Massenschlägerei zwischen "Hells Angels" und Rechten
Kiel211: BGH verwirft Revision – Freispruch nach Messerstichen vor dem AG Kiel rechtskräftig
Friday, 25.September 2009 um 18:16 Uhr | Kiel211, Polizeimeldungen, Rechtsprechung
Nach der Massenschlägerei zwischen Mitgliedern der Hells Angels und der rechten Szene vor dem Amtsgericht Kiel im August 2008, in deren Verlauf zwei Mitglieder der Hells Angels durch Messerstiche schwer verletzt worden waren, wird es möglicherweise keine einzige Verurteilung gegen beteiligte Personen geben. Nachdem frühzeitig zahlreiche Ermittlungsverfahren gegen Beschuldigte hinsichtlich der Schlägerei eingestellt worden waren, ist nun auch der Freispruch gegen einen ehemaligen NPD-Funktionär wegen der Messerstiche rechtskräftig geworden, mit dem die urteilende erste Strafkammer in dubio pro reo gegen den von der Staatsanwaltschaft erhobenen Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung entschieden hatte.
Wie Kiel211.de von Seiten des Verteidigers Christian Bangert bestätigt wurde, hat der Bundesgerichtshof am Donnerstag nach kurzer mündlicher Verhandlung und auf Antrag der Bundesanwaltschaft die Revision der Staatsanwaltschaft Kiel gegen den Freispruch für den angeklagten Peter B. als unbegründet zurückgewiesen. Das Urteil der zuständigen Strafkammer, mit dem es nicht habe ausschließen können, dass der Angeklagte im Zuge des dynamischen Geschehens möglicherweise in einer Nothilfelage gerechtfertigt gehandelt habe, sei insoweit rechtsfehlerfrei ergangen. Maßgeblich dazu beigetragen hatte das konsequente Schweigen der Mehrheit der als Zeugen geladenen Beteiligten beider Seiten.
Zum damaligen Verfahrensverlauf:



