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Piraten werden nicht in Kiel angeklagt

Kiel211: Keine Kieler Piratengerichtsbarkeit

Es wäre ein spannender Gerichtssommer vor dem Landgericht Kiel geworden, aber es ist uns nicht vergönnt: Nach dem bewaffneten Angriff auf den normalerweise in Kiel stationierten Marine-Tanker “Spessart” vor der somalischen Küste wird den von deutschen Marinesoldaten gefassten Piraten nicht in Kiel, sondern in Kenia der Prozess gemacht. Eine entsprechende Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und Kenia wurde erst in letzter Minute erreicht, noch bevor die deutsche Fregatte “Rheinland-Pfalz” mit den Gefangenen an Bord im Hafen Mombasas anlegt.

Noch bis heute Vormittag hatten die Seeräuber die Aufmerksamkeit der Kieler Justiz in Anspruch genommen, da es immer wahrscheinlicher wurde, dass es tatsächlich zu einer “Kieler Piratengerichtsbarkeit” kommt [Ein Schelm, wer dabei an die Vorliebe für Ohrschmuck von so manchem Strafkammervorsitzenden dachte]. Die Bundeswehr hatte dazu bereits einen Airbus bereitgestellt, mit dem 40 Bundespolizisten den Transport der sieben Piraten von Mombasa zum Luftwaffenflugplatz Hohn bei Rendsburg bewerkstelligen sollten.

Die für die Strafverfolgung der Angriffe gegen den in Kiel stationierten Tanker zuständige Staatanwaltschaft hatte bereits kurz nach dem fehlgeschlagenen Angriff ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und auch die Bundeswehr eine entsprechende Strafanzeige gestellt. Schließlich beantragte die Behörde Haftbefehle gegen die von der deutschen Marine festgehaltenen Piraten, die sie vom Amtsgericht Kiel am heutigen Tag auch ausgestellt bekam.

Dabei war die Justiz gezwungen gewesen, auf die Unzulänglichkeiten der Poltik zu reagieren. Die Bundesregierung war sich zunächst nicht einig, ob die Piraten an Kenia übergeben werden sollten oder man die Strafverfolgung tatsächlich durch die deutsche Justiz wahrnehmen läßt. Das Bundesinnenministerium wollte eine Einreise der Somalis generell verhindern, da man Ihnen ansonsten die Möglichkeit eröffnet hätte, Asylanträge zu stellen. So würde man ihnen noch die Kosten für die Schleusung sparen, lautete das Argument.
Das Auswärtige Amt war demgegenüber zunächst erfolglos bemüht gewesen, mit Kenias Regierung eine Sonderlösung für die sieben „Spessart“-Piraten zu vereinbaren. Dies war nötig geworden, weil das zwischen der EU und Kenia ausgehandelte Rechtshilfeabkommen für die “Atalanta”-Mission zur Abnahme und Verurteilung von Piraten nur Angriffe auf zivile Frachtschiffe deckt und gerade nicht Attacken auf Marineschiffe erfasst. Im März waren nach diesem Abkommen bereits neun von der deutschen Marine festgenommene Piraten an die kenianischen Behörden übergeben worden, nachdem die Seeräuber erfolglos versucht hatten, den Frachter “Courier” zu kapern.

Landesjustizminister Döring hatte noch gestern von einer “Zwickmühle” gesprochen, weil die Staatsanwaltschaft durch die Untätigkeit der Bundesregierung zur Beantragung der Haftbefehle genötigt gewesen sei: Hätte die Kieler Staatsanwaltschaft nicht gehandelt und sich Kenia für nicht zuständig erklärt, wären die Piraten im Hafen Mombasas unbehelligt von Bord gehen zu lassen gewesen. Dabei hatte Döring keinen Zweifel daran gelassen, das man die Sache nur zu gern an Kenia abschieben würde: ”Wir haben kein Interesse an dem Fall” und an einem Strafverfahren, dass eine Kammer lange zu binden und kostenintensiv zu werden drohte. [SpiegelOnline | SHZ.de | KN-Online]

Ob eine derartige politische “Entsorgung” der konkreten Strafverfolgungskompetenz an Kenia aus Bequemlichkeitsgründen nun rechtsstaalichen Grundsätzen entspricht, sei einmal dahingestellt.

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Verfasser: BreakingNews
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