Weiterhin schleppende Beweisaufnahme
Kiel211: SMS-Chat-Prozessbeteiligte streiten um “Stasi”-Methoden und Worte “ohne Sinn und Verstand”
Thursday, 15.October 2009 um 23:55 Uhr | Kiel211, Polizeimeldungen, Rechtsprechung
Auch am fünften Verhandlungstag im Prozess um mutmaßlichen gewerbsmäßigen Bandenbetrug gegen drei Betreiber von SMS-Chat-Diensten sowie drei weiteren, wegen Beihilfe dazu angeklagten, angeblichen Strohmännern scheinen sich die Fronten zwischen Verteidigung auf der einen, Gericht und Staatsanwältinnen auf der anderen Seite weiter zu verhärten. Erneut protestierte die Verteidigung in scharfer Form gegen die Art und Weise, wie die durch das Gericht als “Papierasservate” qualifizierten Franchise- Verträge ins Verfahren eingebracht werden bzw. den Verteidigern Einsicht gewährt werden sollen. Die sich daraus erneut hochschaukelnde Auseinandersetzung zwischen Verteidigern und Staatsanwältinnen trifft dabei immer weniger auf das Verständnis der anwesenden Zuschauer.
Drei mutmaßliche Hauptverantwortliche eines Firmengeflechts um das Unternehmen “MintNet” zum geschäftsmäßigen Betrieb von Premium-Mehrwertdiensten sowie drei ihrer angeblichen Strohmänner sind wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs in Mittäterschaft und mittelbarer Täterschaft bzw. Beihilfe dazu angeklagt. Mit dem von den ersten drei Männern angeblich beherrschten Konglomerat an Satellitenunternehmen sollen arglose Kunden mit der Aussicht auf Kontaktvermittlung zu anderen Nutzern geködert und zur anhaltenden Nutzung kostenpflichtiger SMS-Kurzwahlnummern verführt worden sein. Für 1,99 Euro pro SMS erhielten die Geschädigten jedoch keinen Kontakt zu realen Traumpartnern, sondern wurden bezahlten Animateuren zugeleitet, die systematisch und nach einem speziellen “Fahrplan” mit entsprechenden Handlungsanweisungen mehr als 700.000 Handy-Nutzern Kosten von insgesamt über 46 Millionen Euro verursacht haben sollen.
[Eine "Kiel211Spezial"-Übersicht mit der kontinuierlichen Dokumentation von Verfahrensanträgen seitens der Rechtsanwälte Dr. Michael Gubitz und Dr. Wolf-Rüdiger Molkentin findet sich nunmehr unter http://Kiel211.de/SMSChat ]
Verteidigung sieht sich in unzumutbarer Beschränkung ihrer Arbeit durch die Polizei bestätigt, spricht von “Stasi”-Methoden
In einem weiteren Antrag auf Unterbrechung zur Vorbereitung eines Befangenheitsantrages legte der Verteidiger des Hauptangeklagten Heiko A., Rechtsanwalt Dr. Michael Gubitz zu Beginn des Verhandlungstages erneut die Unzumutbarkeit der Art und Weise der Einsichtnahme in die als “Papierasservate” bezeichneten Franchise-Verträge dar, die Beweis dafür erbringen sollen, dass ein Firmengeflecht aus 350 Unternehmen, welches die Hauptangeklagten beherrscht haben sollen, tatsächlich bestand. Die Verteidigung sei noch immer der Auffassung, das diese, dem strafprozessualen Grundsatz nach Aktenvollständigkeit folgend, zum Bestandteil der Hauptakte zu machen sind und es der Verteidigung nicht zugemutet werden dürfe, ihre Verteidigungsstrategie in Anwesenheit eines Kripobeamten offenzulegen. Auch halte es die Verteidigung für nicht haltbar, dass die Wirtschaftsstrafkammer ihre Zuständigkeit mit der Erfordernis besonderer Kenntnisse des Wirtschaftslebens zwar ausdrücklich auf das aufzuklärende angebliche Firmengeflecht stütze, die Franchise-Verträge als Grundlage dafür aber weder zu den Akten nehme, noch bisher überhaupt Einsicht genommen habe.
Nachdem der Verteidigung die Fallakte eines Geschädigten nachgereicht worden sei, habe Rechtsanwalt Dr. Molkentin in der Nacht zuvor bei Durchsicht der Akte nur durch Zufall einen Vermerk der heute als Zeugin geladenen Kriminalhauptkomissarin H aufgefunden, der die bereits zuvor geäußerte Befürchtung der Verteidiger vollumfänglich bestätige. In diesem Vermerk sei der Verlauf des Besuches der beiden Verteidiger Dr.Molkentin und Dr.Gubitz vom 21.September 2009 beschrieben worden und endete mit der Feststellung, dass die beiden Anwälte Stichproben vorgenommen hätten, Unterlagen aber “nicht gezielt eingesehen” worden seien. “Dies bestätigt, dass kontrolliert wird, welche Unterlagen begutachtet werden!” schloss Gubitz, und griff Gericht wie Staatsanwaltschaft direkt an: Dies habe also sowohl die Anklagebehörde, als auch das Gericht gewußt, das den Vermerk in einer von zahlreichen Fallakten, die gar nicht Teil der Anklage geworden seien, regelrecht vor der Verteidigung ”versteckt” habe. Denn den habe die Kammer spätestens mit der Ladung der Kriminalhauptkommissarin zum heutigen Verhandlungstag nicht zerreisen können, weil diese - ”treuherzig”, wie sie sei – den Vermerk selbst zur Sprache gebracht hätte. So habe man diesen “irgendwo” verstecken müssen. Es sei daher “klar, wie nur irgend etwas, dass eine Befangenheit besteht!”
Die Sitzungsvertreterinnen der Staatsanwaltschaft verwahrten sich in einer Stellungnahme entschieden gegen die Angriffe auch gegen das Gericht. Man störe sich mittlerweile ganz grundsätzlich am “Ton der Verteidigung”, deren “theatralische Einlagen” mittlerweile zu oft eingesetzt worden seien und fordere die Anwälte auf, “auf normale Umgangsformen zurückzukommen”. Der Verteidiger versuche, “gezielt Mißverständnisse hinein zu interpretieren” in einen Satz, der auch vielfach auslegbar sei. Man solle doch erst die Zeugenaussage der Kriminalbeamtin dazu hören, bevor man solche Vorwürfe erhebe. Eine Unterbrechung der Verhandlung sei daher nicht angezeigt.
Auch die Rechtsanwälte des als Gehilfen angeklagten Mirko H., Urs-Erdmann Pause und Dr. Harals Riettiens schlossen sich dem Antrag auf Unterbrechung zur Vorbereitung eines Befangenheitsantrages im Namen ihres Mandanten an. Riettiens brachte zum Ausdruck, dass er den Vorgang “für einen Skandal halte”, da er grundsätzlich überhaupt keine Veranlassung habe in die betreffende Fallakte Einsicht zu nehmen: “Das ist ja gar nicht mein Fall!” Rechtsanwalt Pause bekräftigte, dass der der Fallakte zugrunde liegende Geschädigte überhaupt nicht in der Anklage auftauche. Ein entsprechender Einwand dagegen sei daher längst kein bloßes “Stilmittel” der Verteidiger mehr, sondern gerechtfertigte Rüge, dass die Arbeit der Verteidigung “in höchstem Maße behindert wird!”
Für den Angeklagten Dirk von W. schloß sich Verteidiger Gerald Goecke dem Antrag des Kollegen an. Es sei selbstverständlich, dass “wir als Sprachrohr unseres Mandanten zum Ausdruck bringen müssen, dass es unzumutbar ist, mit diesen Richtern weiterzuverhandeln.” Man habe es offenbar “mit einer Kammer zu tun, die meint, hieraus die Tinte saugen zu können, aus denen es das Urteil zu schreiben gedenkt.” Polizeibeobachtungen der Verteidiger-Arbeit würden fatal an Zeiten der “Stasi” erinnern. Es gehe “nicht nur um die Präsenz einer Kommissarin, die sieht, dass man nicht gezielt sucht”. Sie hätte im Umkehrschluß auch “mitgekriegt, dass man gezielt sucht und was man gezielt sucht”. Sie als Zeugin zu vernehmen, während man den Vermerk in den Tiefen der zahlreichen Fallakten verstecke, zeuge von fehlender “rechtsstaatlicher Sensibilität” gegenüber den Angeklagten angesichts einer nunmehr fast elf Monate währenden Untersuchungshaft. Wenn man es nicht schaffe eine solche herzustellen, “stelle ich diesem Verfahren eine ganz schlechte Prognose aus! Wie kommt das bei den Angeklagten an? Wenn wir uns so wahrnehmen, wie von der Staatsanwaltschaft beschrieben, wird das Verfahren eine Farce werden!”
Auch Rechtsanwalt Jan Smollich, der den dritten Hauptangeklagten Norman W. vertritt, schloss sich den Ausführungen der Kollegen an. Es gehe den Anwälten nicht um Stilfragen, sondern um die Beanstandung der “bewußten”, “massiven” Behinderung der Arbeit der Verteidigung.
