Geschäft unter Ausnutzung von Kunden-Schwächen
Kiel211: SMS-Chat-Handbuch wirft Licht auf psycho-manipulative Chat-Kriegsführung
Tuesday, 20.October 2009 um 23:55 Uhr | Kiel211, Polizeimeldungen, Rechtsprechung, Wirtschaft
Mit der Befragung einer “MintNet”-Sekretärin und der Verlesung eines Handbuches mit Arbeitsanweisungen an die beschäftigten Animateure ist der Prozess um mutmaßlichen gewerbsmäßigen Bandenbetrug gegen drei Betreiber von SMS-Chat-Diensten sowie drei weitere, wegen Beihilfe dazu angeklagten, angeblichen Strohmännern in seinen sechsten Verhandlungstag gegangen.
Den drei mutmaßlich Hauptverantwortlichen eines angeblichen Firmengeflechts um das Unternehmen “MintNet” zum geschäftsmäßigen Betrieb von Premium-Mehrwertdiensten sowie den dreien, in zweiter Reihe sitzenden mutmaßlichen Gehilfen wird gewerbsmäßiger Bandenbetrug in Mittäterschaft und mittelbarer Täterschaft bzw. Beihilfe dazu vorgeworfen. Mit dem von den ersten drei Männern angeblich beherrschten Konglomerat an Satellitenunternehmen sollen arglose Kunden mit der Aussicht auf Kontaktvermittlung zu anderen Nutzern geködert und zur anhaltenden Nutzung kostenpflichtiger SMS-Kurzwahlnummern verführt worden sein. Für 1,99 Euro pro SMS erhielten die Geschädigten jedoch keinen Kontakt zu realen Traumpartnern, sondern wurden laut Anklage bezahlten Animateuren zugeleitet, die systematisch und nach einem speziellen “Fahrplan” mit entsprechenden Handlungsanweisungen mehr als 700.000 Handy-Nutzern Kosten von insgesamt über 46 Millionen Euro verursacht haben sollen. Zur sichtlichen Zufriedenheit der anwesenden Staatsanwältinnen wurde heute erstmals ein solcher Fahrplan durch Verlesung in die Hauptverhandlung eingeführt, der kein gutes Licht auf die Chat-Praktiken der professionellen Animateure warf.
[Eine "Kiel211Spezial"-Übersicht mit der kontinuierlichen Dokumentation von Verfahrensanträgen seitens der Rechtsanwälte Dr. Michael Gubitz und Dr. Wolf-Rüdiger Molkentin findet sich nunmehr unter http://Kiel211.de/SMSChat ]
Verteidigung stellt Befragung der Zeugin in Frage: Ermittlungsverfahren erst tags zuvor eingestellt um Auskunftsverweigerungsrecht zu verhindern?
Noch bevor die für den heutigen Tag geladene Zeugin an dem kleinen Zeugentisch zwischen der Verteidigerarmada, Richterbank und den Plätzen der Staatsanwältinnen Platz nehmen konnte, sah sich die Verteidigung erneut genötigt, zu intervenieren, nachdem sie Kenntnis erhalten hatte, dass ein gegen die Zeugin eingeleitetes Ermittlungsverfahren erst einen Tag zuvor eingestellt worden war.
Rechtsanwalt Gerald Goecke forderte die Beiziehung der ihm unbekannten Ermittlungsakte: “Alles was die Staatsanwaltschaft weiß, will ich auch wissen!” Nach Übergabe der dünnen Akte, die neben der polizeilichen Vernehmung nur die Einstellungsverfügung, aber keine weiteren Ermittlungsergebnisse enthielt, zeigte sich derVerteidiger des Hauptangeklagten Dirk von W. kritisch. Wieso die Ermittungen gegen die Zeugin überhaupt eingeleitet worden seien – und damit die Begründung eines Tatverdachts – ergebe sich daraus jedenfalls nicht. Zudem sei die Einstellung auch ohne die Zustimmung des Gerichts ergangen. Auch zugunsten der Zeugin gelte der Schutz durch das grundgesetzliche Willkürverbot. ”Die Akte belege oder lege zumindest den Verdacht eines objektiv willkürlichen Vorgehens nahe”, wenn kurz vor der Zeugenvernehmung das Verfahren eingestellt werde. Dabei dränge sich der Eindruck auf, dass das Verfahren nur deshalb eingestellt worden sei, um ein Auskunftsverweigerungsrecht der Zeugin nach §55 StPO zu verhindern. Dies sei nach der Rechtskreistheorie des Bundesgerichtshofes objektiv willkürlich. Einen spöttischen Zwischenruf einer der beiden Staatsanwältinnen “Es war mir nicht klar, dass der Kollege auch die Zeugin verteidigt?!”, nahm Goecke zum Anlaß erneut auf die bislang nicht geschmälerte Besorgnis der Befangenheitdes Gerichts hinzuweisen. ”Die festgefahrene Sichtweise hier dokumentiert, dass man sich auf eine Verurteilung festgelegt hat!”
