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Armin M. vs. Hollywood

“Kannibale von Rotenburg” vor dem BGH: Mein Leben ist kein Horrorfilm!

Mit allen gerichtlichen Mitteln hat sich der als “Kannibale von Rotenburg” bekannt gewordene Armin M. bislang erfolgreich gegen die Veröffentlichung eines Kino-Films zur Wehr gesetzt, der seine Lebensgeschichte, Persönlichkeitsmerkmale und den realen Hergang der Tat aus dem März 2001 detailgenau nachzeichnet, als er einen Mann, den er im Internet kennengelernt hatte, zur Befriedigung seines Geschlechtstriebes entmannte, tötete, dessen Körper ausweidete, zerlegte, in Teilen einfror und in der Folgezeit sukzessive verspeiste. “Manche Geschichten sollten nie erzählt werden” heisst es im Trailer des Martin Weisz-Films über den “Kannibalen von Rotenburg” - die deutsche Rechtsprechung fand das bislang auch.

Das US-Filmstudio, das den mehrfach prämierten Kinofilm “Rohtenburg” mit dem deutschen Schauspieler Thomas Kretschmann in der Hauptrolle produziert hatte, legte jedoch Revision zum Bundesgerichtshof ein, der nun am 26.Mai 2009 über die Sache verhandeln wird. 

Armin M. hatte die Produktionsfirma wegen Verletzung seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts verklagt. Sein Leben dürfe nicht als “Real-Horrorfilm” veröffentlicht werden. Der BGH muss nun entscheiden, ob im Rahmen der Grundrechtsabwägung sein Persönlichkeitsrecht hinter der ebenfalls grundrechtlich garantierten Kunst- und Filmfreiheit der Beklagten aus Hollywood zurückzutreten hat. [BGH-Pressemitteilung | ksta.de]

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Verfasser: BreakingNews
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