4,5 Mio. Euro am Fiskus vorbei
Kiel211: Prozess gegen Konzertveranstalter wegen Steuerhinterziehung und Betrugs
Wednesday, 02.September 2009 um 12:20 Uhr | Kiel211, Polizeimeldungen, Rechtsprechung, Wirtschaft
Am Dienstag hat vor der Großen Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichtes Kiel der Prozess gegen einen 61-jährigen Konzertveranstalter aus Kiel begonnen, dem in drei Anklageschriften ein Betrug und Steuerhinterziehung in insgesamt 17 Fällen zur Last gelegt werden. Dem Staat seien laut Staatsanwaltschaft dabei Steuerbeträge von 4,426 Mio. Euro vorenthalten worden. Bei dem angeklagten Betrug seiner Insolvenzgläubiger durch das mutmaßliche Erschleichen der Restschuldbefreiung soll ein Schaden von ca. 450.000,- DM entstanden sein. Der Angeklagte sitzt seit März 2009 in Untersuchungshaft, deren Ende nicht absehbar scheint. In 500 Aktenordnern sind die Tatvorwürfe gegen den Mann dokumentiert, die Staatsanwaltschaft wagt aufgrund des drohenden umfangreichen Verlesungsprogramms keine Prognose über ein Verfahrensende.
Die Anklage
Die erste, vom zuständigen Staatsanwalt Axel Goos verlesene Anklageschrift betraf den Vorwurf des Betruges. Der Angeklagte G sei langjähriger Geschäftsführer der Kieler Gastspiel- und Theaterdirektion G. GmbH gewesen und habe als solcher im August 1999 Insolvenzantrag gestellt, nachdem das Unternehmen Verbindlichkeiten von ca. 450.000,- DM belasteten. Er selber habe angeblich ein monatliches Einkommen von ca. 1.200,- DM bezogen. Das Insolvenzverfahren sei im Jahre 2000 eröffnet und im Oktober 2001 aufgehoben worden. Im Verlauf der anschließenden, fünfjährigen sog. Wohlverhaltensphase, zwischen April 2004 und dem Jahr 2006 soll der Angeklagte an den Insolvenzgläubigern vorbei durch eine Vereinbarung mit seiner mittlerweile von ihm geschiedenen Ehefrau umfängliche Einnahmen gehabt haben, die aus der Verfügungsgewalt über Konten mit einem Gesamtbetrag von über einer Million Euro flossen. Zuvor hatte der Geschäftsführer über Jahre hinweg Einzahlungen auf verschiedene Konten ihm nahestehender Personen getätigt, nachdem er durch fingierte Ausgabenbelege die Betriebsausgaben des Unternehmens künstlich erhöht und den zu versteuernden Gewinn geschmälert hatte.
Die aus der Kontoverfügungsgewalt folgenden Einkünfte habe er dem Insolvenz-Treuhänder verschwiegen und sich nach Ansicht der Anklagebehörde damit die Restschuldbefreiung für die Verbindlichkeiten in Höhe von 450.000,-DM im November 2006 erschlichen, um so die Insolvenzgläubiger zu schädigen. Entsprechende Tathandlungen vor dem April 2004 seien der Verjährung anheim gefallen, erklärte Staatsanwalt Goos nach Sitzungsende auf Nachfrage. “Knackpunkt” werde diesbezüglich die Rechtsfrage sein, ob die Täuschung des Treuhänders und damit das Erschleichen der Restschuldbefreiung als Vermögensschaden der Insolvenzgläubiger strafbar ist. Denn während man im laufenden Insolvenzverfahren “unter der Knute des Insolvenzverwalters” stehe, sei umstritten, ob es dem Angeklagten nach dem Insolvenzrecht als Schuldner noch oblag, dem Treuhänder seine strafbaren Machenschaften anzuzeigen.
Im Rahmen der zweiten Anklage warf der Staatsanwalt dem 61-jährigen Mann vor, die Finanzbehörden zwischen 2002 und 2009 in 17 Fällen “über steuerliche Tatsachen im Unklaren gelassen und dadurch Steuern verkürzt zu haben”. Zunächst soll er Körperschafts- und Gewerbesteuer für die Veranlagungszeiträume hinterzogen haben, indem er durch die erwähnten fingierten Ausgabenbelege die Betriebsausgaben des Unternehmens künstlich erhöhte und den zu versteuernden Gewinn entsprechend schmälerte. Darüber hinaus soll er in den Jahren 2002 bis 2007 keine Einkommenssteuererklärung abgegeben haben, während er aus den o.g. Konten tatsächlich Einkünfte in Millionenhöhe bezog. Eine Schenkung über 2,3 Mio. Euro habe er daneben nicht den Finanzbehörden angezeigt, um der Schenkungssteuer von ca. 400.000,- Euro zu entgehen. Dem Fiskus sei dabei ein Gesamtschaden von insgesamt 4,426 Mio. Euro entstanden.
Mit der abschließenden dritten Anklageschrift bezüglich des Tatvorwurfes der Hinterziehung von Grunderwerbssteuer legte die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten schließlich zur Last, als quasi verdeckte Vertragspartei im Juli 2006 zusammen mit seiner Lebensgefährtin ein Haus erworben zu haben. Dabei habe der notariell beglaubigte Kaufvertrag über Haus und Grundstück im Kieler Nobelvorort Strande zum Kaufpreis von 700.000,- Euro nur den Namen der Lebensgefährtin und den des Verkäufers enthalten. Tatsächlich soll der Angeklagte weitere 300.000,- Euro in bar unter der Hand an diesen gezahlt haben, die als Gegenleistung für den Kauf ebenfalls der Grunderwerbssteuerpflicht unterlagen. G, ohne den die Dame aber nicht über das Hausgrundstück verfügen darf, habe dem Fiskus damit einen weiteren Steuerbetrag von 10.500,- Euro vorenthalten.
Angeklagter macht “vorläufig” von Schweigerecht Gebrauch
Der angeklagte G ließ über seinen Verteidiger, Rechtsanwalt Gerald Goecke, erklären, zu den Vorwürfen “vorläufig zu schweigen”. Neben dem renommierten Kieler Wirtschaftsstrafrechtler wird der 61-jährige von dem Kieler Fachanwalt für Insolvenzrecht, Wilhelm Salim Khan Durani und dem Bremer Fachanwalt für Steuer- und Strafrecht, Dr. Jochen Bachmann vertreten, die zum Prozessauftakt aber nicht anwesend waren.
Bislang sind fünf weitere Verhandlungstage terminiert, in denen mehr als 15 Zeugen befragt und wesentliche Teile der Ermittlungsergebnisse in das Verfahren eingebracht werden sollen.
Kiel211.de wird den Prozess zunächst weiter verfolgen. Zwar ist die Wirtschaftskriminalität nicht die eigentliche Domäne der hiesigen Gerichtsreportagen, mangels aktueller Kapitalstrafverfahren soll zwischenzeitlich immer wieder mal über den Tellerrand geblickt werden.



16.September 2009 um 22:22 Uhr
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