BGH muss umstrittenen Freispruch prüfen
Kiel211: Staatsanwaltschaft greift Freispruch für Peter B. mit Revision an
Thursday, 26.February 2009 um 15:48 Uhr | Kiel211, Polizeimeldungen, Rechtsprechung
Die Staatsanwaltschaft Kiel hat nach Aussage von Oberstaatsanwalt Uwe Wick “umfassende Rechtsmittel” gegen den Freispruch für den ehemaligen NPD-Funktionär und rechtsmilitanten Neo-Nazi Peter B. eingelegt. Den hatte die erste große Strafkammer des Landgerichts Kiel Mitte Februar vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung wegen der Messerstiche auf zwei “Hells Angels”-Mitglieder nach dem Grundsatz “in dubio pro reo” freigesprochen, nachdem sie nicht zweifelsfrei ausschließen mochte, dass der Angeklagte im Verlauf einer Massenschlägerei zwischen Rechten und “Hells Angels”-Mitgliedern vor dem Kieler Amtsgericht in Notwehr, bzw. zugunsten eines Gesinnungsgenossen in Nothilfe gehandelt habe.
Schon damals hatte Staatsanwalt Bimler als Verteter der Anklagebehörde von einer hohen Wahrscheinlichkeit einer Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) gesprochen.



