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Betrugsprozess um Millionenschaden

Kiel211: Verteidiger-Einsicht in SMS-Chat-Datenbank “spektakulär”

Im Verfahren um mutmaßlich gemeinschaftlichen wie in mittelbarer Täterrschaft ausgeführten, gewerbsmäßigen Bandenbetrug gegen die Betreiber von SMS-Chat-Diensten und deren Gehilfen vor dem Landgericht Kiel, droht sich die Auseinandersetzung zwischen Verteidigung und Staatsanwaltschaft um eines der zentralen Beweisstücke der Anklage, eine mehrere terabyte-große SQL-Datenbank mit den Verbindungs- und Inhaltsnachweisen der zwischen Kunden und Dienstanbietern versandten SMS, noch weiter zu verschärfen. Eine erste Einsichtnahme der Verteidigung sowie der Versuch einer sukzessiven Untersuchung habe sich als “spektakulär” herausgestellt, erklärte Verteidiger Dr. Michael Gubitz gegenüber Kiel211.de, drei Tage bevor der Prozess am Donnerstag in seinen dritten Verhandlungstag gehen wird.

Auch zwei Wochen nachdem die 6. Große Strafkammer die Hauptverhandlung unterbrochen hatte, um den Verteidigern in der Zwischenzeit Einblick in die Datenbank zu gewähren, seien eher neue Zweifel gegen die Anklageschrift aufgeworfen worden, als dass sich diesbezügliche Fragen geklärt hätten, schilderte der Rechtsanwalt. Bereits die unter Leitung eines sachkundigen Kriminalbeamten vorgenommene, vierstündige Einführungsveranstaltung für die Verteidiger am Dienstag letzter Woche, habe – in Anwesenheit des Kammervorsitzenden Gunther Döring – Tatsachen ergeben, die “nicht nachvollziehbare Fehler und Versäumnisse der Staatsanwaltschaft offenbart” hätten. Schon die erste, von dem Beamten per phpMyAdmin-Oberfläche aufgerufene Seitenmaske habe den anwesenden Juristen einen ersten schwerwiegenden Fehler aufgezeigt, da ein und dieselbe SMS einer Handynummer mit dem identischen Inhalt und dem identischen Zeit-Code 203.542 Mal aufgeführt worden sei. Diese 203.541 duplizierten Datensätze könnten “keinem verborgen geblieben sein”, was den Schluß nahe lege, dass sich bislang  ”keiner ernsthaft die Mühe gemacht” habe, die Datenbank auch nur oberflächlich zu sichten.

Im Anschluß sei die Datenbank schließlich mittels eines Behörden-Rechners seiner Kanzlei zur Verfügung gestellt worden, schilderte Gubitz. Erste einfache Datenbank-Abfragen, die er zusammen mit seinem Kollegen, Rechtsanwalt Dr. Wolf-Rüdiger Molkentin und anderen beteiligten Verteidigern unternommen habe, hätten mehrere weitere Mehrfachzählungen und “Obskuritäten” offenbart, die auch die im Anklagesatz exemplarisch aufgeführten 53 Schadens-Fälle ”in Frage stellen”.
Eine erste komplexere Datenbank-Abfrage sei schlussendlich sogar gescheitert: Obwohl die Staatsanwaltschaft SMS einschlägig pornographisch-sexuellen Inhalts ausdrücklich aus der Anklage herausgenommen hatte, habe ein Abgleich in der Datenbank enthaltener SMS-Inhalte mit einer Badwordliste des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnologie (BSI) das gesamte Rechnersystem für zwei Tage lahm gelegt, bis man den Vorgang schließlich abgebrochen habe. Auf Antrag der Verteidiger habe das Gericht schließlich die Notwendigkeit erkannt und die Anordnung getroffen, die Datenbank durch eine Fachfirma auf ein Image spiegeln zu lassen, um diese den Verteidigern zur Verfügung zu stellen und mit verstärkter Rechnerleistung eine Verbesserung der Abfrageperformance zu erreichen.

Den gesamten Umgang mit diesem für die erhobenen Tatvorwürfe wesentlichen Beweismittel bezeichnete Gubitz gegenüber Kiel211.de als “abenteuerliches Vorgehen”.  Wenn die Staatsanwaltschaft durch eine der beiden Sitzungsvertreterinnen im Verlaufe des letzten Verhandlungstages noch verharmlosend davon gesprochen habe, die Datenbank sei mit einigen wenigen Befehlen effektiv zu beherrschen, stelle dies eine “Verkennung der technischen Möglichkeiten” und Realitäten dar. Eine adäquate Erschließung des Datenbank-Inhalts sei bislang nicht erreicht worden und werde jedenfalls erheblich längere Zeit in Anspruch nehmen, als eine zweiwöchige Unterbrechung der Hauptverhandlung es ermöglichen könne. Die schnelle Anordnung der Spiegelung der Datenbank zeige, das die Kammer nunmehr in entsprechendem Problembewußtsein reagiere.

Denn die Informationen dieser Datenbank haben direkten Einfluß auf die strafrechtliche Würdigung der angeklagten Tat(en) im Hinblick auf die konkurrenzrechtliche Unterscheidung zwischen Tateinheit und Tatmehrheit. Die tateinheitliche Zusammenfassung mehrerer Handlungsabläufe und ihre Einordnung als sog. “uneigentliches Organisationsdelikt”, die rechtlich höchst umstritten ist, “entpflichte die Staatsanwaltschaft doch nicht davon, zu allen Einzeltaten etwas zu sagen!”, bekräftigte Gubitz seine Rechtsauffassung. Über 203.000 duplizierte Schadensfälle könne man nicht so einfach übersehen und dann trotzdem in die Anklage aufnehmen. Das nun die Verteidigung gezwungen sei, erstmals objektive Feststellungen über den Inhalt der Datenbank zu treffen, während drei der Angeklagten seit zehn Monaten in Untersuchungshaft säßen, könne nur mit Unverständnis beantwortet werden: “Ich mache hier gerade die Arbeit der Staatsanwaltschaft” resümierte der Fachanwalt für Strafrecht nachdenklich. Diesbezüglich werde die Verteidigung am Donnerstag erneut entsprechende Anträge an die Strafkammer richten.

Jedenfalls drohe die irgendwann möglicherweise beginnende Beweisaufnahme nicht nur aufgrund der Datenbank-Problematik eine “gang ganz unangenehme” zu werden.

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Verfasser: BreakingNews
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One Response to “ Kiel211: Verteidiger-Einsicht in SMS-Chat-Datenbank “spektakulär” ”

  1. # 1 Kiel211: Verteidigung im SMS-Chat-Prozess sieht Zahlen der Anklage bröckeln | NEWS HQ Says:

    [...] in denen über 90 Millionen Datensätze zu ein- und ausgehenden SMS gespeichert sind, hatten sich für die Verteidiger schnell praktische Probleme bei der Handhabung aber auch erst…. Diese wurden zum Gegenstand weiterer Aussetzunganträge [...]

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