Betrugsverfahren gegen SMS-Chat-Betreiber
Kiel211: Verteidiger-Stellungnahme zur Anklageerhebung im SMS-Chat-Betrugsfall
Tuesday, 11.August 2009 um 17:13 Uhr | Deutschland, HighTech, Kiel211, Polizeimeldungen, Rechtsprechung, Wirtschaft
Nachdem die Staatsanwaltschaft Kiel am heutigen Tage in zwei Verfahren gegen insgesamt zehn Hauptangeschuldigte und ehemalige Betreiber von als SMS-Chat bezeichneten sog. virtuellen Mehrwertdiensten Anklagen wegen bandenmäßigen Betruges zur Großen Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Kiel erhoben hat, kann Kiel211.de eine erste Stellungnahme zweier Verteidigers veröffentlichen.
Die Wirtschaftsstrafrechtler Gerald Goecke und Dr. Michael Gubitz, sind mit der Verteidigung der beiden zentralen Figuren in dem größeren der zwei Verfahren um die MintNet GmbH betraut. Ihnen wirft die Staatsanwaltschaft vor, 700.000 Menschen geschädigt und dabei eine Gesamtschadenssumme von 46 Millionen Euro erzielt zu haben.
Gemeinsame Presserklärung der Kieler Rechtsanwälte Gerald Goecke und Dr. Michael Gubitz – Reaktion auf die Presserklärung der Staatsanwaltschaft Kiel vom 11.8.09:
Die Unterzeichner vertreten zwei der Hauptangeschuldigten im Verfahren gegen die Betreiber von SMS-Chats.
– Die Staatsanwaltschaft hat die Vorwürfe im Laufe der nun seit Jahren geführten Ermittlungen deutlich reduziert: Mittlerweile geht es nur noch darum, dass angeblich kontaktsuchende Personen in Wahrheit nicht existent gewesen sein sollen und eine Kommunikation mit sogenannten animierten Chats statt gefunden hat.
– Der Vorwurf, über die Kosten der Versendung von SMS nicht oder nicht ausreichend aufgeklärt zu haben, wird von der Staatsanwaltschaft nicht mehr aufrecht erhalten.
– Die von der Staatsanwaltschaft publizierte Anzahl der Geschädigten und Höhe der Schadensumme findet keine Grundlage in der Anklage. Die Verteidigung geht davon aus, dass diese Phantasiezahlen lediglich der Hoffnung auf öffentliche Wirkung und Vorverurteilung geschuldet sind.
– Die Staatsanwaltschaft blendet aus, dass es zahlreiche Personen gab, die mit der geführten Kommunikation sehr zufrieden waren und sich nicht mehr erwartet haben.
– Die Generalstaatsanwaltschaft Bremen hat bereits 2004 entschieden, dass es bei SMS-Chats um eine lediglich virtuelle Realität geht und einen Betrug verneint.
– Von der Staatsanwaltschaft wird selbst eine Parallele zu erotischen Telefonaten („Telefonsex“) gezogen. Das Anbieten derartiger Telefonleistungen ist straflos, weil dort „echte“ Gefühle von den Teilnehmenden nicht erwartet werden. Folgerichtig hat die Staatsanwaltschaft (angeblich) sämtliche SMS mit sexuellem Inhalt nicht in die Anklage einbezogen.
– Die Verteidigung sieht den mit dem Verfahren verbundenen rechtlichen Fragestellungen interessiert entgegen. Der Umstand allerdings, dass sich drei Personen seit Anfang Dezember 2008 trotz der ungeklärten Rechtslage in Haft befinden, ist nicht hinnehmbar. Die offenen Rechtsfragen sollten geklärt werden, ohne dass durch den Vollzug von monatelanger Untersuchungshaft bereits Fakten geschaffen werden. Der in der Presseerklärung der Staatsanwaltschaft zum Ausdruck kommende Stolz darüber, dass es sich um das „bundesweit erste Verfahren aus dem Bereich virtueller Kontaktmärkte, in dem es wegen Betrugsvorwürfen gegen die Betreiber zu Verhaftungen gekommen ist“, ist verfehlt. Dass es anderswo nicht zu Verhaftungen gekommen ist, liegt daran, dass ein solches Verhalten von anderen Staatsanwaltschaften Deutschlands bisher für nicht strafbar gehalten worden ist.