“Es wird uns Hürde um Hürde in den Weg gelegt, Vorkommnisse, die für uns relevant sind, abgelehnt”, klagte Goecke und fügte warnend hinzu, das Gericht “verliere daher leider an Autorität in den Augen der Betroffenen!” Schon die diesem Verfahren vorausgehende OLG-Entscheidung zur Konkretisierung der Anklage habe der Verteidigung wesentliche Argumente “aus der Hand geschlagen”. Man befinde sich nun in einer “Phase, in dem sich der thematische Kreis schließt.” Es gehe um jeden “einzelnen Quadratmeter verfahrensrechtlichen Bodens, den wir nicht preisgeben dürfen” und nicht um “querulatorisches Vorgehen” der Verteidiger. Daher beantrage er, der Verteidigung mitzuteilen, was den Grund für den Tatverdacht gegen die Zeugin gebildet habe, welche Umtände dafür gesprochen haben sowie Grund und Umstände der plötzlichen Verfahrenseinstellung.
Rechtsanwalt Urs-Erdmann Pause schloß sich den Ausführungen mit dem Hinweis an, dass es sich bei der polizeilichen Vernehmung der Zeugin ausweislich des Protokolls um eine reine Zeugenvernehmung und nicht um die Befragung einer Beschuldigten gehandelt habe.
Dr. Wolf-Rüdiger Molkentin, Verteidiger des Hauptangeklagten Heiko A., bekundete sein Unverständnis, warum die Verfahrenseinstellung wegen Geringfügigkeit der Schuld und fehlendes öffentliches Strafverfolgungsinteresse bei einer Person angenommen werde, die ebenfalls als eventuelle Mittäterin in Betracht komme, sein Mandant aber immer noch und seit 11 Monaten in Untersuchungshaft sitze.
Die Sitzungsvertreterinnen der Staatsanwaltschaft stellten dazu klar, dass die Zeugin nur einen Monat lang für die Firma MintNet gearbeitet habe. Daher stelle sich die Frage der Schuld für sie nicht in der gleichen Weise, wie für die Angeklagten.
Rechtsanwalt Goecke beharrte dagegen darauf zu erfahren, wie die Kammer auf den geäußerten Verdacht umzugehen gedenke: Man habe einen Anspruch darauf, zu erfahren, ob das Gericht die Frage “innerlich bereits ad acta gelegt hat” oder ebenfalls Aufklärungsbedarf sehe. Der Vorsitzende erwiderte, die Zeugin erst dann nach §55 StPO zu belehren, wenn die Gefahr konkret bestünde, dass sie sich selbst belasten könnte.
Ehemalige Sekretärin der MintNet-Geschäftsführung sagt aus
Schließlich wurde mit der Vernehmung der Zeugin begonnen. Die fünfzigjährige Frau hatte am 1.August 2008 ihre Arbeit als Sekretärin der “MintNet/L.A. Media”-Geschäftsführung aufgenommen, war aber bereits vier Wochen später betriebsbedingt wieder gekündigt worden. Vollkommen überrascht reagierte die Frau, als ihr der Kammervorsitzende eröffnete, dass gegen sie ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, am vorigen Tage aber vorläufig eingestellt worden sei.
Als Sekretärin der Geschäftsleitung habe sie zusammen mit einer Kollegin den gesamten Posteingang bearbeitet, Anrufe an den Firmenanschluss, wie an die diversen Handys der Geschäftsführer beantwortet, Akten bearbeitet und schließlich auch der Service-Hotline ausgeholfen, wenn diese überlastet gewesen sei, beschrieb die Zeugin zunächst ihren Aufgabenbereich. Nach einem Monat sei sie dann zusammen mit weiteren Mitarbeitern entlassen worden, nachdem der Vertriebsleiter des Unternehmens gekündigt hatte. Da die Geschäftsleitung davon ausgegangen war, dass dieser zahlreiche Kunden mit sich nehme und somit zu einer erheblichen Verschlechterung der Auftragslage führen würde, habe man sich gezwungen gesehen, das Unternehmen personell zu verkleinern.
Sie selbst sei von dem Angeklagten Norman W. eingestellt worden, der als Geschäftsführer von “MintNet” und “L.A. Media” für das Personal zuständig gewesen sei. Diesem nach ihrem Eindruck übergeordnet, seien die weiteren Hauptangeklagten Heiko A. und Dirk von W. auf der geschäftsleitenden Ebene tätig gewesen. Während Heiko A. und Norman W. ständig im Betrieb anwesend gewesen seien, habe sich Dirk von W. häufiger mehrtägig auf Geschäftsreisen in die USA und nach Thailand befunden, wie ihr die Assistentin der Geschäftsleitung K-A gesagt habe. Mit diesem habe sie daher auch keine persönlichen Gespräche gehabt, bis auf ein “Guten Tag”. Auch in Thailand habe es offenbar eine Firma gegeben, die mit Servern zu tun gehabt haben müsse. Dies habe sie aus betriebsinternen Bemerkungen geschlossen, nach denen ”auch in Thailand Mitarbeiter entlassen werden müßten bzw. Arbeitsplätze verloren gingen”, sollte die Firma “den Bach runter gehen”. Dirk von W. und Heiko A. hätten “sehr viel zu sagen gehabt”, Norman W. habe dagegen von diesen gesagt bekommen, was er zu tun habe.
Auch den anderen drei Angeklagten konnte die Zeugin gewisse Funktionen zuordnen. Rainer S. habe Kurierfahrten erledigt und sich um die angemieteten, leerstehenden Wohnungen in Flensburg gekümmert, wo die Briefkästen auszuleeren gewesen seien. Die Post habe er dann zu ihr ins Büro gebracht. Er sei zwar als “Hausmeister” betitelt worden, “ich hatte aber nicht den Eindruck, dass er eine Hausmeistertätigkeit ausgeübt hat.” Alle handwerklichen Tätigkeiten seien stets von herbeigerufenen Handwerksbetrieben erledigt worden. Mirko H. und Heiko H. erkannte die Zeugin als “Quasi-Geschäftsführer” von englischen Limiteds, die immer nur für darauf bezogene, bestimmte Sachen unterzeichneten und dazu dann und wann telefonisch von ihr in die Büroräume einbestellt wurden. Auch Rainer S. habe so etwas gemacht, wie weitere Männer, die die Zeugin namentlich benannte. Unter den Ltd. befanden sich Firmen mit Namen wie “Tamiflu”, “Mindline Media”, MN Clearing”, und “MicroSD”. Entsprechende Ordner habe sie bearbeitet. Im Auftrag von Norman W. habe sie so u.a. die Unterlagen eingescannt und gesichert, weil die Ordner nicht im MintNet-Firmensitz verbleiben sollten, sondern in die Wohnungen in Flensburg verbacht wurden.
Es habe eine zentrale Arbeitsanweisung für alle Mitarbeiter gegeben, nichts lokal auf den PCs zu speichern, hob die Zeugin hervor. Jeder habe einen eigenen USB-Stick gehabt, den man nach der Arbeit auch mit nach Hause nehmen sollte, da er “nicht im Betrieb verbleiben durfte”. Als Grund für diese, für sie eher ungewöhnlich anmutende Maßnahme, sei ihr von der ihr vorgesetzten Assistentin der Geschäftsleitung, Frau K-A erklärt worden, “es habe schonmal eine Razzia gegeben”.
“Zu Anfang” habe sie gar nicht realisiert, was überhaupt die Tätigkeit von “MintNet” gewesen sei, schilderte die 50-jährige. Man habe ihr erklärt, das Unternehmen sei “Dienstleister” und vermiete Kurzwahlnummern an andere Firmen, die als “Franchise-Partner” von Mitarbeitern betrieben worden, dabei aber “abhängig von der EDV” der Firma MintNet gewesen seien. Wie die Limiteds damit zusammenhingen, habe sie aber nicht verstanden. Erst im Laufe ihrer Arbeit habe sie dann über Kundengespräche am Telefon und die Einsicht in die dazugehörigen Chat-Protokolle, sowie bei der Bearbeitung von Akten Tatsachen erfahren, die zeigten, “dass das nicht ganz seriös ist”. “Es kam mir auch spanisch vor”, dass eine Person als Geschäftsführer mehrerer verschiedener Ltd. unterschrieben habe. Sie haben dann begonnen, die Namen einzelner Ltd. zu googlen: “Und dann war ich nicht mehr so naiv!” Auf verschiedenen Webseiten sei dort vor den Unternehmen “gewarnt und erklärt worden, was dahintersteckt”. Dann hätten später sogar Medien mit Übertragungswagen vor der Tür gestanden. Journalisten des Sat1-Magazins “Akte 08″ wollten eine Stellungnahme, aber niemand aus der Firma sei bereit gewesen, eine solche abzugeben.
Ihr Arbeitsplatz habe sich in den über zwei Etagen erstreckende Büroräume der Firma “MintNet”, aber in den Räumen der “L.A. Media” am Flensburger Ballastkai befunden, die nur mit einer Schlüsselkarte für das elektronisches Zugangssystem betreten werden konnten. Sie selbst habe dabei nur für bestimmte Bereiche des Büros Zugangsberechtigung gehabt und sei z.B. zur Buchhaltung oder dem MintNet-Trakt nur nach Klingeln eingelassen worden. In einem Nebengebäude, dem sog. “Bunker”, waren weitere Mitarbeiter untergebracht. Die bereits erwähnten Wohnungen hätten sich u.a. in Objekten in der Schleswiger, Apenrader und Norderstraße befunden.
Ausführlich beschrieb die Zeugin ihre Arbeit an der Kunden-Hotline, in der sie von ihrem eigenen Arbeitsplatz aus aushalf, wenn die dafür abgestellten Mitarbeiter überlastet waren. Dort hätten Menschen angerufen, die sich entweder über SMS, die sie ungewollt erhielten, beschwerten oder über Kosten auf ihren Handyrechnungen wunderten und teilweise erbost waren, wenn es um hohe Beträge ging. Diese habe sie entweder an die jeweiligen Netzanbieter verwiesen oder aber auf eine Blacklist gesetzt, damit sie nicht erneut kontaktiert wurden. Bei dem Umgang mit Kunden habe sie über ihren Computer auch Zugang auf die gespeicherten Chat-Protokolle gehabt. Der entsprechende Programmaufruf sei eines der ersten Dinge gewesen, die ihre Sekretariats-Kollegin ihr in der Einarbeitungszeit gezeigt habe. Neben den Chat-Protokollen habe sie auch auf die jeweiligen Einzelverbindungsnachweise und die Blacklist Zugrif gehabt. Die Chat-Protokolle hätten immer mit der Dokumentation der Begrüßungs-SMS begonnen, mit der ziemlich banal und unverfänglich die Kontakaufnahme hergesellt worden sei. Zu Beginn sei dabei ebenso auf die Kosten von 1,99 Euro pro SMS und auf die Fundstelle der AGB hingewiesen worden, wie danach regelmäßig die Summe der bisher aufgelaufenen Kosten nach einer bestimmten Zahl an SMS genannt worden sei. Die Kunden hätten meist gedacht, dass sie mit jemandem Kontakt haben, mit dem sie sich verabreden könnten und so sei es auch zu Fomulierungen eindeutig sexueller Natur gekommen. “Unmengen von SMS” seien zum Teil von einzelnen Kunden geschrieben worden, es sei “Wahnsinn gewesen”.
Die Bearbeitung der Post durch sie und zwei Kolleginnen schilderte die Zeugin als immer wiederkehrende Routine. Die von dem Angeklagten Rainer S. oder einem weiteren Mitarbeiter angelieferte Post sei entweder – soweit “an fiktive Personen” gerichtet – ungeöffnet an die TMP Callcenter Services GmbH in Kiel weitergeleitet, die übrigen im Sekretariat geöffnet worden, wo dort zunächst in einer Exceltabelle dokumentiert wurde, von wem die Briefe stammten, an wen sie gerichtet waren und welchen Inhalt diese hatten. Alles was wichtig gewesen sei, habe man dann in Postmappen zur Vorlage and die Geschäftsführer vorbereitet. Zunächst habe Norman W., dann Heiko A. Kenntnis genommen. W habe dazu Notizen gefertigt und Anweisungen erteilt, wie verfahren werden soll, A habe “nur noch einmal draufgeschaut”.
Der Verteidiger des Dirk von W., Gerald Goecke, versuchte in zahlreichen Nachfragen mehr über über Umstände wie den Verlauf der polizeilichen Vernehmung der Zeugin und ihren weiteren Kontakt zu den Ermittlungsbehörden zu erfahren. Die Befragte erklärte, im November 2008 telefonisch zur polizeilichen Vernehmung vorgeladen worden zu sein. Einen weiteren Kontakt zu den Beamten oder der Staatsanwaltschaft habe es vor der Vernehmung nicht gegeben. Diese sei dann mit der kurzen Einleitung begonnen worden, dass sie ja Mitarbeiterin von MintNet gewesen sei und sie zunächst über ihren Tagesablauf befragt werde. Ein eigenes Vorgespräch, in dem der Sachverhalt zunächst “durchgesprochen” worden sei, wie aus dem Vernehmungsprotokoll entnommen werden könnte, bestätigte die Zeugin aber nicht. Auch vermochte sie sich nicht mehr daran erinnern, nur einmal oder zweimal bei der Polizei ausgesagt zu haben. Sie sei zwar “auf alle Fälle zweimal da gewesen” um beim zweiten Mal das Protokoll der Vernehmung zu unterschreiben, ob sie dabei aber noch zusätzliche Angaben gemacht habe, erinnerte sie nicht. Es könne sein, dass sie bei dieser Gelegenheit eine von ihr verfasste Liste ihr bekannter Firmennamen aus dem mutmaßlichen MintNet-Konglomerat eingereicht habe. Dieses “Gedächtnisprotokoll” habe sie angefertigt, nachdem “klar war, dass ich zur Vernehmung vorgeladen werde”. Es habe ihrer damaligen Erinnerung aus den im Verlaufe ihrer Tätigkeit gewonnenen Erkenntnissen entsprochen, sei aber nicht vollständig.
