäß §56 StPO von der Zeugin zu verlangen, das Verlöbnis, auf das sie ihr Verweigerungsrecht stütze, glaubhaft zu machen. Dazu genüge eine eidliche Versicherung, die, wenn wahrheitswidrig abgegeben, als Meineid strafbewehrt und mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr beroht ist. Aber “die wollen sich offensichtlich alle nicht an die Strafprozessordnung halten”, stellte Gubitz achselzuckend fest. ”So betreibe man Nicht-Aufklärung”.

Doch die Aufklärung der chaotischen Geschehnisse vor dem Kieler Amtsgericht, als es zu einer Massenschlägerei zwischen Neo-Nazis und “Hells Angels” kam, in deren Verlauf Peter B. laut Anklage zwei Mitglieder des Rockerclubs “Hells Angels” niedergestochen haben soll, wird auch ohne Zutun von Staatsanwaltschaft und Gericht mit zunehmendem Verfahrensverlauf nicht einfacher. Neben dem Schweigen der an der Schlägerei Beteiligten, müssen die zum Teil nur bruchstückhaften und sich gegenseitig widersprechenden Wahrnehmungen der übrigen Zeugen gleich einem Puzzle aufgenommen und eingeordnet werden. So konnten auch die am Donnerstag aussagenden Zeugen nur zu Teilaspekten des Geschehens Auskunft geben – den Beginn der tätlichen Auseindersetzungen konnten auch sie, wenn überhaupt, nur vage beschreiben:

         

Amtsrichterin schildert Ankunft von “laut grölendem” rechten Mob

Eine Richterin am Amtsgericht, die in einem Gerichtssaal im ersten Stock auf das Erscheinen eines Angeklagten wartete, gab an, durch Lärm von draussen auf eine Gruppe von “zwanzig bis dreissig schwarzer Kerle” mit Sonnenbrillen aufmerksam geworden zu sein, die aus Richtung Landgericht “laut grölend” und in “aggressiver Weise” auf das Amtsgerichtsgebäude zugekommen seien.
Bei der späteren Schlägerei sei ein Mann im Eingangsbereich zu Boden gegangen, der dort zunächst leblos liegenblieb. “Ich dachte, der ist tot.”, erklärte die Juristin, sah diesen dann aber, wie er sich auf die Seite drehte, aufstand und sich mit blutigem Gesicht am Gebäude entlang Richtung Schützenwall schleppte, anstatt sich hilfesuchend an die ankommende Polizei zu wenden. Er sei schließlich um die Ecke des Gebäudes in Richtung der Garageneinfahrt am Schützenwall und damit aus ihrem Blickfeld verschwunden.

         

Verteidiger beantragt Zeugenvernehmung zur Widerlegung der Aussage des Zeugen P

Mit einem mehrseitigen Beweisantrag wandte sich schließlich Vertediger Horst Terjung erneut gegen die Aussage des Justizwachtmeisters P, der als bisher einziger Augenzeuge den mutmaßlichen Auslöser der Massenschlägerei gesehen haben will und die Gruppe um den Angeklagten für die Gewalteskalation verantwortlich machte. Auf diesen Zeugen stütze sich die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklage zu Unrecht. Dem Zeugen sei es mit seiner polizeilichen Einlassung und seiner Aussage vor Gericht allein darauf angekommen, Ermittlungsbehörden wie Kammer zu täuschen und irrezuführen. Es gäbe “detaillierte Anhaltspunkte”, dass die  Schlägerei von “Hells Angels” begonnen worden sei.

Bei diese Anhaltspunkten handelt es sich hauptsächlich um die Aussage des André D. aus der Gruppe um den Angeklagten Peter B. Der hatte gegenüber der Polizei ausgesagt, man sei von den Mitgliedern der “Hells Angels” umzingelt und von dem zu diesen gehörenden Kieler Tätowierer Michael D. bedrohlich gemustert worden. Daraufhin will André D. ins Amtsgericht gegangen sein, um einen schlanken, grauhaarigen Wachtmeister Mitte 50 “eindringlich” zu bitten, die Polizei zu rufen. Dieser habe das mit den Worten “Ja, ja, geht los” abgetan. André D. habe das so lebhaft und detailreich ausgeführt und sich auch auf ein Überwachungsband einer gut sichtbaren Kamera im Amtsgerichtsgebäude berufen, ohne das er wissen konnte, dass dies nicht aufgezeichnet werde, dass seine Aussage glaubhaft sei. Dazu solle die Vernehmungsbeamtin gehört werden.
Demgegenüber habe P behauptet, zu Beginn der Schlägerei seinem Kollegen gesagt zu haben “Jetzt gehts los!”. Dieser habe das vor Gericht bestritten. Die Verteidigung gehe daher davon aus, dass P André D. und seinen Kollegen in der Aufregung verwechselt habe. Die Verteidigung schenke P überdies “keinen Glauben” und gehe davon aus, dass dieser seinen Bekannten, den besagten Tätowierer und “Hells Angel” Michael D. habe schützen wollen, als er bestritt, das dieser anwesend gewesen sei und ihn auch nicht auf einem Lichtbild zu identifizieren vermochte. Er sei daher insgesamt vollkommen unglaubwürdig. Es bestehe vielmehr der Anfangsverdacht auf eine uneidliche Falschaussage und unterlassene Hilfeleistung.