Auch diesen Antrag stellte die Kammerzunächst ohne Rechtsverlust durch Beschluß bis nach der Vernehmung der KHK H zurück.
Vernehmung der Kriminalhauptkommissarin mehrfach unterbrochen
Auch die anschließende Befragung der angesprochenen Kriminalhauptkommissarin H wurde von den Verfahrensbeteiligten mehrfach für die Weiterführung ihrer Auseinandersetzungen zum Anlaß genommen. Die Verteidigung widersprach der Einvernahme der Zeugin und rügte die Verletzung strafprozessualer Mündlichkeits-, Beschleunigungs- und Unmittelbarkeitsgrundsätze. KHK H sei “allenfalls eine prioritäre Randfigur” im vorliegenden Verfahren, “mindestens 150 Polizeizeugen haben mehr mit der Sache zu tun, als sie!” prangerte Rechtsanwalt Gubitz an. Die Beamtin sei schließlich erstmals erst Monate nach der Verhaftung der drei Hauptangeklagten in Erscheinung getreten. Rechtsanwalt Goecke fügte dem hinzu, dass sich “das Beweisthema” für die Zeugenvernehmung aus der Akte “nicht unbedingt aufdrängt”.
Mit der Kriminalhauptkommissarin H nahm schließlich die stellvertretende Leiterin des Kommissariats 3 der Kripo Kiel auf dem Zeugenstuhl Platz. Sie habe in dem Ermittlungsverfahren keine sachbearbeitende Funktion ausgeübt, vielmehr “Führungsaufgaben” übernommen, die “Personalresourcen” für das umfangreiche Verfahren heranzuziehen und zu koordinieren, erklärte die 50-jährige. Mitte Dezember 2008 habe sie dazu mit Wirkung zum Beginn des Jahres 2009 eine Ermittlungsgruppe eingerichtet, der zunächst 8 Beamte angehörten, die aber in der Folge verstärkt werden mußte, um dem Beschleunigungsgebot personell gerecht zu werden. Sie selbst sei an der konkreten Sachbearbeitung nicht direkt beteiligt gewesen, habe nur an einer Durchsuchungsmaßnahme im April 2008 teilgenommen, die sich kurzfristig von Kiel nach Flensburg verlagerte, so dass sie weitere Kräfte habe anfordern müssen. Auf Nachfrage der Staatsanwaltschaft erklärte sie, jedoch im Überblick auch über den jeweiligen Ermittlungsstand informiert gewesen zu sein. Der Fortgang der Ermittlungen sei ihr in den einzelnen Ermittlungsstadien bekannt und für sie transparent gewesen, damit sie die Personalresourcen planen konnte. Das Verfahren habe schließlich einen Umfang angenommen, “den wir bisher auch so nicht gehabt haben”.
Zu den Beweismitteln befragt, führte die Zeugin aus, dass die Asservate im sog. MintNet-Verfahren in einem gesonderten Kellerraum der Bezirkskriminalinspektion aufbewahrt würden. Allein dem vorliegenden Ermittlungsverfahren seien 19 Umzugskartons mit Beweismaterial in Aktenordnern zugeordnet und strikt von den Beweisstücken in dem zweiten Verfahren getrennt. Ausführlich erörterte sie die dabei auch die Entstehung der Asservatennummern, an denen sich der genaue Fundort innerhalb der durchsuchten Gebäude bis auf das Regal oder den Schreibtisch ablesen lasse, an dem das jeweilige Beweisstück sichergestellt worden sei. Sie bestätigte, einen Vermerk gefertigt zu haben, in dem sie die kurze Einsichtnahme der Rechtsanwälte Gubitz und Molkentin in die Franchise-Verträge beschrieb, die unter ihrer Aufsicht vorgenommen worden war, bevor, die Anwälte diese abgebrochen hätten.
Auf lautstarkes Bitten des Rechtsanwaltes Gerald Goecke wurde die Vernehmung dann unterbrochen und die Zeugin aus dem Saal gebeten. “Langsam wirds langweilig” war dazu aus der Richtung der Staatsanwältinnen zu hören. “Man hat sich hier auch nicht immer in der Gewalt. Wir leiden hier ganz anders als sie!”, erklärte Goecke gegenüber dem Gericht und beanstandete, die Ausführungen der Zeugin seien ”für die Landespolizeischule geeignet, aber nicht für diesen Prozess!” Insbesondere die Fragen auch der Staatsanwaltschaft hätten sich allein auf Umstände bezogen, die mit Strafzumessungs- und Schulderwägungen nichts zu tun haben”.
