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Verfassungsrichter haben ihren ersten Fall

Endlich Arbeit für das neue Landesverfassungsgericht

Fast ein Jahr hat es nun gedauert, dass das zum 1. Mai 2008 neu gegründete Schleswig-Holsteinische Landesverfassungsgericht nun sein erstes Verfahren bearbeiten darf: Grüne und SSW im Kieler Landtag erbarmen sich mit einer Klage gegen die Amtsordnung.

Mit den neuen Groß-Ämtern sei eine neue Ebene der Quasi-Gebietskörperschaft durch die Hintertür eingeführt worden, ohne dass diese demokratisch legitimiert sei. Die Aufgabe der Ämter habe nach dem ursprünglichen Ansinnen lediglich in der Verwaltungsdienstleistungsfunktion für die Gemeinden bestanden. Da den Ämtern aber immer mehr Aufgaben zugewiesen worden seien, gerierten sich diese nunmehr als Gebietskörperschaften. Daher müßten die Ämter zu Amtsgemeinden mit entsprechenden Wahlen oder ihrerseits zu Gemeinden gemacht werden. [shz.de]

Schleswig-Holstein hatte bis zum letzten Jahr keine eigene Verfassungsgerichtsbarkeit und bis dahin Streitigkeiten über die Auslegung von Landesverfassungsrecht dem Bundesverfassungsgericht anvertraut. Die Landesverfassungsrichter rekrutieren sich im wesentlichen aus Richtern, Anwälten und Rechtsprofessoren und sind ehrenamtlich tätig.

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Verfasser: BreakingNews
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