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"Halbe Portionen" vs. "Hells Angels"?

Kiel211: Plädoyers im Prozess um Messerstiche gegen “Hells Angels”

Am Montag ist im Strafverfahren gegen den rechtsmilitanten, ehemaligen NPD-Landeschef Peter B. wegen der im Verlauf einer Massenschlägerei vor dem Kieler Amtsgericht im August 2008 ausgeübten Messerstiche gegen zwei “Hells Angels”-Mitglieder die Beweisaufnahme geschlossen worden. Nach Aussagen letzter Zeugen hielten Staatsanwaltschaft und Verteidigung ihre Schlußvorträge. Während die Anklagevertreterin Füssinger es in ihren Ausführungen als erwiesen ansah, dass der geständige Peter B. am Morgen des 29. August 2008 mit je einem Messerstich gegen die “Hells Angels” Dennis K. und Sascha B. den Tatbestand der vorsätzlichen gefährlichen Körperverletzung mittels einer Waffe und einer das Leben gefährdenden Behandlung erfüllte und ohne einen Rechtfertigungsgrund sowie schuldhaft handelte, beriefen sich die Verteidiger Horst Terjung und Christian Bangert auf den Rechtfertigungsgrund der Nothilfe. Während sie Freispruch beantragten, forderte die Staatsanwältin unter Berufung auf vielfache strafschärfende Umstände eine Freiheitsstrafe von 5 Jahren und 6 Monaten.

 

Vernehmungsbeamte berichten von den Aussagen der an der Schlägerei beteiligten Rechten

Der fünfte Verhandlungstag hatte zunächst mit den Aussagen von vier Vernehmungsbeamten begonnen, die während der polizeilichen Ermittlungen die an der Schlägerei beteiligten Rechtsextremen befragt hatten. Diese hatten zu diesem Zeitpunkt noch nicht von ihrem Recht zu Schweigen Gebrauch gemacht und sich zur Sache eingelassen. Erst vor Gericht hatten sie sich auf ihr Auskunftsverweigerungsrecht berufen, so dass ihre polizeilichen Vernehmungen über die Beamten ins Verfahren eingeführt wurden.

Weitreichende Bedeutung für die spätere Anklage gegen Peter B. war dabei der Aussage des Zeugen R. zugekommen, dessen körperlich stark beeinträchtigtes Auftreten vor Gericht mutmaßlich im Zusammenhang mit Drohungen aus dem Umfeld des Angeklagten stehen soll. Er hatte als einziger ausgesagt, dass die tätliche Auseinandersetzung durch Äußerungen aus der eigenen Gruppe provoziert worden war und der Version des Peter B. widersprochen, dass es sich bei den Messerstichen um eine Nothilfemaßnahme gehandelt habe. R hatte der Polizei zudem angezeigt, dass er aus dem Umfeld des Angeklagten durch Drohungen angehalten worden sei, nur zugunsten des Peter B. auszusagen.
Zwei Tage vor dem Verhandlungstermin des Ralf D., der sich wegen eines Messerstichs gegen den “Hells Angel” Dennis K. vor dem Amtsgericht verantworten musste, sei R von Peter B. angerufen worden, ob er am 29. August 2008 jemandem “Beistand leisten könne”. R habe erklärt, es sei nicht ungewöhnlich, solchen Beistands-Aufrufen Folge zu leisten. Am Tag der Verhandlung sei er von Peter B. zusammen mit drei weiteren Männern vom Hauptbahnhof abgeholt worden. Man sei zunächst in die Deliusstrasse gefahren, habe dort aber keinen Parkplatz gefunden, so dass man auf den Parkplatz eines Lebensitteldiscounters an der Kirchofallee ausgewichen sei. Dort habe man sich mit den Brüdern Ralf D. und André D. sowie einer weiteren Person getroffen, die in einem weiteren Fahrzeug eintrafen. Von dort sei man zu Fuß zum Amtsgericht aufgebrochen und habe sich unterwegs unterhalten. Kurzfristige Beunruhigung wegen eines vorbeifahrenden “Hells Angels”-Fahrzeugs legte sich. Am Amtsgericht angekommen, habe man sich links vom Eingang aufgestellt. Peter B. habe vorgeschlagen, draußen noch eine zu rauchen.

Es seien schließlich zwei Geländewagen vorgefahren, aus denen insgesamt ca. zehn “Hells Angels”-Mitglieder ausgestiegen seien, die sich auf das Eingangsplateau begaben. Man habe sich zwei bis drei Minuten schweigend gegenübergestanden, als es aus der rechten Gruppierung zu provozierenden Äußerungen gegen die “Hells Angels” kam, von denen R sofort gedachte habe “Wie kann man so etwas Blödes sagen?” An den Wortlaut habe sich R gegenüber dem Beamten aber ebensowenig zu erinnern vermocht, wie an den Urheber. Er habe später gehört, dass es Peter B. gewesen sein soll.
Im Laufe der folgenden Schlägerei habe R heftige Schläge abbekommen. Auf die Rufe “Steh auf! Steh auf!” habe er sich schließlich aufrappeln können. Auf dem Weg die Eingangsrampe hinunter sei er dann zu Seite geschubst worden, so dass er in eine Hecke fiel. Dort sei er erneut schwer geschlagen worden. Als die Angreifer von ihm abliessen, habe er sich um die Ecke des Gebäudes aus dem Staub gemacht. Später sei er von einem Freund in ein Preetzer Krankenhaus gebracht worden. Auf Vorhalt des Beamten, was Peter B. zu einer angeblichen Nothilfemaßnahme in seiner Einlassung vor der Haftrichterin erklärt hatte, habe R überrascht reagiert: Diese Version höre er zum ersten Mal und habe das Geschehen anders wahrgenommen.

 
Ein weiterer Vernehmungsbeamte schilderte dann die Aussage eines weiteren Rechten, der von Peter B. angerufen, und um Unterstützung gebeten worden war. Den Grund habe dieser zunächst nicht genannt, erst am Tag der Verhandlung habe dieser erfahren, worum es überhaupt geht. Peter B habe am Morgen vor dem CAP/Hauptbahnhof eine Ansprache gehalten, um den Anwesenden zu bedeuten, man wolle der ”Gegenseite Angst einjagen” und dass es zu Auseinandersetzungen kommen könnte. Vor dem Amtsgericht habe sich die gesamte Gruppe schließlich aufgebaut. Peter B. habe “auf jeden Fall draußen stehenbleiben wollen”, um “noch auf ein paar Leute zu warten”.
Schließlich seien zwei Geländewagen vorgefahren, aus denen je vier Personen ausstiegen. Zeitgleich seien von der oberen Deliusstrasse weitere Personen aufgetaucht, die alle den “Hells Angels” angehörten. Von diesen sei erst etwas in Richtung der Rechten gesagt worden, bevor sie begannen zuzuschlagen. Der Vernommene habe erklärt, von der Intensität der Auseinandersetzung völlig überrrascht worden aber glücklicherweise nur mit einem oder zwei Schlägen davongekommen zu sein, weil er rechtzeitig ins Amtsgericht flüchtete. 

        
Der dritte vernommene Rechtsextreme hatte sich ebenfalls in das Amtsgericht geflüchtet, um der Schlägerei zu entkommen. Die für seine Vernehmung zuständige und als nächste Zeugin befragte Vernehmungsbeamtin erinnerte sich, dass dieser bekundet hatte, schon vorher von Peter B. über den Grund der Anwesenheit, wie die mögliche Eskalation unterrichtet worden zu sein: Das Auftauchen der “Hells Angels” vor dem Amtsgericht sei von vornherein “klar gewesen”, so dass man in der rechten Gruppe “nicht den Schwanz einziehen würde”. Zunächst hätten sich die beiden, vor dem Eingang des Amtsgerichts gegenüberstehenden, Gruppen gemustert, dann habe die Schlägerei begonnen und er selbst sei plötzlich zu Boden gebracht worden.

     
Schließlich berichtet eine weitere Kriminalbeamtin von der Vernehmung zweier anderer Angehöriger der rechten Szene, die ebenfalls an der Schlägerei vor dem Amtsgericht beteiligt waren. Der erste war nicht auf Geheiss des Peter B., sondern mit dem zweiten von ihr vernommenen Beschuldigten zu dem Zusammentreffen erschienen. Er habe die allgemeine Beschreibung der Szene vor dem Eingang des Gerichts insofern konkretisiert, als er erklärte, die “Hells Angels” hätten sich zunächst schweigend um die Rechten aufgestellt und schließlich eine Gasse für den ankommenden Dennis K. und ein weiteres “Hells Angels”-Mitglieds gebildet. Dennis K. habe auf Ralf D. gedeutet und “Da ist das Schwein!” geschrien, bevor er unmittelbar zum Schlag ausholte. Ralf D. sei durch diesen zu Boden gegangen und dort weiter geschlagen und getreten worden. Dieser erste Schlag sei die Initialzündung für die weitere Schlägerei gewesen. Er selbst habe sich dieser schließlich durch Flucht Richtung Schützenwall entziehen können.