Dies provozierte die Zwischenrufe einer der beiden Staatsanwältinnen “Ihre Äußerungen sind ohne Sinn und Verstand” und “Diesen Unsinn muß ich mir nicht länger anhören!” und löste damit kurzzeitig erneute Tumulte auf der Verteidigerseite aus. Diese Bemerkungen zeigten, “wie ungeeignet die Staatsanwältin in diesem Verfahren sei” und “hochgradig befangen gegenüber der Verteidigung” reagiere. Goecke kündigte an, sich vorzubehalten, Strafanzeige zu erstatten: “Das werde ich mir nicht gefallen lassen!” Daraufhin beantragten die Anwälte Uwe Bartscher und Alexander Fitza, die Worte der Staatsanwältin ins Protokoll aufzunehmen, dem sich die übrigen Verteidiger anschlossen. Der von Bartscher zitierte Wortlaut “Diesen Unsinn müssen wir uns nicht anhören” verbesserte die Angesprochene sogar noch, in dem sie ausdrücklich ein ” nicht länger” hinzugefügt wissen wollte. Fitza diktierte der Protokollbeamtin “Die Ausführungen des Rechtsanwaltes Goecke haben keinen Sinn und Verstand!”
Rechtsanwalt Oliver Pragal bekundete darüber hinaus ganz ausdrücklich sein Bedauern darüber, “das ein Ton eingetreten ist, der der Sache nicht angemessen ist!” Die “Verbissenheit” der Staatsanwältinnen zeuge von “Kindergartenniveau”, auch “der Autausch von Mitteilungen und SMS unter dem Tisch wie Schulmädchen, ist dem Amt unwürdig!”
Nachdem die Kammer die Protokollierung schließlich anordnete, konnte auch die Vernehmung der Zeugin fortgesetzt werden. Sie erklärte, mit allen Dingen der Ermittlungen vertraut und bei allen Besprechungen anwesend gewesen zu sein. Daher könne sie auf Nachfrage auch etwas zu dem Firmengeflecht sagen. MintNet sei darin die Dachgesellschaft gewesen, habe die Kurzwahlnummern angemietet und diese an die Franchisenehmer weitergegeben, für die sie auch die Server bereitstellte und den technischen Support übernahm. Die Beanstandung der Frage durch die Verteidigung, diese ziele dabei nicht auf die Schilderung einer eigenen Wahrnehmung der Zeugin ab und sei daher nicht zulässig, wurde zurückgewiesen.
KHK H schilderte im Anschluß summarisch den Gang des Ermittlungsverfahrens. Die Untersuchungen durch die Kieler Kripo hätten im April 2008 mit Ermittlungen gegen das Kieler Callcenter-Unternehmen TMP begonnen und seien in der Folge mit einem in Flensburg anhängigen Ermittlungsverfahren aus dem Jahre 2007 zusammengefasst und die Bezirkskriminalinspektion Kiel mit der Bearbeitung betraut worden. Anfang Dezember 2008 habe es dann eine weitere Durchsuchungsmaßnahme, die Vernehmung von 37 Zeugen und die Festnahme der drei Hauptbeschuldigten Heiko A., Dirk von W. und Norman W. gegeben. Am 16. bzw 17. Dezember 2008 sei dann sie selbst beauftragt worden, sich in Leitungsfunktion um das Ermittlungsverfahren zu kümmern. Sie habe dann die Einrichtung einer Ermittlungsgruppe vorgeschlagen, dessen Leitung ihr Kollege KHK Sch übernommen habe und sich aus Wirtschaftskriminalisten aus Kiel und Flensburg zusammensetzte. Im Januar habe sie dann festgestellt, dass die Ermmittlungsgruppe für den Umfang des Verfahrens nicht ausreichend besetzt sei, so dass ein weiterer Wirtschaftskriminalist aus Itzehoe, wie zwei Bilanzbuchhalterinnen der Schwerpunkstaatsanwaltschaft Kiel zugeführt worden seien. Später seien dann auch Vernehmungsteams der Kieler Mordkommission hinzugezogen worden, um die Vernehmungsaufträge abarbeiten zu können. Die Ermittlungsggruppe werde nun zum 1. November 2009 aufgelöst, deren Mitglieder stünden aber auch weiter bereit, um mögliche weitere Aufträge des Gerichts zu bearbeiten.
