Justiz-Odyssee endgültig beendet
Kiel211: Tödliche Aussetzung eines Lübecker Schülers – BGH verwirft Polizisten-Revision
Friday, 27.February 2009 um 20:16 Uhr | Kiel211, Polizeimeldungen, Rechtsprechung
Mit der einstimmig beschlossenen Ablehnung der Revision eines vom Landgericht Kiel wegen Aussetzung mit Todesfolge verurteilten Polizeibeamten hat der Bundesgerichtshof (BGH) das Verfahren um den tragischen Tod des an einer Straße ausgesetzten, betrunkenen 18-jährigen Lübecker Schülers Robert S. aus dem Dezember 2002 einem endgültigen Ende zugeführt. Die Verurteilung des Polizeioberkommissars zu einer eineinhalbjährigen Bewährungsstrafe ist damit rechtskräftig und wird höchstwahrscheinlich zur Entlassung des Beamten aus dem Polizeidienst und dem Verlust seiner Pensionsansprüche führen. Sein wegen fahrlässiger Tötung zu einer Bewährungsstrafe von neun Monaten verurteilte rangniedere Kollege hatte seine Revision zurückgezogen und seine Verurteilung akzeptiert, die keine solch schweren dienstrechtlichen Konsequenzen nach sich zog. [shz.de]
Mit der Rechtskaft der Verurteilung des zweiten Beamten endet eine Justiz-Odyssee der Eltern des Opfers, die eine Anklage gegen die beiden Beamten durch die Staatsanwaltschaft Lübeck vor dem OLG Schleswig erst zweimal erzwingen mußten, bevor es zu einer ersten Verhandlung vor dem Landgericht Lübeck kam. Dort hatte die Anklagebehörde aber selbst Freispruch der Angeklagten gefordert. Das Landgericht verurteilte die Polizeibeamten letztlich wegen fahrlässiger Tötung zu Bewährungsstrafen von neun Monaten, die es ihnen erlaubten, im Polizeidienst zu verbleiben. Die öffentliche Meinung hatte der Anklagebehörde vorgeworfen, das Fehlverhalten der Beamten aus falscher Loyalität zur Polizei vertuschen zu wollen. In einer ersten Befassung mit der Strafsache hob der BGH das erstinstanzliche Urteil wegen Rechtsmängeln auf und verwies es an das Landgericht Kiel zurück weil das Landgericht Lübeck zu Unrecht eine Verurteilung wegen Aussetzung mit Todesfolge abgelehnt habe, das als Verbrechen eine Mindestsstrafe von 3 Jahren vorsieht.


