Strafbarer Betrug oder unmoralisches Geschäft mit der Sehnsucht?
Kiel211: Betrug mit SMS-Chat-Diensten? – Landgericht vor Grundsatzverfahren
Wednesday, 16.September 2009 um 12:08 Uhr | Kiel211, Medien, Polizeimeldungen, Rechtsprechung, Wirtschaft
Am morgigen Donnerstag, dem 17.September 2009 startet vor der 6. Großen Strafkammer des Landgerichtes Kiel der erste von mehreren Prozessen um mutmaßlichen gewerbsmäßigen Betrug gegen mehrere verantwortliche Betreiber von sog. SMS-Chats. Den ersten insgesamt sechs Angeklagten – drei davon befinden sich in Untersuchungshaft – wird vorgeworfen, mittels eines weitverzweigten Firmengeflechts um die Unternehmen “MintNet” und “Mobile Solutions” in Flensburg und Kiel Mehrwertkommunikationsdienste entwickelt und angeboten zu haben, die angeblich arglosen Verbrauchern für 1,99 Euro pro SMS Kontakt zu ihren Traumpartnern mit Aussicht auf spätere Liebesbeziehungen vermitteln sollten. Bei diesen Traumpartnern handelte es sich jedoch tatsächlich um bezahlte Animateure, die rund 700.000 Handy-Nutzern Kosten von insgesamt 46 Millionen Euro verursachten.
[Eine "Kiel211Spezial"-Übersicht mit der kontinuierlichen Dokumentation von Verfahrensanträgen seitens der Rechtsanwälte Dr. Michael Gubitz und Dr. Wolf-Rüdiger Molkentin findet sich nunmehr unter http://Kiel211.de/SMSChat ]
Das Gericht wird dabei über die Rechtsfrage zu entscheiden haben, ob den Kunden tatsächlich wahrheitswidrig Aussichten auf Liebesbeziehungen vorgespiegelt und sie über die Identität ihrer Chat-Partner getäuscht wurden, deren tatsächliche Aufgabe es laut Anklage war, den Gegenüber durch Flirterei bis hin zu psychologischen Manipulationen zur Versendung immer neuer kostenpflichtiger SMS zu veranlassen. Es ist umstritten, ob damit der Tatbestand des Betruges erfüllt werden kann. Da in Deutschland bislang keine entsprechende Anklage zur Verfahrensreife gebracht wurde, kommt diesem erstinstanzlichen Prozess daher eine gewisse grundsätzliche Bedeutung zu. Mit Dr. Michael Gubitz und Gerald Goecke haben im Vorfeld zwei von insgesamt zwölf Verteidigern den kolportierten Zahlen von Geschädigten und der Höhe des Gesamtschadens widersprochen und erklärt, das nach ihrer Ansicht täuschungsähnliche Handlungen in rein virtuellen Räumen nicht strafbar seien. Wie bei Telefonsex-Diensten würden auch in solchen Flirt-Chats „echte“ Gefühle von den Teilnehmenden von vornherein nicht erwartet, so dass diesbezüglich nicht vorsätzlich getäuscht werden könne. Viele Kunden seien sich des Konzepts bewußt und mit dem Service vollkommen zufrieden gewesen.
Seit dem Jahr 2005 sollen die angeklagten SMS-Dienstleister in einem “lukrativen Geschäft mit der Sehnsucht” über massenhaft verschickte Lock-E-Mails und SMS angeblich seriöse Möglichkeiten angeboten haben, Beziehungen bzw. Partnerschaften mit anderen so gewonnenen Teilnehmern eingehen zu können. Tatsächlich brachten die Angeklagten ihre Kunden nicht miteinander in Kontakt, sondern setzten ausschließlich angestellte Animateure ein, um mit gefälschten Profilen und inszenierten Lebensläufen angeblich Kontakt suchender Personen die arglosen Kunden zur fortgesetzten Nutzung gebührenpflichtiger SMS-Chats zu verführen und mit je 30 Mio. SMS an die von den Angeschuldigten kontrollierten Kurzwahlnummern Gewinne in erheblichem Ausmaß zu erzielen. Die Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftskriminalität in Kiel und eine Sonderermittlungsgruppe der Kieler Kriminalpolizei hatte sich nach zahlreichen Hausdurchsuchungen durch umfangreiches Beweismaterial zu arbeiten. Neben insgesamt 10 Anklagen sind noch immer Ermittlungsverfahren gegen 206 Beteiligte anhängig.