Der andere von der Beamtin vernommene Rechtsextreme hatte ausgesagt, schon früh von dem Amtsgerichtstermin des Freundes gewußt und Ralf D. schon aus Interesse a Prozess begleitet zu haben. Zusammen mit den übrigen habe er sich an der Glasfront neben dem Eingang aufgestellt, André D. sei dabei der Tür am nächsten postiert gewesen. In zwei Fahrzeugen seien schließlich mehrere “Hells Angels” am Gericht angekommen und von beiden Seiten auf das Eingangsplateau geschritten, wo sie sich schließlich aufbauten. Zwei bis drei weitere “Hells Angels” seien dann aus Richtung der oberen Deliusstrasse über die Treppe und durch die Reihe der eigenen Leute hindurch auf die Rechten zugetreten. Eine der Personen habe dann zum Schlag gegen Ralf D. ausgeholt, der zu Boden gegangen sei. Bei der folgenden Schlägerei sei auch der vernommene Beschuldigte durch einen Schlag aufs Jochbein zu Boden gegangen. Er sei der dritte Rechte gewesen, der sich ins Amtsgericht flüchtete.
Dieser Beschuldigte war es auch gewesen, der als einziger wahrgenommen haben will, dass Andre D. noch vor der Schlägerei ins Amtsgericht gegangen sei, um wegen der bedrohlich wirkenden Lage darum zu bitten, die Polizei zu verständigen, weil sich etwas anbahne. Dieser hatte später ausgesagt, ein “Justizbeamter um die 50, schlank , graue Haare” habe seine Beunruhigung mit den Worten abgetan “Ja ja geht los”. Der Auslöser für diese Maßnahme sei gewesen, dass sich die “Hells Angels” um Ralf D. aufgestellt hatten und der Kieler Tätowierer Michael D. die Beteiligten der rechten Gruppe regelrecht “abgeschritten” habe, um sie bedrohlich zu mustern. 
Der Beschuldigte erklärte, sich sich gewundert zu haben, warum Dennis K. nicht anwesend sei, als kurze Zeit später die “Hells Angels” eine Gasse öffneten, um diesen, das zweite spätere Messerstich-Opfer Sascha B. und einen dritten Begleiter gebieterisch durchzulassen. Mit den Worten “Da ist das Schwein!” habe Dennis K. dann auf Ralf D. eingeschlagen. Der Vernommene habe zudem erklärt, dass er gesehen habe, wie Peter B. “einen Gegenstand aus seiner Hose zog”. Daraufhin hätten die Hells Angels von Ralf D. abgelassen. Dass mit einem Messer auf Dennis K. und Sascha B. eingewirkt worden war, wollte er aber nicht gesehen haben.
Der angesprochene Andre D., der im Januar bei einer Schiesserei vor der Kaltenkirchener Holstentherme von Unbekannten niedergeschossen worden war, ließ unterdessen per Fax über seinen Anwalt mitteilen, dass er ebenfalls von seinem Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch machen und nicht zur Sache aussagen wolle.

 

Verlesung des haftrichterlichen Vernehmungsprotokolls

Die Verlesung des Protokolls der Einlassung des Angeklagten bei einem Haftprüfungstermin vor der Haftrichterin am Amtsgericht Neumünster konkretisiert die ausführliche Aussage der Richterin vor dem Landgericht Kiel am vorherigen Verhandlungstag nur in wenigen Punkten. Mit der Ankunft zweier Geländefahrzeuge der “Hells Angels” und dem Erscheinen der Gruppe vor dem Eingangsbereich von zwei Seiten, wo sie die Rechten umstellt hätten, habe sich eine “kurze spannungsgeladene Situation” mit spürbarem “Gefahrenpotenzial” ergeben. Dann sei der körperlich deutlich überlegene Dennis K. mit einem oder zwei Begleitern erschienen und habe sich Ralf D. zugewandt, der rechts neben dem Angeklagten stand. Sofort sei auf diesen dermaßen eingeschlagen worden, dass er zu Boden gegangen sei. Er selbst habe kurz zuvor sein Messer gezogen und es geöffnet in die rechte hintere Hosentasche gesteckt. Als Dennis K. und ein Begleiter nicht von Ralf D. abliessen und ihn mit Schlägen und Tritten traktierten, habe er diese durch Messerstiche von hinten bzw. seitlich schräg versetzt niedergestreckt. Er selbst habe noch mit dem Rücken zur Glasfront gestanden, Ralf D. habe vor ihm und zwischen ihm und den beiden Angreifern gelegen. Vor den Messerstichen habe er sich nach links entfernt, ohne das ihn die Hells Angels bemerkt oder aufgehalten hätten. So habe er an seine beiden Opfer erst herantreten können. Schließlich habe er den Eingangsbereich verlassen, während in seinem Rücken die Schlägerei losgebrochen sei. Auf der Deliusstrasse sei er dann selbst von mehreren Hells Angels angegriffen worden, habe das Messer aber nicht mehr benutzt. Schließlich hätten sich eintreffende Polizeibeamte zwischen ihn und die “Hells Angels” gestellt. Weil er das Messer wieder in die Hand genommen habe, zog ein Beamter seine Waffe und forderte ihn auf dieses fallen zu lassen. Dem sei er schließlich nachgekommen.

        

Haftrichterin am AG Neumünster rekapitiuliert Aussage von Ralf D.