Die 50-jährige bekräftigte auf Nachfrage, nichts von dem gegen sie eingeleiteteten Ermittlungsverfahren gewußt zu haben. Auch im Vorlauf zu ihrer Vernehmung habe ihr keiner bedeutet, dass sie sich eventuell auch strafbar gemacht haben könnte. Sie konnte sich zunächst nicht erinnern, wie die Polizei auf sie gekommen sei, erklärte dann aber darüber ”nicht wirklich überrascht” gewesen zu sein, nachdem sie von den Durchsuchungen aus dem Dezember 2008 gelesen hatte. Sie sei am Ende “froh gewesen, dass mir gekündigt wurde”, denn “ich habe gemerkt, dass das viel Illegales beinhaltete”. Sie habe “überlegt, selbst zu kündigen” und habe dies ihrer Freundin und Kollegin im Sekretariat auch gesagt. Die habe gewußt, dass sie sich “unwohl fühlte”, nachdem sie ihr von ihren Google-Recherchen berichtet hatte, vermochte aber die Bedenken nicht nachzuvollziehen. Bei der Google-Suche seien “Firmen und Namen von Personen aufgetaucht, die ich kannte” und vor denen wegen möglicher Abzocke gewarnt worden sei.
Im Verlaufe der weiteren Befragung erinnerte sich die Zeugin dann doch, wie der Kontakt zur Polizei zustande gekommen war: Sie habe mit einem ehemaligen Arbeitskollegen über ihre Kündigung von MintNet gesprochen, dessen Bruder einer der Flensburger Ermittler war. Von ihrem Bekannten sei sie zunächst darauf vorbereitet worden, dass sie einen Anruf seines Bruders, des Kripo-Beamten Sch. erhalten würde. Der habe sich dann kurz darauf telefonisch gemeldet und nachgefragt, ob sie zu einer Aussage bereit sei. Der ehemalige Kollege sei bei demselben Küchenhandel beschäftigt gewesen, den sie zugunsten der neuen Herausforderung bei MintNet auf eigenen Wunsch verlassen habe. Die Zeugin erklärte dazu, sie habe sich nach sieben Jahren in der gleichen Firma verbessern wollen. Der Kollege habe von ihrem neuen Arbeitgeber gewußt, aber nichts zu diesem gesagt. Rechtsanwalt Goecke zeigte sich von dieser Aussage überrascht, da davon “nichts in der Akte” stehe. Unklar blieb auch auf mehrfache Nachfragen, von wem nun die Initiative für eine Vernehmung ausgegangen sei, ob sie sich an den Kriminalbeamten gewandt habe oder dieser an sie. Jedenfalls habe sie dem Beamten gegenüber den Wunsch geäußert, anonym bleiben zu wollen. Der habe geantwortet, dass er für eine solche Zusage nicht zuständig sei, eine anonyme Aussage aber grundsätzlich nicht möglich sei.
Die Sitzungsvertreterinnen der Staatsanwaltschaft nahmen dies zum Anlaß, hinsichtlich eines möglichen Grundes für die gewünschte Anonymität nachzuhaken. Die Zeugin schilderte dazu ihre “Sorge, dass das zum Bumerang wird”. Sie habe sich unwohl gefühlt und tue dies auch immernoch und befürchte, dass ein “Rachefeldzug” gegen sie geplant sei. Auf die Nachfrage, von wem sie so etwas befürchte, nannte die Zeugin ausdrücklich die Angeklagten Dirk von W. und Rainer S., konnte dies aber nicht mit Tatsachen belegen, nur mit ihrem Gefühl. Es habe keine Äußerungen oder Verhaltensweisen gegeben, an die sie eine solche Sorge hätte knüpfen können, passiert sei tatsächlich nichts.
Auf Bitten des Verteidigers von Norman W., Rechtsanwalt Jan Smollich schilderte die Zeugin schließlich den gewöhnlichen Ablauf ihres Arbeitstages. Nach 8 Uhr sei von den Kurierfahrern die Post gebracht worden, deren Bearbeitung die meiste Zeit des Vormittags in Anspruch genommen habe, “an die Hundert Briefe” seien dies täglich gewesen. Daneben habe man das Telefon, wie die privaten Handys der Angeklagten Norman W. und Dirk von W. beantwortet und zwischendurch in der Hotline ausgeholfen, was eine halbe bis zu zwei Stunden täglich in Anspruch nahm. Nachmittags habe man dann meist Unterlagen archiviert, Gründungsunterlagen für neue Ltds. erstellt und unterschreiben lassen.
Dr. Volker Berthold, Anwalt des wegen Beihilfe angeklagten Rainer S., vergewisserte sich, das neben seinem Mandanten auch ein weiterer Mann für Kurierfahrten von MintNet beschäftigt worden war. Auf Nachfrage bestätigte die Zeugin, dass auch dieser ebenso wie Rainer S. als Geschäftsführer von Ltds. fungierte und dazu notwendige Unterschriften leistete.
Stellungnahmen zur Zeugenaussage
Nach der Entlassung der Zeugin ergriffen die Verteidiger Goecke und Berthold die Gelegenheit zu umfangreichen Stellungnahmen.
Gerald Goecke beanstandete, dass man erneut festzustellen habe, dass die Akte unvollständig sei, soweit sie keinen vollständigen Aufschluß über die polizeiliche Aussage der Zeugin gebe. Hinsichtlich des Inhalts seien “aufklärungsbedürftige Unklarheiten” zutage getreten, so dass sich die Frage stelle, wie die Kammer mit dieser Aktenunvollständigkeit umgehen wolle. Es sei mittlerweile ein “typisches Zeichen der Arbeit der Anklagebehörde”, so dass er gegenüber dem Gericht anrege, doch endlich “die notwendigen Konsequenzen daraus zu ziehen”. Gegen die Zeugin sei “ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden, obwohl – laut unvollständiger Akte – nur eine Zeugenvernehmung stattgefunden hatte”. “Die Aktenlage gibt nichts dazu her, dass ein Anfangsverdacht bestehen könnte”, doch die Staatsanwaltschaft habe sie trotzdem und ohne weitere Begründung bejaht. Ohne eine solche Begründung sei dann auch am Vortag die Verfügung ergangen, das Verfahren einzustellen. Es sei “merkwürdig, wie schnell man zum Beschuldigten wird und wie schnell man, wenn es ins taktische Konzept passt, auch wieder nicht wird, ohne davon etwas mitzubekommen”. “Ich bitte um ein Zeichen, dass die Kammer dies auch mal kritisch betrachtet!”, schloss Goecke beschwörend seinen Vortrag.
Dr. Volker Berthold sah den Abschluss der Vernehmung der Zeugin als “gegebenen Anlass”, über das Verhältnis der mutmaßlichen Tatbeiträge der Zeugin wie seines Mandanten Rainer S. nachzudenken. Gemessen an dem Angeklagten habe sie einen Wissensvorsprung gehabt, sei aber dennoch in den Genuss der Verfahrenseinstellung wegen geringer Schuld gekommen, während man dies seinem Mandanten aus unerfindlichen Gründen nicht zugestehen wolle. Schließlich belege aber die Behandlung des zweiten von der Zeugin namentlich benannten Kurierfahrers endgültig die willkürliche Auswahl des Angeklagten Rainer S. Obwohl dessen Pendant genau dasselbe vorgeworfen werden könne, sei dieser überhaupt nicht angeklagt worden.
Verlesung eines ersten Chat-Handbuchs mit Arbeitsanweisungen
Im Anschluß an die Befragung der Zeugin und die Stellungnahmen der Verfahrensbeteiligten, verlas die Kammer das Original eines bei einer Durchsuchung in den Räumen der MintNet GmbH beschlagnahmten Handbuchs, das den Chat-Animateuren konkrete Handlungsanweisungen zum “Umgang mit SMS-Kunden” vorgab, das auch den Titel der sog. “Chat-Bibel” bildete. Das grundlegende Prinzip wurde dabei schon im ersten Satz verdeutlicht: Ziel sei es, “den Kunden so oft und so lange wie möglich zum Antworten zu bewegen”. Dabei sei die Kommunikation “so geschickt zu gestalten”, dass dem Kunden ein “positives Gefühl” vermittelt wird, das ihn neugierig auf mehr mache und den Anschein erwecke, dass man “persönliches Interesse gerade an ihm habe”.
Dabei sei es wichtig, “verständnisvoll und liebevoll” zu sein: ”Denn viele Kunden haben diesen Weg gewählt, weil sie einsam sind, Frust, Langeweile, Probleme oder Kontaktschwierigkeiten haben – Das müssen wir ausnutzen!” Entlarvend heißt es, mit drei Smilies versehen, weiter: “Welcher normal intelligente Mensch würde sonst Hunderte und tausende für SMS-Chats ausgeben?”
Dabei seien jedoch unpassend übertriebene Dialoge zu unterlassen. Mit konkreten Beispielen untermalt, hieß es dazu, schon nach der dritten SMS von Liebe zu reden sei “unrealistisch und unangemessen”, da sich eine solche erst über die Zeit entwickeln müsse. Die Chatter sollten sich daher “freundlich und liebevoll” geben, aber nicht mit “Liebes-Kapser-Nachrichten” “zu dick auftragen”, sondern eher auch ein bisschen “geheimnisvoll bleiben”. Die Rolle müsse dabei nach dem Geschlecht des Kunden angepasst werden: Männlichen Kunden gegenüber solle man sich als Frau eher “blond” und “hilflos geben”, weiblichen Kunden eher eine starke Schulter zum Anlehnen anbieten. Der Sinn des Chats liege darin, “den Kunden so abhängig von uns zu machen, dass er uns einfach antworten muss!” Dazu gehöre aber, auch einmal zu schmollen oder beleidigt zu sein. Insbesondere bei den ersten Kontaktaufnahmen seien banale Texte zu unterlassen und stets der Eindruck zu vermitteln, dass man sich “unheimlich über die Nachricht des Kunden gefreut” habe. Aber auch Streitgespräche können Gespräche in die Länge ziehen. Dabei sei der Kunde aber keinesfalls zu beschimpfen, und man immer darauf bedacht sein, wieder Einigung und Frieden herzustellen.
Aus den Kundenantworten seien dann zentrale Informationen über den Kunden, wie Alter, Beschreibung, Wohnort, Beruf etc. zu gewinnen und in dessen “Visitenkarte” im Chat-Protokoll einzutragen. Gleiches gelte für die Informationen zur eigenen Pseudo-Identität, die zwingend in die entsprechende “Pseudo-Visitenkarte” einzustellen seien, um nachfolgenden Animateuren einen nahtlosen Anschluß zu ermöglichen. Mit “Info-Ködern” der Pseudo-Persona könnten die Kunden animiert werden, entsprechende Einzelheiten von sich preiszugeben. Berufe im Schichtdienst seien dabei von den Animateuren bevorzugt anzugeben. Diese seien “am Günstigsten”, da flexible Arbeitszeiten es zuließen, den Kunden auch zu unterschiedlichen Zeiten zu kontaktieren, ohne das dieser mißtrauisch werde. Auch gäbe eine solche Berufswahl einfachere und einleuchtendere Ausreden, um geplante Treffen abzusagen. Laut Anweisungen sollten sich die Chatter eher “normale” Vornamen geben, der Wohnort sei in einem Umkreis von 50-100km vom Kunden weg zu wählen. Wenn der Kunde bei der Antwort zögere, müsse man selbst zunächst auch unklar bleiben. Geeignetes Mittel sei dazu die Angabe, man plane gerade seinen Umzug, oder sei gerade nur vorübergehend bei seiner Familie. All das sei aber immer in die “Pseudo-VK” einzutragen, um zu verhindern, dass die Kunden misstrauisch werden und merken, das man nur ein Fake sei.
Jeder chattende Mitarbeiter habe sich im Umgang mit dem Kunden an dessen mutmaßlichen Wünschen zu orientieren. Dazu sei herauzufinden, was der Kunde sucht: Etwas festes oder nur ein Abenteuer. Beispielhaft könne man folgendermaßen fragen: “Sag mal, darf ich Dich auch mal was persönliches fragen? Suchst du was festes oder ein Abenteuer?” Nur um die darauf folgende Antwort auch als eigene Ansicht zu bestätigen. Auch mit Fragen nach der letzten Beziehung könne man solche Antworten ermitteln.
Jeder Kunde werde früher oder später versuchen, die Telefon- oder Handynummer zu erfragen, um die SMS-Gebühren zu umgehen, heißt es in dem Handbuch weiter warnend. Hier gelte es, “Betteleien der Kunden” bestimmt abzuwehren, in dem man es als “abtörnend” ablehne oder ausweichend beantworte, man würde die Telefonnummer erst dann verraten, wenn man sich treffe.
