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Betrugsanklage "Effekthascherei", leide an "eklatanten Mängeln"

Kiel211: Verteidiger halten Kritik an SMS-Chat-Verfahren aufrecht

Kiel211.de wurde nach dem zweiten Verhandlungstag im Verfahren um mutmaßlichen gewerbsmäßigen Bandenbetrug durch Betreiber sog. SMS-Chat-Dienste folgende Presseerklärung zur Veröffentlichung übersandt:

Gemeinsame Presserklärung der Kieler Rechtsanwälte
Gerald Goecke, Dr. Michael Gubitz, Dr. Wolf-Rüdiger Molkentin und Uwe Bartscher
zum sog. SMS-Chat Verfahren – 24.9.09

 
Die Unterzeichner vertreten zwei der Hauptangeschuldigten im Verfahren gegen die Betreiber von SMS-Chats.
Die Verteidigung hat mit ihren bisherigen Anträgen versucht, die eklatanten Mängel und Unzulänglichkeiten des bisherigen Verfahrens aufzudecken und für eine – soweit überhaupt möglich – Korrektur zu sorgen. Aus den diversen Angriffspunkten seien hier nur noch einmal die drei wesentlichen wiederholt:

• Die überwiegende Anzahl der in der Anklage genannten 53 Taten soll nach April 2008 statt gefunden haben. Seit April 2008 war der Geschäftsbetrieb der MintNet nur deshalb noch aufrecht zu erhalten, weil aus einer zuvor sicher gestellten Summe in Höhe von über 1.000.000 € ein Teil von 300.000 € von der Staatsanwaltschaft Kiel freigegeben wurde. Sämtliche, die Anklage tragenden Vorwürfe waren zu diesem Zeitpunkt schon bekannt. Das lässt nur den Schluss zu, dass die Staatsanwaltschaft das bekannte Verhalten zum damaligen Zeitpunkt selbst nicht für strafbar hielt oder bewusst eine Fortführung von Straftaten ermöglichen wollte.
• Die angebliche Schadensumme der Anklage beträgt 46.217.332 € bei angeblich 700.718 Geschädigten. Die Anklage nennt 53 Geschädigte. In der Akte finden sich weitere. Über 700.000 Geschädigte finden sich nirgends und sind der Staatsanwaltschaft auch bis heute nicht bekannt. Die Verteidigung bleibt bei Ihrem Vorwurf, dass diese Zahlen daher reine Effekthascherei sind.
• In der Anklage wird behauptet, es gäbe ein „Konsortium“ von über 350 Firmen, über die die Angeklagten die Kontrolle hatten. Einen Beleg für diese Behauptung oder eine namentliche Benennung wenigstens des Großteils dieser Firmen gibt es in der Anklage nicht, die entsprechenden Unterlagen finden sich weder in der Anklage noch in der Verfahrensakte.
    

Eine solche Art der Verfahrensführung, bei der entweder mit bewusst falschen oder jedenfalls mit durch die Akte unstreitig zum Zeitpunkt der Anklageerhebung nicht zu belegenden Behauptungen versucht wird, eine unklare Rechtslage durch Überhöhung der angeblichen Opferzahlen zu beeinflussen, ist beispiellos, ebenso die völlige Verweigerung der Erklärung dafür, dass in Kenntnis aller relevanten Vorgänge der MintNet von Seiten der Staatsanwaltschaft Kiel 300.000 € zur Fortführung der Geschäfte zur Verfügung gestellt wurden.

In dieser Woche ist der Verteidigung die Behauptung zugetragen worden, dass von Seiten der Staatsanwaltschaft unzulässiger Zwang auf Mitbeschuldigte ausgeübt wird und entlastende Aussagen unterdrückt werden. Die Aufklärung dieser Vorgänge wurde heute zum Gegenstand von Anträgen der Verteidigung gemacht.

Der Stolz der Staatsanwaltschaft darüber, das „bundesweit erste Verfahren aus dem Bereich virtueller Kontaktmärkte, in dem es wegen Betrugsvorwürfen gegen die Betreiber zu Verhaftungen gekommen ist“ (so die Presseerklärung der Staatsanwaltschaft vom 11.8.09), zu präsentieren, führt offensichtlich zur Übermotivation. Die Folgen spüren drei Beschuldigte, die seit über 9 Monaten inhaftiert sind und die Strafjustiz, die, anstatt die Rechtsfragen zu klären, gezwungen ist, sich mit den Unzulänglichkeiten der Anklagebehörde zu beschäftigen.

Dr.Michael Gubitz, Dr.Wolf-Rüdiger Molkentin, Gerald Goecke, Uwe Bartscher

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Verfasser: BreakingNews
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