In einer Stellungnahme beantragte Staatsanwalt Bimler, den Antrag zurückzuweisen. An den Kölner Rechtsanwalt gerichtet, erklärte er, die Beweiswürdigung werde in Kiel noch immer in den Plädoyers vollzogen und nicht in einem Beweisantrag.

In einer Verhandlungspause kommentierte Dr.Gubitz dazu, der Antrag sei konstruiert und mehr Schein als Sein. Die Aussage des Zeugen Andre D. bei der Polizei, er müsse von einer Überwachungskamera im Amtsgericht gefilmt worden sein, sei erst erfolgt, als er anwaltlich vertreten war und sein Rechtsbeistand Akteneinsicht nehmen und damit wissen konnte, dass die Überwachungsbilder nicht aufgezeichnet worden seien.

       

Auch zur Aufklärung abgestellte Einsatzkräfte können Tatgeschehen nur fragmentarisch schildern

Auch die folgenden Aussagen von vier Kriminal- bzw. Polizeibeamten, die am 29. August 2008 angesichts des startenden Prozesses mit Beteiligung von Rechten und “Hells Angels” zur “Aufklärung” im Bereich um das Amtsgericht eingesetzt waren, brachten keine neuen Erkenntnisse zum unmittelbaren angeklagten Tatgeschehen. In zwei Zivilfahrzeugen waren die beiden Teams aus jeweils einer Beamtin und einem Beamten vor Ort, um die Lage zu sondieren und Fotos von ankommenden Personen anzufertigen. Ihre Fahrzeuge verliessen sie dabei nie.

Offenbar waren zunächst einige wenige Personen aus der Gruppe um den Angeklagten beim Amtsgericht von einem Fahrzeug abgesetzt worden, das dann über Deliusstrasse und Kirchhofallee zum Parkplatz eines Lebensmitteldiscounters unmittebar hinter dem Gebäude des Landgerichts und der JVA Kiel weiterfuhr und dort parkte. Hier versammelten sich insgesamt neun weitere dunkel gekleidete Personen, die sich über die Faeschstrasse und Harmsstrasse am Landgericht vorbei zum Schützenwall und dort Richtung Amtsgericht begaben. Dort gruppierten sich die Personen in unmittelbarer Nähe der Eingangstür.

Das zunächst in der Harmsstrasse, dann in der Einbahnstraße am Schützenwall postierte erste Aufklärungsteam bemerkte dann an der Kreuzung Schützenwall/Harmsstrasse einen schwarzen BMW X5 , den die Beamten anhand des Kennzeichens als Fahrzeug eines ”Hells Angels”-Mitglieds identifizierten. Dieser fuhr zügig über den Schützenwall in die Deliusstrasse ein, wo er entgegen der Fahrtrichtung auf Stellplätzen hielt, die für Polizeifahrzeuge reserviert sind. Ihm entstiegen mehrere “Hells Angels” und begaben sich Richtung Gerichtseingang. Parallel dazu hatten sich weitere “Hells Angels” zum Amtsgericht begeben, so dass diese insgesamt deutlich in der Überzahl waren. Zunächst habe die Situation zwischen den beiden Gruppen “erstaunlich entspannt” und ruhig ausgesehen, es sei kein aggressives Verhalten erkennbar gewesen.

Die beiden Beamten des ersten Aufklärungsteams verließen den Bereich des Amtsgerichts über Deliusstrasse und Schützenwall Richtung Landgericht nach Absprache mit den Beamten im zweiten Zivilfahrzeug, das zeitgleich vom Schützenwall in die Deliusstrasse einbog. In diesem Moment nahm das zweite Team die beginnende Schlägerei am Amtsgericht wahr. Es informierte nach kurzzeitigen Funkproblemen Einsatzleitung, wie die Kollegen des ersten Teams, das bereits die Kreuzung Schützenwall/Harmsstrasse erreicht hatte. Über Harmsstrasse und Kirchhofallee fuhren diese nun von oberhalb in die Deliusstrasse hinein, kamen aufgrund des Verkehrs aber nur bis zur Einfahrt des dortigen Parkhauses. Von dort machten die Beamten aus  ihrem Fahrzeug heraus weitere Fotos. Von der Schlägerei selbst hatten die beiden Beamten nichts gesehen. Dann, so schilderten die Beamten, sei ihnen der BMW X5 “mit einem Affenzahn” auf der Deliusstrasse entgegen gekommen, die beiden Kollegen des zweiten Teams im Schlepptau. Man selbst habe zunächst auch die Verfolgung aufgenommen, verlor den BMW aber aus den Augen.

 

Das zweite Aufklärungsteam hatte sich zunächst in der Boninstrasse aufgehalten, als sie die Funkmeldung der Kollegen über den ankommenden BMW X5 erreichte. Über den Schützenwall bogen sie schließlich in die Deliusstrasse ein, wo vor dem Amtsgericht ein “fürchterlicher Krawall” ausgebrochen war. Nach einer kurzen Schlägerei vor den Türen des Amtsgerichts sei der bekannte Angeklagte Peter B. als erstes von dem Eingangsplateau herunter in die Deliusstrasse getreten, wo er sich in Kampfstellung postierte und “Kommt her, ich stech euch alle ab!” in Richtung der “Hells Angels” geschrien habe. Die Beamtin bestätigte ebenfalls, dabei auch das “Hells Angels”-Mitglied Michael D. erkannt zu haben. Der BMW X5 habe dann die Szene über die Deliusstrasse verlassen. Mit dem fahrenden Kollegen habe man sich schließlich entschieden, diesen zu verfolgen. Über Kirchhofallee und Ringstrasse sei man diesem bis zum städtischen Krankenhaus gefolgt, wo die verletzten “Hells Angels” eingeliefert wurden. 

       

Im Amtsgericht anwesender Polizeibeamter sah Schlägerei auch nur eingeschränkt

Schließlich nimmt der Polizeibeamte W im Zeugenstuhl Platz. Er war zusammen mit seinem Kollegen, dem Zeugen M, zu einem Verfahren vor dem Amtsgericht geladen und war dazu gegen 8.15Uhr dort eingetroffen, wo er einige glatzköpfige Personen im Halbkreis stehen gesehen habe, die sich unterhielten.

Gegen 9.00 Uhr sei die Verhandlung beendet gewesen, so dass er zusammen mit dem Kollegen M und zwei Zollbeamten den Gerichtssal in Richtung Zahlstelle verliess. Von dort habe er zwanzig Personen auf der Empore vor dem Eingang wahrgenommen. Aus zwei Geländewagen seien zuvor jeweils fünf große, kräftige und tätowierte Personen ausgestiegen und eilig von der Rampe und einer Treppe kommend auf das Eingangsplateau getreten. “Wie aus dem Nichts” sei dann die Schlägerei angefangen, er könne nicht sagen, wer angefangen habe. Kurz darauf seien Rechtsextreme mit Gesichtsverletzungen sowie drei “Hells Angels” mit Augenverletzungen nach einem polizeilichen Pfeffersprayeinsatz ins Amtsgericht geflüchtet. Den Angeklagten habe er ebensowenig gesehen, wie ein Messer.

 

Auch Studentin kann trotz unmittelbarer Nähe nichts zum Auslöser der Schlägerei sagen