Nach einer Verhandlungspause nahm dann ein weiteres Mal die Haftrichterin des Amtsgerichts Neumünster auf dem Zeugenstuhl Platz, um die Aussage von Ralf D. zu schildern, der überraschend und entgegen des Rats seines Anwalts zum Haftprüfungstermin des Peter B. erschienen war, um eine Aussage zugunsten des Angeklagten zu machen – obwohl er dies – ohne sein Recht zu Schweigen in Anspruch zu nehmen – als Mitbeschuldigter und nicht nur als bloßer Zeuge tat. Gegenüber der Haftrichterin war er dabei zunächst unfreundlich und barsch aufgetreten und hatte sich eine Einmischung in seine Angelegenheiten verbeten, als die Richterin ihn wiederholt auf sein Recht zu Schweigen hingewiesen hatte. Er habe unbedingt eine Aussage machen wollen, erklärte die Juristin.

Ralf D. widersprach seinem Freund zunächst, er habe diesen nicht gebeten, ihn zu seiner Verhandlung zu begleiten. Vielmehr hätte ihn auch Peter B. wie viele weitere Bekannte angesprochen, ob sie aus reinem Interesse bei seinem Prozess dabei sein dürften.

Vor dem Amtsgericht Kiel habe er selbst zunächst noch etwas stehen bleiben wollen, “um Luft zu schnappen”, andere Begleiter hätten noch eine Zigarette rauchen wollen. Man habe vor der Glasfront gestanden, als zwei Fahrzeuge vor dem Gebäude vorfuhren und diesen ca. 10 “Hells Angels” entstiegen. Diese stellten sich im Kreis um die Rechten auf. Dann sei Dennis K. mit einem oder zwei Begleitern erschienen, habe sich kurz umgesehen, in seine Richtung gezeigt und etwas gesagt, was Ralf. D aber nicht verstanden haben wollte. Die Art und Weise wie die “Hells Angels” aufmarschiert seien, sei ganz besonders gewesen. Dann sei Dennis K. auf ihn zu gekommen und habe unmittelbar zugeschlagen. Dadurch zu Boden gebracht, habe Dennis K. und eine weitere Person auf seinen Kopf, Oberkörper, Arme und Beine eingetreten. Ralf D. erklärte, den Eindruck gehabt zu haben, dieses sei der Auftakt für die folgende Schlägerei gewesen.

Irgendwann habe er sich aufrappeln können, den Grund dafür habe er aber nicht nennen können. Er habe die Gelegenheit genutzt, sich die Rampe herunter aus dem Staub zu machen. Nur kurz habe er zurückgesehen und dabei wahrgenommen, wie Peter B. sich mehreren “Hells Angels” entgegengestellt und sie angeschrien habe. Es habe ausgesehen, als wollte er diese daran hindern, ihn weiter zu verfolgen. Er selbst habe nicht mitbekommen, was Peter B. noch unternommen habe. Zu den Messerstichen gegen Dennis K. und Sascha B. könne er nichts sagen, er habe nicht gewußt, dass Peter B. überhaupt ein Messer dabei gehabt habe.

Der Aussage des Justizwachtmeisters P, die Rechten hätten die tätliche Auseinandersetzung mit Provokationen begonnen, widersprach Ralf D. entschieden. Im Vorfeld seines Gerichtstermins habe sich Peter B. beim Amtsgerichts darüber informiert, wieviele Plätze im Gerichtssaal zu Verfügung stehen würden. Per SMS habe dieser berichtet, dass es 20 Plätze gäbe und es doch “der Lacher wäre”, durch rechtzeitige Anwesenheit alle diese zu besetzen, um zu verhindern, dass weder Journalisten, noch “Hells Angels” den Prozess verfolgen könnten.

Auf Nachfrage der Staatsanwaltschaft erklärte die Haftrichterin, das Ralf D. weder etwas von einem Abschreiten der Reihe durch einen “Hells Angel”, noch davon berichtet habe, dass sein Bruder ins Amtsgericht gegangen sei, um Hilfe anzufordern.

 

Verlesung des Zentralregisterauszugs

Der Auszug des Bundeszentralregisters förderte im Anschluß eine kriminelle Karriere des Peter B. hervor, die zu Beginn der 90er Jahre zunächst mit mehrjährigen Jugenstrafen wegen räuberischen Angriffs auf einen Kraftfahrer und weiterer Raubdelikte ihren Anfang nahm. Später sei eine Haftstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung und der Verwendung von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organe, eine Bewährungsstrafe wegen Verstoß gegen das Waffengesetz, und wegen Haus- und Landfriedensbruchs hinzugekommen. Seine letzte Verurteilung stamme aus dem Jahr 2004 wegen Erwerbs und Handeltreiben mit halbautomatischen Kurzwaffen, für die er eine Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten mit späterer Strafrestbewährung erhalten habe.

 

Staatsanwältin fordert 5 Jahre und 6 Monate Freiheitsstrafe

In ihrem Schlußvortrag sah es Staatsanwältin Füssinger als erwiesen an, dass sich Peter B. mit den Messerstichen gegen Dennis K. und Sascha B. einer gefährlichen Körperverletzung mittels einer Waffe und einer das Leben gefährdenden Behandlung strafbar gemacht habe.
Obgleich die Sachverhaltsermittlung alles andere als einfach gewesen sei, fügten sich die verschiedenen Aussagen in ein Bild der Gesamtabläufe eines kurzen, heftigen, dynamischen Geschehens vor dem Amtsgericht Kiel. Trotz der exponierten Lage an einem solch öffentlichen Ort sei es schwierig gewesen, genug Zeugen zu finden, die ausreichende Wahrnehmungen von der Situation gemacht hätten. Ein Zeuge habe es treffend beschrieben, als er erklärte “Es ist wie im Kino. Man sitzt vor der Leinwand, auf der unendlich viel passiert. Am Ende will man den gesehenen Streifen zusammenfassen und stellt fest: Man hat nichts gesehen.”

Die Gruppe um den Angeklagten habe zu diesem Phänomen erheblich beigetragen, in dem sie sich mit Baseballcaps und Sonnenbrillen vermummte und alle dunkel bis schwarz gekleidet nicht voneinander zu unterscheiden waren. Dass alle an der Schlägerei Beteiligten vor Gericht schwiegen, habe die Wahrheitsfindung ebenfalls nicht einfacher gemacht. Insbesondere das Schweigen der beiden Tatopfer sei wenig nachvollziehbar: Mit einem Seitenhieb auf den Verteidiger des Dennis K., Dr. Michael Gubitz, äußerte Füssinger ihr Bedauern, dass der Anwalt sich gegenüber der Presse ausführlich geäußert habe, während es sein Mandant vorgezogen habe, keine Einlassungen vor Gericht abzugeben. “Das müssen wir dulden, das ist von der StPO gedeckt.”  Doch auch diese Umstände führten dazu, dass man die wenigen Anhaltspunkte zum Tatgeschehen “in aufwändiger Arbeit” zu einem Puzzle zusammenfügen müsse.

Fest stehe allerdings, dass Peter B. die Messerstiche ausgeführt habe. Dies habe er in seinem Geständnis bei seinem Haftprüfungstermin eingeräumt und habe sich durch ein DNA-Gutachten von Blutanhaftungen der beiden Opfer am Tatmesser bestätigen lassen. Klar sei auch, dass der Angeklagte nur zu Beginn der Auseinandersetzungen Gelegenheit gehabt habe, die Messerstiche zu setzen.

Ob er dabei gerechtfertigt gehandelt habe, sei jedoch mehr als fraglich. Laut seiner eigenen Einlassung habe er zugestochen, um die beiden “Hells Angels” davon abzuhalten, weitere Körperverletzungshandlungen an Ralf D. zu verüben. Dieser habe im Vorwege Angriffe befürchtet und Peter B. gebeten, mitzukommen. Schilderungen, die “Hells Angels” hätten die Rechten umstellt, dann sei Dennis K. erschienen und habe auf Ralf D. eingeschlagen, so dass Peter B. von hinten oder seitlich auf die Angreifer eingestochen habe, müssen nach der Beweisaufnahme als “abwegig” und  “widerlegt” gelten. Der zuständige Rechtsmediziner habe bei den Opfern Abwehrverletzungen an den Händen festgestellt, die die Schlußfolgerungen zulassen, dass sie in das Messer gegriffen hätten. Das bedeute, sie haben die Gefahr realisiert und versucht, den jeweiligen Stich abzuwehren. Dies sei mit der Aussage des Angeklagten aber nicht in Einklang zu bringen. Anderweitige Zeugenaussagen zu einem isolierten Vorgehen gebe es nicht, vielmehr stünden einzelne Aussagen aus der rechten Gruppierung im Gegensatz zu dem, was Peter B. erklärte oder auf das er sich nicht berief. Mehrere Rechtsextreme hatten ausgesagt, Dennis K. sei mit dem Satz “Da ist das Schwein!” auf Ralf D. zugegangen, es habe ein Wortgefecht gegeben – Peter B. schilderte davon nichts, obwohl es sein Rechtfertigungs-Argument gestützt hätte. Weitere Zeugen schilderten, wie Dennis K. zu Boden gegangen sei – Peter B. wollte nicht einmal gewußt haben, ob er diesen überhaupt getroffen habe.

Schließlich habe Andre D. ausgesagt, die Gruppe sei von dem “Hells Angel” Michael D. regelrecht abgeschritten und dabei bedrohlich gemustert worden, so dass er ins Amtsgericht gegangen sei, um Hilfe zu erbitten. Die Verteidigung habe diese Aussage immer wieder zitiert und wegen der detailreichen, lebhaften Schilderungen für glaubhaft befunden, erklärte Füssinger, umgekehrt könne man diese Aussage auch als “phantasiereich” beschreiben, da sich dies nicht von den übrigen Beteiligten habe bestätigen lassen. Selbst Peter B. habe sich nicht auf eine solche Situation berufen. Die Beschreibungen des Zeugen, seine Bitte, die Polizei zu verständigen, sei von einem schlanken, grauhaarigen Wachtmeister Mitte 50 abgetan worden, treffe “offensichtlich” auf keinen der beiden an dem Tag anwesenden Justizwachtmeister zu. Im übrigen ist auch das Schweigen der beteiligten Rechten durchaus beredt: Peter B. solle nicht belastet werden – wenn es denn eine Nothilfelage gegeben habe, hätten diese doch zu dessen Entlastung aussagen können.