Wichtig seien außerdem die “Zwischendurch-SMS”, mit denen man Zeit ohne aktiven Dialog überbrücken und neue Antworten provozieren könne. SMS mit einer spontanen “liebevollen Umarmung” könnten dazu ebenso eingesetzt werden, wie angebliche Test-Fragen zur Persönlichkeit, Äußerungen die Hoffnungen auf mehr schüren, besorgte Fragen, ob man seine Mitteilungen überhaupt erhalten habe, weil das Handy möglicherweise kaputt sei oder selbst welche geschrieben habe, die wegen eines leeren Akkus nicht empfangen wurden. Bei längeren inaktiven Phasen könne man mit angebliche Beichten über Tattoos oder sonstiges ködern, in Formen wie: ”Muss was beichten, aber trau mich nicht *rotwerd*” Zur Not könne man einen Tausch der günstigeren normalen Nummer anbieten.
Besonders geht das Handbuch auf den Umgang mit dieser, normalerweise an die Chatter gerichteten, Kundenfrage nach der günstigeren Handynummer ein. Diese Frage sei “für 99% der Kunden am wichtigsten”. Daher sei es wichtig, den Kunden nicht schon zu Beginn durch falsche Versprechen zu vertreiben und einen Austausch glaubwürdig hinauszuzögern. Man gebe seine Nummer nicht an anonyme Leute, sondern erst wenn man sich treffe. Wenn es erforderlich sei, solle man die Nummer mit Sternchen versehen senden (0171*********) und so eine Verschlüsselung durch das Chat-System vorspielen, dem man dann auch die Schuld geben könne.
Das darauf basierende sog. “Nummernspiel” sei “sensibel anzuwenden und zu starten und daher nur von erfahrenen Chattern anzuwenden”, weil es bei jedem Kunden meist nur einmal funktioniere. Insbesondere nach geplatzten, weil von den Animateuren abgesagten Treffen könne man die enttäuschten Kunden leicht in das “Nummernspiel” locken: “Ich habe übrigens eine Möglichkeit gefunden, doch unsere Handynummern auszutauschen……” Dann solle der Kunde aufgefordert werden, entweder immer nur eine SMS mit einer Ziffer seiner Nummer zu übermitteln, oder in jeder SMS nur eine Zahl zu verstecken oder anderweitig zu chiffrieren. So spät wie möglich und so früh wie nötig sei dann vorzugeben, dass das System diese Trickserei offenbar bemerkt und die Zahlen erneut als Sternchen ausgebe. Mit immer neuen Nachfragen, ob man schon ein Sternchen sehe, “Ob sie wohl was gemerkt haben???”, ”Schreib die Zahl bitte nochmal”, “Mir fehlen die Nummern…”, “Morgen nochmal probieren”, ”So ein Mist” könne der geschickte Animateur dies beliebig in die Länge ziehen. Lehne es der Kunde von vornherein ab, könne man versuchen, ihn mit Schuldgefühlen (”Schade, ich dachte du wolltest meine Nummer…?”) zum Umdenken zu provozieren.
Eines der Grundregeln im Hinblick auf sexuellen Gesprächsinhalt in sog. “Sex-Dialogen” sei ”Vorsicht!”. Die Animateure sollen dies nicht eigeninitiativ starten, und nur dann in ein solches einsteigen, wenn der Kunde ausdrücklich damit anfange.
Vorsicht sei auch für das Verabreden von Dates geboten. Es seien realistische und glaubwürdige Treffpunkte zu wählen: “Wir verabreden uns nicht an Autobahnraststätten, Stadien oder allein im einsamen Wald!” Insbesondere keine Frau würde darin einwilligen. Kurzfristig vereinbarte Verabredungen seien günstiger kurzfristig abzusagen, wichtig sei es, möglichst unkonkret und unverbindlich zu bleiben. Die Gründe für Date-Absagen sollten nicht zu abenteuerlich gewählt werden. Wichtig sei, immer zu kontrollieren, was man früher für Absagen benutzt hat und dann die Schuld auf etwas anderes zu schieben, was man aber ebenso protokollieren müsse. Nach mehreren Absagen werde das Risiko größer, den Kunden zu verlieren, so dass man sich selbst über die Pechsträhne beklagen und beteuern müsse, wie sehr man den Gegenüber doch liebe und wie sehr man in Tränen aufgelöst sei, dass man um eine neue Chance bitte.
Wichtiges Augenmerk sei schließlich auch auf das Zeitmanagement zu legen. Auch die Pseudo-Persona müsse schließlich mal schlafen, so dass man daher darauf achten müsse, keine 24 Stunden durchzuchatten. Dennoch solle man “Gute Nacht”-Wünsche nicht zu früh senden und den Kunden so “schlafen legen”. Dies mache den Kollegen der Nachtschicht das Geschäft kaputt, die ja auch noch Arbeit haben wollen.




16.November 2009 um 17:27 Uhr
[...] anschließende Verlesung einer weiteren “Chat-Bibel” aus dem Jahr 2006 eröffnete danach den Einblick in eine durchaus entlarvende Sichtweise der [...]