Auch eine im August 2008 als Praktikantin bei einer Rechtsanwaltskanzlei in der Deliusstrasse beschäftigte Studentin, die unmittelbar an den Beteiligten vorbeischritt, als die Schlägerei begann, kann zu dem Auslöser keine Aussagen treffen. Sie hatte sich am Morgen im Grundbuchamt aufgehalten und wollte das Gerichtsgebäude verlassen, als sie eine große Menschenmenge von 20-25 hauptsächlich glatzköpfiger Personen mit Sonnenbrillen rechts vor dem Gebäudeeingang antraf. Als sie sich bereits auf der ersten Stufe der Treppe zur Deliusstrasse befunden habe, hörte sie einen dumpfen Knall aus Richtung der Gruppe und habe sich umgedreht: Ein geballter Haufen Menschen lieferte sich eine Schlägerei. “Ich habe nichts  gehört, kein Messer gesehen und keinen der Beteiligten erkannt”, betonte die junge Frau. Stattdessen habe sie schnellstmöglich den Ort verlassen und sich zu ihrer Kanzlei begeben. Die Situation sei ruhig gewesen, als sie aus dem Gericht herausgekommen sei, die Personen standen rechts von ihr und schienen für die Zeugin “zusammenzugehören”. Sie habe niemanden wahrgenommen der anders ausgesehen habe. Ganz plötzlich seien diese  ”übereinander hergefallen”. Schimpfworte habe sie von diesen nicht gehört.

 

Operierender Chirurg und rechtsmedizinischer Gutachter sagen zu den Verletzungen der Tatopfer aus

Zum Abschluß des Verhandlungstages ging es schließlich um die Verletzungen der Tatopfer. Dazu sagte zunächst der die beiden Messerstich-Opfer operierende Chirurg des städtischen Krankenhauses aus. Im Anschluß erstatte der zuständige Rechtsmediziner sein kurzes Gutachten zu der Frage, wie die Verletzungen zustande gekommen sein könnten.

Laut Aussage des Chirurgen wies Dennis K. einen Messerstich in den Oberbauch von 6 – 7cm Tiefe auf. Blutungen aus dem verletzten Dünndarm hatten es erforderlich gemacht rund 1,5 Liter freie Flüssigkeit aus dem Bauchraum abzusaugen. Verwachsungen des Darms mit der Bauchdecke verkomplizierten den Eingriff. Eine Dünndarmschlinge erholte sich von der Verletzung nicht, so dass diese auf 20cm Länge entfernt werden musste. Ohne Behandlung hätte die Verletzung zum Tode geführt. Es sei naheliegend, dass die Verletzung durch einen Messerstich verursacht wurde. Der Patient habe an gleicher Stelle schon früher ähnliche Verletzungen erlitten. Diese führten zu Verwachsungen und Verklebungen, durch die der Darm nicht mehr so beweglich, und dieser daher verletzungsgefährdeter als bei einem anderen Menschen sei.
Bei dem zweiten Opfer B sei es zu einem Stich in rechten Unterbauch oberhalb des Beckenknochens gekommen, bei dem das Bauchfell durchstochen, aber der Darm nicht verletzt worden sei. Die Verletzung der Bauchdecke sei demgegenüber nicht so schwer gewesen. Es habe die Möglichkeit einer Bauchfellentzündung bestanden, die lebensgefährlich hätte verlaufen können, aber nicht zum Tod führen müssen.

Der Rechtsmediziner konnte demgegenüber zur Position des Täters keine solch konkrete Aussage treffen: Gehe man von einem “daumenwärts”, also einem, in der geschlossenen Faust gehaltenen, Messer aus, könne man nicht sicher differenzieren, ob Dennis K. von einem hinter ihm, seitlich oder vor ihm stehenden Angreifer verletzt worden sei.
Bei dem zweiten Opfer sei dagegen ein Stich von der Seite oder von vorne wahrscheinlich und plausibel, wäre demgegenüber ”ungewöhnlich” zu nennen, wenn der Täter komplett hinter dem Opfer gestanden hätte, weil dieser dann um den halben Körper herum hätte zustechen müssen.

Der Prozess wird am Montag fortgesetzt.

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Verfasser: BreakingNews
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• 4 Kommentare »

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4 Responses to “ Kiel211: Verlöbnis überschattet Prozess gegen mutmaßlichen rechtsmilitanten Messerstecher ”

  1. # 1 kielerin Says:

    wann ist die urteilsverkündung bzw der nächste prozess?

  2. # 2 BreakingNews Says:

    Der letzte Verhandlungstag mit den Plädoyers war heute – eine ausführliche Zusammenfassung folgt bis wahrscheinlich morgen. Die Urteilsverkündung findet am Donnerstag um 11.00 Uhr statt.

  3. # 3 Kiel211 vorab: Aufführung eines StPO-Klassikers - Zeugin verlobt sich mit Angeklagtem und schweigt | NEWS HQ Says:

    [...] Ein ausführlicher Bericht zum weiteren, heutigen Prozessgeschehen ist hier zu lesen. [...]

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