Das Verfahren weist weitere Besonderheiten auf, über die sich die Verteidigung zu gegebener Zeit erklären wird.
Rechtsanwalt Gerald Goecke Rechtsanwalt Dr. Michael Gubitz



13.August 2009 um 00:14 Uhr
Wenn tatsächlich falsche Profile angeblicher SMS-Partner erstellt wurden, um Erwartungen zu erfüllen und so zu einem Kontakt zu animieren, kann man durchaus über einen Betrug nachdenken.
17.August 2009 um 07:35 Uhr
Ich habe Jahrelang in einem solchen Chat als Animateur gearbeitet. Wenn der Kunde gefragt hat, ob ich wirklich Kontakt suche oder nur ein Animateur bin, musste ich sagen das ich animiere. Bei uns haben die Kunden eine SMS bekommen ehe sie selbst eine geschrieben haben, und in dieser ersten SMS stand drin das es 1,99€ pro SMS kostet und das die AGB da und da einzusehen sind. In den AGB stand drin das der Chat Animateure einsetzt und das der Kunde nicht unterscheiden kann ob er mit einem anderen Kunden flirtet oder mit einem Animateur. Auf einer Internetseite gab es viel Profile, aus allesn Bereichen, für jeden etwas. Aber auf der Seite gabs auch Agb und da stand drin das der Kunde nicht weiß ob Animateur oder nicht und auch was es kostet uns zu schreiben. Jede Stunde hätte jeder Kunde fragen können was eine SMS kostet und wir, bei uns in der Firma hätten ihm die ehrliche Antwort auf die Frage gegeben. Ich weiß es gibt viele schwarze schafe. aber die gibt es überall. Diese SMSchats gibt es inzwischen seid mehr als 6 Jahren, und es sollte doch wohl, nach zahlreichen fernsehsendungen jeder wissen das Kurzwahlen teuer sind. Es ruft auch keiner ne 0190/0900 nummer an und regt sich hinterher auf das es teuer ist, was weiß man inzwischen. Wer trotzdem eine Telefonrechnung zustande bringt, di emehrere tausen euro beträgt hat selber schuld. da habe ich auch in keiner weise mitleid… wozu denn, wenn ich weiß was es kostet, und ich weiß ich werde nur animiert/verarscht, mir wird genau nach dem mund gesabbelt, dann kann ich mich nicht hinterher beschweren das ich zu blöd bin um sms und preisangaben richtig zu lesen und agb´s freiwillig nicht gelesen habe… da kann ich doch den betreiber nicht für verantwortlich machen. jeder ist seines glückes schmied, und wenn ich mein ich muss keine agb lesen, lass ich es, muss aber mit den konsequenzen leben… da führt nunmal kein weg dran vorbei.
das heißt aber nicht, das ich es gutheiße wenn einfach werbung wahllos an irgendwelche handynummern geschickt wird, das finde ich nicht in ordnung. ich weiß das diese firma um die es geht, kontaktanzeigen in zeitungen geschaltet hat, angebliche handynummer als kontaktaufnahme und die leute, wenn sie drauf geschrieben haben, von einer kurzwahl antwort bekommen haben. das ist natürlich nicht in ordnung und muss bestraft werden… aber auch dann muss man nicht antworten. wie gesagt jeder weiß, kurzwahlen sind teuer…
20.August 2009 um 00:04 Uhr
Hilflose Winkeladvokatie. Wenn die Staatsanwaltschaft nur halbwegs gut ihre Hausaufgaben macht, sollte ein Exempel statuiert werden können. Und das bitte recht saftig.