Eine gewisse Bedeutung komme der polizeilichen Vernehmung des Zeugen R zu. Er hatte dort ausgesagt, durch Drohungen beeinflußt worden zu sein, im Sinne des Angeklagten auszusagen. Er sei im Vorfeld des Prozesses gegen Ralf D. aufgefordert worden, Unterstützung zu leisten, ohne den näheren Grund zu kennen. Vor dem Amtsgericht habe angesichts der Konfrontation mit den “Hells Angels” eine “spannungsgeladene Situation” bestanden, als aus der Gruppe um Peter B.etwas provokatives in Richtung der Kontrahenten gerufen worden sei, von dem er gleich gedacht habe, wie blöd es sei, sowas in der Situation von sich zu geben.

Dies sei dann auch der Auftakt für die Schlägerei gewesen. Das stehe im deutlichen Widerspruch zu der Aussage des Angeklagten. Vielleicht sei es den Beeinflußungsversuchen geschuldet, dass R die Provokationen nicht einem bestimmten Beteiligten zuzuordnen vermochte. Möglich sei aber auch, dass R seine Erinnerungen bewußt verwässert schilderte, weil er einer derjenigen war, die laut Aussage des Justizwachtmeisters P einen Schritt auf die Hells Angels zugemacht hatten. Jedenfalls hatte R von allen Rechten die schwersten Verletzungen davongetragen. Hat er also Peter B. im wahrsten Sinne des Wortes “ans Messer geliefert”, oder nur die Wahrheit gesagt, stellte die Staatsanwältin als Frage in den Raum.

Für die Anklagebehörde stelle die Einlassung des Justizwachtmeisters P die entscheidende Aussage dar. Danach sei der erste Angriff von der Gruppe um den Angeklagten ausgegangen, als zwei Personen vortraten und zwei “Hells Angels” unmittelbar in die Knie gegangen seien. Das P nur eine Ausholbewegung aus der Schulter gesehen und einen Leberhaken vermutet habe, sei der Position der beiden Rechten geschuldet gewesen. Die Aussage des P sei eindeutig gewesen und habe auch seinen Einlassungen bei der polizeilichen Vernehmung entsprochen, die nur zwei Stunden nach der Tat erfolgt sei. Die Aussage blieb dabei stets frei von Ergänzungen mit Wahrnehmungen anderer Zeugen und stehe auch im Einklang mit den Schilderungen der übrigen anwesenden Beamten. Geringfügige Abweichen bei diesen lasse sich auf schlechtere Sicht und das sog. “Knallzeugen”-Phänomen zurückführen. Selbst auf aggressive Nachfragen der Verteidigung habe sich der Zeuge nicht verunsichern lassen. Der Vorwurf, es habe sich nur um eine Gefälligkeitsaussage zugunsten der “Hells Angels” gehandelt, wies die Anklagevertreterin zurück. Welche Personen vorgetreten waren, habe P nicht sagen können und somit keine Tendenz aufgewiesen, Peter B. besonders zu belasten.

Diesen habe er weder erkannt, noch das Messer gesehen. Die Aussage des André D. sei darüberhinaus nicht geeignet, die Glaubwürdigkeit des P in Zweifel zu ziehen, weil er schon den Aussagen des Angeklagten widersprach. P habe von Anfang an offen Berührungspunkte mit den “Hells Angels” offengelegt. Dass er Michael D., der ihn vier Jahre zuvor einmal tätowiert habe, nicht erkannte, sei durchaus nachvollziehbar.

Nach den Messerstichen habe sich Peter B. der beginnenden Schlägerei schnell durch Flucht aus dem Eingangsbereich auf die Deliusstrasse entzogen von dort die “Hells Angels” aus sicherer Entfernung weiter mit steigender Intensität provoziert. DIeses “Nachtatverhalten” lasse sich aber nicht mit einem vorigen “Notwehrverhalten” in Einklang bringen und bestätige vielmehr das eigene offensive Vorgehen des Angeklagten.

Auch gehe die Staatsanwaltschaft von einer geplanten Auseinandersetzung aus. Peter B. habe seine Begleiter angewiesen, sich mit Sonnenbrillen, schwarzer Kleidung und Basecaps zu vermummen und habe sich – selbst so angezogen – im Schutz der uniformen Masse vor Identifizierung sicher gefühlt. Eine Zuordnung einzelner Tatbeiträge sei so bewußt verhindert worden. Das konkrete Motiv dazu bleibe unbekannt, gehe aber mit Sicherheit über das hinaus, was im Laufe des Verfahrens zu Tage getreten sei. Ein Konflikt zwischen Dennis K. und Ralf D. könne für Peter B. nicht der ausschlaggebende Grund gewesen sein.

