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Keine neue Beweisaufnahme

Kiel211vorab: Nebenklage im “Kieler Woche”-Prozess scheitert mit “Kot”-Beweisanträgen

Zum Ende der - durch einen Beschluss des BGH notwendig gewordenen – zweiten Hauptverhandlung im Verfahren um den im Verlaufe der “Kieler Woche” 2007 begangenen Totschlag an einem 25-jährigen Mann, hat der Nebenklägervertreter der Familie des Opfers mit drei überraschenden Beweisanträgen für Aufsehen gesorgt, die die These, der Angeklagte habe aus Todesangst eingekotet, widerlegen sollten. Nach dem Ansinnen des Rechtsanwalts Sigurd Fabig, sollte ein Sachverständiger dazu Auskunft geben, ob der Angeklagte nicht vielleicht aus medizinischen Gründen und/oder aufgrund seines vorherigen Alkohol- und Drogenkonsums unfähig war, seinen Stuhlgang zu kontrollieren. Darüber hinaus solle eine kriminaltechnische Untersuchung der Konsistenz und der Verteilung der Exkremente in der sichergestellten Bekleidung des Angeklagten belegen, dass sich der Angeklagte nicht unmittelbar während der Tat, sondern erst nach seiner Flucht eingekotet habe, als er von Polizeibeamten festgenommen worden sei. Dafür würde eine gernigflächigere Verteilung des Kots sprechen, so Fabig.
Außerdem forderte er die Einholung eines neuerlichen psychiatrischen Gutachtens, dass bestätigen werde, dass keine tiefgreifende Bewußtseinsstörung vorgelegen habe, weil der Angeklagte ansonsten auch eine ihn während der Tatausführung anschreiende Zeugin, er solle aufhören, als Angreiferin hätte erkennen, und auch sie mit einem Messer verletzen müssen.

Die Kammer wies die Anträge aufgrund der aus der BGH-Entscheidung folgende Sperrwirkung für weitere Sachverhaltsfeststellungen in deutlicher Form zurück. Die Feststellung der 8.großen Strafkammer, es habe eine Todeangst vorgelegen sei aufgrund der Bindungswirkung Des BGH-Beschlusses nicht mehr angreifbar. Der Vorsitzende Oliver William scholt die Anträge darüber hinaus als “Schuss ins Blaue”, der angebliche Beweisinhalt darüber hinaus einer gutachterlichen Bewertung schon logischerweise entzogen.

Zu den Schlußvorträgen von Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung folgt die ausführliche Aufarbeitung in Kürze.

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Verfasser: BreakingNews
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