Wahrung des Rechts oder PR-Stunt?
Kein Prozess in Kiel: Deutsche Piraten-Verteidiger verklagen BRD
Tuesday, 14.April 2009 um 22:26 Uhr | Kiel211, Krisenherde, Politik, Polizeimeldungen, Rechtsprechung
Hat sich die Bundesrepublik Deutschland aus ihrer rechtsstaatlichen Verantwortung gestohlen, als sie sich der beim Angriff auf den deutschen Marine-Tanker “Spessart” beteiligten somalischen Piraten in der Weise entledigte, dass sie diese zur Strafverfolgung an Kenia übergab? Wenn es schon nicht zur “Kieler Piratengerichtsbarkeit” kommt, wird diese Frage möglicherweise vor Berliner Gerichten zu klären sein – wenn es nach dem Willen zweier deutscher Strafverteidiger geht.
Die offenbar mit der Verteidigung von zwei der verdächtigen Seeräuber betrauten Rechtsanwälte Oliver Wallasch und Andreas Schulz verklagen die Bundesregierung im Auftrage ihrer Mandanten nun zum einen auf Schadenersatz nach Amtshaftungsgrundsätzen, zum anderen auf tätige Unterstützung durch die deutsche Botschaft, sowie die Zahlung ihrer rechtsanwältlichen Tätigkeit, um die Verteidigung der Männer vor einem kenianischen Gericht nach rechtsstaatlichen Maßstäben sicherzustellen. In zwei unabhängig anhängig gemachten Klagen vor dem Landgericht und dem Verwaltungsgericht Berlins begründen sie dies damit, dass die Bundesregierung für die Gewährung eines rechtsstaatlichen Verfahrens gegen die an Kenia übergebenen Verdächtigen noch immer verantwortlich sei. Mit der Klage vor dem Landgericht begehrt der Mandant von Oliver Wallasch die Feststellung, dass die Ministerien für Inneres, Verteidigung und Justiz sowie das Auswärtige Amt ihre Amtspflichten verletzt haben, als sie seine Überstellung an Kenia in rechtswidriger Weise bewirkten und somit ersatzpflichtig für alle materielle wie immaterielle Schäden seien, die dem Beschuldigten entstünden. Dieser sei in Kenia einer menschenunwürdigen Haft ohne medizinische Versorgung, sanitäre Mindeststandards ausgesetzt, ohne Zugang zu angemessener anwaltlicher Beratung zu erhalten. Die Ministerien hätten „wissentlich und willentlich den Kläger in die Gefahr des Todes beziehungsweise der erheblichen Gesundheitsgefährdung begeben“ und dies allein auf Grundlage eines „vermeintlich“ rechtfertigenden Abkommens mit Kenia.
Die Bundesregierung hatte erst kurz vor Einlaufen der Marine-Fregatte “Rheinland-Pfalz” im Hafen von Mombasa eine Vereinbarung mit der kenianischen Regierung erreicht, dass den an Bord befindlichen Gefangenen in Kenia der Prozess gemacht wird und nicht in Kiel. Die Staatsanwaltschaft Kiel hatte nach dem Angriff auf die “Spessart” ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und mit Erwirken von Haftbefehlen alles für eine Überstellung der Beschuldigten in die schleswig-holsteinische Landeshauptstadt getan. Da die Bundes- wie Landesregierung eine Strafverfolgung durch die deutsche Justiz aber scheuten, schloss man mit Kenia eine entsprechende Vereinbarung, wie sie auch im Rahmen der EU-”Atalanta”-Mission für Angriffe auf zivile Schiffe getroffen worden war.
Auf diese Vereinbarung, die angeblich mit der Lieferung von Schnellbooten, Helikopter und Feuerwehrfahrzeugen vergütet werden soll, berufen sich die Anwälte. Kenia habe einen Prozess “unter Wahrung des Rechts auf ein faires Verfahren” garantiert und den Beschuldigten unentgeltliche anwaltliche Vertretung zugesichert. Da dies in Kenias Rechtssystem so nicht vorgesehen sei, müsse nun Deutschland dafür einstehen.
Den mutmaßlichen Piraten wird u.a. vorgeworfen, aus gewisser Entfernung mit mehreren Kalaschnikows und einer Panzerfaust erfolglos auf den deutschen Marine-Tanker gefeuert zu haben. Nach kurzer Verfolgungsjagd waren die Angreifer gestellt und auf der “Rheinland-Pfalz” inhaftiert worden.
Die Anwälte beklagen sowohl mangelnde Unterstützung durch die deutsche Botschaft, als auch die Zugangsverweigerung durch die kenianische Justiz. Es drohe ein unfaires Verfahren und damit ein Wortbruch auch der Bundesregierung. Für das Auswärtige Amt sind die beiden Juristen ein Dorn im Auge. Aus Selbstdarstellungs- wie PR-Zwecken würden diese einen ordentlichen Prozess gefährden, heißt es aus Diplomatenkreisen, von “Show” ist die Rede. Ein kenianischer Anwalt vertrete die Männer, viel mehr könne man aus deutscher Sicht nicht tun. Davon, dass zumindest Oliver Wallasch die werbliche Selbstdarstellung nicht fremd ist, zeugt ein verlinkter “Kino-Trailer” (rechts oben) auf der Kanzlei-Homepage, von dem ich mal annehme, dass dieser auch tatsächlich mal ein einem Lichtspielhaus gelaufen ist.
[SpiegelOnline | Welt.de]



14.April 2009 um 23:36 Uhr
Oh Mann, das gibt`s ja nicht. Sind deutsche Anwälte wirklich die beste Verteidigung für somalische Piraten vor einem kenianischen Gericht? Was spricht denn gegen einen kenianischen Anwalt? Der Verdacht einer bewussten PR-Maßnahme liegt da schon nahe, denn erstmal steht die Geschichte in den Zeitungen, egal ob das Mandat nun übernommen ( und vom Statt bezahlt ) wird.
15.April 2009 um 12:13 Uhr
Naja, es ist schon fragwürdig, wieso die deutsche Politik so über die Strafverfolgung verfügt, dass man sich einem vermeintlich unbequemen Verfahren entledigt. “Unzulässiges Outsourcing des gesetzlichen Richters” heisst es bei den Verteidigern und da ist was wahres dran. Wenn man aber sowas macht, hat die Bundesregierung auch ne gewisse Pflicht auf die Einhaltung von rechtstaatlichen Mindestanforderungen zu bestehen.
Schließlich hat man keine Probleme damit, deutschen Kinderschändern richtigerweise hier den Prozess zu machen, die in Thailand etc. kleine Kinder mißbrauchen und diese dann für ihre Zeugenaussagen samt Familien herzufliegen.
15.April 2009 um 14:45 Uhr
Das Wort “Anwalt” wird wahrscheinlich bald einmal umbenannt in etwas politisch korrektes. Ist ja mittlerweile ein richtiges Schimpfwort.
Wallasch und Schulz, Ihr Anwälte!