“Im Verhältnis zur Öffentlichkeit des Tatortes haben wir nicht viel, aber genug, um eine Verurteilung zu erreichen”, resümierte Füssinger. Trotz zweier Opfer habe es sich nach der Rechtsprechung des BGH um eine Tat gehandelt. Bezüglich der Strafzumessung seien strafschärfend mehrere Umstände zu berücksichtigen. Die Öffentlichkeit des Justizgebäudes habe eine besondere Gefahr für unbeteiligte Dritte bedeutet. Peter B. habe einzelne Begleiter über die abzusehende Gefährlichkeit seines Vorhabens im Unklaren gelassen und mit hoher krimineller Energie die Aufklärung von vornherein zu erschweren versucht. Er selbst habe nach eigener Aussage von seinen Opfer keine größeren Schutzmaßnahmen erwartet und mit seinen Messerstichen gleich zwei Menschen schwer verletzt und dabei gleich zwei Tatbestandsalternativen verwirklicht. Auch mehrere Vorstrafen aus wiederholten Verurteilungen und sein Bewährungsversagen aus seiner letzten Verurteilung sprächen gegen den Angeklagten. Zugutezuhalten sei ihm nur das gewaltsame Vorgehen der “Hells Angels” sowie eine gewisse Provokation, die sich nicht ausschließen lasse. Insgesamt seien daher 5 Jahre und 6 Monate tat- und schuldangemessen.

        

Verteidigung beantragt Freispruch

Zugunsten des Angeklagten griffen im Anschluß beide Verteidiger das Wort. Rechtswalt Terjung eröffnete seinen Schlußvortrag in dem er seiner Verwunderung Ausdruck verlieh, das der im Vorfeld solch großes Aufsehen verursachende Prozess dann doch so unspektakulär verlaufen sei. Alles andere als unspektakulär seien allerdings die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft verlaufen. Terjung warf den Anklägern vor, “eingleisig und unzureichend” ermittelt und die Verteidigung durch die späte Gewährung der Akteneinsicht, zwei Wochen vor dem Prozessbeginn behindert zu haben.

So wie es die Anklage darstelle, könne es “offensichtlich nicht gewesen sein”. Dementsprechend habe sich die Staatsanwältin auch um eine Sachverhaltsschlilderung herumgedrückt, die er nun nachholen wolle:
Im Vorfeld des 29. August 2008 habe sein Mandant ein paar Freunde um moralische Unterstützung für Ralf D. gebeten, der sich wegen eines Messerstichs auf den Dennis K. vor Gericht verantworten sollte. Peter B. habe dazu aufgerufen, in schwarzer Bekleidung zu erscheinen um Einheit zu demonstrieren, Präsenz zu zeigen und die erwarteten “Hells Angels” zu “verunsichern” bzw. ihnen “Angst einzuflössen”. Dabei handelte es sich bei dem Angeklagten, wie seinen Begleitern im Verhältnis zu den “Hells Angels” eher um “halbe Portionen”.

Der beiderseitige Aufmarsch sei auch von mehreren Polizei- und Zollbeamten beobachtet worden. Doch gäben solche eigentlich immer gute Zeugen ab, sei das hier nicht der Fall gewesen. Zwei Polizisten widersprachen sich bereits bei der Frage des Zeitpunktes des Erscheinens der rechten Gruppe. Übereinstimmend mit seinem Mandanten und dem Zeugen Ralf D. sagten diese jedoch aus, dass schließlich mehrere “Hells Angels” aus zwei vorgefahrenen Geländefahrzeugen stiegen und sich auf der Empore vor dem Gerichtseingang einfanden. Anschließend seien drei weitere “Hells Angels” die dortige Treppe hoch gekommen.

Der Zeuge Andre D. habe sich von Michael D., dem Tätowierer bedroht gefühlt, als dieser die Reihe der Rechten abgeschritten sei. Er sei ins Amtsgericht gegangen, und habe den Wachtmeister P gebeten, die Polizei zu rufen, weil sich draußen Ärger zusammenbraue. Da konnte dieser aber noch nicht wissen, dass der Wachtmeister ein Bekannter des Michael D. war, der sich draussen bedrohlich umtat. “Ja ja, geht los!” habe dieser die Bitte lapidar abgetan. P habe demgegenüber vor Gericht erklärt, seinem Kollegen zugerufen zu haben  “Jetzt gehts los!”, als die Schlägerei began. Dieser konnte sich an einen solchen Satz nicht erinnern, wollte nichteinmal die Gefahr gewittert haben. DIe Aussage des P sei daher “in keiner Weise glaubhaft”, soweit er sein Ziel erreicht habe, die Kammer davon zu überzeugen, dass die “Hells Angels” nicht angefangen hätten.