Zahlreiche Geschädigte tauschten sich in Internetforen und Weblogs über die unmoralischen Angebote der ”SMS-Abzocker” und angebliche “mafiöse Strukturen” der entsprechenden Unternehmen aus, die meist nach wenigen Jahren oder Monaten in der Versenkung des Insolvenzverfahrens verschwanden. Während Netzbetreiber und Diensteanbieter Millionen an den SMS-Chat-Nutzern verdienten, blieben diese mit Rechnungen bis in fünfstellige Höhen zurück. Animateure, die gegenüber der Presse auspackten, bestätigten die Praxis, auch höchst manipulativ Menschen an sich zu binden:
Aufgabe der Animateure ist es, sie so lange wie möglich im Spiel zu halten. Die Animateure bauen die anfangs noch sehr ambivalenten Persönlichkeiten ihrer imaginären Figuren zu einem perfekt passenden Partnerprofil aus und halten ihre SMS-Partner ständig unter Zugzwang. “Dass sich Leute in diese Pseuden verlieben, ist keine Seltenheit”, sagt der Aussteiger. “Daran sind schon Ehen zerbrochen.” Gesimst wird, auch wenn es eigentlich schon lange nicht mehr geht. “Das ist schon voll das Suchtverhalten”, so der Ehemalige. “Ehe der Provider wegen nicht bezahlter Rechnungen die Karte sperrt, wird schnell noch ein zweiter oder dritter Kartenvertrag gemacht – nur, um im Spiel zu bleiben.
[...] Animateure, die den SMS-Partnern den Ausstieg nahe legen, riskieren ihren Job, sagt der Aussteiger. So ist eher das Gegenteil der Fall. “Wenn Leute wegen Überschuldung aussteigen wollen, wird meist ein reales Treffen angeboten, das natürlich nie zu Stande kommt. So kann man sie noch zwei, drei Monate hinhalten und ausnehmen [shz.de]
Kiel211.de wird den drohenden Mammut-Prozess nach Möglichkeit aufmerksam begleiten. Bis zum Ende des Jahres sind bereits zwei Verhandlungstage pro Woche angesetzt, ab Jahresbeginn 2010 könnte sogar an drei Wochentagen verhandelt werden. Wie in Wirtschaftsstrafsachen üblich, drohen alleine die Verlesungen von Schriftstücken enorme Zeit in Anspruch zu nehmen. Am Donnerstag soll zunächst die 22-seitige Anklage verlesen werden, ob die sechs Angeklagten sich zur Sache einlassen werden, ist unklar. Die Beweisaufnahme wird dann am zweiten Verhandlungstag mit der Vernehmung zweier Polizeibeamter begonnen.
Eine erste Zusammenfassung der Geschehnisse des ersten Verhandlungstages folgt hier!



17.September 2009 um 23:24 Uhr
Das Hauptverteidigungsargument lässt sich leicht von der Hand weisen: Es wurden tausende Profile in “echten” Kontaktbörsen platziert, und wenn diese vom Betreiber gelöscht wurden, immer wieder Neue hinzufügt. Damit hat man seitens der Angeklagten versucht, den Anschein zu erwecken, es handele sich hierbei um “echte” Personen. Also eine arglistige Täuschung, und keine Spur von “vornerherein nicht erwartenden Gefühlen” seitens der Opfer. Ich hoffe, die Staatsanwaltschaft zieht u.A. diese wichtige Karte.
18.September 2009 um 00:45 Uhr
Die Verteidigung argumentiert im wesentlichen folgendermaßen dagegen (Zusammenfassung des Verhandlungstages folgt im Laufe des Morgens): Nachdem es vielleicht solche Täuschungen gegeben habe, seien den Kunden später sehr wohl die AGB der Dienste bekanntgegeben worden, in denen ausdrücklich steht, dass die Kunden anerkennen, dass sich Männer als Frauen und Frauen als Männer ausgeben könnten. Aber das wird die Beweisaufnahme ergeben.
19.September 2009 um 11:43 Uhr
Das Wort “ausdrücklich” ist im Zusammenhang mit den AGB’s der durch die Angeklagten betrieben Websites außerordentlich irreführend.
Bemerkenswerterweise gab es Fälle, in denen Opfer gar nicht den Umweg über diese Sites nehmen mussten, sondern direkt von echten Partnerbörsen in den Premiumdialog gelockt worden. Aber inwieweit dies Thema des Verfahrens ist, weiss ich nicht. Und diese Praxis wurde auch meines Wissens nach auch alsbald eingestellt, da man seitens der Angeklagten zumindest soviel Opportunität besaß, diesen groben rechtlichen Fehler nicht weiter zu begehen.
Aber die AGBs selbst waren in der UI der Websites immer außerodentlich dezent platziert (geradezu versteckt) und absichtlich gestreckt, damit ein Lesen des entsprechenden Passus im zielgerichteten, üblichen Klickverhalten praktisch unmöglich wurde. Dementsprechend wurden die Klickstrecken, die in den Premiumdialog führten, dahingehend optimiert, NICHT auf die die AGBs zu schauen. Wie die Realität zeigt, war diese Verdunkelungstaktik ja auch von Erfolg gekrönt.
Insbesondere möchte ich hier die Verhältnissmäßigkeit des Umstands anführen, das hier Moderatoren am Werk waren – im Vergleich zu der induzierten Erwartungshaltung der Kunden ein zentraler Umstand. Als zentraler Bestandteil der aviserten ‘Dienstleistung’ gebietet -für mich- der gesunde Menschenverstand eine prominentere Platzierung dieses Sachverhalts – mehr als eine 10er schwarze Schrift auf dunkelgrauem Hintergrund, nach 15 zu scrollenden Bildschirmseiten, kurz vor einer ’salvatorischen’ Klausel.
Ich hoffe, seitens der Staatsanwaltschaft wird eine Fachmeinung zur Benutzerführung eingeholt, um die offensichtlichten Täuschungsabsichten hier klar darzulegen.
19.September 2009 um 16:15 Uhr
Ohne hier dozieren zu wollen, aber ich verstehe die Sachlage so:
Es wird natürlich nicht mehr in jedem konkreten Fall zu prüfen sein, ob auf die AGB hingewiesen oder sie tatsächlich zur Kenntnis genommen wurde. Ein Verteidiger nannte jedenfalls ein Beispiel aus den Akten, dass die Kunden durchaus den Hinweis auf die AGB per SMS erhielten.
Die entscheidende Tatsache im Hinblick auf die AGB wird auch nicht sein, ob es Auswirkung auf eine objektiv gegebene tatbestandsmäßige Täuschung hat, ob und wie die Kunden diese nun hätten zur Kenntnis nehmen können. Denn spätestens und jedenfalls der Vorsatz im Hinblick auf die Täuschung wird problematisch zu beweisen sein: Stand in den AGB, von denen die Angeklagten annehmen durften, dass die Kunden sie zur Kenntnis nehmen, etwas von Männern, die Frauen spielen dürfen und umgekehrt, kann man den Angeklagten nicht unterstellen, sie hätten die Nutzer wissentlich und willentlich über diese Tatsache im Unklaren gelassen.
Zu einer “Erwartungshaltung”, ob nun andere Kunden oder Moderatoren in den Chats beteiligt sind, geht man selbst in großen Teilen der deutschen Justiz davon aus, dass jeder weiß oder es zumindest ahnt, dass die Chatterei eine Dienstleistung ähnlich dem Telefonsex ist, von dem man keine Authentizität erwarten darf. Aus diesen Gründen sind vormalige Versuche, diese Dienstleister strafrechtlich zu belangen stets gescheitert.
20.September 2009 um 14:09 Uhr
Eben das macht ja die Spannung an diesem Fall aus
. Interpretationen, die das Internet partiell zu einem rechtsfreien Raum machen, werden im dieser Anklage indirekt hinterfragt.
MMn sind die offensichtlich unhaltbaren Zustände ein Einfallstor für “Geschäftsleute” wie die Angeklagten, die nur Stellvertreter in einer internationalen Interessensgruppe sind.
25.September 2009 um 04:54 Uhr
Oder einfach nur ein Schutz eines jeden der sein Kopf nicht selbst gebrauchen will und eine staatliche Begründung für Kontrolle im Internet!
13.October 2009 um 12:21 Uhr
Nun muss ich, als ständiger Beobachter, auch mal was los werden
Also ich kann nur sagen, die AGB´s waren immer zur Einsicht da, auch wenn Kunden direkt in den Premiumchat kamen und man musste NICHT 15mal scrollen um die AGB´s im vollen Umfang lesen zu können, außer man hat einen mega kleinen Bildschirm. Aber dafür kann nun wirklich keiner zur Verantwortung gezogen werden. Es gab sicherlich “schwarze Schafe” die keine sog. Welcome SMS schickten, aber die meisten taten dies.
Ferner finde ich es total albern, wenn die Deutschen immer gleich nach der staatlichen Macht schreien sobald ihnen mal was nicht in den Kram passt.
Spiel mit Gefühlen ist nicht ok, es ist auch vieles passiert was überhaupt so hätte nie geschehen sollen, aber im Grunde ist es total egal ob nun per SMS oder per Line Gefühle vorgegaukelt wurden/werden.
Ich verstehe einfach nicht warum die Sache “per SMS” nun vor dem “Kadi” steht und die “Line´s” immer noch weiter machen dürfen, auch mit Datezusagen.
17.February 2010 um 18:00 Uhr
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