Die Verteidigung stellte demonstrativ keine weiteren Nachfragen. Stattdessen gaben aber einige Anwälte Stellungnahmen zu der
Zeugenvernehmung der Kriminalbeamtin zu Protokoll. Dr.Michael Gubitz brachte seine Verwunderung darüber zum Ausdruck, das die Zeugin, zum Gang der Ermittlungen befragt, antwortete, zunächst sei die Festnahme und erst dann die Einrichtung der Ermittlungsgruppe erfolgt, mit der die eigentlichen Ermittlungen überhaupt erst begonnen hätten. Auch Verteidiger Jan Smollich betonte die Eigentümlichkeit des Ermittlungsverfahrens. Die MintNet GmbH habe für die Behörden zunächst “noch gar keine Rolle” gespielt, dann seien diese plötzlich mit Übereifer auf die Firma losgegangen: Staatsanwältin Dr.Jaeschke habe anlässlich einer Durchsuchung ihm gegenüber schliesslich geäussert, MintNet nun “zur Strecke zu bringen”.
Rechtsanwalt Urs-Erdmann Pause beantragte, eine dienstliche Erklärung seitens der Sitzungsvertreterinnen der Staatsanwaltschaft darüber einzuholen, ob tatsächlich und wenn ja seit wann es der Behörde bekannt gewesen sei, das über 200.000 in einer Datenbank aufgeführten SMS nicht existierten. Er verlange Auskunft, wie man diese Kenntnis erlangt und wo man diese vermerkt habe, da sich ein solches aus der Akte nicht ergebe. Da eine Schadenssumme von 400.000 Euro nunmehr zweifelhaft geworden sei, habe die Verteidigung einen Anspruch darauf, zu wissen, wann die Staatsanwaltschaft davon wusste. Auch Rechtsanwalt Gubitz schloss sich dem Antrag an. Es stelle sich die Frage, ob die Staatsanwältinnen schon vor Anklageerhebung davon gewusst hätten und gehe daher um die Gewissheit, ob die Staatsanwaltschaft bewusst oder unbewusst eine falsche Anklage erhoben habe.
Weiterer Befangenheitsantrag gegen den vorsitzenden Richter
Nach einer darauf folgenden dreieinhalbstündigen Unterbrechung, brachte Rechtsanwalt Gubitz einen zuvor angekündigten Antrag vor, mit dem sein Mandant den vorsitzenden Richter wegen der Besorgnis der Befangenheit ablehnte. Unter Bezugnahme auf frühere Antragsbegründungen, mit denen man die “willkürliche Behandlung wesentlicher Verfahrensbestandteile als Papierasservate” und die Einsichtnahme nur unter optischer Bewachung beanstandet hatte, trug Gubitz dazu folgenden Sachverhalt vor: Den Anwälten sei am 6.Oktober 2009 die Fallakte eines Geschädigten nachgesendet worden, der nicht zu den in der Anklage exemplarisch genannten 53 Schadensfällen gehörte. Am Ende eines Fachs habe der Kollege Dr. Molkentin erst in der Nacht zuvor und rein zufällig einen Vermerk der zuvor gehörten Zeugin aufgefunden, in der diese den Besuch der Anwälte Gubitz und Molkentin zur Einsichtnahme der dort asservierten Franchiseverträge beschrieb. Sie selbst habe diese Einsichtnahme überwacht und vermerkt dazu: ” Unterlagen sind meines Erachtens nicht gezielt eingesehen worden.”
Gubitz beanstandete, dieser Vermerk befinde sich nicht in der Hauptakte. Das sich dieser dagegen in einer nicht angeklagten Fallakte befinde, sei daher erheblich verdächtig, weil er den Eindruck nahelege, das Gericht würde diesen vor der Verteidigung verstecken wollen. Dies bestätige aber die bereits zuvor geäußerte Besorgnis, der abgelehnte Richter habe eine innere Haltung eingenommen, die seine Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit gegenüber den Angeklagten beeinträchtige. Das Einheften des Vermerk in eine einzelne Fallakte, in der Absicht, diesen vor der Verteidigung zu verbergen sei willkürlich, aber aus Sicht des Gerichts offenbar nötig gewesen, weil er belege, dass die Verteidiger durch die Polizei in ihrer Arbeit “ausgespäht” werden sollten. Eine frühere diesbezügliche dienstliche Erklärung des abgelehnten Richters sei falsch und unvollständig.
Die Vertreterinnen der Staatsanwaltschaft mochten den Antrag nicht nachvollziehen. Es handele sich ganz offensichtlich um ein Versehen beim Einfügen in die Akten, der zwar der Aufklärung bedürfe, aber dennoch als Versehen zu qualifizieren und kein Anlaß sei, dem Vorsitzenden Absicht zu unterstellen. Vielmehr handele es sich erneut um eine “reine Fehlinterpretation zur Produktion von Mißverständnissen” seitens der Verteidiger.
Der Prozess wird fortgesetzt.