Schließlich habe Dennis K. den Ralf D. geschlagen und damit eine Kettenreaktion an gegenseitigen Schlägen beider Seiten ausgelöst, die ein Polizeibeamter mit mehrjähriger Erfahrung als die bislang brutalste Schlägerei qualifizierte, die er je gesehen habe. Eine Richterin am Amtsgericht, die Teile der Auseinandersetzung aus einem Fenster mitansah, hielt einen der zusammengeschlagenen Rechten, den Zeugen R, sogar kurzweilig für tot. Dessen Verletzungen habe man noch bei seinem kurzen Auftritt vor dem Landgericht in Augenschein nehmen können. Aufgrund dieser Brutalität habe sich Peter B. veranlasst gesehen, seinem Freund Ralf D., der am Boden liegend mit Tritten bearbeitet worden war, zur Nothilfe zu kommen. Selbst als er später von mehreren “Hells Angels” angegriffen worden war, habe er sich nur passiv verteidigt, ohne das Messer gegen die Angreifer in Notwehr einzusetzen. Letztlich sei ihm gar nicht nachzuweisen gewesen, dass tatsächlich er zugestochen habe.
Noch deutlich ausdrucksvoller wurde Terjungs Kollege, Rechtsanwalt Bangert. man habe bei der Beurteilung des Sachverhaltes vollkomen falsch angesetzt, polterte er drauflos. Bei dem Geschehen im August 2008 habe es sich lediglich um die Fortsetzung einer Geschichte gehandelt, die schon vorher ihren unheilvollen Anfang genommen hatte. Im März 2007 war es in der Kieler Discothek “Mausefalle” zu einer Auseinandersetzung gekommen, bei der dem Andre D. durch Dennis K. der Kiefer gebrochen worden war. Daraufhin sei es zu einem Messerstich gegen Dennis K. gekommen, der Gegenstand der Verhandlung gegen Ralf D. im August 2008 sein sollte.

Dieser habe angesichts möglicher Vergeltungsmaßnahmen durch die “Hells Angels” dem Schutz durch Peter B. versichert, der als Mitglied der rechtsmilitanten Szene geeignet schien, entsprechende Hilfe zu leisten. Nun sei es aber so, dass die “Hells Angels” einem strengen Verhaltenskodex unterworfen sind. Wenn man angemacht werde, gelte es, das sofort zu regeln. Dies sei aber hier nicht möglich gewesen. Bangert erklärte, er könne sich bildlich vorstellen, wie nun der lokale “Hells Angels”-Präses von Dennis K. mit Blick auf den Kodex Vorwürfe mache und Rechenschaft verlange. Er werde Dennis K. dann sicher auffordern “Mach du das gerade”. So sei es dann auch gekommen, als Dennis K. im August 2008 mit dem “kompletten Armeecorps” der örtlichen “Hells Angels” am Amtsgericht erscheint, die Rechten von zwei Seiten in die Zange nehmen läßt, amit Ralf D. seiner Bestrafung nicht entkommen könne. Wenn es ihnen nur darum gegangen wäre, an dem Verfahren teilzunehmen, hätten sie nur das Gericht betreten müssen, denn der Eingang sei unversperrt gewesen. Doch das taten sie nicht und kesselten die Kontrahenten dagegen ein.

Justizwachtmeister P will zwei Männer zu Boden gehen gesehen haben, die er nicht weiter identifizieren konnte, als dass es sich um einen Mann von 1,85m Größe und einen etwas kleineren Mann gehandelt habe. “Nun weiß ich aber, dass Sascha B. 1,95m und Dennis K. mindestens 1,90m groß sind.” erklärte Bangert. P habe zudem ausgesagt, das beide Opfer zeitgleich in die Knie gegangen seien, also gleichzeitig auf sie eingeschlagen worden sei. Das können zwei Messerstiche eines Täters also nicht gewesen sein. Die Glaubwürdigkeit des P sei an der Frage zu messen, wieviele Justizwachtmeister es wohl in Deutschland gäbe, die sich von einem “Hells Angel” tätowieren lassen, ausgerechnet dann Dienst tun, wenn ein Prozess mit “Hells Angels”-Beteiligung ansteht und dann nicht zugunsten dieser aussagen würden. P habe schließlich nicht gesagt, er wisse nicht, ob er seinen Tätowierer Michael D. gesehen habe, sondern erklärt, dieser sei “auf keinen Fall” dabei gewesen.

Peter B. habe Ralf D. gerettet und damit, so schloss Bangert ”das Land Schleswig-Holstein davor bewahrt, einen weiteren Behinderten durchfüttern zu müssen”. Beide Verteidiger beantragten Freispruch, Peter B. schloss sich in seinem Schlußwort deren Ausführungen an.

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Verfasser: BreakingNews
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