Beweisaufnahme beendet
Kiel211vorab: Staatsanwaltschaft fordert fünfeinhalb Jahre Haft für Peter B.
Monday, 16.February 2009 um 18:19 Uhr | Kiel211, Polizeimeldungen, Rechtsprechung
Vorab: Im Prozess um zwei Messerstiche auf Mitglieder der “Hells Angels” im Verlaufe einer Schlägerei vor dem Kieler Amtsgericht im August 2008 wurden am Montag überraschend bereits die Schlußvorträge von Staatsanwaltschaft und Verteidigung gehört.
Die Staatsanwaltschaft sah es als erwiesen an, dass der angeklagte rechtsmilitante Neo-Nazi und ehemalige NPD-Funktionär Peter B. am Morgen des 29. August 2008 mit je einem Messerstich gegen die “Hells Angels” Dennis K. und Sascha B. den Tatbestand der vorsätzlichen gefährlichen Körperverletzung mittels einer Waffe und einer das Leben gefährdenden Behandlung erfüllte und ohne einen Rechtfertigungsggrund sowie schuldhaft handelte. Staatsanwältin Füssinger beantragte, angesichts einer Fülle strafschärfender Gesichtspunkte, eine Freiheitsstrafe von 5 Jahren und 6 Monaten zu verhängen.
Die Verteidigung plädierte auf Freispruch. Peter B. habe zugunsten seines Freundes, dem Zeugen Ralf D., in Nothilfe – dem Äquivalent zur Notwehr – und damit gerechtfertigt gehandelt. Die Verteidiger Horst Terjung und Christian Bangert brandmarkten den Hauptbelastungszeugen der Anklage, einen Justizwachtmeister des Amtsgerichts aufgrund mutmaßlicher Verbindungen zu den “Hells Angels” als vollkommen unglaubwürdig. Die Staatsanwaltschaft habe sich darüber hinaus bei den Ermittlungen von der Identität der Beteiligten blenden lassen, “eingleisig und unzureichend” gearbeitet. Die “Hells Angels” um den Dennis K. hätten die tätliche Auseinandersetzungen begonnen, um die Scharte auszuwetzen, die bei dem Angriff auf diesen im März 2007 in der Kieler Discothek “Mausefalle” entstanden sei.
Die ausführliche Aufarbeitung des gesamten Verhandlungstages mit weiteren interessanten Zitaten folgt.



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[...] Quelle und weitere detaillierte Infos über den Prozeß: kiel211 [...]
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