Natürlich wurde bewusst (vor)getäuscht was das Zeug hielt. Fakeprofile, Anweisungen zu Falschaussagen gegenüber den “Opfern”, professionelles Platzieren der Fakeprofile in reelen Partnerbörsen (gegen die Löschung durch Betreiber anarbeiten), Rufnummernverschleierung, interaktive Dialogvorlagen für Anis, etc. etc. Und das mit einer beachtlichen kriminellen Energie und Cleverniss mit nur einem Ziel: anderer Leute Geld.
Und gerüchteweise sollen regelrechte menschliche Dramen seitens der “Opfer” an die Anis herangetragen worden sein, was die Angeklagten wohl zu Heiterkeitsausbrüchen animierte.
Also: Bitte recht saftig.
20.August 2009 um 11:39 Uhr
Auf jeden Fall spannende Rechtsfragen, die das Gericht in einer sicher knisternden Atmosphäre zu klären haben wird, die die moralische Entrüstung und das Mitgefühl mit Menschen, die im Einzelfall mutmaßlich mehr als nur finanziellen Schaden erlitten haben sollen, allenthalben geschaffen hat.
Kiel211.de wird versuchen, den Prozess im einzelnen zu beobachten, sobald er startet.
Ruediger Kohls
Kiel211.de
08.September 2009 um 21:00 Uhr
Ich bin völlig verwirrt, natürlich ging es den Betreibern nur darum an das Geld der SMS Schreiberlinge heran zu kommen!?
Ist das nicht selbstverständlich auf einem immer liberaler werdenden Markt? Da vermiss ich nun aber die Staatsanwaltschaft bei den Energieversorgern die 300% – 400% Gewinn auf ihren Strom nehmen von dem wir nun alle doch abhängig sind. Wo bleiben die Durchsuchungen der Farmerindustrie die bewusst und mit voller Absicht gegen Artikel 1 des Grundgesetzes verstoßen in dem Sie Medikamente zurückhalten und sich hinter Patentrechten verstecken?
Wo bleibt die Untersuchungshaft für die Topmanager die die Banken mit unserem Geld in den Bankrott geritten haben und dabei immer reichlich in den Topf gegriffen haben, etwas was uns Steuerzahlern nun viele Milliarden Euro kostet und kosten wird.
Also da haben noch unsere Kinder von gut und nicht wie bei einem Bezahlten Dialog mit klaren Benutzerbedingungen den KEINER führen muss, und bei dem nicht nur vor der ersten Premium SMS Nachricht ein Preis ausgewiesen wurde, sondern alle 50 € die zu zahlende Summe mit einer Nachricht mitgeteilt wurde.
Nervig, Zweifels ohne, und mit tut jedes Opfer Leid das nun glaubte für 1,99€ die Liebe seines/ihres Lebens günstig zu schießen! Aber das härteste Mittel das die Bundesrepublik zu nutzten, den Freiheitsentzug, ohne (b.z.w. gegenteilige) Referenzurteile und schwammiger Gesetzesgrundlage?! Spricht eher ein wenig für die Hilflosigkeit des Staats mit neuen Medien umzugehen, und man kann nur hoffen, egal wie es ausgeht, das zumindest die letzte einigermaßen stabile Säule des Rechtsstaats, die Judikative, also die Richter, erkennen das es hier die Gesetzgebende Gewalt gefragt ist , und nur weil man etwas nicht versteht es kein Grund ist mit Kanonen auf Spatzen zu schießen.
In eigener Sache; Dieses dann aber möglichst so, dass nicht noch mehr Bürger und Menschenrechte verloren gehen
18.September 2009 um 09:49 Uhr
[...] und der Höhe des Gesamtschadens widersprochen und erklärt, das nach ihrer Ansicht täuschungsähnliche Handlungen in rein virtuellen Räumen nicht strafbar seien. Wie bei Telefonsex-Diensten würden auch in solchen Flirt-Chats „echte“ Gefühle [...]